Ich kann leider nicht von einem Verfahren berichten,
- in dem wegen der Kündigung unsers vorher mehrere Jahre übergespart bestehenden Bausparvertrages über mehrere Instanzen mehrere Jahre gegen eine bundesweit bekannte Bausparkasse geklagt wurde,
- bei dem die Prozesstaktik der Kasse aus zahllosen Anträgen zu Fristverlängerungen und anderen Späßen bestand,
- das nach einem richterlichen Hinweis auf die nicht Schutzbedürftigkeit der Kasse und damit die Erfolgsaussichten unserer Klage in später Instanz plötzlich überaus schnell durch einen von der Kasse vorgeschlagenen Vergleich beendet werden sollte.
Auch kann ich nicht berichten,
- dass ein nicht angenommenes, erstes scheinbar großzügige Angebot durch Folgeverhandlungen mit dem richtigen Anwalt an der Seite noch deutlich erhöht wurde,
- dass unser Anwalt generell rät, vor einer Überzahlung, spätestens aber bei Kündigungserhalt die ABB zu lesen und selbst dann, wenn dort Erhöhungen nur unter Vorbehalt der Bausparkasse möglich scheinen, einen Erhöhungsantrag per Einschreiben Rückschein oder via Gerichtsvollzieherzustellung zu stellen, um eine sicherlich darauf eintreffende Ablehnung der Kasse als weitre Argumentation einzusetzen.
Vielleicht können auch andere von Kündigungen betroffene von deren Nichtverfahren berichten.
Viel Spaß mallen, deren Verfahren noch läuft oder erst beginnt.
Sorry, Zufriedene, was Du da schreibst, ist leider alles etwas unverständlich bis wirr, so dass ich nur kurz auf das eingehe, was ich verstehen konnte …
Zitat:
„Ich kann leider nicht von einem Verfahren berichten, in dem wegen der Kündigung unsers vorher mehrere Jahre übergespart bestehenden Bausparvertrages über mehrere Instanzen mehrere Jahre gegen eine bundesweit bekannte Bausparkasse geklagt wurde“
Wenn ich das richtig verstehe, berichtest Du also von Deinem Bausparvertrag, der bereits mehrere Jahre überspart ist und deshalb gekündigt wurde. Da eine Klage in diesem Fall aussichtslos gewesen wäre, war es genau richtig von Dir, nicht gegen die Kündigung vorzugehen.
Allerdings bist Du mit Deiner Mitteilung hier wohl im falschen Forum gelandet, denn hier lautet die Überschrift „BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?"
Du verstehst??? Falls doch noch nicht, lies doch einfach noch einmal aufmerksam die bisherigen Beiträge. Dann wirst Du (hoffentlich) schnell feststellen, dass es bei keinem der Forenteilnehmer um einen Bausparvertrag geht, der schon mehrere Jahre überspart war, als er gekündigt wurde.
Da Du also offensichtlich kein Verfahren angestrengt hast gegen die Kündigung eines Vertrages, der noch nicht voll angespart wurde, ist es auch verständlich, dass Du keine Erfahrung hast, was „Prozesstaktik der Kassen, zahllose Anträge zu Fristverlängerungen, andere Späße, vorgeschlagene Vergleiche“ usw. angeht. Das muss man Dir unter den gegebenen Umständen natürlich nachsehen ...
Weiterhin verstehe ich, dass Du auch nichts darüber berichten kannst, was ein Anwalt Dir geraten hat, weil Du ja offensichtlich gar keinen in Anspruch nehmen musstest.
Wärest Du denn vielleicht so freundlich hier mitzuteilen, über was Du denn überhaupt etwas berichten kannst??? Und wenn es ginge, möglichst auch zum Thema / siehe Überschrift!
Es wäre wirklich schon sehr, sehr schade, solltest Du das nicht können oder wollen ...
Zitat:
„Vielleicht können auch andere von Kündigungen betroffene von deren Nichtverfahren berichten.“
Eventuell könntest Du selbst ja noch einen Verwandten oder guten Bekannten oder gerne auch einen Arbeitskollegen bei Deiner Bausparkasse bitten, von der Kündigung seines „mehrere Jahre übersparten“ Bausparvertrages und von seinem „Nichtverfahren“ zu berichten - könnte ja ganz lustig werden, wenn jemand von einem Verfahren berichtet, das es gar nicht gibt ... ![]()
Derjenige sollte dann aber im Gegensatz zu Dir möglichst die ABB seines und anderer Verträge vorher studiert haben, damit seine Äußerungen auch etwas mehr Sinn ergeben …
Voller Spannung und in großer Erwartung grüßt Dich
Eagle Eye
... ach ja: Eine nette Nacht natürlich!