Beiträge von ichbindasauge

    Kurz gesagt: Ja

    Siehe auch

    ichbindasauge
    29. Januar 2024 um 10:15

    Du gibst einfach deine normale Steuererklärung ab, du brauchst nichts besonderes zu beachten (außer, dass du die Zusammenveranlagung ganz oben ankreuzt). In der Einkommensteuererklärung spielen Steuerklassen keine Rolle mehr - die sind nur dazu da, dass man schon während des Jahres möglichst nah an die endgültige Steuer rankommt. In diesem Fall bekommst du mit der Steuerklärung die zu viel gezahlten Steuern zurück.

    Und dort sagte man mir, ich solle es einfach mit der nächsten Steuererklärung "glatt ziehen".

    Richtig

    Gleich obenan: Ihr habt als Ehepaar pro Jahr 2000 € Kapitaleinkünfte frei, in- oder ausländische, ganz egal. Wenn Ihr nicht mehr als das eingenommen habt (und auch inländisch keine Kapitalertragsteuer bezahlt habt, weil die Freistellungsaufträge gepaßt haben), braucht Ihr die Kapitalerträge nicht zu erklären.

    Bist du sicher? Soweit ich weiß, muss man Kapitalerträge, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, immer angeben. D.h. 1 Euro ausländischer Zinsen führen zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das gilt meines Wissens auch, wenn letztendlich keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2000€ liegen.

    Wie epsilon2 schon betont hat, es geht in dem Fall nicht um das Regulierungsverhalten der Versicherung, sondern was Sie eingekauft haben. Die von sog. nichtdeliktfähigen Kindern verursachten Schäden hat der Geschädigte ohne zu murren selbst zu tragen. So ist zumindest die in Paragraphen des BGB gegossene gesellschaftliche Mehrheitsmeinung. Wie Sie schon beschreiben, sehen das nicht alle Geschädigten ein und um hier den Wünschen einiger Kunden entgegenzukommen, haben viele Haftpflichtversicherungen diese Fallkonstellation als Entschädigungsfall mit aufgenommen. Kostet natürlich extra und man muss bei Vertragsabschluss darauf achten.

    Rechtlich gesehen hast du natürlich recht. Nichtdeliktfähigen Kinder habe ich bei meiner Versicherung natürlich eingeschlossen. Und die vertraglichen Leistungen sind natürlich das Wichtigste. Aber Kinder, die das Auto zerkratzen, waren nur ein Beispiel. Hätte jeden anderen Haftpflichtfall nehmen können. Wenn ich oder meine Kinder etwas verbocken, möchte ich nicht, dass der Geschädigte Schwierigkeiten hat, an sein Geld zu kommen, insbesondere, aber nicht nur, wenn er mein Nachbar, Kollege oder Freund ist. Deswegen habe ich @epsilon2 widersprochen, weil er sagte, dass einem das Regulierungsverhalten egal sein kann. Da mir die Menschen um mich rum nicht egal sind, sehe ich das anders als er. Trotzdem wähle ich eine Haftpflichtversicherung sicher auch zuerst nach vertraglichen Leistungen und Preis aus und gehöre nicht zu denen, die gerne viel bezahlen, weil irgendwann vielleicht doch mal bereitwilliger geleistet werden könnte.

    Bei einer Haftpflichtversicherung kann dir das Regulierungsverhalten eigentlich egal sein. Was im Schadensfall zwischen Geschädigtem und Versicherung abläuft, kann der Versicherungsnehmer entspannt beobachten, er bleibt dabei außen vor und die Versicherungsbedingungen verbieten sogar ausdrücklich, dass er sich in die Schadensregulierung einmischt.

    Naja, wenn es nur um die rechtliche Seite geht, magst du recht haben. Aber wenn es um meine Nachbarn, Freunde oder Kollegen geht, bei denen meine Kinder das Auto zerkratzt haben, wäre es mir das Regulierungsverhalten der Versicherung doch sehr wichtig.

    Eigentlich sind die meisten Fragen in diesem Thread doch schon im Finanztip-Artikel beantwortet (https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf) ?

    Mitteilungspflicht von Ebay an das Finanzamt heißt ja noch lange nicht, dass eine Steuerpflicht besteht. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Es geht ja darum, die zu finden, die steuerpflichtig wären aber keine Steuern zahlen, also Steuern hinterziehen. Ich habe keine Ahnung, bei wie vielen der Meldungen das Finanzamt nachfragen wird. Durch dieses neue Gesetz wird keiner steuerpflichtig, der es vorher nicht war. Es heißt nur für manche, dass sie einen Brief des Finanzamtes beanworten müssen und für andere, dass ihr Steuerhinterzeihung jetzt leichter auffliegt.

    Festgeld bei mehreren Banken, Gold, Immos, Kopfkissen, Schatzkiste verbuddeln, Uhren, Kunst, Hefe, ...

    Oder doch Tomaten?

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    Man kann über Google sicher denken, was man will. Aber sie sind bei den großen Internetfirmen sicher ganz vorne, was die Sicherheit angeht. Als Yahoo und Hotmail E-Mail-Accounts noch reihenweise gehackt wurden, hatte Google im Gegensatz zu diesen Firmen schon lange keinen unverschlüsselten Zugang zum eigenen Konto mehr erlaubt (per Pop3, SMTP, IMAP). Und weißt du, warum mittlerweile fast alle Webseiten nur noch über eine verschlüsselte Verbindung erreichbar sind (also per https), auch die Seiten, wo man überhaupt keine Daten eingibt? Weil Google darauf besteht und Seiten ohne Verschlüsselung in der Suchmaschine abstraft.

    Ich vermute auch, dass du nicht gehackt wurdest, sondern du ein falsches Passwort eingegeben hast oder irgendeine Sicherheitsfunktion getriggert hast (benutzt z.B. eine VPN?). Da gibt es dann bei Google eigentlich Wege trotzdem wieder reinzukommen. Wenn du natürlich keine Telefonnummer und auch sonst falsche Daten angegeben hast, wird das vielleicht schwierig...

    Also nicht vergessen auch den Mehrpreis für den Tarif gegeenzurechnen, den man sonst nicht genommen hätte.

    Sehe ich auch so. Bei Wiederverkäufern und/oder Prepaid bekommt man außerdem viel bessere Preise als direkt bei Telekom und vodafone. Bin z.B. bei Penny Mobil und habe daher das Telekom-Netzwerk. Das einzige, was mir fehlt ist 5G, was für mich aber keine Rolle spielt. Bei congstar kann man das aber z.B. dazu buchen. Ich empfehle mal bei https://www.teltarif.de/tarife/handy/p…n-sms-internet/ auszuprobieren, was du wirklich ausgeben müsstest.

    Ich habe die Ersparnisse über 1 Jahr lang gehalten. Sie stammen aus einem Gehalt aus der Zeit, als ich dort gelebt habe, werden also bereits in den USA versteuert. Die Zinsgewinne werden ebenfalls automatisch in den USA versteuert, allerdings habe ich diese Einkünfte nie dem Finanzamt gemeldet. Andererseits war das Einkommen so gering, ein einstelliger Betrag pro Jahr (nach Steuerabzügen), dass es mich überraschen würde, wenn sich das Finanzamt dafür interessieren würde.

    Soweit ich es verstehe, hättest du auch die geringen Zinsen angeben müssen. Ja, wenn ich mich nicht irre, lösen 1 ct ausländischer Kapitalerträge bereits die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung aus, auch wenn du ansonsten nicht zur Abgabe verpflichtet wärest.

    Ich habe beschlossen, meine Ersparnisse aus den USA auf mein hiesiges Bankkonto zu überweisen. Nun stellt sich die Frage, ob ich das nächstes Jahr in meiner Steuererklärung angeben muss?

    In der Steuererklärung geht es um Einkommen. Das reine Überweisen von deinem eigenen Konto in den USA ist ja kein neues Einkommen, sondern nur Verschieben deines Vermögens. Die Frage ist eher: Hast du das Einkommen aus dem diese Ersparnisse stammen bei der Steuer angegeben, falls du zu der Zeit in Deutschland steuerpflichtig warst? Und hast du die Zinsen, die du in den USA bekommen hast, jährlich in deiner deutschen Steuererklärung angegeben?

    Bezüglich Wohngeld, hier ein ähnlicher Fall: https://www.juraforum.de/forum/t/wohnge…urteile.724006/

    Man müsste argumentieren, dass das Mindesteinkommen durch die Entnahmen aus dem Vermögen erreicht wird und dass deshalb auch die 140.000€ kein erhebliches Vermögen sind, weil sie eben der Altersvorsorge dienen. Wenn das jetzt noch nicht anerkannt wird, dann vielleicht in wenigen Jahren, wenn ein Teil des Vermögens verbraucht ist. Siehe auch https://www.fachanwalt.de/ratgeber/hoehe…20K%203042%2F21). Danach geht es, solange das Vermögen nicht 86.920 Euro überschreitet.