Beiträge von Thomas Neumann

    Mich haben die Seiten des zuständigen Ministeriums zumindest etwas schlauer gemacht.

    Dort heißt es ganz klar, dass das maßgebliche Einkommen das zuversteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes ist.

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/…geld%20bekommen.

    Somit ist bei einer Geburt eines Menschen im September 2025 das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2024 maßgeblich.

    Die neue Einkommensgrenze gilt übrigens nicht ab 1. Januar diesen Jahres, sondern für Geburten ab 1. April 2025.

    Vielen Dank! Wer (richtig) lesen kann ist wie immer klar im Vorteil!

    Wobei ich mich dann schon frage wie das in der Praxis funktioniert, wenn das Kind zB am 01.01.2024 geboren wird. Bis man den Steuerbescheid hat ist die Elternzeit ja fast vorbei.

    Irgendwelche Ideen oder Erfahrungswerte?

    Hallo zusammen,

    eine Frage zu der ab Januar geltenden Einkommensgrenze von 175.000 TEUR. Es zählt ja das zu versteuernde Einkommen und nicht das Bruttoeinkommen. Wenn ein Kind zB im September 25 geboren wird, welcher Zeitraum wird dann für die Ermittlung der Grenze herangezogen? Das zu versteuernde Einkommen für 2025 ist ja final erst mit dem Steuerbescheid 2026 feststellbar.

    Es ist mein Verständnis, dass für die Höhe des Elterngeldes als solches die letzten 12 Monate gelten und dort die Nettozahlen die sich aus den Werten aus dem Elterngeldantrag ergeben bzw. dort angegeben worden sind.

    Wie ist das aber der Ermittlung der Grenze?

    Kennt sich hier jemand aus? Die Seiten des zuständigen Ministeriums haben mich leider nicht schlauer gemacht.

    Ich freue mich auf Eure Hilfe!

    Mir werden für die Consors dort beide angezeigt.

    Der teurere ist deutlich älter. (Auflage 2006).

    Da lässt sich als ETF Anbieter natürlich schön weiter Geld mit verdienen, wenn man den alten mit hohen Kosten weiterlaufen lässt und einen neuen günstigeren auflegt anstatt die Kosten für den alten zu senken. Aber immer noch besser als eine Zwangsverschmelzung oder ein Umzug mit Domizilwechsel.

    Die Erklärung macht Sinn. Aber schon irre, dass in dem alten / teuren Fonds noch fast 5 Mrd EUR stecken. Dann prüfe ich nochmal mit dem ETF-Finder ob es nicht vielleicht am Nutzer (also an mir) lag. Danke auf jeden Fall.

    Hallo zusammen,

    ich habe soeben den ETF-Finder von Finanztip ausprobiert und bekomme als Consorsbank-Kunde u.a. den ETF Xtrackers MSCI World Swap UCITS ETF 1C (WKN DBX1MW, Domizil Lux) vorgeschlagen mit einer TER von 0,45% p.a.

    Hier habe ich zwei Fragen und hoffe, dass es hier schlaue Köpfe im Forum gibt, die mir weiterhelfen können.

    1. Warum wird mir nicht auch der ETF Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C (WKN A1XB5U, Domizil Irland) anzeigt, der nur 0,19% TER hat?

    2. Warum ist der A1XB5U so viel günstiger als der DBX1MW? Es kommen bei von X-Trackers, beiden laufen auf den MSCI World und sind nicht gehedgt. Der teurere Fonds ist swap-basiert, der günstigere macht sampling. Bei haben ein ordentliches Fondsvolumen von deutlich über 1 Mrd EUR.

      Danke vorab für die Hilfe!

    Hallo zusammen,

    ich überlege einen ETF auf das Depot meines Kindes zu übertragen. Wir haben beide ein Depot bei Consors.

    Was ist besser?

    1) Verkauf, Überweisung und Neukauf ? (Nachteil doppelte Gebühren)

    2) Depotübertrag an Dritte? Nachteile??

    Danke vorab für eure Hilfe!

    Thomas

    Hallo zusammen,

    ich habe soeben die Möglichkeit entdeckt, dass man von seiner Barclayscard auch Geld überweisen kann. Zum einen, gegen Gebühr, an Drittkonten. Zum anderen, ohne Gebühr, an sein Referenzkonto. Mir geht es heute um die Überweisung auf das Referenzkonto.

    Vorneweg. Ich habe meine Rückzahlung auf 100% eingestellt, laufe also nicht Gefahr hier Zinsen zahlen zu müssen.

    Wenn ich auf mein Ref-Konto Geld überweise, entstehen dann irgendwo versteckte Gebühren oder Zinsen? Wenn es ohne Kosten ginge, dann wäre dies ja die Möglichkeit einen kostenlosen Dispokredit (bis zur nächsten Rückzahlung) zu nutzen. Ich frage mich ob ich hier etwas übersehen habe und was der Nutzen von Barclayscard hierbei ist.

    Im Extremfall könnte ich ja zu jedem monatlichen Abbuchungstag des Kreditkartensaldos von meinem Ref-Konto einen Gegenüberweisung in gleicher Höhe vornehmen und hätte so ein dauerhaft kostenloses Darlehen, oder?

    Wenn ich ein Produkt mit der Karte kaufe, kriegt die Kreditkartenfirma eine Gebühr vom Händler. Wenn ich die Rückzahlung nicht auf 100% setze, dann zahle ich zusätzlich Zinsen. Für Fremdüberweisungen zahle ich eine Gebühr.

    Wo ist bei der Überweisung auf das Referenzkonto der Vorteil der Kreditkartenfirma und wo ist mein Nachteil als Nutzer?

    Danke für eure Hilfe bei meinem Verständnisproblem!


    Hallo Pumphut,

    danke für die Nachfrage. Ich hab den Sachverhalt in der Tat stark verkürzt dargestellt.

    Es gibt auf dem Grundstück ein Gebäude (alter Teil von 1938 und neuer Teil von 1990). Das Gebäude ist in 2 Wohneingentumseinheiten aufgeilt (alter und neuer Teil). Das Grundsätz ist nicht real geteilt, sondern ideell.

    Der neue Teil ist von meinen Eltern bewohnt mit Wohnrecht (Eigentum liegt aber bereits bei mir).

    Der alte Teil ist noch im Eigentum von meinen Eltern und aktuell fremd vermietet. Wir überlegen diesen alten Teil auch auf mich zu übertragen. Die Mieteinnahmen sollen am besten weiterhin meinen Eltern zufließen. Etwaige Sanierungskosten wären aber durch mich zu tragen.

    Diese werde ich dann aber nicht von der Steuer absetzten können, da ich ja keine Einnahme habe. Richtig?

    Ich hatte angenommen, dass in diesem Fall auf mich eine Sanierungspflicht gem. GEG zukommt. Oder schätzen Sie das anders ein?

    Weitere Meinungen aus der Community sind natürlich auch sehr willkommen.

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: meine Eltern (Rentner) überlegen sich gerade mir eine vermiete Wohnung zu übertragen.

    Hier stellen sich mir folgende Fragen.

    1.) Soll die Übertragung oder ohne Nießbrauch stattfinden?
    Vorteil mit Nießbrauch. Meine Eltern könnten weiterhin Vermieter sein und die Miete zu einen niedrigeren Satz versteuern.
    Nachteil mit Nießbrauch: eine notwendige Gebäudesanierung könnte ich als neuer Eigentümber nicht von der Steuer absetzen?

    Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler? Wie denkt die Community über diese Thema?
    Der Aspekt Schenkungssteuer kann hier vernachlässigt werden, da der Wert der Wohnung gering ist.

    2.) Sanierungspflicht: es ist mein Verständnis, das ich als neuer Eigentümber einer Sanierungspflicht gem GEG habe. Wie kann ich den Umfang hierfür abschätzen? Sollte man vorher einen Energieberater hinzuziehen oder öffnet man damit eher die Büchse der Pandora?

    Gibt es sonst noch weitere Aspekte die ich beachten muss?

    Danke im Voraus an die Community!

    Thomas

    Hallo zusammen,

    da ich für 2021 ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung gelten gemacht habe, kam nun ein Fragebogen des Finanzamtes.

    Unter anderem werden auch Fotos verlangt. Wir nutzen das Zimmer mittlerweile nicht mehr zu 100% als Arbeitszimmer, sondern gemischt, es steht unter anderem auch ein Bett drin. In 2021 war dieser aber nicht der Fall. Alte Fotos vom damaligen Zustand habe ich leider nicht mehr. Wie geht man hier am besten vor?

    Danke im voraus für die Hilfe!

    Hallo zusammen,

    mein Anbieter erhöht zum 01.01.23 den Strompreis deutlich. Daher erwäge ich einen Wechsel.

    Was ich mich frage. Da die Strompreisbremse (80% des historischen Verbrauchs) sich ja auf Daten aus der Vergangenheit bezieht, ist es mir unklar woher der neue Anbieter diese Daten bekommt. Anders gefragt. Funktioniert die Strompreisbremse auch wenn man den Anbieter wechselt?

    Viele Grüße und herzlichen Dank für die Beiträge vorab!

    Thomas

    Hallo liebe Redaktion und liebe Community!

    Wir haben eine Hochzeit für Anfang Juni 2020 geplant und mit diversen Dienstleistern hierfür Verträge geschlossen.

    Wir überlegen uns gerade ob wir die Hochzeitsfeier nicht lieber absagen (oder ggf verschieben) wollen. Selbst wenn bis dahin wieder Versammlungen bzw. Feiern erlaubt wären, ist die Frage ob wir wirklich feiern möchten und insbesondere ältere Verwandte vor die Wahl stellen möchten zwischen ihrer Gesundheit und unserer Feier zu wählen.

    Vertraglich festgelegt sind teilweise sehr hohe Stornogebühren.

    Gilt hier der Grundsatz von höherer Gewalt oder bleibt man auf den Stornogebühren sitzen?

    Viele Grüße und vielen Dank vorab!
    Thomas

    Hallo zusammen,

    meines Wissens nach, gibt es nicht mehr die Möglichkeit "Altverluste" bzw. alte Verlustvorträge (von vor 2009) mit aktuellen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen. Dies war letztmalig 2013 möglich.

    Nun ist es jedoch so, dass ich noch einen alten Verlustvortrag (aus 2005) im Steuerbescheid habe, der jedes Jahr vor sich hergeschoben wird und im nächsten Steuerbescheid wieder auftaucht.

    Was bringt dieser Verlustvortrag mir dann? Warum ist er überhaupt noch im Steuerbescheid drin, wenn ich ihn eh nicht verrechnen kann? Oder kann ich ihn doch irgendwie für mich nutzen?

    Für Tips und Erklärungen bedanke ich mich recht herzlich schon mal im voraus!

    Viele Grüße
    Thomas

    Hallo zusammen,

    ich investiere monatlich in einen ausländischen thesaurierenden Investmentfonds. Die jährlich thesaurierten Erträge muss ich laut Finanztip bei der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben. Hierzu habe ich noch eine Fragen.

    1.) Was ist für den Fall, wenn meine gesamten Kapitaleinkünfte unter 801 Euro liegen? Muss ich in diesem Fall auch eine Angabe machen?

    2 a) Anschlußfrage für den Fall, dass ich keine Angabe zu machen habe: Wenn ich mich in Zukunft von den Anteilen trenne, ist es mein Verständnis, dass die Depotbank (Inland) die Steuern für Kursgewinne direkt an das Finanzamt abführt. Enthalten sind ja auch die jährlich thesaurierten Erträge für die ich jedoch keine Steuern zahlen musste, da meine Kapitaleinkünfte unter 801 Euro lagen. Wird mir in diesem Fall nicht zuviel abgezogen? Falls ja, wie kriege ich diesen Anteil vom Finanzamt wieder?

    2 b) Anschlußfrage für den Fall, da ich eine Angabe zu machen habe: Ich besitze den Fonds seit 2011 und habe in den vergangenen Jahren keine Angabe gemacht. Wie ist jetzt vorzugehen? Kann ich diese Angabe nachträglich durchführen?

    Vielen Dank vorab für die freundliche Hilfe! Ich bin gespannt auf die Antwort!