Guten Morgen, liebe community,
ich habe folgende Frage bei der Planung meiner 2026 Einkommensteuer: Ich habe mir von meiner PKV Geld aus Guthaben erstatten lassen, das sich über mehrere Jahre durch Vorauszahlungen für 3 Jahre angesammelt hatte. Hintergrund ist, dass ich momentan kein Einkommen habe.
Meine Frage: Da die Vorauszahlungen nur mit dem Anteil der der Basisabsicherung entspricht, steuerlich berücksichtigt wurden, kann ich davon ausgehen, dass dies bei der Meldung der Erstattung genauso gemacht wird, und dann der Quotient des aktuellen Beitragsjahres verwendet wird?
Meine PKV muß sich bei solchen Fragestellungen leider so verhalten, dass sie mich an einen Steuerberater verwiesen hat.
Aber ich gehe davon aus, dass hier im Forum jemand die Antwort bereits weiß.
Ein schönes Wochenende!