Hallo.
Wir können wohl unterstellen, dass die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sein werden.
Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist grundsätzlich Pflichtversicherung gegeben, nur wenn der Verdienst sehr hoch ist, wäre ggf. wieder die Versicherung als freiwilliges Mitglied gegeben.
Daher muss man nicht viel beachten, was die Absprachen mit dem Arbeitgeber betrifft.
Ist die Regelaltersgrenze denn schon erreicht oder geht es um eine vorgezogene Rente?
Hallo und vielen Dank für die prompten Reaktionen.
Ja, ich erfülle alle Voraussetzungen der KVdR und habe die Altersgrenze erreicht und paar Monate darüber hinaus gearbeitet.
Letzlich geht es mir darum, dass ich mir mit einer Weiterbeschäftigung nicht die Pflichtversicherung verbaue und wieder hohe Beiträge als Freiwilligversicherte zahlen muss.
Sorry; in diesem Zusammenhang verunsichert mich der Passus mit der Beitragsbemessungsgrenze. Wieviel kann ich denn dann monatlich brutto verdienen? Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch ...
Zusatzfrage: Es werden bei den Krankenkassenbeiträgen auch Zahlungen aus der Lebensversicherung berücksichtigt. Auch die, die in den letzten drei Jahren schon ausgezahlt wurden?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen ...