In diesem Zusammenhang - könnt ihr einen Versicherer empfehlen?
Gegebenenfalls mit telefonsischer Hotline.
Beiträge von Schmidbauer
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Ich habe mal den Finanztest 04/2022 zur Rate gezogen und mal probeweise bei einem neuen Versicherer das Antragsformular online ausgefüllt.
Der potentielle neue Versicherer fragt lediglich, ob ich in den letzten 3 Jahren einen Rechtsanwalt oder Mediator in Anspruch genommen habe.
Mehr wird aber nicht erfragt. Also keine Frage zu einer Vorsicherung und keine Frage zu wie viele Fälle in der Vergangenheit vorgelegen haben.
Greift der neue Versicherer auf eine Datenbank der Versicherungen zu, um besagte Infos selbst zu recherchieren (Vorsicherer und Anzahl der Schadensfälle)? -
Danke für alle Antworten!
Nur so zur Info: Mit der wgv wurde ein Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro vereinbart. Der Selbstbehalt reduziert sich dabei um 50 Euro für jedes Jahr der Schadensfreiheit.
Als ich im September 2021 das erste Mal Rechtsanwaltgebühren hatte betrug der Selbstbehalt 0 Euro (denn - wie gesagt - seit 2015 hatte ich nur telefonische Kurzberatungen gehabt). Ich nahm also an, dass ich seit 2015 nur 1 Versicherungsfall hatte als ich im Februar 2021 wegen einer anderen Sache anwaltlichen Rat brauchte. Im zweiten Fall zahlte ich sogar 1000 Euro zusätzlich aus eigener Tasche inklusive 150 Euro Selbstbehalt, weil die gesetzlichen Sätze dem Anwalt zu gering waren. -
Mich würde schon interessieren, inwieweit es rechtlich noch korrekt ist, danach bei einem neuen Rechtschutzversicherer die Frage, ob die Vorgängerversicherung gekündigt hat, mit NEIN zu beantworten.
Das ist des Pudels Kern!
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Hallo zusammen,
ich war seit 2015 bei der wgv rechtsschutzversichert.
Hatte dann leider zwei Rechtsschutzfälle innerhalb eines Jahres
(Sep 2021 und Feb 2022) und es fielen Anwaltskosten in Höhe
von insgesamt 1700 Euro an.
Die wgv kündigte mir daraufhin Ende August 2022 die
Rechtsschutzversicherung zum Jahresende 2022.
Auf telefonische Nachfrage hin teilte mir der Mitarbeiter mit,
dass ich in den vergangenen Jahren zu den zwei Rechtsschutzfällen
zusätzlich 7 Mal die telefonische Rechtsberatung genutzt habe.
In der Summe habe der Fachbereich beschlossen, mir zu kündigen.
Hierbei muss ich sagen, dass
1. die Rechtsberatung nie länger als 5 Minuten gedauert haben
und ich zuvor bei der wgv gefragt, ob diese als Rechtsschutzfälle
gewertet werden. Dies ist jedoch verneint worden.
2. Die wgv wirbt/warb mit der telefonischen Rechtsberatung.
3. In den letzten Jahren leistete ich Versicherungsprämien
in Höhe von 2000 Euro, also etwas mehr als die Anwaltskosten.
Ich weiß, dass eine Versicherung kein Sparvertrag ist. Die Zahl
soll nur verdeutlichen, dass ich jetzt kein kostspieliger
und sicherlich kein streitlustiger Mensch bin.
Ich bat die wgv telefonisch, die Kündigung zurückzunehmen,
so dass ich selbst kündigen kann, damit ich leichter einen neuen
Versicherer finde.
Der Mitarbeiter sagte jedoch, dass eine Rücknahme nicht möglich sei.
Er schlug vor:
Ich solle dennoch selbst nochmal schriftlich kündigen.
Dann würde ich ein Schreiben von der wgv erhalten, wonach meinem
Wunsch nach die Rechtsschutzversicherung zum Jahresende gekündigt sei.
Die Kündigung der wgv würde dann durch meine Kündigung überschreiben.
Kann dieser Vorschlag überhaupt funktionieren?
Muss ich bei einem neuen Versicherer nicht weiterhin angeben,
dass mir gekündigt wurde?
Vielen Dank!