Noch eine Frage zur gelebten Praxis, die mich interessiert: Werden Honorarvereinbarungen bei einer Steigerung über den Höchstsatz hinaus mit einem bestimmten Arzt dann eigentlich mit einem Begrenzung (bspw. bis 5-fach oder 7-fach) getroffen oder kann da dann bei der Rechnung die dicke Überraschung kommen, dass zum Beispiel mit 11-fachem Satz abgerechnet wurde?
Beiträge von hanswurst90
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Die Namensgleichheit kann doch kein Zufall sein. Ein Verwandter oder ein alter ego? Oder die Illuminaten?

Ist tatsächlich Zufall, aber ich nehme selbstverständlich für mich in Anspruch, der einzig wahre zu sein! ?
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Hallo hanswurst90,
gibt es einen konkreten Anlass zu dieser Sorge, etwa einen solchen Fall in Deinem Umfeld?
Oder liegt Dir ein Vorschlag Deines Anbieters vor, in einen entsprechenden, evtl. neuen Tarif zu wechseln?
Nein, einen konkreten Anlass gibt es nicht. Mir ist nur aufgefallen, dass andere Versicherer diese Beschränkung nicht haben.
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Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob die Einschränkung meiner Krankenhauszusatzversicherung auf Honorare bis zum 5-fachen Satz der GOÄ eigentlich einen echte Einschränkung darstellt oder ob Abrechnungen oberhalb dieses Wertes in Krankenhäusern mit Kassenzulassung sowieso eine sehr seltene Ausnahme darstellen.
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Die Grundidee stimmt schon, aber Dir muss klar sein, dass Du Äpfel mit Birnen vergleichst! Die Produkte sind in zwei verschiedenen Schichten der Altersvorsorge und unterliegen unterschiedlichen Regeln.
Die bAV zahlst Du vom Bruttoeinkommen. 1000 brutto sind aber vielleicht nur 600 netto, also hast Du zunächst nur 600 für den ETF-Sparplan. Auch die steuerliche Situation in der Auszahlungsphase ist komplett unterschiedlich. Als einzig sinnvolle Annahme kannst Du die heutige Besteuerung dafür annehmen, aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das in den nächsten 35 Jahren nicht ändert?

Auch jede Annahme für zukünftige Renditen sind natürlich fragwürdig. In der Vergangenheit waren aber Aktien klar der Gewinner unter den Assetklassen. Trotzdem würde ich mich nicht auf diese eine Assetklasse konzentrieren wollen. Ich bin großer Fan von Diversifikation.
Das ändert alles nichts an der Tatsache, dass die 1% grottenschlecht sind. Wenn das wirklich realistisch sein sollte, dann wird es kaum möglich sein, ernsthaft für diese bAV zu argumentieren. Das sollte aber auch dein Arbeitgeber verstehen, warum bietet der so einen Schrott an?
Ja, der grundsätzliche Fehler, dass ich netto weniger als 1000 Euro habe und in einen ETF-Sparplan stecken kann, ist mir auch schon aufgefallen. Um meinen Arbeitgeber in Schutz zu nehmen: Er zahlt schon 2% meines Bruttoeinkommens in diese Altersvorsorge mit schlechter Rendite, bietet seinen Mitarbeitern aber die Möglichkeit, den Betrag noch einmal um ca. 0,5% selbst aufzustocken, wobei er in dem Fall auch noch einmal 0,5% drauflegen würde. Meine Entscheidungsfreiheit besteht eigentlich nur darin, ob ich diese Möglichkeit der Aufstockung wahrnehme, oder nicht. Die aktuelle Verzinsung, die dann auch für die nächsten 35 Jahre festgeschrieben wäre, orientiert sich eben an langlaufenden Bundesanleihen und hat keine Aktienkomponente, was zu einem schlechten Zinssatz führt.
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Hallo,
mein Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersvorsorge an und ich überlege derzeit, ob es für mich Sinn macht, den Matchingbeitrag einzuzahlen, den mein Arbeitgeber dann nochmal verdoppeln würde. Unter der Annahme, dass ich noch 35 Jahre bis zur Rente habe, die bAV ziemlich schlecht verzinst ist (unter 1%), ein ETF eine konservativ geschätzte Rendite von 5% pro Jahr liefert und ich 1000 Euro jährlich einzahle, habe ich jetzt mal eine einfache Rechnung angestellt:
1. bAV: 2000 Euro * 1,01 ** 35 = 2833 Euro Kapital nach 35 Jahren
2. ETF-Sparplan: 1000 Euro * 1,05 ** 35 = 5516 Euro Kapital nach 35 Jahren
Übersehe ich etwas, oder ist die bAV in meinem Fall mit der eher schlechten Verzinsung (kein Aktienanteil) wirklich keine gute Entscheidung?
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