Beiträge von PfUI

    Ganz herzlichen Dank für eure hilfreichen Anmerkungen und Tips!

    Ich habe inzwischen bei der VBL nochmal nachgehakt: bei der VBLextra (alter Tarif, also 01) hat sich seitdem nichts mehr geändert (also 3,25%). Also lasse ich die so weiterlaufen.

    Ja, die VBLextra wird wie die VBLklassik (die man automatisch hat) mit einem Punktesystem berechnet; ich kann mir das mit den Prozenten nur besser vorstellen.

    Im Zuge der Diskussion zur Reformierung der Riesterförderung etc. eine Frage zu Eurer Einschätzung in meinem Fall. Ich bin fast 57, im öffentlichen Dienst angestellt und möchte bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Ich bin in der VBLklassik pflichtversichert und in der VBLextra freiwillig (Tarif D: Altersrente, mit Riesterförderung): AVBextra01.

    Bis 2016 waren laut Unterlagen in der Ansparphase 3,25% und in der Rentenbezugsphase 5,25% 'zu 75% garantiert'. Aufgrund der Niedrigzinsphase wurde der Prozentsatz auf alle Leistungen aus Beiträgen ab 2016 auf 3,25% reduziert.

    Ich zahle z.Zt. monatlich 180€. (zwischenzeitlich waren es höhere Beiträge, auch mit Entgeltumwandlung, aber geändert)

    Stand Dez. 2022: derzeitige Anwartschaft: 614,64€ (berechnet aus 153,66 Versorgungspunkte x 4€), Prognose Rente 2034: 775€.

    Ansonsten sind Sicherheitsbaustein (Tagesgeld u.ä.) und Renditebaustein (MSCI World-ETF) zur Altersversorgung vorhanden.

    Meine Fragen an Euch:

    Lohnt es sich, die VBLextra weiter zu besparen (evtl. als Sicherheitsbaustein) oder besser beitragsfrei stellen (und den Betrag in den ETF schieben oder Tagesgeld o.ä.)?

    Oder abwarten ob sich die Risterreform auch auf die VBLextra auswirkt?

    Bei mir lief alles reibungslos und sehr schnell, auch zuerst der Brief mit der PIN und dann 2 Briefe aufeinmal. Anmeldung problemlos. Beim Gemeinschaftskonto meiner Eltern ging es zunaechst auch flott, aber es wurde von WR wohl eine falsche Mobilfunknummer eingegeben, so dass die Anmeldung nicht moeglich war. Per email Filialmitarbeiter benachrichtigt, der zuegig die korrekte Nummer an die Fachabteilung weitergab. Laut seinen Angaben kann es bis zur Anmeldung aber 2-3 Wochen dauern, da extrem große Nachfrage besteht (und wohl die Briefe neu verschickt werden...). Also Geduld...

    Nix Neues kaufen! Zwischen Tastatur und großem Bildschirm (die beide mit dem Laptop verbunden sind) muss ja ein bestimmter Abstand sein. Dahin stellt man den Laptop und klappt ihn ganz auf (Screen 180grad nach hinten klappen). So hat das bei mir fast 10 Jahre funktioniert und ich war froh den Laptop für Dienstreisen und Urlaube zu haben.

    Und wenn man komplizierte Sachen macht (z.B. zig Börsenkurse vergleichen ;) ), schiebt man den Laptop zur Seite, klappt den Screen hoch und schaltet auf 2 Bildschirme. Sehr praktisch.

    Jupp, hab mich ergeben und umgestellt. Und da ist ein Pfeil > bei durschnittssaldo. Aber dann muss ich nochmal auf ein blaues "hier" klicken.

    Bei mir ist es genauo, d.h. bei der Deutschen Bank geblieben. Habe allerdings vor Umstellung auf Girokonto einen höheren Betrag auf ein anderes (noch höher verzinstes Tagesgeldkonto) verschoben.

    Es kann ja auch sein, dass erst im Juli wenn nur noch die neue TR-IBAN gilt, auf andere Banken bzw. Geldmarktfonds gewechselt wird...

    Die Mitgliedschaft (und das Girokonto bei der Genossenschaftsbank) habe ich auch gerade gekündigt. Die Geschäftsanteile bekommt man im Folgejahr ausgezahlt - auch auf ein Konto einer anderen Bank. Mir würde die DKB reichen; die Kosten für das Girokonto bei der Genossenschaftsbank kann man sinnvoller investieren.

    Danke Thomas! Gute Idee mit dem Depotübertrag für den Verkauf.

    Fällt bei den Nicht-Aktions-ETFs denn im Neukundenjahr (12 Monate) Provision an?

    Und wie hoch sind die Kosten für den Kauf des von Finanztip empfohlenen Geldmarktfonds Xtrackers II OvernightRate Swap UCITS ETF (LU0335044896) (für Neukunden in den ersten 12 Mt.)?

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe bei der Consorsbank seit 11.2023 ein Tagesgeldkonto mit 4%. Die Zinsen gibt es, als Neukunde, für 6 Monate. Man kann aber auf 12 Monate verlängern, wenn man z. B. für 1000€ einen ETF kauft.

    Ich hänge mich mal hier an. Habe exakt die gleiche Situation bei der Consorsbank. Zusätzlich kann man bei der Anlage von 10.000€ noch 150 € Prämie kassieren.

    Was ich nicht verstehe sind die Kosten bei Kauf eines ETFs. Als Neukunde hat man für 12 Monate nur 0,95€ Handelsplatzkosten pro Order. Weiß jemand ob die 0,25% Provision noch dazukommen bei Neukunden? (Normalerweise fällt das an, Kosten bei Einzelorder mindestens 9,95€, höchstens 69€). Fallen bei den Aktions-ETFs auch 0,25% Provision an?

    Bin eigentlich bei einem Neobroker und würde hier nur die Mindestmenge an ETF-Anteilen erwerben um die 4% fürs Tagesgeldkonto auf ein Jahr zu verlängern. Ob 10.000€ für 150€ Prämie erscheint mir nicht so erstrebenswert, v.a. weil beim Verkauf später ja wohl wieder die Provision anfällt, oder was meint Ihr? (oder nur bei Nicht-Aktions-ETFs?)

    Dachte ich auch, aber in o.g. Finanztip-Artikel steht folgendes:

    Wenn Du angestellt bist und mit Deinem Dienstwagen ausschließlich von der Wohnung zum Arbeitsplatz fährst, brauchst Du keine Steuern auf eine private Nutzung des Autos zu zahlen. Denn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht der Privat-, sondern der Erwerbssphäre zuzuordnen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 6. Oktober 2011, Az. VI R 56/10).

    Begründung: Die Fahrt zur Arbeit per Geschäftswagen ist kein Privatvergnügen. Der Arbeitgeber braucht nicht zu kontrollieren, ob sich der Mitarbeiter an die Vorgabe hält, das Auto nicht privat zu nutzen. Wer dagegen das Auto ausdrücklich privat fahren dürfe, müsse zahlen.

    Geklagt hatte ein Autoverkäufer, der aufgrund einer mündlichen Erlaubnis seines Arbeitgebers einen Vorführwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen durfte. Das Fahrzeug privat zu nutzen, war ihm jedoch laut Arbeits­vertrag verboten. Das Finanzamt unterstellte dennoch eine Privatnutzung und folglich einen geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung – mit dem Argument, der Anschein spreche für eine private Nutzung.

    Gegen die Entscheidung legte der Mann Einspruch ein und klagte anschließend vor dem Finanzgericht, vor dem er in erster Instanz unterlag. Der Bundesfinanzhof gab dem Autoverkäufer in der letzten Instanz Recht und urteilte, er habe es nicht privat genutzt. Denn genau das hatte der Arbeitgeber ja im Arbeits­vertrag untersagt und zudem die Kilometerstände der Vorführautos kontrolliert. Dabei sind Kontrollen, ob ein Mitarbeiter ein ausdrückliches Verbot der Privatnutzung unterläuft, nicht einmal erforderlich. Das Finanzamt dürfe nicht einfach unterstellen, dass sich der Verkäufer nicht an das Verbot seines Arbeitgebers hält.

    Die 1-Prozent-Regelung sei jedenfalls auf das Pendeln von und zur Arbeit mit einem Firmenwagen nicht anwendbar, urteilten die obersten Finanzrichter. Denn der Gesetzgeber habe die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eindeutig „der Erwerbssphäre zugeordnet“.

    Tipp: Nutzt Du Deinen Dienstwagen ausschließlich beruflich und willst die 1-Prozent-Regelung vermeiden? Dann sollte Dein Arbeitgeber die Privatnutzung schriftlich verbieten. Ob Du dieses Verbot einhältst, muss er nicht kontrollieren.

    Ist nichts geregelt, kann das Finanzamt dagegen davon ausgehen, dass Du das Auto auch privat nutzen darfst. Denn es ist nicht vorgeschrieben, dass entsprechende Vereinbarungen nur schriftlich gelten. Auch mündlich kann Dein Chef Dir die Privatnutzung erlauben. Ein Privatnutzungsvebot wird das Finanzamt Dir aber nicht abnehmen, wenn der Dienstwagen das einzige Auto ist, das Du fahren kannst. Nutzt Du aber für private Fahrten ein weiteres, eigenes Auto, dann kannst Du das glaubhaft versichern.

    Ich bin mir aber nicht sicher, ob das noch up to date ist.

    Habe eine Frage zu zur Nutzung eines Dienstwagens:

    Wenn man als Angestellter einen Dienstwagen nur zum Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Wohnort fährt (also keine weiteren Dienstfahrten) und ihn nicht privat nutzen darf (und auch nicht privat nutzt), ist dann das Prinzip des geldwerten Vorteils relevant, d.h. muss man dies versteuern? (1%-Regelung d.h. 0,25% für E-Auto bzw. +0,03%)

    Laut diesem Finanztip-Artikel entsteht kein geldwerter Vorteil: https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/ Allerdings ist hier nicht gesagt, dass der Dienstwagen nur zum Pendeln genutzt wird.

    An anderer Stelle im Forum, gibt es andere Ansichten: RE: Dienstwagen ohne private Nutzung - steuerliche Behandlung

    Was ist richtig?

    Ich habe heute nochmal beim Finanzamt nachgefragt: Die Verlustbescheinigung muss für das gleiche Jahr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Die entsprechende Steuererklärung für das betreffende Jahr kann auch später nachgereicht werden (wenn man z.B. nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben).

    Ich habe die Situation dem Finanzbeamten geschildert, auch gefragt ob ich die 'alte' Verlustbescheinigung bei der aktuellen Steuerbescheinigung einreichen kann. Er hat mir gesagt was ich machen soll. Ich habe das so interpretiert, dass o.g. nicht geht. Dass der Verfall unlogisch ist, da stimme ich dir zu.