Alles anzeigenVon mir auch noch ein Hinweis.
Die Kündigung einer bAV ist i.d.R. nicht möglich!
Zumeist geht nur beitragsfrei stellen. Dann kommst Du aber frühestens mit Rentenbeginn wieder an Dein Geld.
Ausnahme: Wenn die spätere Rentenzahlung sehr klein ist, gibt es eine sog. Bagatellgrenze:
Hier mal der entsprechende Text:
§ 3 Abs. 2 BetrAVG sieht für den Arbeitgeber ein einseitiges Abfindungsrecht vor, sofern die in der Vorschrift definierte Bagatellgrenze nicht überschritten ist. Diese Bagatellgrenze liegt bei Rentenzusagen im Jahr 2021 bei monatlich 32,90 Euro (alte Bundesländer) bzw. 31,15 Euro (neue Bundesländer). Bei Kapitalzusagen liegt sie im Jahr 2021 bei 3.948 Euro (alte Bundesländer) bzw. 3.738 Euro (neue Bundesländer). Maßgeblich für die Frage, ob die Bagatellgrenze überschritten ist, ist die Höhe der Leistung, die dem Arbeitnehmer bei Erreichen der festen Altersgrenze zusteht. Beim Durchführungsweg Direktversicherung ist bei Anwendung der versicherungsförmigen Lösung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG daher auf den Wert der beitragsfreien Versicherung abzustellen.
Da Deine bAV ja noch nicht allzu lang läuft, könnte es ein, dass Du aktuell noch unterhalb der Grenze liegst. Also schnell informieren und ggf. handeln!
Danke für deinen Hinweis.
Heißt das, dass ich die Bagatellgrenze nicht überschreiten würde, sofern ich z.B. in NRW nicht mehr als 32,90€ im Monat bei Erreichen des Rentenalters erhalte?
Dann müsste ich prüfen, wie aktuell meine Wertentwicklung meiner bAV aussieht und auf dieser Grundlage entscheide, ob ich kündige oder den Vertrag beitragslos stelle.