Verlustvortrag von Veräußerungsgeschäften

  • Hallo zusammen,


    meines Wissens nach, gibt es nicht mehr die Möglichkeit "Altverluste" bzw. alte Verlustvorträge (von vor 2009) mit aktuellen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen. Dies war letztmalig 2013 möglich.


    Nun ist es jedoch so, dass ich noch einen alten Verlustvortrag (aus 2005) im Steuerbescheid habe, der jedes Jahr vor sich hergeschoben wird und im nächsten Steuerbescheid wieder auftaucht.


    Was bringt dieser Verlustvortrag mir dann? Warum ist er überhaupt noch im Steuerbescheid drin, wenn ich ihn eh nicht verrechnen kann? Oder kann ich ihn doch irgendwie für mich nutzen?


    Für Tips und Erklärungen bedanke ich mich recht herzlich schon mal im voraus!


    Viele Grüße
    Thomas

  • Vereinfacht gesagt: Du kannst diese Verluste noch mit anderen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften iSd § 23 EStG verrechnet, nur eben nicht mehr mit Wertpapiergewinnen. Diese werden jetzt über § 20 EStG abschließend besteuert.

  • Hallo zusammen,


    zählen zu diesen verrechenbaren Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften iSd § 23 EStG auch Gewinne aus Immobiliengeschäften (Immobilienverkauf innerhalb 10 Jahresfrist)?


    D.h. sind Immobiliengewinne gegen diese vom FA vorgetragenen Verluste (aus Wertpapiergeschäften vor 2008) verrechenbar?


    Besten Dank im Voraus!

  • D.h. sind Immobiliengewinne gegen diese vom FA vorgetragenen Verluste (aus Wertpapiergeschäften vor 2008) verrechenbar?

    Das würde mich auch interessieren.... und wie wird hier der (sonst zu besteuernde) Immobiliengewinn berechnet: nur Imm-Verkaufspreis minus Kaufpreis oder mit Berücksichtigung der gezahlten Kaufnebenkosten (Notar, Grubdbuchgebühren, Grunderwerbssteuer, Makler)?

  • joopy66: die Kaufnebenkosten werden bei der Berechnung des Immobiliengewinnes berücksichtigt.


    Es bleibt die Frage, ob jemand schon selbst solch eine Verrechnung mit Altverlusten (sieht oben) erfolgreich umgesetzt hat.


    Eine kurze Anfrage beim Stb brachte keine Bestätigung dafür (....?), während das Servicezentrum des FInanzamtes meinte, das ginge. Klingt erfolgversprechende als andersrum....