Alles anzeigenIch halte das Verschenken von Gutscheinen für Unsinn.
Es gilt als unschicklich, Bargeld zu verschenken, also kauft man einen Gutschein und zwingt den Beschenkten dazu, in genau diesen Laden zu gehen, wenn er von dem Geschenk etwas haben will. Und dann steht der Beschenkte in diesem Laden und erinnert sich an den Gutschein: "Mist! Jetzt könnte ich das Ding brauchen! Aber es liegt zuhause in der Schreibtischschublade."
Jeder Händler freut sich über Gutscheine. Er bekommt Geld dafür und hat erstmal nicht mehr Aufwand als einen Farbausdruck. Bei keiner anderen Ware hat der Händler eine höhere Marge.
Ich habe noch ein Restguthaben von einem Gutschein bei Amazon. Ich kann ihn nur für ganz bestimmte Waren einsetzen. Bei anderen Waren verlangt Amazon von mir eine Ausweiskopie zur Geldwäschevermeidung (!).
Du kannst mich mit kaum einem Geschenk so ärgern wie mit einem Gutschein.
Die Bedingungen des Gutscheins sind unterschiedlich, der Händler kann sie individuell festlegen. Manche Händler legen eine Gültigkeit von 12 Monaten bis zum Verfall des Gutscheins fest. Man kann auch juristisch mit der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren argumentieren. Aber wer geht schon vor Gericht, wenn ein Händler sagt: Nix da, 12 Monate!
Ein fairer Anbieter würde (schon aus Reputationsgründen) Dir Deinen Uralt-Gutschein einlösen. Schließlich hat er das Geld für die Leistung schon vor über 10 Jahren bekommen. Aber wenn er Dir den Gutschein nicht einlöst, wirst Du nichts dagegen machen können (außer in Zukunft einen großen Bogen um dieses Etablissement).