Mich haben die Seiten des zuständigen Ministeriums zumindest etwas schlauer gemacht.
Dort heißt es ganz klar, dass das maßgebliche Einkommen das zuversteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes ist.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/…geld%20bekommen.
Somit ist bei einer Geburt eines Menschen im September 2025 das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2024 maßgeblich.
Die neue Einkommensgrenze gilt übrigens nicht ab 1. Januar diesen Jahres, sondern für Geburten ab 1. April 2025.
Vielen Dank! Wer (richtig) lesen kann ist wie immer klar im Vorteil!
Wobei ich mich dann schon frage wie das in der Praxis funktioniert, wenn das Kind zB am 01.01.2024 geboren wird. Bis man den Steuerbescheid hat ist die Elternzeit ja fast vorbei.
Irgendwelche Ideen oder Erfahrungswerte?