Hier sind ja mehrere Aspekte zu berücksichtigen, wenn Du das geschenkte Geld Deiner Großeltern auf Dein Konto einzahlst.
1. mögliche Schenkungssteuer (ab 200K€)
2. Wahrung der 10 Jahresfrist für evtl. Rückforderungen seitens der Sozialkassen
Punkt 1 ist durch die Freigrenzen relativ einfach handelbar.
Punkt 2 kann aber im Falles eines möglichen Pflegefalles Deiner Großeltern noch 10 Jahre später eine Rückzahlung des geschenkten Geldes bedeuten.
Da hast du den Sachverhalt falsch verstanden. Ich habe das Beispiel meiner Großeltern aufgeführt, um nachzufragen, wie häufig diese sich theoretisch einer Prüfung unterziehen müssen.