Fluggastrechte bei Flugannullierung Flug fällt aus: So bekommst Du eine Entschädigung
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Du freust Dich auf Deinen Urlaub, bist pünktlich am Flughafen und suchst auf der Anzeige für Abflüge nach Deinem Gate. Und dann hast du ein Problem – Dein Flug ist gecancelt. Was tun? Und wie kommst Du doch noch an Dein Ziel? Der Flugausfall bedeutet für Dich Stress und Ärger. Deshalb muss Dir die Airline in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen. Wir informieren Dich über Deine Rechte bei annullierten Flügen und wie Du sie durchsetzen kannst.
Sollte Dein Flug in einem EU-Land starten und wird er gestrichen oder „gecancelt“, hast Du zwei Möglichkeiten:
Die beiden Möglichkeiten kannst Du auch beim Rückflug wählen, wenn Dein Flug in der EU landen sollte und die Airline ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat hat.
Auch wenn es angenehmer ist, Deinen Flug einfach umbuchen zu lassen, solltest Du kurz überprüfen, was ein neuer Flug kosten würde. Vielleicht findest Du ein günstigeres Angebot. Dann lohnt es sich, die Erstattung des Tickets von der Airline zu verlangen und selbst den günstigeren Flug neu zu buchen. Sind alle verfügbaren Flüge deutlich teurer, solltest Du das Alternativangebot der Fluglinie annehmen.
Bietet Dir die Airline keinen Ersatzflug an, kannst Du selbst einen Ersatzflug buchen, ohne dass Du der Airline eine Frist setzen müsstest. Die Ticketkosten für den Ersatzflug bekommst Du als Schadensersatz ersetzt, auch wenn der neue Flug sehr viel teurer war als der annullierte (AG Königs Wusterhausen, 15.08.2023, Az. 4 C 261/23).
Um die aktuellen Flugpreise schnell vergleichen zu können, helfen Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo oder Swoodoo. Mehr Tipps zur Flugbuchung findest Du in unserem Ratgeber zur Flugsuche.
Entscheidest Du Dich für die Umbuchung, solltest Du die Details mit Deiner Airline klären. Diese bucht das neue Ticket wahrscheinlich direkt für Dich. Ansonsten solltest Du Dir das Einverständnis für ein eigenständiges Buchen schriftlich geben lassen, damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt.
Grundsätzlich muss die Fluggesellschaft, die einen Flug streicht, Dir die Ticketkosten erstatten. Schwierig kann es werden, wenn Du eine Flugreise mit mehreren Teilflügen gebucht hast, die von verschiedenen Airlines ausgeführt werden sollen. Wird dann eine Teilstrecke annulliert, sieht die Airline es oft nicht ein, den gesamten Ticketpreis für Hin- und Rückflug zu erstatten.
Beispiel: Eine Passagierin buchte über ein Reisebüro eine Flugreise von München über Madrid und Bogota nach Quito und einen Rückflug von Quito über Bogota nach München. Die Teilstrecken sollten dabei unterschiedliche Fluggesellschaften durchführen, nur die erste Teilstrecke nach Madrid wollte die Passagierin mit Iberia fliegen. Die Flugtickets kosteten insgesamt rund 4.900 Euro. Die erste Teilstrecke von München nach Madrid annullierte Iberia. Mit der Annullierung platzten die Reisepläne der Passagierin. Denn alle weiteren Flüge funktionierten nicht mehr. Der Reiseplan war hinfällig. Sie verlangte von Iberia wegen der Annullierung Erstattung der gesamten Ticketkosten (Art. 5 Abs. 1a, 8 Abs. 1a FluggastrechteVO).
Iberia wollte den gesamten Ticketpreis nicht zahlen. Die Passagierin klagte durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Der entschied gegen die Airline:
Der Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten umfasst sowohl die Kosten für den Hinflug als auch die Kosten für den Rückflug, sofern Hin- und Rückflug zusammen gebucht wurden und darüber ein einziger Flugschein ausgestellt wurde (18.04.2023, Az. X ZR 91/22). Iberia musste wegen der Annullierung die gesamten Ticketkosten von rund 4.900 Euro erstatten.
Du hast ein Recht darauf, auf den nächstmöglichen Flug umgebucht zu werden, wenn Dein Flug zum Beispiel wegen eines Unwetters ausgefallen ist. Dabei muss die Fluggesellschaft für den Ersatzflug auch Flüge von anderen Airlines anbieten – sowohl Direktverbindungen als auch Umsteigeverbindungen (BGH, 10.10.2023, Az. X ZR 123/22). Lässt sich Deine Airline viel Zeit und bieten sie Dir nicht den frühestmöglichen Ersatz an, dann steht Dir ein Ausgleichsanspruch zu. Denn auch bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen. Wie viel Dir zusteht, erfährst Du weiter unten.
Du kannst übrigens selbst bestimmen, wann Du einen kostenlosen Ersatzflug antreten willst. Es muss nicht der nächstmögliche sein, Du kannst auch Deine Reise neu planen und Dich für einen späteren Ersatzflug entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO).
Die Airline darf für die Umbuchung keinen Aufpreis verlangen. Es müssen nur Plätze verfügbar sein. Dieses Recht gilt auch bei einem außergewöhnlichen Ereignis wie der Corona-Pandemie, entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen die Lufthansa. Die Airline hatte zahlreiche Flüge annulliert, wollte aber die Buchung eines Ersatzflugs mehrere Monate später nur gegen einen Aufpreis verlangen. Dieses Vorgehen stand nicht im Einklang mit der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (BGH, 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).
Falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft für Deine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer zur Unterkunft und zurück zum Flughafen aufkommen (Art. 9 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). In der Regel organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für Dich. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du selbst etwas buchst.
Hast Du Dich für die Umbuchung entschieden, muss sich die Airline um Dich kümmern, während Du wartest. Du darfst kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen erwarten – und zwar in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Bei einem kürzeren Aufenthalt sind Snacks ausreichend, bei mehreren Stunden kannst Du ein warmes Essen erwarten. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du Dich selbst verpflegst. Außerdem musst Du nach der Verordnung die Möglichkeit haben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heute reicht es, wenn die Airline Dir einen kostenlosen Wlan-Zugang zur Verfügung stellt.
Hat die Airline Dich nicht rechtzeitig vor dem Abflugtermin darüber informiert, dass der Flug ausfällt, kannst Du zusätzlich für den Ärger eine Entschädigung zwischen 125 Euro und 600 Euro bekommen. Wie viel genau, hängt von drei Fragen ab:
Hast Du in den letzten zwei Wochen vor Abflug erfahren, dass Dein Flug ausfällt, steht Dir eine Entschädigung zu. Die Frist wird von dem Tag des geplanten Abflugs zurückgerechnet.
Beispiel: Benji will am Sonntag, den 1. Oktober 2024 von Berlin nach New York fliegen. Sollte der Flug ausfallen, dann muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn sie Benji mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Stornierung informiert. Die Airline hätte bis zum 16. September 2024 um 23.59 Uhr entschädigungsfrei den Flug absagen können (vgl. LG Düsseldorf, 25.09.2015, Az. 22 S 79/15).
Es reicht nicht, wenn die Fluggesellschaft den Reisevermittler, zum Beispiel das Reisebüro, rechtzeitig informiert, der Fluggast aber erst später von dem Flugausfall erfährt (EuGH, 11.05.2017, Az. C-302/16). Leitet das Reisebüro die Information nicht weiter, geht das zu Lasten der Airline (AG Erding, 29.12.2021, Az. 119 C 1903/21).
Informiert Dich die Airline kurz vor dem Abflugdatum, dass Dein Flug ausfällt, hängt Deine Entschädigungszahlung davon ab, ob Dir ein Ersatzflug angeboten wurde und mit welcher Verspätung der dann ankommen würde. Zudem spielt auch der Zeitpunkt eine Rolle, wann die Fluggesellschaft Dich benachrichtigt hat. Kurz gesagt: Je früher Du von den veränderten Zeiten erfährst, desto größer die Unterschiede, die Du zur ursprünglich gebuchten Flugzeit akzeptieren musst. Das sind die Annullierungsfristen, nach denen sich richtet, ob Du Geld zurück bekommst oder nicht:
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 5 FluggastrechteVO (Stand: Oktober 2024)
Hält sich die Fluglinie an diesen Rahmen, steht Dir keine Ausgleichszahlung zu. Soll Dein Ersatzflug später abfliegen oder landen, als in der Tabelle angegeben, und hast Du nicht rechtzeitig davon erfahren, muss die Airline Dich entschädigen. Das gilt auch, wenn der Ersatzflug von einem anderen Flugunternehmen durchgeführt wird und der später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. Die Fluggesellschaft, die den Flug annulliert hat, kann sich nicht damit herausreden, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht mehr in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, 10.10.2017, Az. X ZR 73/16).
Wie viel Geld Du bekommst, kannst Du unseren zwei Grafiken entnehmen. Prüfe zunächst, wann die Airline Dich informiert hat. In der ersten Grafik findest Du die Höhe der möglichen Zahlungen, wenn Dich die Airline sieben bis 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall des Fluges benachrichtigt hat.
Zudem ist wichtig, mit welcher Verspätung der angebotene Ersatzanflug am Zielflughafen angekommen ist.
Für die Höhe der Entschädigung ist schließlich die Flugdistanz wichtig. Es gibt drei Kategorien: bis 1.500 Kilometer, 1.500 bis 3.500 Kilometer, mehr als 3.500 Kilometer. Die genaue Distanz Deiner Flugstrecke kannst Du auf luftlinie.org berechnen.
Hast Du die drei Fragen beantwortet, kannst Du Deine Entschädigung in der Grafik ablesen.
In der zweiten Grafik findest Du die Höhe der möglichen Zahlungen, wenn Dich die Airline sieben oder weniger Tage vor dem Abflug über den Ausfall des Fluges benachrichtigt hat.
Beispiel: Christin hatte für den 9. März 2024 bei der Lufthansa einen Flug von Frankfurt am Main nach Bilbao gebucht. Planmäßig sollte der Flug um 15 Uhr starten und um 17:05 Uhr in Bilbao landen. Der Flug wurde annulliert. Christin erfuhr drei Tage vor Abflug, dass der Flug gestrichen wurde. Mit dem von der Lufthansa angebotenen Ersatzflug erreichte sie Bilbao mit einer Verspätung von fünf Stunden. Die Distanz zwischen Frankfurt und Bilbao beträgt 1.152 Kilometer.
Was Christin an Ausgleichszahlung zusteht, kannst Du der zweiten Graphik entnehmen, denn die Nachricht der Airline erreichte Christin weniger als sieben Tage vor Abflug. Die Flugstrecke von Frankfurt nach Bilbao liegt unter 1.500 Kilometer. Der Ersatzflug kam mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden an. Demzufolge hat Christin einen Anspruch auf 250 Euro.
Wird Dein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt der Flug als annulliert (EuGH, 21.12.2021, Az. C-146/20 u.a.). Im sich daran anschließenden Urteil hat das Landgericht Düsseldorf einem Familienvater 3.200 Euro Entschädigung zugesprochen (11.04.2022, Az. 22 S 352/19).
Dementsprechend steht Dir bei einer Vorverlegung des Flugs auch eine Ausgleichszahlung zu, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Dich mindestens zwei Wochen vor Abflug über die frühere Abflugzeit informiert.
Wichtig: Mitunter stimmen die Flugzeiten bei Online-Reisebüros nicht mit den Flugplänen der Airline überein. Auf die Zeiten eines Online-Reisebüros kannst Du Dich nicht verlassen. Verschieben sich dann kurzfristig die Abflugzeiten, bekommst Du nicht automatisch eine Entschädigung (EuGH, 10.03.2023, Az. C 607/22). Du solltest nach der Buchung beim Reisebüro die Flugzeiten bei der Airline gegenchecken. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du direkt bei der Fluggesellschaft buchst. Bei einer kurzfristigen Änderung der Abflugzeiten steht Dir dann auf jeden Fall eine Ausgleichszahlung zu.
Falls außergewöhnliche Umstände zum Flugausfall geführt haben, muss die Fluggesellschaft zwar Dein Ticket erstatten oder einen Alternativflug anbieten, eine Entschädigung muss sie aber nicht zahlen. Was unter außergewöhnlichen Umständen zu verstehen ist, ist in der Verordnung nicht genau geregelt.
Nach der Rechtsprechung sind darunter solche Ereignisse zu verstehen, die nicht zum normalen Betrieb der Fluggesellschaft gehören und von ihr nicht beherrschbar sind. Beispiele dazu finden sich im Gesetz: politische Instabilität, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Sicherheitsrisiken, extreme Witterungsbedingungen sowie Streiks, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline liegen – wenn zum Beispiel die Fluglotsen ihre Arbeit niederlegen (Erwägungsgrund 14 FluggastrechteVO).
Tipp: Wenn Du nicht sicher bist oder Du die Hintergründe für den Flugausfall gar nicht kennst, dann solltest Du auf jeden Fall eine Ausgleichszahlung einfordern.
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Nutze unseren eigens entwickelten Rechner, um einschätzen zu können, was Dir bei einem Flugausfall zusteht. Am Ende erhältst Du einen kurzen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Musterschreiben herunterladen.
Bei Teilflügen verlangst Du Deine Ausgleichszahlung immer von der Airline, die auf der annullierten Strecke fliegen sollte – dem ausführenden Luftfahrtunternehmen. Das ist unter Umständen nicht die Fluggesellschaft, bei der Du Deinen Flug gebucht hast.
Nutze unser Musterschreiben für Flugannullierung, um Deine Ansprüche bei der Airline geltend zu machen:
Beachte unbedingt die oben genannten Annullierungsfristen, Verspätungszeiten und Streckenlängen: Sie sind für die Höhe der Entschädigung ausschlaggebend. Den Ticketpreis kannst Du Dir nur erstatten lassen, wenn Du keine alternative Beförderung in Anspruch genommen hast.
Achtung: Die Fluggesellschaft kann die Ausgleichszahlung, die im Anschreiben steht, um die Hälfte kürzen, falls der Alternativflug nicht sehr viel später startete. Fordere mit unserem Schreiben zunächst den vollen Betrag. Wenn die Airline später weniger zahlen will, kannst Du anhand der beiden Grafiken prüfen, ob die Höhe angemessen ist.
Geld, das Dir nach einem Flugausfall zusteht, kannst Du nach deutschem Recht noch bis zu drei Jahre später einfordern. Erst danach sind Deine Ansprüche verjährt. Weitere Informationen findest Du im Ratgeber zur Verjährung.
Hast Du Deine Forderungen an die Airline gestellt, aber keine Zahlung bekommen, hast Du verschiedene Möglichkeiten.
Hat die Airline Deine Forderung abgelehnt, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Bevor die Schlichtungsstelle Deinen Fall übernehmen kann, musst Du versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären. Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen, wenn Du innerhalb von zwei Monaten keine Lösung erzielen konntest. Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichter geben eine Empfehlung ab. Nehmen Fluggast und Airline den Vorschlag an, wird der Schlichtungsspruch bindend.
Wer sich nicht selbst mit der Airline herumärgern will, kann sich an einen sogenannten Sofortentschädiger wenden.
Du verkaufst Deine Entschädigungsforderung an die Firma und erhältst innerhalb von wenigen Tagen das Geld. Das funktioniert nur, wenn der Sofortentschädiger Dir ein Angebot unterbreitet. Mit dem Verkauf der Forderung ist für Dich alles erledigt. Denn selbst wenn der Anbieter gegen die Fluglinie verliert, kann er von Dir nichts zurückfordern.
Unsere Empfehlungen unter den Sofortentschädigern sind Ersatz-Pilot und EUFlight. Beide Unternehmen sind sehr erfahren: Sie haben beide im ersten Halbjahr 2024 mehr als 6.000 Fluggästen Entschädigungen ausgezahlt. Nach welchen Kriterien wir die Unternehmen ausgewählt haben, erklären wir in unserem Ratgeber über Fluggasthelfer.
Andere Unternehmen versuchen, Deine Ansprüche im Inkasso-Modell durchzusetzen. Solche Firmen übernehmen Deinen Fall und ziehen gegebenenfalls für Dich vor Gericht. Dafür behalten sie eine Provision. Die Preise variieren sehr, wie unser Test ergeben hat: von 24 Prozent bis zu 50 Prozent der Entschädigung. Es kann schnell gehen, aber manchmal auch einige Monate oder Jahre dauern, bis das Geld auf Deinem Konto ist – wenn der Anbieter zum Beispiel gegen die Fluggesellschaft klagen muss.
Wir haben sechs Anbieter untersucht, zwei davon sind eine Finanztip-Empfehlung. Besonders überzeugt haben uns Fairplane und Flightright.
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Wir haben im Zeitraum von Juli bis September 2024 die sogenannten Fluggastrechte-Portale untersucht. Darunter sind Unternehmen, die eine Sofortentschädigung anbieten, sowie Anbieter, die im Inkasso-Modell Deine Ansprüche durchsetzen. Alle hier empfohlenen Unternehmen haben uns überzeugt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben gute Kundenbewertungen bekommen, sind transparent und verwenden verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ausführliche Informationen zu unseren Kriterien und unserer Bewertung findest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.
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