Kurz gesagt: Ja
Siehe auch
Beitrag
RE: Erträge aus Zinsen aus dem Ausland (und mehr)
[…]
Bist du sicher? Soweit ich weiß, muss man Kapitalerträge, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, immer angeben. D.h. 1 Euro ausländischer Zinsen führen zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das gilt meines Wissens auch, wenn letztendlich keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2000€ liegen.
Bist du sicher? Soweit ich weiß, muss man Kapitalerträge, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, immer angeben. D.h. 1 Euro ausländischer Zinsen führen zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das gilt meines Wissens auch, wenn letztendlich keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2000€ liegen.
ichbindasauge