Beiträge von Vorsorgemanagement

    Hallo Patrick,

    einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR ist der Sprachgebrauch in der Versicherungswirtschaft) gibt es auch in der Privathaftpflichtversicherung. Dieser ist aber äußerst selten, es gibt Ihn z.B. bei Inter Risk. Dort gestaltet sich der SFR so, dass es beispielsweise bei 5-jähriger Schadenfreiheit keinen oder einen geringeren Selbstbehalt gibt. Beim ersten Schaden aber geht der Selbstbehalt dann z.B. von Null auf 150 Euro/Fall.
    Alternative Gestaltung bei Inter Risk sind 25% Beitragsrabatt, die aber ebenfalls wegfallen sobald die Versicherung erstmalig im Schadensfall leisten musste.

    Eine Übertragung - z.B. von Eltern auf Kinder - ist nicht vorgesehen. Im übrigen ist das ja auch bei der KfZ-Versicherung mitunter nicht ohne negative Konsequenz, den ein echter SFR wird immer weitergegeben oder mit anderen Worten übernimmt der Sohn von der Mutter, gewinnt der Sohn (ggf. eingeschränkt) und verliert die Mutter den SFR bzw. beginnt von vorn.
    Also auch dort will es gut überlegt sein.

    Herzliche Grüße,
    Michael


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    Versicherungsmakler und
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    in Freiburg

    Hallo Harald,

    vorab zu meiner Grundeinstellung: Das "Engagement" von finanztip für fairr Riester ist bedenklich, wie auch die Tatsache, dass ein (angeblich so unbekümmertes) start-up offenbar über ein unerschöpfliches Millionen-Werbebudget verfügt (inkl. Printwerbung, hier gerne auch redaktionell und Fernsehwerbung). Hier stellt sich die Frage, ob man wirklich so günstig sein kann.

    Zur Sache: die Riester-Garantie umfasst bei Fondsparplänen zur Altersvorsorge einen Betrag X zu einem bestimmten Datum (= Beginn der Rentenzahlung).
    Wie hoch jedoch die Rente ausfällt, hängt an den dann herrschenden Umständen. Spätestens zum 85. Lebensjahr muss das Geld an eine (heute nicht bekannte) Versicherung gegeben. Dafür muss der Anbieter eine Rücklage bilden. Mit anderen Worten, es wird nur ein Teil des zur Rente verfügbaren Betrages verwendet für eine monatliche Rente, was im eigentlichen Sinne ein Auszahlplan ist.
    Wie hoch die Rücklage sein muss, hängt an der dann erwarteten Lebenserwartung.
    Bsp.: DWS hat früher mal nur 10% zurückgestellt, heute sind es schon 28%, entsprechend geringer die Rentenzahlung aus; wie wird es wohl später sein? Steigt oder sinkt die Lebenserwartung?

    Das kann man nun analog übertragen auf fair.

    Genauer zum Zitat "Problem: Einige Kosten sind nicht von der Riester-Garantie erfasst". Es werden beispielsweise auch die Kontoführungsgebühren nicht eingerechnet. Auch Verwaltungskosten werden separiert. Die Kosten der steigenden Lebenserwartung werden auch keinesfalls ausreichend abgebildet. Die hinterlegten Rentenfaktoren sind - auch nach einen intern durchgeführten Korrektur - viel zu optimistisch. Mit anderen Worten, die Rente wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich geringer ausfallen als angegeben.

    Der zweite Punkt zur Garantie:
    Die Beitragsgarantie wird durch eine unbekannte Bank gestellt, welche früher nur auffiel durch wenig seriöse Goldsparpläne.
    Auch finanztip ist sich ja hinsichtlich der gestellten Beitragsgarantie nicht sicher.

    Es wird von finanztip gerne argumentiert, man könne ja später auch den Anbieter wechseln, wenn es doch nicht passt. Erstens, die Argumentation ist grauenhaft. Wenn man nicht voll überzeugt ist, sollte man es auch nicht empfehlen. Zweitens, die Wechselmöglichkeit ist nicht wie oft behauptet, gesetzlich in Stein gemeißelt. Ja, der aktuelle Anbieter muss mich gehen lassen, aber nein, ein anderer Anbieter muss mich nicht nehmen, schon gar nicht kurz vor Rentenbeginn.

    Positive Berichterstattung über fairr gibt es wahrlich genug. Hier mal einige Dinge, die man besser bedenken sollte:

    Finanzielle Verflechtung zwischen finanztip und Anbieter fairr.de

    Interessante Infos zur Beitragsgarantie

    Werbeturbo finanztip für fairr?

    Details zum von fairr gewählten Versicherer für die Einhaltung der Riester-Garantien

    Wie innovativ fairr wirklich ist

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Hallo edial,

    bei Ihnen geht es darum, ob Sie Ihre Rentenversicherung nun noch 17 Monate weiterlaufen lassen oder vorzeitig beenden, keinen Beitrag mehr zahlen (Beitragsfreistellung) oder unverändert fortführen.

    Interessant für eine weitere Bewertung wäre es, den Versicherer zu fragen nach den Möglichkeiten eines Fondswechsels in der Versicherung. Inzwischen verfügen die meisten Versicherer auch über Index-Fonds/ETF, was die Kostenbelastung senken kann.

    Wichtig ist natürlich auch die steuerliche Betrachtung. Sollten Sie eine steuerfreie Auszahlung erhalten aus der Versicherung müsste eine alternative Anlage schon eine deutlich höhere Nachkostenrendite verzeichnen.

    Andere Faktoren:
    - Garantie der Versicherung. Gibt es eine? (Beitragsgarantie?)
    - zusätzliche Bestandteile, z.B. Todesfallschutz, der bei Kündigung fortfallen würde

    Der wohl wichtigste Faktor hier: Die Wertenwicklung
    Es nützt Ihnen alles gegebenenfalls Recht wenig, wenn Ihre Anlage (egal ob in der Versicherung oder in einer Alternative) in den nächsten 17 Monaten schlecht läuft und somit.

    Bei allen ist es wichtig, die Kosten niedrig zu halten. Die oben beschriebene Studie zum Thema Renditereduzierung durch Kosten (Reduction in Yield) kann auf Ihre fondsgebundene Rentenversicherung zweifelsfrei kaum angewandt werden, weil Dr. Ortmann selbstverständlich Abschlusskosten mit einbezogen hat. Die gibt es in Ihrem Fall nicht und auch die laufenden Kosten dürften bei Cosmos Direkt unter Branchendurchschnitt liegen. Hinzu kommen Dinge die sich seit der Studie wesentlich verändert haben, u.a. die (verstärkte) Durchleitung von sogenannten Kickbacks auf das Guthaben von Kunden.
    Wie beschrieben, ist in Ihrem Fall zu prüfen, ob noch eine Reduzierung der Kosten durch einen Wechsel der Anlage bei Ihrer Versicherung erreicht werden kann.

    Herzliche Grüße,
    Michael Schreiber
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    Sehr geehrter Herr Gamper,

    wo wir schon bei Problemen sind: wer andere als Trittbrettfahrer bezeichnet (warum eigentlich?) und anderen wiederholt(!) verkaufsbasierte Beratung unterstellt (von Serviceentgeltvereinbarungen für Versicherungsmakler und dem völligen Verzicht auf Abschluss-Vergütungen bei Versicherungsmaklern haben Sie vielleicht noch nicht gehört), der hat meiner Ansicht nach wirklich genug eigene Probleme.

    Was meint von Ihnen zitierte Kommentar bringt, ist doch sehr offensichtlich, nicht? Es geht für einen Verbraucher auch immer darum, die Hintergründe und die finanzielle Motivation der beteiligten Akteure zu ergründen. Hier vermutete Sebastian (=der Fragensteller) etwas, das gegebenenfalls gar nicht gegeben ist. Ich habe also Anhaltspunkte geliefert, die für Nicht-Insider interessant sein können. Ergo: wir haben hier einen Mehrwert - wie immer nicht für alle Menschen, aber für einige schon.

    Darüber hinaus unterstellen Sie (auch zum wiederholten Male), ich würde dem Fragesteller einen neuen Vertrag empfehlen. Dem ist nicht so - schon gar nicht, wenn nicht vorab alles abgeklärt ist.
    Es besteht hier die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit - bei anhaltender Weigerung der Debeka ist es sicher, wenn nicht der Rechtsweg erfolgreich beschritten wird - dass er nur mit einem neuen Vertrag tatsächlich in den Genuss der vollen Zulagen kommt.
    Meine Meinung dazu habe ich bereits beschrieben. Natürlich fände ich es gut, wenn dem Kunden die Möglichkeit offen stünde, einfach seinen bestehenden Vertrag flexibel anzupassen.

    Ich finde es übrigens löblich, dass Sie den "Erlaubnisinhaber" hier nun weglassen nach meinem Hinweis. Ist ja auch unnötig das vor sich herzutragen, wenn man ohnehin kompetent ist und man ohne Erlaubnis überhaupt nicht tätig sein dürfte. Es zeigt aber auch, dass Sie sich durchaus auch mit dem Thema Verkauf beschäftigen. Es ist weder verwunderlich noch sollte man es jemanden negativ auslegen, wenn ein Unternehmer bemüht ist, seine Beratungsleistungen erfolgreich zu vermitteln.

    In diesem Sinne, Ihnen weiterhin alles Gute!

    Herzliche Grüße,
    Michael Schreiber

    Sehr geehrter Herr Gamper,

    warum machen Sie sich nicht einfach mal locker?

    Wenn 99,9999% aller Debeka Versicherung nicht von Versicherungsmaklern vermittelt werden und Sie trotzdem einen Monstertext dazu hier ablassen, der demzufolge 0,0 Mehrwert für den Leser hat, wird man doch am Nutzen für den Leser Ihrer Zeilen sehr zweifeln dürfen.

    Eine Beratung durch einen erkennbar überaus hochnäsigen Menschen möchte ich übrigens keinesfalls in Anspruch nehmen.

    Haben Sie oder haben Sie nicht "verweise ich auf den Thread Widerruf Lebensversicherungen" geschrieben? Ja und ja, Sie haben Recht es gibt einen Unterschied zwischen Widerruf und Widerspruch. Aber wie schon der Name des von Ihnen zitierten Threads erkennen lässt, ist den Menschen nicht die Bezeichnung sondern das Ergebnis wichtig. Für ein gutes Ergebnis ist natürlich dann die korrekte Bezeichnung in der Kommunikation mit Versicherungen zu wählen. Hier aber hält Mehrwert aus Texten von Haar-in-der-Suppe-suchenden Personen in sehr engen Grenzen.

    Mit herzlichen Grüßen
    Michael Schreiber

    Werter Vers.BeraterGamper,

    hier sind Ihnen Fehler unterlaufen.

    Debeka und Versicherungsmakler? Wohl doch eher nicht! Offiziell erfolgt die Vermittlung von Debeka Versicherungen ausschließlich über die gebundenen Versicherungsvertreter der Debeka und Angestellte. Insofern ist immer die Versicherung selbst Adressat einer Pflichtverletzung aus der Vermittlung/Beratung, weil die Versicherung für Vertreter und Angestellte die Haftung trägt, da diese im Gegensatz zu einem Versicherungsmakler lediglich Erfüllungsgehilfen Ihrer Versicherung sind.

    Es ist also nicht wirklich nachvollziehbar worauf Sie hinaus wollen.

    Praxistip:
    Dass es sich um einen Erfüllungsgehilfen handelt, kann aber für Sie einen enormen Vorteil mit sich bringen. Es gilt das sogenannte Auge und Ohr - Prinzip. Wenn Ihnen ein Erfüllungsgehilfe der Versicherung mitteilt, dass bestimmte Dinge im Versicherungsvertrag in bestimmter Weise geregelt oder zu verstehen sind, ist es so als ob die Versicherung selbst es Ihnen mitgeteilt hat.
    Mit anderen Worten, wenn Sie die Mitteilung eines Versicherungsvertreters haben, dass die Versicherung in bestimmter Weise angepasst werden kann - in Ihrem Fall Herabsetzung und spätere Aufstockung zu den Konditionen (Garantiezins/Höchstrechnungszins) wie der Vertrag einst geschlossen wurde und - dann ist die Versicherung daran gebunden.
    Eine solche Mitteilung haben Sie idealerweise schriftlich in der Beratungsdokumentation oder z.B. auch in einer E-Mail bzw. sonstiger Korrespondenz. Andernfalls sollte zumindest ein Zeuge den Hergang bestätigen können.

    Die von Ihnen zitierte (Werbe-)Aussage der Debeka selber ("Beiträge flexibel leisten, und mit Sonderzahlungen ergänzen kann") hilft möglicherweise nicht weiter, denn dort steht ja vermutlich nicht, dass Sie die Beiträge und Sonderzahlungen in den selben einst abgeschlossenen Vertrag fließen. Es darf also vermutlich ein neuer Vertrag der Debeka sein. Ohnehin wird hier der Versicherer sagen, dass selbst wenn die Werbung nicht eindeutig ist, dafür gibt es ja dann die Beratung in den Geschäftsstellen.


    Unklar bleibt für mich auch warum im Zusammenhang mit obiger Fragestellung auf den Widerruf hingewiesen wird. Einerseits war dies nicht gefragt, und andererseits: was passiert bei einer dann fehlenden Anspruchgrundlage mit bereits erhaltenen Zulagen und wie ist mit der vorhergehenden Inanspruchnahme von Steuervorteilen umzugehen?
    Schadenersatz von der Versicherung?

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
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    in Freiburg

    Hallo MrSpeedy,

    in der Versicherung ist ein Todesfallschutz inkludiert, der natürlich auch etwas kostet. Es fehlen für eine Bewertung aber noch einige wichtige Punkte:

    Wie hoch ist die eingebaute Todesfallabsicherung?
    Wie hoch ist der aktuelle Rückkaufwert (mit Datum)?
    Wie hoch ist die Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung?
    Gibt es Dynamiken?
    Gab es Beitragspausen oder andere gebührenpflichtige "Vertragsstörungen"?

    Anhand dieser und Ihrer Angaben kann dann eine Analyse erstellt werden, die Ihnen die Folgen der verschiedenen Varianten zeigt. Eine Analyse kann so aussehen:

    LV-RV-Analyse_Schreiber_Michael.pdf

    Schöne Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
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    Hallo Sebastian_ahnungslos,

    den Ärger kann ich gut nachempfinden!

    vielleicht erstmal zum Hintergrund:
    Sie haben vermutlich einen Riester-Rentenversicherung mit einer garantierten Verzinsung abgeschlossen. In 2006 dürften das 2,75% gewesen sein. Bei neuen Verträgen sind das noch 1,25%, wenn sie von der jeweiligen Versicherung überhaupt noch angeboten werden. Von der Seite her ist es erst einmal nachvollziehbar, dass ein Anbieter nicht scharf darauf sein kann, mehr Beiträge anzunehmen, die höher verzinst werden müssen.
    Mit anderen Worten, wenn ein Anbieter nicht vertraglich dazu verpflichtet ist, wird er es natürlich auch nicht (freiwillig) anbieten.

    Ob der Versicherer einen höheren Beitrag tatsächlich ablehnen darf, wird in den Versicherungsbedingungen geregelt. Schon mal nachgelesen? Gerne auch hier einstellen, wenn als PDF vorhanden.

    Ob es findig ist von der DEBEKA Vermittlerin, einen neuen Vertrag anzubieten, weiß ich nicht. Das hängt sicher von der Incentivierung ab. Der Hinweis darauf, dass man ja auch einen 2ten Vertrag machen könne, um die volle Förderung zu erhalten, ist korrekt, allerdings möchte man es ja gewöhnlich vermeiden unterschiedliche Töpfe für ein und das selbe aufzumachen.
    In meinem Hause macht es vom Verdienst her keinen Unterschied, ob ein Vertrag z.B. um 50 Euro aufgestockt wird oder ein neuer mit 50 Euro gemacht wird. Warum auch? Der Verdienst der meisten Vermittler orientiert sich an der Summe der Beiträge und nicht an der Summe der Verträge.

    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
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    Gibt es steuerliche Nachteile?

    Vorab: Meine Angaben zur steuerlichen Seite fußen zwar auf soliden Basis, sind aber ausdrücklich keine steuerliche Beratung, welche ausschließlich Steuerberatern vorbehalten sind.

    Ein Fondssparplan (sofern nicht ausdrücklich der 3. Schicht der Altersvorsorge mit verschiedenen Restriktionen zuzuordnen - Bsp.: Sparpläne von Deka, DWS, Union, Sutor/fairr) jährlich zur Versteuerung herangezogen und an dieser Stelle wird es gerne kompliziert, denn auch Gewinne die nicht ausgeschüttet werden (thesauriert) sind steuerlich relevant obwohl sie direkt wiederangelgt wurden. Darüber hinaus sind auch die Wertzuwächse in dem Jahr zu versteuern in dem sie realisiert wurden (Verkauf der Anteile). Eine Wiederanlage erfolgt dann nur mit dem um die Abgeltungssteuer (+Soli, ggf. +KSt unter Berücksichtigung eines eventuell noch nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrages).

    Hier mal ein Vergleich Fondsparplan - Fondspolice (beide mit ETF), wobei letztere nach Halbeinkünfteverfahren versteuert werden, aber auf Wunsch auch in eine lebenslange Rente gewandelt werden kann:
    Zusätzliche Hinweise:
    In die Fondspolice sind die für Versicherung typische Abschlusskosten inkludiert, welche aber in Wirklichkeit nicht anfallen würden sofern man eine Police kauft, die gegen Honorar anfällt. Dieses Honorar kann man ebenfalls mit einer geeigneten Finanzplaner-Software einbeziehen und mit einer hinterlegten Wertentwicklung hochrechnen (wichtig, weil dieses Honorar ja auch weg ist und nicht mehr für eine Vorsorge zur Verfügung steht.

    Fondssparplan vs Fondspolice beides mit ETF.pdf

    Hat sich jemand damit schon beschäftigt?

    Ich denke, dass man bei ETF mit recht hoher Wahrscheinlichkeit auf dem "richtigen Dampfer" sitzt, aber auch hier sollte man genauer hinschauen. Der Schein kann trügen und es ist bekannt, dass einige nicht abbilden werden was sie abbilden sollen.
    Sonst ist es immer nicht verkehrt sich an den wenigen echten Größen (also nicht die, die bei n-tv und co. regelmäßig das Glaskugelspiel bei Vertretung eigener Interessen zeigen) zu orientieren und die zugehörigen Investmentideen günstig einzukaufen sowie einen kühlen Kopf bewahren, wenn es mal schlecht läuft. Und ich garantiere Ihnen, dass es bei so langen Zeiträumen auch mal schlecht läuft. Sehr viel schlimmer ist es jedoch, wenn es schlecht läuft den Zeitraum aus eigenen Antrieb zu kürzen. ^^

    Hier mal ein paar historische Wertverläufe bei einer Sparrate von 100 Euro/Monat und 35 Jahren Laufzeit (von Steuern unbelastet, also noch unberücksichtigt: die traurige Abschaffung des Steuerprivilegs für jene, die nicht einfach nur zocken):

    Schöne Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
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    Hallo @RenaK,

    danke für die Schilderungen!


    Weiß jemand in der Community ob das rechtlich erlaubt ist?


    Kurz gesagt:
    Hier scheint es ja wohl so zu sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht gewünscht ist. Das heißt, alle(!) bestehenden Vereinbarungen sind zu kündigen. Gleichzeitig würde ich jegliche erteilte Datenschutzerklärung per sofort widerrufen und die DGFP auffordern von weiteren Kontaktaufnahmen abzusehen.

    Zu den Hintergründen:
    Die DGFP ist als Versicherungsmakler registriert - so wie ich selbst, obwohl ich mich mit diesem Unternehmen nicht gemein machen möchte. Das bedeutet, es ist vermutlich zwischen Ihnen und der DGFP ein Maklervertrag (plus -vollmacht) geschlossen worden, ggf. sind zusätzliche Vereinbarungen (Datenschutzerklärung, Dienstleistungsvereinbarung) unterzeichnet worden.

    Ganz allgemein:
    Eine Versicherungsmakler verpflichtet sich in einem solchen Vertrag regelmäßig zu einer Betreuung von einem, mehreren oder allen Versicherungsverträgen des Kunden. Um eine solche Betreuung gewährleisten zu können, bedarf es regelmäßig Informationen zur Versicherung und sich verändernden Situationen des Kunden (=Auftraggeber) zu deren Mitteilung sich der Auftraggeber verpflichtet hat. Sonst kann eine Betreuung nicht erfolgen.

    Ich persönlich finde es bedauerlich, wenn die DGFP zu Methoden greift, die mit seriösen Maklertum nichts zu tun haben. Wenn ein Kunde kundtut, dass er ein Angebot nicht wahrnehmen will, fände ich es richtig, den Kunden zu fragen ob man die Zusammenarbeit gänzlich beenden will oder ob gegebenenfalls zukünftig Leistungen in Anspruch genommen werden sollen.

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
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    in Freiburg im Breisgau

    Kann ich in diesem Fall mit der Checkliste den Vers.Berater zu einer konkreten Aussage bzgl. "BU-Rente nach Verkehrsunfall" bewegen. Und ist diese Checkliste auch rechtskräftig für den fall, dass es doch zu genau diesem Szenario kommt?

    Die Versicherung bei der Aachen Münchener haben Sie bei einem sogenannten Vermögensberater (kein geschützter Begriff, so darf sich jeder nennen) der DVAG abgeschlossen. Es darf bezweifelt werden, dass der weiterhelfen wird.

    Auf eine Checkliste, die nicht von der Versicherung bestätigt wurde, würde ich mich keinesfalls verlassen. Der Versicherungsvertrag kommt immer zwischen Ihnen und der Versicherung zustande. Wenn Sie also im Nachhinein eine Verbesserung Ihrer Versicherungsbedingungen wünschen, müssen Sie oder eine Sie gegenüber der Versicherung vertretende Person mit der Versicherung eine Änderung verhandeln. Als vertretende Personen kommen in Frage: Anwalt oder in vielen Fällen passender, ein Versicherungsberater nach §34e GewO - beide vertreten Sie gegen ein zuvor zu vereinbarendes Honorar.

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
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    @Vers.BeraterGamper

    Oha, der Herr Elaubnisinhaber. ^^ Sie meinen doch nicht etwa Sie seien etwas besseres?
    Gestatten Sie mir den freundlichen Hinweis, dass ich Erlaubnisinhaber nach 34 c, d und f bin. Allerdings trage ich das nicht vor mir her als sei es was ganz besonderes. Ja, man muss dafür festgesetzte Voraussetzungen erfüllen. Jedoch, ein Versicherungsberater nach §34e hat quasi die gleichen Mindestanforderungen (Ausbildungs- und Erlaubnisvoraussetzungen) wie ein Versicherungsvertreter und ein Versicherungsmakler.

    Von daher ist die Erlaubnis an sich erstmal nichts besonderes. Wenn ich in Deutschland in ein Restaurant gehe, darf ich schließlich auch davon ausgehen, dass behördlich Auflagen einzuhalten waren und sind, um diesen Betrieb zu eröffnen und zu betreiben.
    Ich könnte mich noch heute ummelden und noch im Juli als nach §34e eingetragen sein. Am Ende des Tages kommt es darauf an, welche Mehrwerte dem Kunden geboten werden und es zeigt sich immer wieder, dass nicht die Art der Erlaubnis entscheidend ist, sondern die Qualität und der Anstand der Person die berät.

    Ihre Ausführungen empfinde ich als völlig unnötige und abgehobene Zurechtweisungen, die zudem kontraproduktiv sind. Im Leben besteht immer die Chance einer friedlichen und für alle Seiten vorteilhaften Ko-Existenz. Unter anderem deswegen kooperiere ich in meiner Tätigkeit zum Mehrwert meiner Kunden mit verschieden Versicherungsberatern nach §34e GewO (diese (auch Ihre) Kollegen nennen mich übrigens Kollege ;) ), die sich jeweils spezialisiert haben auf bestimmte Themen.

    Schöne Grüße aus Freiburg

    Sie sprechen davon, dass es sich bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung eigentlich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer „Dienstunfähigkeits-Klausel“ handelt. Diese Erfahrung habe ich nicht gemacht. Der Axa-Konzern und andere Versicherer bieten Vertragsbausteine wie Teildienstunfähigkeit und spezielle-DU Leistungsdauerverlängerungen an und alleine bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung

    Warum sprechen Sie also in diesem Zusammenhang nur von einer Dienstunfähigkeitsklausel?


    Hier antworte ich am besten einfach mal mit den Vertragsunterlagen der von Ihnen erwähnter Versicherung.

    Wie zu sehen ist, schreibt die DBV selbst von einer Berufsunfähigkeitsversicherung (macht sie übrigens auch bei der Dienstanfängerpolice) mit Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos.

    Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass man bei Beamten in den ersten fünf Jahren sowie bei Beamtenverhältnissen auf Widerruf und auf Probe einen ganz eigenen Dienstunfähigkeitsschutz strukturieren muss


    Was hier sehr hochtrabbend ausgeführt wird, ist ein alter Hut. Nicht verwunderlich da es doch hier um Entlassung anstatt Versetzung in den Ruhestand geht. Mal ganz allgemein gesproch: Ich würde es auch vorziehen, wenn man mir (auch im Netz) weniger Oberlehrerhaft begegnet. ;)
    Da hält man es sicher auch leicht aus, wenn man den Hinweis darauf erhält, dass ich es innerhalb dieses Threads war, der als erstes auf die Unterscheidung hingewiesen hat.

    Nach meiner Erfahrung führen Verhandlungen mit Versicherern in der Mehrheit der Fälle zu guten Ergebnissen.

    Na wenn dem so ist, leite ich gerne mal weiter. Interessant in dem Zusammenhang auch, wie der Erstversicherer das seinem Rückversicherer erklärt, wenn in großer Anzahl Besserstellungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. So oder so, ich freue mich wenn es Kollegen gibt, die Ihren Preis Wert sind und solche Besserstellungen erreichen.
    Ganz konkret im Fall von KTB - Einschluss DU ohne Gesundheitsprüfung und am besten ohne Mehrbeitrag - würde sich der Versicherer schlechter stellen. Dann muss man erklären warum er das tun sollte.

    Können Sie insofern präzisieren, wo Sie den Nutzen für einen Kunden sehen, eine neue Versicherung abzuschließen ohne es vorher mit Verhandlungen versucht zu haben?

    Bitte nochmal lesen und nicht falsche Behauptungen aufstellen! Ich habe gerade nicht behauptet, dass KTB einen neuen Vertrag machen muss/soll.
    Sie haben uns aber bereitwillig ein Beispiel gegeben zu den Abschluss- und Vertriebskosten eines neuen Vertrages, wobei der jeweillige Vermittler seine anteilige Vergütung erst nach Ablauf von 5 bis max. 10 Jahren verdient hat. Ist Ihnen aber sicher bekannt. Vielleicht schreiben Sie uns einfach mal auf, was Ihr Service so kostet - auch im Fall, die Verhandlungen mit dem Versicherer gehen nicht gut aus und sie empfehlen daraufhin einen neuen Vertrag, wo natürlich die Risikovoranfrage recht umfangreich ausfallen kann.
    Noch zu erwähnen: Ach ja, lieber Mandant, wenn alles ohne Erfolg bleibt (Verhandlungen mit Versicherung, Risikovoranfrage ergibt Ausschlüsse die KTB nicht eingehen will), wird das Honorar trotzdem fällig während obige aufgeschriebene Kosten anstatt 1.700 dann 0 Euro betragen. Das wäre dann das komplette Bild oder vielleicht doch nicht, weil ich als Versicherungskunde ja noch 2 oder 3 andere (erfolgversprechendere) Versicherungsberater gegen Honorar beschäftigen kann.

    # Keine positive Änderung in Bezug auf die Leistungswahrscheinlichkeit

    Hier würden mich Ihre konkreten Erfahrungen interessieren, die zur Aussage geführt haben: „… führt das je nach Ausgestaltung des Leistungsfalles nicht immer dazu, dass die Leistungswahrscheinlichkeit automatisch besser ist als ohne Klausel.“ Was meinen Sie damit konkret?

    Es gibt eine große Anzahl von Leistungsfällen in denen der Kunde aus der Erweiterung DU keinen finanziellen Vorteil hat, weil der Versicherer so oder so leistungspflichtig wird. Je nach Krankheit oder Unfall liegt eben beides vor: der Dienstherr stellt die Dienstunfähigkeit fest und der Versicherer die Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.
    Nehmen wir das Beispiel einer festgestellten schweren Depression - hier ist der/die Betroffene regelmäßig dienst- und berufsunfähig nach den Bedingungen der Versicherung.

    Hier gilt wie erwähnt:
    Keine DU-Erweiterung ist besser als eine schlechte DU-Erweiterung.
    Zu wählen ist einer DU-Klausel mit ergänzenden (statt ersetzenden) Charakter.

    Wer sich gerne fundierte Kenntnisse zum Thema DU und Leistungspraxis aneignen will, kann gerne hier anfangen:

    Artikel eines Praktikers in BU-/DU-Leistungsfällen

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Ich fürchte, hier liegt ein Mißverständnis vor. Die Alterungsrückstellung in der PKV wird kollektiv gebildet, d.h. je nach Gruppen mit gleichem Eintrittsalter und gleichen versicherten Leistungen. Es gibt daher keine "persönliche Alterungsrückstellung".

    Schon richtig, aber hier werden Sie durch den Tarifwechsel quasi persönlich, denn die Alterungsrückstellung wurden aus dem alten Tarif in den neuen mitgenommen (wenn in der gesetzlich "gleichen Welt" gewechselt wurde) und nun werden Rückstellungen in anderer Höhe gebildet. Das zusammen macht die Rückstellungen quasi individuell.

    Heute bin ich mit 360 EUR SB für 255,65 EUR pro Monat versichert. Ich zahle also rund 900 € mehr im Jahr - und habe im Fall des Falles 4.700 EUR weniger SB.

    Es handelt sich hier um den Tarif EL Bonus von AXA. EL steht dabei für Elementar, in der Branche steht er (aus meiner Sicht zurecht, bestätigt auch Finanztest Ausgabe 4/2011 im Artikel "Hauptsache billig?") für Elend. AXA war früher mit Colonia und Nordstern ein, soweit ich erkennen kann, grundsolider Versicherer, ist aber sicher nicht erst seit Göker mit großen Problemen behaftet. Gernot Schlösser - nach der Katastrophe noch lange in Amt und Würden - hat die Vertriebspartys von MEG gerne mitgefeiert. Ob, wie auch oft behauptet, später (nach der MEG-Pleite) über Strohmänner gerne weiter Geschäft genommen wurde, kann ich nicht nachvollzeihen. Belegt ist, dass einige Krankenversicherer unverschämt hohe Provisionen gezahlt haben an MEG, woraufhin die Bundesregierung zum 01. April 2012 die Courtagen gedeckelt und die Provisionshaftungszeit von 1 auf 5 Jahre erhöht hat.

    Es gibt vereinzelt noch richtig gute Ansprechpartner bei AXA, die Mehrzahl der Vorgänge dauert aber lang und läuft oft auch noch falsch. Viele meiner Kollegen und ich selbst sind sagen wir mal ernüchtert von der Entwicklung der AXA insgesamt. Es kommt zu Mehrarbeit auf allen Seiten, auch bei der AXA selbst, die man sich sparen könnte mit gut ausgebildeten Personal wie es früher mal üblich war. Das ist aber auch eine gesellschaftliche Entwicklung, die AXA nicht exklusiv hat. Hauptsache billig, ganz egal wie hoch die Mehrkosten dadurch sind.

    Der Tarif war in der Beitragsentwicklung verhältnismäßig gut. Auf der Leistungsseite steht eine lange Liste versteckter Selbstbehalte, weil es jede Menge Beschränkungen auf Einzelleistung und keinen offenen Hilfsmittelkatalog. Der Zahntarif kann je nach Wahl richtig gut sein.

    Die Tarife mit sehr hohen Selbstbehalten - in dem Fall wohl der Tarif der nach der Währungsumstellung auf 5.200 Euro SB lautete - sind preislich deutlich gestiegen, aber auch nicht sehr viel anders als die anderen, die man ebenfalls geschlossen hat.

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
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    in Freiburg im Breisgau

    @fitom

    Teilst Du uns neben der Beitragsersparnis auch noch mit, wie viel dafür zu zahlen war und wie sicher Du Dir bist, dass sich dieser Wechsel langfristig bezahlt macht?
    Zahlst Du in Deinem neuen Tarif mehr oder weniger in Deine persönlichen Alterungsrückstellung, die später helfen sollen den Beitrag stabil zu halten?

    Bitte nicht die Dinge durcheinander bringen und wenn Du mit den Leistungen zufrieden warst, wunderbar und umso besser. Der Tarifwechsel nach §204 VVG kann - wenn gut ausgeführt - eine wunderbare Sache sein, kann aber auch furchtbar und erst viel später ersichtlich furchtbar daneben gehen.
    Der Kollege Hennig ist im Bereich der Krankenversicherung eine echte Größe wie wenige andere in Deutschland und er hat hier datenschutzrechtliche Verstöße sowie unerlaubte Anrufe dokumentiert, die nicht aus einem Test sondern einem tatsächlichen Vorgang stammen. Dass ich dann nicht der Ansicht bin, die DGfP sei ein seriöses Unternehmen kann man wohl leicht nachvollziehen.

    Auch die Art der Werbung "bis 45% Beitragsersparnis" überzeugt mich nicht vom Gegenteil, genau wie das Erfolgshonorar in Abhängigkeit vom eingesparten Beitrag ohne Nebenbedingungen für evtentuell später stärker steigender Beiträge auf Grund des Wechsels.

    Liebe Community,

    @Vers.BeraterGamper

    Beamte benötigen aber in jedem Fall eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit ganz speziellen Bedingungen.

    Formulierungen wie "in jedem Fall" sind in einer komplexen Materie zumeist fehl am Platze. In dem Fall muss man die Aussage als falsch qualifizieren. Es wäre wünschenswert, wenn @KTB eine passende Klausel haben würde, weil es im Leistungsfall im Durchschnitt über alle Leistungsfälle zu einem einfacheren Leistungsanspruch führen kann.
    Allerdings, selbst bei der besten DU-Klausel, führt das je nach Ausgestaltung des Leistungsfalles nicht immer dazu, dass die Leistungswahrscheinlichkeit automatisch besser ist als ohne Klausel.
    Folgende Szenarien als Beispiele:
    1. Kunde scheidet aus eigenem Antrieb aus dem Dienst aus. Dann ist eine DU-Klausel hinfällig.
    2. Kunde ist berufsunfähig nach den Bedingungen der BU-Versicherung, der Dienstherr aber versetzt den Beamten nicht in den Ruhestand sondern auf eine andere Stelle. In dem Fall hat der Kunde Anspruch auf eine Rente aus der BU-Versicherung, muss aber weiter für seinen Dienstherrn tätig sein. Klingt komisch, ist aber so ;)

    Aufnahme von Verhandlungen mit dem bestehenden BU-Versicherer um Verbesserungen und Änderungen an dem bestehenden Vertrag zu erreichen.

    Ja , Verhandlungen können je nach Versicherer zum Ziel führen. Es ist aber bei weitem nicht in jedem Fall von einer freiwilligen Verbesserung der Leistungen durch den Versicherer auszugehen. Im Gegenteil, der Anreiz zur Kooperation ist hier ersteinmal gering. Was die Aussichten verbessert, sind die Zusage eines neuen Versicherers und das Verhandlungsgeschick sowie die Kompetenz des Verhandlungsführers. Garantien für den Erfolg gibt es nicht, für die verbundenen Kosten schon eher.

    Sollte es nicht zu einer Einigung mit dem bestehenden Versicherer kommen, so ist eine Entscheidung zu treffen, ob bei fünf bis fünfzehn Versicherern Probeanträge, anonyme Risikovoranfragen oder unverbindliche Anfragen nach dem Invitationsmodell gestellt werden sollen.

    Bei risikorelevanten Vorerkrankungen ist von Probeanträgen und Invitatiomodell in meisten Fällen dringend abzuraten, beides landet regelmäßig im informa HIS (bekannt als Schufa der Versicherungen). Hier ist bevorzugt mit Risikovoranfragetools und anonymen Risikovoranfragen zu arbeiten.

    Am Ende dürfe dann der Neuabschluss einer BU-Versicherung mit einer DU-Klausel oder erfolgreiche Verhandlungen mit dem bisherigen Versicherer stehen.

    Die 3. Variante: es bleibt wie es ist. Das wäre dann der Fall, wenn ein Neuabschluss mit nicht hinzunehmenden Nachteilen verbunden wäre und die Nachverhandlung erfolglos verläuft.

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Liebe Community,

    wirklich ein teilweise seltsamer bis haarsträubender Beitrag @IanAnderson2

    Es ist gelinde gesagt Unsinn, zu behaupten dass die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung nichts bringt.

    1. Eine reine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nicht. Es gibt nur Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherung) mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Das wird vereinfachend oft als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet, die es im echten Leben jedoch separat gar nicht gibt.

    2. Dass @KTB bisher eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel hat, kann, muss aber nicht nachteilig sein, wenn eine gesundheitliche Einschränkung eintritt, die Einfluss nimmt auf die Fähigkeit den Beruf auszuüben. Ein ungünstige DU-Klausel kann sogar zu einer Schlechterstellung führen gegenüber einer BU-Versicherung ohne DU-Klausel.
    Das ist auch und gerade so, weil der Dienstherr vor der Entlassung (bei Beamten auf Probe und B. auf Widerruf) oder Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (bei Beamten auf Lebenszeit) prüfen wird ob man nicht noch nach Versetzung eine andere Stelle bekleiden kann.

    3. Eine DU-Klausel kann eine echte oder unechte DU-Klausel sein. Sie kann die Definition der Berufsunfähigkeit ersetzen oder (was für den Kunden besser ist) lediglich ergänzen.

    4. Es hängt wie immer an den Umständen des EInzelfalles, was hier empfohlen werden kann. Wir haben bisher keine umfassenden Informationen zu den Leistungen und Konditionen der bestehenden und einer möglicherweise neu abzuschließenden BU-Versicherung mit DU-Klausel. Wir wissen bisher auch nicht, ob und welche Ausschlüsse es eventuell geben kann bei einem neuen Abschluss (hier empfehle ich die sogenannte Risikovoranfrage über einen freien Versicherungsmakler mit entsprechender Expertise). Ich lese auch nichts vom derzeitigen Status: Beamter auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebenszeit --> hier gibt es wichtige Unterschiede.

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Zur ARAG bitte dies hier berücksichtigen:

    ARAG denkt über das Ende der Lebensversicherung nach

    Was mit der Altersvorsorge passiert, wenn ein Versicherer mit seiner Sparte Lebensversicherung (also auch Altersvorsorge) in den sogenannten Run-Off geht, darüber wird gelegentlich heftig diskutiert. Nur positive Folgen wird es nicht haben.

    Einen Anbieter zu wählen mit entsprechender Größe, Kompetenz und Vorgeschichte, kann eine entscheidende Rolle spielen. Hier bitte nicht falsch verstehen, die ARAG ist kein kleiner und/oder inkompetenter Versicherer, aber in der Sparte Lebensversicherung, wie auch zuvor genannte Versicherer auch, nicht unbedingt stark. Man würde wohl sonst auch nicht über einen Ausstieg nachdenken.

    Bei Cosmos Direkt sollte man mal auf den italienischen Mutterkonzern Generali blicken und InterRisk hat superstarke Angebote im Bereich der Sachversicherung (z.B. in Wohngebäudeversicherung und Haftpflicht), aber die kann man auch zumeist problemlos wechseln, wenn es nicht mehr so gut passt.
    Das sehe ich in Punkto Altersvorsorge komplett anders. Hier ist mehr als in anderen Sparten Kontinuität auch auf Kundenseite gefragt. Der Spruch "Hin und Her macht Taschen leer" ist hier überaus treffend.

    Schöne Grüße,
    Michael

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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
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