Es ist kompliziert, aber ich denke ich habe es herausgefunden. Für diejenigen, die evtl. mit demselben Problem kämpfen:
Das Finanzamt wertet die Bonuszahlung (wird direkt von der Krankenkasse an das Finanzamt gemeldet) als Rückerstattung der Krankenkassenbeiträge und mindert automatisch dementsprechend die in Formular
"Anlage Vorsorgeaufwand 2 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung"
eingegeben Krankenkassenbeträge. D.h. man kann die Bonuszahlungen gar nicht eingeben.
In Ersatz habe ich dem Finanzamt im dem Freitextfeld im Hauptvordruck (9. Ergänzenden Angaben zur Steuerklärung) auf das BFH Urteil (BFH, Urteil vom 6. Mai 2020, Az. X R 16/18) verwiesen und dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich Ausgaben von 200,- € habe und entsprechende Bescheinigungen nach § 20 SGB V vorliegen. Damit ist eine Minderung des Krankenkassenbeitrags um 80,- € nicht rechtens. Warten wir ab....