Ich würde mich den Vorrednern anschließen. Weiterarbeiten, regelmäßig die Buchhaltung anmailen und parallel einen neuen Job suchen.
Eine Klage finde ich nicht schlüssig. Mit welchem Ziel würden Sie denn Klagen? Die noch ausstehenden Zahlungen zu bekommen? Die erhalten Sie ja auch, wenn Sie die Buchhaltung anschreiben. Mehr wird das Arbeitsgericht auch nicht bewirken können. Dem Arbeitgeber droht ja kein Bußgeld, weil er das Gehalt nicht korrekt auszahlt.