Hornie Koryphäe

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  • Hallo, nur kurz bilateral. Das Gemeinschaftskonto war ein Vorschlag des Steuerberaters, um im Todesfall eines Ehepartners keine Probleme zu haben.

    Gruß

    apollo

    • Danke für die Info. So richtig verstehen tue ich er trotzdem nicht.

      - Steuerlich betrachtet ist es das Gleiche, ob ein Gemeinschaftsdepot oder zwei gleichgroße (!) Einzeldepots bestehen. Die Hälfte des Gesamtbestandes fällt in beiden Fällen in die Erbmasse und unterliegt ggf. der Erbschaftssteuer.

      - Unterschiedlich ist die Zugriffsmöglichkeit, wenn eine Person stirbt. Beim Gemeinschaftskonto hat die überlebende Person unverändert vollen Zugriff auf das Depot. Bei Einzeldepots sollte der jeweils andere eine Bankvollmacht haben, die über den Tod hinaus gilt. Nur dann ist der sofortige Zugriff ebenfalls gegeben.


      Diese Reaktion hättest Du gerne auch direkt im Thread geben können, denn es gibt immer auch Mitleser, die das Thema ebenfalls interessiert.

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