Danke, H2O für deinen Beitrag!
Als Architekten haben wir im Studium gelernt:
1. Luftdichtigkeit der Gebäude
2. Dämmung der Gebäude (Wände, Fenster, Dach, Kellerdecke)
Die normierten Randbedingungen Wärme, Lüftung usw. (Beheizt und Unbeheizt Räume mit der Raumtemperatur) ergibt den Wärmebedarf für das Gebäude. Der Bedarfsausweis sollte das vereinfacht wiedergeben.
Nicht gut gelaufen bei der Definition des Energiebedarfsausweis ist der Bezug auf die Fläche (Wohnfläche, beheizte Fläche, Gebäudefläche). Das geht so grade noch beim Wohnungsbau aber bei anderen Gebäuden (z. B. bei Hochschulgebäuden mit Hörsäle und Seminarräume) laufen die Flächen auseinander.
Dass die Abweichungen im Wohnungsbau beim Bedarfsausweis und den tatsächlichen Verbräuchen (abgesehen vom Nutzerverhalten +/- 30 % und weiteren Besonderheiten wie z. B. der Lage) so groß sind, verblüfft mich.
Zitat von H2O:
"E = Anlagenaufwandszahl x tatsächlichem Energiebedarf.
Letzterer lässt sich bei Neubauvorhaben mit +/- 10 % relativ genau berechnen."
Mit welchen Werten rechne ich dann für die fachgerechte Anlagenplanung/-dimensionierung?
Und warum können diese Werte dann nicht in den Energiebedarfsausweise übertragen werden?
Gerade bei der Planung von WP kommt es doch auf richtige Werte an.
Danke schon einmal für die Antwort. ![]()
