Betroffener2015 Schatzmeister:in

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  • Hallo Betroffener,
    habe in einem, mit deinem (weitgehend) vergleichbaren Fall, Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingelegt und eine Antwort mit "nicht zuständig mangels höchstrichterlicher Entscheidung" bekommen.
    Momentan schwanke ich noch zwischen a) Verfahren in die Länge ziehen (bis zur Verjährung 2019) um ein Urteil in vergleichbarer Sache abzuwarten (und dabei Risiko der Nichtverzinsung über drei Jahre einzugehen) und b) der aktiven Weiterverfolgung meines Falls.
    Falls ich mich hierzu entscheide, wollte ich nachfragen, ob du mir die Kanzlei nennen könntest, die du mit der Vertretung deiner Interessen beauftragt hattest.


    Das würde mich sehr freuen und ich bedanke mich im Vorfeld,
    Freundliche Grüße,
    Jürgen (nicname)

    • Hallo,


      vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Wahrscheinlich gibt es zwei Möglichkeiten: a) eine spezialisierte, im besten Fall auch renommierte Kanzlei mit schlechter Beratungs- und Servicequalität, oder b) einen Feld- Wald- und Wiesen-Anwalt, der zwar bemüht ist und etwas mehr Zeit hat, aber ohne Spezialkenntnisse.


      Jedenfalls habe ich dann mal eine Adresse, falls ich nichts anderes finde (aber leider weiß man dann auch erst am Ende, ob man richtig gewählt hat).


      Jetzt muss ich erst mal noch klären, ob die Rechtsschutzversicherung greift, ohne werde ich wohl in kein Verfahren gehen. Evtl. lasse ich mir aber erst mal noch Zeit, die Verjährungsfrist läuft bei mir noch eine Weile, evtl. gibt es 2017/18 ja mal eine oberste Entscheidung.


      Dir jedenfalls besten Dank derweil,
      nicname