Beiträge von Hafenguy

    Meine Frau überlegt eine Zahnzusstz Versicherung abzuschließen. Sie ist 35 Jahre alt.

    Da sie zweimal im Jahr eine Zahnreinigung machen lässt, haben wir nach Versicherungen geschaut die Zahnreinigung bezahlen.

    Die LKH zu90+ kostet 13€ im Monat und zahlt für 180€ im Monat Zahnreinigungen.

    Ich konnte noch nicht herausfinden, in welchem Maße diese Versicherung die Preise in gestiegenem Alter erhöht, aber wie rechnet sich das denn für diese Versicherung und gibt es Erfahrungswerte?

    Danke, die Zeitanrechnung ist ja aber trotzdem besser als nix.

    Zum Antrag der Erziehungszeit: In der Beschreibung auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung steht, dass der Antrag nur gestellt sein sollte, wenn keine oder nur unvollständige Kinderzeiten im Versicherungsverlauf vorhanden sind.

    Könnte es also sein, dass bereits Zeiten berücksichtigt wurden ohne das ich einen Antrag gestellt habe und macht es Sinn da vorher bei der Deutschen Rentenversicherung um Auskunft zu bitten?

    Hallo Forengemeinde,


    was meine Frau und ich bis vor kurzem noch gar nicht wussten, ist dass sich verschiedene Zeiten im Leben in denen nicht gearbeitet wurde sich für die Rente anrechnen lassen.

    Bis jetzt herausgefunden habe ich die Kinder Erziehungs Zeit (V0800)

    und den Antrag zum anrechnen der Studienzeit (V0510)

    Gibt es noch weitere Anträge mit denen sich bestimmte Phasen des Lebens für die Rente anrechnen lassen?

    Vielen Dank für die Ratschläge.

    Ich habe gesehen, dass ich gar kein Excel nutze sondern libre Office, sorry.

    Ich nutze nun einfach das Tool von finanzfluss, trage dann alle ein, zwei Jahre die Menge der jeweiligen etfs händisch ein und fertig.

    Hi Forengemeinde,

    ich besitze drei verschiedenen ETFs die ich regelmäßig rebalance. Dazu hatte ich mir nach Anleitung ein Tool mit Excel gebastelt, dass die Kurse automatisch aus den Internet abruft und die momentane prozentuale Verteilung anzeigt.

    Das Problem dabei ist, dass die Webseiten Betreiber ständig ihre Seiten umbauen und ich häufig die Einstellungen suchen muss, damit Excel den passenden kurswert übernimmt.

    Geht das nicht auch einfacher?

    Kann mir jemand eine app oder ähnliches empfehlen mit der ich die nötigen Infos schnell und einfach zur Hand habe?

    Meins23 nein da hatte ich mich eventuell ungünstig ausgedrückt. Ich meinte, dass zwei überkreuz Versicherungen genauso viel kosten wie zwei separate (normale) Verträge.

    Nachtrag: Da für die Kinder aber sowieso Erbschaftssteuer anfallen werden, sollten wir beide sterben, ist damit der vermeintliche Vorteil der überkreuz Versicherung wieder hinfällig.

    Der Vorteil bei der überkreuz Versicherung wären die Befreiung von Erbschafts Steuer. Über 500.000€ werde ich meiner Frau jedoch nicht hinterlassen können.

    Es sei denn das Haus ist auf uns beide eingetragen. Wäre da im Falle meines Todes Erbschafts Steuer fällig?

    Ich habe mich direkt mit der Europa Versicherung in Verbindung gesetzt. Hier wurde mir bestätigt, dass die Versicherungs Summe bei tot von meiner Frau und mir an die Kinder geht.

    Die Überkreuz Versicherung kostet genauso viel wie zwei Verträge. Nachteil bei der überkreuz Versicherung ist, dass sie sich nicht so leicht wieder rückgängig bzw ändern lässt wenn einer der Partner sich dagegen sperrt.

    Da sich bei der überkreuz Versicherung Erbschaftssteuer sparen lässt, tendieren wir aktuell zu dieser Versicherung.

    Mir ist bewusst das Erbschaftssteuer erst bei 500.000€ anfallen, aber wer weiß was sich da im Laufe der Zeit noch gesetzlich ändert.

    Hallo Forengemeinde,

    wir sind eine vierköpfige Familie und wollen eine Risiko Lebensversicherung abschließen.

    Unser Hauskredit läuft über 230.000€. Die Risiko Lebensversicherung soll über 250.000€ als überkreuz Versicherung abgeschlossen werden.

    Frage: Wie ist es, wenn meine Frau und ich sterben. Bekommen dann unsere Kinder die Versicherungs Summe und wenn ja, bekommen sie die Versicherungs Summe aus beiden Verträgen oder nur aus einer?

    Wenn die Kündigungsfrist beispielsweise 5 Monate beträgt und der AN im ersten Monat die Sprinterklausel zieht und kündigt würde er doch ohnehin erst nach Ablauf der 5 Monaten Arbeitslosengeld bekommen.

    Die 3 Monate Sperrfrist machen in diesem Fall keinen Unterschied, richtig?

    Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wurde und ein Sonderlösungsrecht vereinbart wurde und der Arbeitnehmer von diesem Recht Gebrauch macht, erhält der Arbeitnehmer das ganze Gehalt, dass ihm bis zum Ende der Kündigungsfrist zusteht auf einmal.

    Muss der Arbeitnehmer dann auf dieses Geld Steuern und Abgaben zahlen?