Beiträge von Hannes.Hannover

    Danke, H2O für deinen Beitrag!

    Als Architekten haben wir im Studium gelernt:
    1. Luftdichtigkeit der Gebäude
    2. Dämmung der Gebäude (Wände, Fenster, Dach, Kellerdecke)

    Die normierten Randbedingungen Wärme, Lüftung usw. (Beheizt und Unbeheizt Räume mit der Raumtemperatur) ergibt den Wärmebedarf für das Gebäude. Der Bedarfsausweis sollte das vereinfacht wiedergeben.

    Nicht gut gelaufen bei der Definition des Energiebedarfsausweis ist der Bezug auf die Fläche (Wohnfläche, beheizte Fläche, Gebäudefläche). Das geht so grade noch beim Wohnungsbau aber bei anderen Gebäuden (z. B. bei Hochschulgebäuden mit Hörsäle und Seminarräume) laufen die Flächen auseinander.

    Dass die Abweichungen im Wohnungsbau beim Bedarfsausweis und den tatsächlichen Verbräuchen (abgesehen vom Nutzerverhalten +/- 30 % und weiteren Besonderheiten wie z. B. der Lage) so groß sind, verblüfft mich.

    Zitat von H2O:

    "E = Anlagenaufwandszahl x tatsächlichem Energiebedarf.
    Letzterer lässt sich bei Neubauvorhaben mit +/- 10 % relativ genau berechnen."

    Mit welchen Werten rechne ich dann für die fachgerechte Anlagenplanung/-dimensionierung?
    Und warum können diese Werte dann nicht in den Energiebedarfsausweise übertragen werden?

    Gerade bei der Planung von WP kommt es doch auf richtige Werte an.

    Danke schon einmal für die Antwort. :)

    Alleine die Lage einer Wohnung innerhalb eines MFH macht viel aus (Himmelsrichtung, viel Außenwand oder innenliegend etc.)!

    Der Hinweis ist richtig, aber die Wohnungen sind gleich ausgerichtet in Süd-Nord-Richtung.

    Es geht mir nicht um Unterschiede im Nutzerverhalten von +/- 30 bis 50% sondern um die Abweichungen zum Energieausweis von 230%.

    Die Abrechnungen für die Fernwärme liegt mit für das gesamte Gebäude vor. Von den anderen Mietern habe ich mir auch einige Verbrauchswerte zur Kontrolle geben lassen. Der Wärmemenge für das Gebäude ist nicht geschätzt und die Zahlen für 2020 sehen ähnlich aus.

    Wer hat vergleichbare Werte bei Neubauten von 2020 mit 13 WE zwischen Bedarfsausweis (Energieausweis) und tatsächlicher Heizwärmeverbrauch von 230%?

    Wie kommst du eigentlich auf den Wert von 81 kWh pro qm und Jahr für das Haus? Wobei 81 kWh/qm eigentlich sogar ziemlich gut ist, wie auch der Heizspiegel aus Beitrag #6 zeigt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass 2021 ein Jahr mit hohen Heizkosten war, mit typischerweise einem Mehrverbrauch von 15-20% gegenüber 2020 und - falls es nicht im November/Dezember außergewöhnlich kalt werden sollte - auch gegenüber 2022. Dass ein Energieausweis wenig mit der Realität zu tun haben muss, sollte doch bekannt sein und der Bedarfsausweis noch weniger als der Verbrauchsausweis. Verbrauchseinsparungen durch hydraulischen Abgleich und Änderungen an der Heizkurve kannst du bei der Fußbodenheizung vergessen.

    Hallo R.F.

    anhand der Betriebskosten 2021 habe ich den HeizCheck auf der Seite von http://www.co2online.de gemacht.

    Hallo LebenimSueden!

    Danke für deine Antwort, die Punkte (Baufeuchte, Fußbodenheizung, Lüftung) sind alle richtig. Ich würde noch die Sonneneinstrahlung auf der positiven Seite sehen.

    "Gehören dir alle Wohnungen? Dann würde ich mal schauen ob der Überverbrauch bei allen etwa gleich hoch ist oder ob er sich auf bestimmte Wohnungen konzentriert. Bei der großen Abweichung würde ich aber unbedingt die Anlage überprüfen lassen."

    Die Wohnungen gehören mir nicht, nur eine habe ich gemietet. Laut dem Eigentümer liegen alle Wohnungen gleich hoch, die vorhandenen Unterschieden liegen im Rahmen des Nutzerverhaltens. Auch haben die Nutzer die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung genutzt und auf unnötiges Lüften verzichtet.

    Meine Vermutung geht in zwei Richtungen:

    1. Ein Fehler des Fachingenieure bei der Berechnung des Energiebedarf.

    2. Oder die Auslegung der Anlagentechnik ist nicht richtig, so das hier die Wärme verloren geht.

    Wer hat einen Tipp wie man die Ursache eingrenzen kann?

    Hallo itschytoo,

    der erste Gedanke ist bestimmt richtig.

    Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 13 WE. Ich habe für den Vergleich den Durchschnitt der 13 WE genommen. Beim Wärmeverbrauch ist nicht viel Spielraum, da alle Wohnungen eine Fußbodenheizung haben.

    Meine Überlegungen, wo die große Abweichung her kommt, geht in Richtung Anlagentechnik. Hier ist die Heizkurve und der hydraulische Abgleich zu nennen.

    Hallo, in die Runde!

    Wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einer Neubauwohnung (Baujahr 2020).
    Der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18.11.2013 gibt den
    Berechneter Energiebedarf des Gebäudes mit
    35 kWh/(m²·a) Endenergiebedarf dieses Gebäudes und
    12 kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf dieses Gebäudes an.


    Da für 2021 das erste Mal alle Werte für das vollständige Jahr vorliegen, habe ich einmal den HeizCheck auf http://www.co2online.de genutzt.

    Das Verbrauch in 2021 liegt bei 81 kWh/(m²·a) und somit ca. 230% höhen. Da ist doch schon erstaunlich?

    Wir der Energieausweis damit nicht unglaubwürdig und bedarf einer neuen besseren (genaueren) Berechnung-Methode?

    Hallo R.F., das wäre genau meine Vorstellung und es wäre super, wenn das so wäre.
    Daher auch meine Frage nach der Abrechnung der Energiekosten (an 01.10. mit +85%) siehe oben.

    Jetzt kommen leider die Einschränkungen. Als Mieter hat man keinen Einfluss auf die Auswahl der Anlagentechnik. Dadurch können unnötige Kosten entstehen (z. B. keine effiziente und gute Auslegung der Anlage, hohe Wartungskosten, hohe Kosten für einen Messdienstleister usw.). Diese Kosten werden mit mind. 30% auf den Mieter umgelegt. Bei den gemessenen Verbrauchskosten beeinflusst der Gesamtenergieverbrauch des Objektes unter Umständen auch den Verbrauch und ich kann auch nicht den Energielieferanten frei wählen. Bei der Fernwärme in Hannover zahlt man einen pauschalen Betrag für die jährliche Bereitstellung der Wärme für das Objekt, ohne das bist jetzt überhaupt Energie verbraucht habe, sind schon Kosten entstanden.

    Hallo Thebat,
    der Vergleich mit der Hecke hinkt. Die Messdienstleister stellen ihre Leistung in Rechnung. Und wenn ein Blick auf den Geschäftsbericht zeigt, dass die Dienstleitung auskömmlich ist.

    Mir geht es darum, die Energie effektiv einzusetzen, um einen positiven Effekt auf das Klima und die CO2-Bilanz zu erreichen.

    Und das werden wir nicht schaffen, wenn die richtig gedachten Maßnahmen in der Heizkostenverordnung durch nicht konsequentes Handeln bei der Heizkostenabrechnung Bedindert wird.

    Beste Grüße aus Hannover

    Hallo Thebat!
    Hallo R.F.!
    Danke für euren Anmerkungen zu dem Thema.

    Das die Messdienstleister die Information für den Mieter nicht kostenlos anbieten, finde ich nicht richtig. Hier wird eine zusätzliche Einnahmequelle aufgetan. Hier fällt mir auch das Vorgehen ein, dass man gleich die Zähler bei ihnen mietet und der Vermieter diese nicht kauft. Dieses Vorgehen wurde bei den Rauchmelden gerade gestoppt, hoffe, das gilt auch bald bei den Zählern.

    Wenn nur die Jahreskosten umgelegt werden, ohne eine Beachtung der jeweiligen Energiekosten, werde alle, die versuchen, jetzt Energie einzusparen, benachteiligt. Und man könnte sich die Information über den monatlichen Verbrauch auch sparen.

    So werden wir die Menschen in den Mietwohnungen nicht zu einem bewussteren Umgang mit Energie bekommen.

    Beste Grüße aus Hannover

    Hallo, in die Runde!

    Wie bei vielen wurden bei mir die Preise für Energie ab dem 01.10.2022 erhöht.

    Es stellt sich mir die Frage, wie wird diese Preiserhöhung in der kommenden Betriebskostenabrechnung für 2022 berücksichtigt.

    In den letzten Jahren wurden immer die Jahresenergiekosten für das Mehrfamilien (13 WE) z. B. für die Fernwärme über den Ansatz 30% Allgemeinanteil und 70% über den Verbrauch (Wärmemengenzähler) abgerechnet. Es wurde alle Brennstoffkosten, hier z.B. die Fernwärme als Ganzes genommen und dann umgelegt 30% Allgemeinanteil über die Wohnfläche und die 70% über den Verbrauch.

    Ab Oktober steig der Arbeitspreis für die Fernwärme um ca. 85%, sodass für die drei restlichen Monate in diesem Jahr höhere Kosten anfallen werden. In den Vorjahren waren die Unterschiede nicht so grob, dass man die tatsächlichen Energiekosten mit den jeweiligen Verbräuchen gesondert berechnen musste. Jetzt ändert sich das durch die überdurchschnittlichen Preissteigerungen.

    Meine Frage zur Betriebskostenabrechnung bei Mehrfamilienwohnhäuser (Mieter):
    Was sagt die Heizkostenverordnung für Mieter zu der Berechnung der Energiekosten zu bestimmten Zeiträumen?
    Wie z.B. bei der Fernwärme Zeitraum A vom 01.01.2022 bis 30.09.2022 mal dem Preis A und
    Zeitraum B vom 01.10.2022 bis 31.129.2022 mal Preis B +85% auf A

    Das gilt analog auch für den Betriebsstrom und Hausstrom im Mehrfamilienwohnhäuser

    Eigentlich sollten die Energieverbräuche automatisch erfasst werden und den Mietern monatlich mitgeteilt werden. Also dürfte es technisch möglich sein, eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Energiekosten zu erstellen. Denn nur so, lässt sich das Energiesparen auch richtig umsetzen, wenn ich zeitnahe die tatsächlichen verbrauchten Kosten bezahle und nicht einen gemittelten Wert über das ganze Jahr.

    Wer kann etwas Licht ins Dunkle bringen und wie ist eure Meinung dazu?

    Anmerkung:
    Als privater Kunde für Strom wird eine getrennte Berechnung für den Zeitraum und die jeweiligen Kosten erstellt.

    Beste Grüße

    Hannes aus Hannover