Beiträge von aarroz

    Ja, hallo nochmal, hier nochmal der Threadersteller.

    Ich habe nach dem zweiten vergeblichen Versuch gütlicher Einigung per Mail auf der vom User Schlesinger geratenen Seite der Schlichtungsstelle https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/ dialoggeführt einen Fragebogen ausgefüllt. Schritt für Schritt leicht zu verstehen.

    Tipp für alle, die nach mir kommen: Habt alle Eck- und Verbindungsdaten parat, haltet Rechnungen und Belege sowie den bisher ausgetauschten Schriftverkehr bereit. Dann kommt Ihr schneller durch das Formular.

    Die Schlichtungsstelle vergibt eine Bearbeitungsnummer und bittet um ca. 1/4 Jahr Geduld.
    Lange vor Ablauf der Frist bekam ich eine Mail der Lufthansa:
    "Guten Tag vorname nachname,

    gemäß dem sofortigen Anerkenntnis im Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Fall SRUV-nummer möchten wir Ihnen den vereinbarten Betrag in Höhe von betrag EUR auszahlen.
    ...
    Sobald wir die Daten erhalten haben, werden wir den Betrag in Höhe von betrag EUR ohne weitere Ankündigung auszahlen." - was sie auch innerhalb 1 Woche getan haben.

    Also - meine Erfahrung aus dem Fall: Zweimal anschreiben, (sich abschmettern lassen), und dann die Schlichtungsstelle einschalten. Wer Recht hat, bekommt Recht. Einen teuren Anwalt muss man nicht hinzuziehen, evtl. erst dann, wenn es mit Hilfe der Schlichtungsstelle nicht zum gewünschten Ergebnis kommt.

    Also - Ihr Pessimisten da oben: Ich hab mein Geld, und mehr als erwartet: Ich habe nicht nur meine Kosten zurück, sondern auch pro Person eine Entschädigung.

    Eine Frage noch: Wo kann man jetzt noch "nachtreten" und das miese Verhalten, erst mal zu versuchen, berechtigte Ansprüche abzuwehren, anprangern?


    Danke, viele Grüße
    Andreas

    Schlesinger

    Hallo Frau oder Herr Schlesinger,

    vielen Dank für die zweite Antwort - ich möchte aber trotzdem auf die Fragen aus der rsten Antwort reagieren:
    - wann seid ihr mit dem Taxi und der Bahn nach Frankfurt gestartet und von wo?
    => Taxi gegen 22:30 am Vorabend. Bahn um Mitternacht - Ankunft in FRA ca. 7:30

    - hatte die Airline einen Grund für die Annulierung des ersten Teilfluges angegeben?

    => Nein.

    Viele Grüße

    Andreas

    Hallo Meins23, hallo Achim,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Es war eine Komplettreise, zusammengestellt von einem Veranstalter.
    Zum einen meint dieser, nicht zuständig zu sein, und zum anderen habe ich bei meiner Recherche Hinweise gefunden, dass es sinnvoller (oder richtiger?) ist, sich an die Fluggesellschaft zu wenden. - Das zu Deiner Frage, Meins23.

    Zu Achims Antwort.
    (1) "Längliche Beschreibung" ... - ich weiß. Wie und was hätte ich kürzen sollen? Ich hatte überlegt, mich dann aber des Verständis der Situation wegen für den ausführlichen Text entschieden.
    (2) Ich lese aus Deiner Antwort, dass mir Entschädigung und Erstattung zusteht, ob nun Ticketpreis oder Kostenerstattung, das sei erst mal dahingestellt. Das weißt Du, weil Du das zweimal durch hast. Das ist schonmal gut.
    (3) Hat in Deinen beiden Fällen die Fluggesellschaft auch die Anwaltskosten bezahlt?

    Danke, viele Grüße

    Andreas

    Hallo liebe Freunde von Finanztip.de!

    Hinflug besteht aus drei Teilstrecken. Die erste von Berlin nach Frankfurt (Abflug 7:45 ab BER), die zweite führt nach Übersee, die dritte ist ein Inlandsflug im Zielland. Alle drei Teilstrecken von unterschiedlichen Fluggesellschaften.

    Am Abend vor dem Abflug, genauer, um 20:21, erfahren wir per SMS, dass der Flug nach Frankfurt gecancelled wurde. Also ca. 11,5 Stunden vor Abflug. Telefonate mit der Hotline bringen nichts: Obwohl ich auf deren Webseite Flüge sehe, die uns vorher (6:45 und 7:15) hätten nach Frankfurt bringen können, können wir nicht da reingebucht werden.

    Von der pünktlichen Ankunft am "Endziel" (das Wort habe ich jetzt erst gelernt ...) hing der Mietwagen ab.

    Um 20:44 bekommen wir Mail und SMS, in denen auf eine Umbuchung hingewiesen wird. Diese hätte uns 29 Stunden später abfliegen und 31.5 Stunden später, nachts um 23:24, ankommen lassen und hätte uns nichts genutzt, da in der Nacht und an den zwei darauffolgenden Tagen die Autovermietung geschlossen hatte. Es wären also vor Ort vermeidbare und weitaus höhere Kosten entstanden für Hotel (3 Nächte) und 4 nicht genutzte Miettage des gebuchten Mietfahrzeuges, die ich geltend gemacht hätte.

    Wir entscheiden, eine alternative Transportmöglichkeit zu nutzen, und fahren mit der Bahn von Berlin nach Frankfurt.

    Dort gelingt es hilfsbereiten und kompetenten Mitarbeiterinnen, uns wieder in die Anschlussflüge einzubuchen. Was dazu führt, dass wir pünktlich um 15:55 am Zielort waren.

    Für die entstandenen Kosten (Bahnfahrkarte, Taxi zu und vom Bahnhof) die sonst nicht entstanden wären, habe ich um Erstattung gebeten. Ich habe (noch) nicht das Wort "Entschädigung" genutzt. Ich habe mit einem Nebensatz darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Umbuchung durch die Situation vor Ort unweigerlich Kosten entstanden wären, die weitaus höher ausgefallen wären. Siehe oben.

    Meine Bitte um Kostenerstattung wurde abgelehnt mit der Begründung, dass es nach ihrer Recherche am Endziel keine Verspätung gab und dass sie daher meinem "Antrag auf Entschädigung" (!) nicht nachkommen werden.

    Darum ging es nicht. Ich habe keine Entschädigung erbeten. Ich wollte lediglich meine Auslagen erstattet haben.
    Aber so ein offensichtlich systematisches Vorgehen (erst mal ablehnen ...) macht mich kämpferisch. Ich habe ja noch nicht einmal eine Ticketpreiserstattung für den ausgefallenen Flug bekommen ...

    Meine Fragen an die Wissenden:
    - Steht mir diese Kostenerstattung zu?
    - Oder steht mir statt dessen eine Entschädigung zu (pro Person 250 EUR) siehe https://www.finanztip.de/flugannullierung/

    - Oder beides?
    - Wie sollte ich argumentieren? - Gleich alle meine Argumente auf den Tisch?

    - Beides fordern, um der Fluggesellschaft (Ver-) Handlungsspielraum zu geben?
    - Wenn der Ticketpreis erstattet werden sollte und diese Summe niedriger ist als meine Auslagen - wie gehe ich dann vor?

    ... mir fällt bestimmt noch mehr ein.

    Vielen Dank bis hierher, liebe Grüße
    Andreas

    Hallo liebe Freunde von Finanztipp,
    wir sind für eine Abendveranstaltung (19:30) am Tag der Veranstaltung ca. 350 km an den Ort der Veranstaltung gefahren.
    Dort angekommen, erfahren wir per Mail von 15:12 Uhr, die wir erst um ca. 16:15 gelesen haben, als wir schon im Hotel eingecheckt hatten, dass die Veranstaltung abgesagt wurde. Es ist Zufall, dass wir diese Mail um 16:15 Uhr entdeckt haben - es hätte auch sein können, wir lesen die Mail nicht und stehen am Abend vor verschlossenen Türen.
    Hotel war schon eingecheckt, Zimmer also schon "in Anspruch genommen". Hotel war extra wegen dieser und für diese Veranstaltung gebucht. Rückfahrt kam für uns allein schon aus zeitlichen Gründen nicht (mehr) in Frage.
    Frage: Muss der Veranstalter die Hotelkosten ersetzen?
    Vielen Dank vorab für jeden Tipp.
    Viele Grüße
    A.