Beiträge von Cassandra

    Okay, danke, ich habe widersprüchliche Angaben und Aussagen im Netz gefunden. Das hat mich sehr verunsichert, zumal es von Seiten der Bank keine Begründung gab, warum das so abgerechnet wurde. Ein Hinweis wie von Depotgaertner wäre da hilfreich und professionell gewesen.

    Vielen Dank euch allen für die Diskussion und Aufklärung!

    Liebe Grüße <3

    Weil der Sparerfreibetrag nicht ausreichte, wurden für den Rest noch Steuern abgeführt. Eigentlich wäre bei korrekter Berechnung nur ein kleinerer Betrag zu versteuern gewesen.

    Es wurden für alle Anteile Gewinnsteuern berechnet, eben so als hätte ich einen ETF verkauft.

    Ich habe alle verkauft.

    Ich hatte sowohl telefonisch als auch schriftlich reklamiert. Das Ergebnis war ein Brief, dass sie immer alles korrekt abrechnen. Keine Erklärung, warum, sondern nur, dass sie immer alles korrekt abwickeln. Der Brief war ein schlechter Witz. :D

    Sie haben alle Anteile beim Verkauf so behandelt, als wäre es kein Gold-ETC, sondern ein ETF und haben den kompletten Verkauf über den Sparerfreibetrag abgewickelt.

    Hallo,

    Sind Gold-ETC-Anteile, die man länger als ein Jahr in seinem Depot hatte, beim Verkauf steuerfrei? Analog zu Gold.

    Die Bank hat den Verkauf steuerlich über den Sparerfreibetrag abgewickelt. Auf Nachfrage verneint die Bank die steuerliche Freistellung und behauptet, immer alles korrekt abzurechnen ohne auf den speziellen Sachverhalt einzugehen.

    Im Internet finden sich Hinweise, dass der Verkauf von Gold-ETC aber tatsächlich steuerfrei ist bei entsprechender Haltedauer.

    Hat hier jemand Erfahrung damit und valide Aussagen dazu?

    Vielen Dank

    Vielen Dank deine Antworten.

    Pensionen unterliegen schon immer zu 100 % - im Gegensatz zu Renten - der Einkommensteuerpflicht, d. h. Es werden tüchtig Steuern angezweigt und man erhält wie beim Gehalt eine Nettoauszahlung monatlich. Renten sind dagegen nachgelagert steuerpflichtig d. h. Ab einer gewissen Rentenhöhe muss man eine jährliche Steuererklärung machen. Derzeit sind von der Rente um die 80 % steuerpflichtig, das steigt aber auf 100 % bis 2040. Wenn die jährliche Nachzahlung über 500 Euro liegt, verlangt das Finanzamt dann vierteljährlich eine Vorauszahlung, damit der Rentner nicht auf einmal den ganzen Batzen schlucken muss.

    Bei bestehender gKV muss die Beamtenwitwe keine PKV abschließen, nur weil sie Witwenpension bezieht.

    Die Pension ist ohne Zuschuss beitragspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung, soweit neben den Arbeitnehmereinkünften die Bemessungsgrenze (2022: 4,837,50 € mtl.) nicht überschritten wird.

    Eine Witwenrente neben der Pension kann es geben, wenn der Verblichene vor seiner Beamtung lange genug Arbeitnehmer war und er daraus z. B. Altersrente bezogen hat oder bezogen hätte.

    Die Witwenrente ist nach den gleiche Grundsätzen beitragspflichtig wie die Witwenpension.

    Vielen Dank deine Auskunft. Weißt du auch, wie es sich mit der Steuerklasse verhält? Normalerweise wäre es ja die 1. Gilt das für Witwenpension und für die Erwerbstätigkeit? Habe gelesen, dass die Erwerbstätigkeit dann mit der Steuerklasse 6 angesetzt wird.

    Hallo.

    An der Stelle würde ich mich einfach an die Krankenkasse wenden.

    Einmal krankenversichert reicht.

    Gibt es neben der Pension auch eine Rente? Es fallen beide Begriffe. :/

    Hallo.

    An der Stelle würde ich mich einfach an die Krankenkasse wenden.

    Einmal krankenversichert reicht.

    Gibt es neben der Pension auch eine Rente? Es fallen beide Begriffe. :/

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, es geht nur um die Witwenpension und die daraus resultierende Krankenversicherung bzw. Um die Abgaben, die sich da ergeben

    Ich bin auf der Suche nach Informationen zum Thema Witwenpension. Leider sind die Informationen sehr dünn gesät, was denn letztlich übrigbleibt und welche Ausgaben abgezogen werden von der Witwenpension.

    Meine Frage: anscheinend ist es so, dass auf die Witwenpension der volle Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse anfällt, also ca. 15 %. Die Witwenpension ist ja beihilfefähig, was natürlich völlig überflüssig ist, da ja die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt. Ich selbst bin erwerbstätig und in der gesetzlichen KV.

    Muss ich denn zusätzlich auch noch eine private Krankenversicherung für die Witwenpension abschließen? Wie hoch sind denn dann die Kosten dafür?

    Wer kann eigentlich hierzu beraten oder berechnen, was letztendlich übrigbleibt von der Bruttorente? Da gibt es im Internet auch keine Rechner so wie beim Gehalt....

    Vielen Dank für Ihre Antwort