Beiträge von Siggili

    Hallo zusammen,

    eine (hoffentlich) letzte Frage zu diesem Thema.
    Ich habe meine Daten ins Steuerprogramm eingetragen und muss lt. diesem insgesamt ca. 300,-€ nachzahlen.
    Nun meine Frage. Als lediger Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte, Entgeltersatzleistungen oder sonstigen Bezügen.

    Bin ich verpflichtet überhaupt eine Steuererklärung abzugeben? Kann ich warten, bis ich dazu aufgefordert werde?

    Die letzten zwei Jahre habe ich auch keine abgegeben, da ich fast kein Geld wiederbekommen hätte (Arbeitsstätte direkt im Wohnort und nichts abzusetzen). Habe es kurz durchs Programm laufen lassen und mir den Aufwand für 10,-€ Erstattung oder sowas gespart.

    Eine Steuererklärung gibt niemand anderes für dich ab. Das musst du schon selber machen.

    Die Daten sind an das Finanzamt übertragen worden.

    Das ist klar. Die Frage ist, ob ich überhaupt eine machen muss. Da ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eh nichts wiederbekommen würde, würde ich nämlich normalerweise keine machen.


    Mich irritiert vor Allem der Satz "Bitte füllen Sie die Anlage R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus, wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten."

    Hallo zusammen,

    ich habe nun die entsprechenden Bescheinigungen für den Verkauf meiner bAV im letzten Jahr bekommen.

    Außerdem kam noch eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz - EStG) für das Kalenderjahr 2024:

    "Folgende Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung im Kalenderjahr unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG:
    § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG: 15,08€
    § 22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG: 974,61€"

    "Wichtige Information für Ihre Einkommensteuererklärung:
    Sie haben Auszahlungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag erhalten. In dieser Mitteilung bescheinigen wir Ihnen die zu versteuernden Leistungen."

    Oben auf der Mitteilung steht jedoch:
    " Wichtiger Hinweis:

    Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der
    steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus Ihrer inländischen betrieblichen Altersversorgung. Die Daten werden elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt. Bitte füllen Sie die Anlage
    R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus,
    wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten."


    Ich bin jetzt etwas überfragt. Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben oder ist dies schon erledigt? Was ist, wenn ich keine abgebe?

    So, ich habe nun die Abrechnung von der Union Investment bekommen.
    Dort steht folgender Text zur Auflösung der Riester-Rente:

    "Sie haben Ihren Altersvorsorgevertrag vorzeitig aufgelöst. In diesem Fall fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Ihnen gewährte Förderung zurück. Zum Jahresende erhalten Sie die Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 EStG über die zurückgeforderten Beträge sowie die bis zur Auflösung angefallenen Erträge. Durch die Auflösung werden die bisher steuerfreien Erträge in diesem Jahr für Sie steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge entnehmen Sie der Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG. Zum Jahresende erhalten Sie diese zur Vorlage
    beim Finanzamt.
    Die Rückzahlung der staatlichen Förderung können Sie im Nachlassfall im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend machen"

    Ich stehe nun etwas auf dem Schlauch.

    Ich verstehe es so, dass ich am Jahresende eine Übersicht bekomme, welche Erträge ich noch versteuern muss.

    Ich vermute in dieser Übersicht steht auch die Höhe der bislang erhaltenen Steuerersparnisse, die ich dann noch zurückzahlen muss?

    Muss ich dies dann selbst über die Steuererklärung erledigen?

    Kurzes Update:
    Kündigungsschreiben am Montagabend bei der Volksbank abgegeben.

    Heute wurde der Betrag auf mein Konto überwiesen.

    Dass es so schnell geht, damit hätte ich nicht gerechnet. Auch mal was positives.

    Mir wurden jetzt ca. 5.300,-€ überwiesen. Nach erster Einschätzung hätte ich gesagt, dass die gesparten Steuern dort bereits abgezogen wurden.

    Ich vermute, dass da noch ein Brief von der Union Investment kommen wird, wo der Betrag nochmal erläutert wird mit der Info, ob ich mich nochmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen muss.

    Hallo Horst Talski,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Bei der Berechnung der Steuern komme ich gerade leider nicht mit.

    Deswegen vielleicht kurz ein paar Zahlen:


    Depotwert: 7.500,-

    davon Eigene Einzahlungen: 4.000,-

    davon Zulagen: 1.700,-

    davon Wertentwicklung: 1.000,-

    Gesparte Steuer lt. Steuererklärungen: 656,-

    Nach meiner Rechnung erhalte ich 7.500 - 1.700 - 656 = 5.144,-€ ausgezahlt.

    Die 1.000,- Wertentwicklung muss ich dann noch versteuern (mit eigenem Steuersatz statt 25% +Soli?) . Dieser Wert wird von den 5.145,- abgezogen. Macht bei meiner Rechnung (ca. 15% pers. Steuersatz ca. 150,- Steuern aus. Also wäre der Erstattungsbetrag 5.144 - 150 = 4.994,-.

    Ist das so korrekt?

    Für die Steuernachzahlung meldet sich vermutlich das Finanzamt bei mir, richtig?

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    ich kann leider nirgendwo eine Antwort auf meine Frage finden, deshalb stelle ich sie hier.

    Ich möchte meinen Riester-Vertrag bei Union Investment kündigen (förderschädlich), da ich das Geld lieber in ETF anlegen möchte.

    Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Da es sich um einen Fondssparplan handelt, stellt sich mir die Frage, zu welchem Stichtag die Kurse für die Auszahlung berechnet werden. Aktuell stehen die Kurse ja ganz gut.
    Im schlechtesten Fall könnten die Kurse innerhalb dieser Kündigungsfrist allerdings fallen und ich muss noch draufzahlen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Bitte entschuldigt, ich habe hier schon länger nicht mehr reingeschaut.

    Ist meine Rechnung hier so richtig?

    Danke euch schonmal für eure Antworten.

    Kurze Frage nochmal zu den Steuererstattungen. Wo kann ich auf den Steuerbescheiden sehen, wie viele Steuern ich durch die bAV gespart habe?

    Ist dies der Betrag, der auf der ersten Seite mit "Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" angegeben ist? Falls ja, sind die Zahlen für meinen Vertrag wie folgt:

    Eigene Einzahlungen: 4.000,-

    Zulagen: 1.700,-

    gesparte Steuer: 656,-

    Rest sind Zinsausschüttungen.

    Konkret bedeutet das, dass ich bei Verkauf 6.000 - 1.700 - 656 = 3.644€ bei selbst eingezahlten 4.000,-€ wiederbekommen würde? Dann könnte ich mir darüber den Kopf zerbrechen, ob Weiterhalten oder konsequentes Umschichten in ETF sinnvoller ist.

    Hallo zusammen,

    ich habe hier mal still mitgelesen, weil es mich auch betrifft.

    Ich bin 29 Jahre alt und habe zu Beginn meines Arbeitslebens im Jahr 2012 einen Riester-Vertrag bei der R+V abgeschlossen.

    Nachdem ich mich vor 2 Jahren mit meinen Finanzen beschäftigt habe, habe ich den Riester stillgelegt bzw. bespare ihn mit dem Mindestsatz von 60,- pro Jahr. In diesen knapp 10 Jahren hat dieser sogar eine negative Rendite erwirtschaftet. (Zulagen + Steuerersparnisse ausgenommen)

    Der aktuelle Wert beträgt ca. 6.000,-€.

    Die einzigen Gründe, diesen zukünftig wieder zu besparen sind die Kinderzulagen (die dann vermutlich aber meine Frau bekommen würde) und evtl. zukünftige Änderungen beim Riestern.

    Bis dahin befürchte ich, dass die Kosten den Bestand auffressen.

    Kann ich irgendwo eine Auskunft bekommen, wie viel Geld beim Verkauf von diesem nach den Abzügen von Zulagen und Steuern bekommen würde? Wie funktioniert das dann mit den Steuerrückzahlungen - wird das automatisch abgezogen?

    Danke schonmal vorab.

    Guten Morgen,

    nach langem Überlegen habe ich mich nun entschieden, die 1,5% Gebühren pro Sparrate bei der Consors nicht mehr zu akzeptieren und habe mir ein Depot bei der ING eröffnet, um dort meinen ETF-Sparplan weiterlaufen zu lassen.

    Bei der Consors war ich es gewohnt mich durch 2-Faktor-Authentifizierung anzumelden. Wenn ich mich über einen PC bei der ING anmelden möchte, ist dies auch weiterhin so.

    Bei der App hingegen, kann ich mich ganz einfach mit meinem 5-stelligen PIN anmelden, was ich nicht wirklich sicher finde. Meine Freundin, die schon etwas länger bei der ING ist, hat noch TAN's zugeschickt bekommen. Das Verfahren wird aber scheinbar nach und nach abgestellt.

    Gibt es dort eine Möglichkeit, die App nur als zweiten Faktor zur Authentifizierung/Anmeldung zu nutzen, wie es bei der Consors und vielen anderen Banken der Fall ist? Oder bin ich gerade einfach nur der misstrauische Deutsche und sollte mir weniger Gedanken machen? ^^