Und beim Arbeitgeber nach dem Deutschlandjobticket fragen.
Wir bekommen das für 23,28 € angeboten.
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Liebe Finanztip-Community,
in letzter Zeit höre ich immer wieder, dass zum 1. Juli 2023 die Steuerklassen III/V abgeschafft werden sollen.
z.B.
Gesetz will Steuerklassen abschaffen: Millionen Menschen werden umsortiert - CHIP
Was richtig Offizielles (z.B. eine Info vom Finanzamt) habe ich aber noch nicht gefunden. Die Änderung könnte ja zudem in bereits weniger als drei Monaten zu erwarten sein.
Mir ist bewusst, dass das Ehegattensplitting hiervon nicht berührt wird und es im Ergebnis nach der jährlichen Steuererklärung finanziell keinen Unterschied macht. Sinn und Zweck der geplanten Änderung vermag ich grundsätzlich nachzuvollziehen.
Ich habe nur die Sorge, dass die Kombination IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) bis zur Abgabe der Jahressteuererklärung monatlich netto für das gesamte Familieneinkommen deutlich schlechter ist. Wir hatten uns bewusst für III/V entschieden, weil ich deutlich mehr verdiene als meine Frau. Meine Frau fand es auch besser, weil ich den Großteil der monatlichen Ausgaben trage. In den aktuellen Zeiten täte ein (wenn auch nur vorläufiges) monatliches Minus beim Netto schon weh.
Hat hier jemand Erfahrung mit den Steuerklassen IV/IV bei deutlich unterschiedlichen Bruttoeinkommen?
Weiß jemand Genaueres zum Sachstand der geplanten Gesetzesänderung?
Danke für die Info.
Im Schreiben von Eprimo heißt es:
"... . Die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar in [Höhe von .....] wird in Ihrem eprimo Kundenkonto gutgeschrieben und im Fall von Lastschriftverfahren automatisch berücksichtigt. ..."
Las sich für mich nach einer Erstattung.
Liebe Community,
im Februar hat mich Eprimo über die Auswirkungen der Strompreisbremse auf meinen Vertrag informiert.
Der monatlich Abschlag wird ab März reduziert, was auch korrekt erfolgt ist. Gleichzeitig wurde mir für Januar und Februar eine rückwirkende Entlastung angekündigt, die ich bislang nicht erhalten habe.
Haben andere Eprimo-Kunden hier andere Erfahrungen gemacht und die rückwirkende Entlastung erhalten?
Von Eprimo Rückantworten auf Emails zu bekommen, ist leider so eine Sache.
Ist es denn eine fondsgebundene Rente?
Ich wende mich nun an die Allianz unter Nutzung des Muster-Schreiben von Finanztip (https://www.finanztip.de/private-renten…g/rentenfaktor/).
Hallo zusammen!
Ich habe seit 2007 einen Riester-Vertrag über den Tarif "UniProfiRente/4P" von Union Investment.Weiß jemand, ob auch hier (irgendwann) eine derartige Absenkung vorgenommen wurde? Könnte ich das bei der Volksbank ggf. explizit anfragen?
Danke und einen guten Start ins Wochenende!
Thommy
HIerüber müsste die Versicherung Dich informiert haben.
Liebe Finanztip-Forum-Community,
aktuell geht ein Urteil des Landgerichts Köln durch die Presse, das die unwirksame Absenkung eines Rentenfaktors zum Thema hat (Riester-Rente: Wie die Kölner Richter entschieden (finanzwende.de)).
Ich bin von dem Thema betroffen [ich habe seit 2007 eine Allianz Riester-Rente InvestGarantie]. Mein Anbieter hat 2017 und 2021 den Rentenfaktor herabgesetzt.
Finanztip hat hierzu aktuell schon was veröffentlicht (Urteil zum Rentenfaktor: Rentenkürzung bei Riester und Co. verhindern - Finanztip).
Finanztip will wohl demnächst ein Muster für an Anschreiben zur Verfügung stellen.
Was jemand, ob es auch schon erstinstanzliche Urteile gibt, welche konkret die Allianz betreffen?
Sind Musterfeststellungsklagen hierzu in Vorbereitung?
Kann ich gegen die Absenkung 2017 noch vorgehen oder kann hiergegen die Einrede der Verjährung erhoben werden?
Liebe Finanztip-Forum-Community,
ich bin Beamter auf Lebenszeit. Vor Beginn dieser Tätigkeit habe ich auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Da dies im Rahmen von Studienjobs o.ä. erfolgt ist, waren die Einzahlungen nicht sehr hoch, zudem bin ich deutlich davon entfernt, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren zu erfüllen.
Wenn ich richtig informiert bin, kann ich mir deshalb meine Rentenbeiträge erstatten lassen.
Hat hier jemand Erfahrung damit? Gibt es dabei für mich irgendwelche Risiken?
Gibt es alternativ die Möglichkeit, dass ich meine Beiträge dem "Rentenkonto" meiner Ehefrau gutschreiben lasse?
Ich glaube, das ist hier das falsche Forum für so ein ernstes Anliegen.
Wegen der Bedeutung der Sache solltest Du Dich an die rechtsberatenden Berufe (=Fachanwalt für Mietrecht) oder zumindest den örtlichen Mieterverein wenden.
Das kostet zwar Geld, nimmt Dir aber den Stress und lenkt das Ganze in professionelle Bahnen.
Ist zwar so, kenne aber niemanden der lieber die Canaille ins Haus lässt, als paar Cent Kopierausgaben zu haben.
Gibt auch so neue Sachen wie E-Mail oder Sachen per Smartphone scannen und weiterzuleiten per xyz.
Mieter=Canaille?
Und bei solchen querulatorischen Anwandlungen bitte beachten, dass "Einsichtsrecht" bedeutet, dass der Mieter zum Vermieter kommen und dort die Unterlagen einsehen darf, aber nicht, dass der Vermieter dem Mieter Kopien der Grundsteuerunterlagen zusenden muss.
Meines Wissens sind in der Rechtsprechung verschiedene Ausnahmen hiervon anerkannt, z.B. eine große räumliche Entfernung oder ein Zerwürfnis. Der Mieter mag dann natürlich Porto und Kopierkosten verauslagen.
Um das Thema ging es aber in meiner Frage nich.
... und dann wird er voraussichtlich feststellen, dass der Vermieter exakt den Grundsteuerbetrag von ihm verlangt, den die Gemeinde festgesetzt hat.
Darum geht es aber gerade nicht. Es geht um die Frage, ob man was machen kann, wenn der Vermieter die Immobilie bei der Grundsteuer größer macht, als sie ist, weil es ihm die Steuer unter dem Strich egal sein kann, da er sie ja umlegen darf.
Ich würde mit dem Kleinkrieg aufhören, nur weil dein Vermieter die Miete erhöht hat. Wirkt arm.
Was ist denn daran "Kleinkrieg" und "arm", wenn man seine Rechte als Mieter ausübt? Nach meinem Empfinden ist das in einem demokratischen Rechtsstaat nicht unangemessen. Ich will nur, dass mein Vertragspartner rechtlich sauber arbeitet. Umgekehrt wird er die gleiche Erwartungshaltung an mich haben. Die Mieterhöhung habe ich ja auch akzeptiert, soweit sie nach dem BGB begründet war.
Der Vermieter müsste die Wohnfläche seines Mietobjektes kennen. Zudem sollte die Wohnfläche im Mietvertrag stehen. Damit hat der Mieter auch sein Mitspracherecht.
Die Wohnfläche ist im Mietvertrag offen gelassen worden.
Die Grundflächen sind nicht das Problem. Durch verschiedene Schrägen dürften diese jedoch nur zu 50% oder gar 0% anzusetzen sein. Ob dies eine Berechnung aus dem Baujahr des Hauses berücksichtigt, erscheint mir zweifelhaft.
Liebe Finanztip-Forum-Community,
habe ich als Mieter eigentlich einen Anspruch darauf zu wissen, wie der Vermieter das Mietobjekt im Rahmen der Grundsteuerreform ausweist?
Der Vermieter kennt das Objekt nur nach Aktenlage. Meine Sorge ist, dass gegenüber dem Finanzamt u.a. bei der Wohnfläche ungenaue Angaben gemacht werden, die dann im Ergebnis über die Betriebskostenrechnung zu meinen Lasten gehen.
Dass ich im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung ein Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen habe, ist mir bewusst (von diese Recht habe ich übrigens in meinem Leben noch nie Gebrauch gemacht). Könnte ich in diesem Rahmen aber auch einwenden, dass die - dann wohl bestandskräftige - Berechnung der Grundsteuer falsch ist, weil der Vermieter unrichtige (so große) Parameter angegeben hat?
Vielen Dank !
Da der Vermieter die Miete aktuell unter vollständiger Ausschöpfung der Kappungsgrenze erhöht hat, neige ich nicht dazu, ihm beim CO2-Preis einen Cent zu schenken.
Danke. Dann verlasse ich mich weiterhin auf mein Gefühl und die Erfahrung und lasse mich von pauschalen Finanzratschlägen nicht kirre machen.
Die Höhe des Vermieteranteils richtet sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch, nicht nach dem energetischen Zustand des Hauses. Verbrauch, Brennwert und Umrechnungsfaktor kWh Gas in kg CO2 stehen in der nächsten Jahresrechnung des Versorgers. Je mehr Gas du verheizt, um so höher wird der Anteil des Vermieters. Je weniger Gas du verheizt, um so niedriger wird der Anteil des Vermieters. Die entsprechenden Sätze und Grenzwerte kannst du der Verordnung entnehmen. Bis das erstmals in 2024 für 2023 anzuwenden sein wird, wird es bestimmt auch noch Muster dafür geben.
Danke. Die Anlage zum Gesetz ist in der Tat leichter verständlich als gedacht (CO2KostAufG - Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (gesetze-im-internet.de)). Auf die Energieklasse des Gebäudes kommt es in der Tat nicht an.
Ein Parameter der Berechnung ist jedoch die Wohnfläche des Gebäudes. Eine solche ist in meinem Mietvertrag aber nicht definiert, was sie auch nicht sein muss. Und nun? Muss ich nun zuerst auf eigene Kosten die Wohnfläche berechnen lassen?
Liebe Finanztip-Forum-Community,
es wird empfohlen, mindestens drei Monatsgehälter (z.T. sogar sechs Monatsgehälter) als liquide finanzielle Rücklage zu haben.
Ist dies in dieser Höhe aus Eurer Sicht regelmäßig notwendig?
Ich bin Beamter, habe kein Immobilieneigentum und einen Notgroschen von ca. 12.000,- €, was "nur" rund zwei Monatsgehältern entspricht. Mein Lebensstil ist eher nicht extravagant. Mein einziger "Luxus" sind zwei Kinder, die nicht darben müssen.
Hiermit komme ich bislang sehr gut aus. "Finanzielle Spitzen" (z.B. teure Urlaube, kaputte Haushaltsgegenstände, Anschaffungen für die Kinder o.ä.) konnte ich hiermit bislang immer gut abpuffern. Gibt es etwas, das ich total übersehe, was einen deutlich höheren Notgroschen zwingend notwendig erscheinen lässt?
Vielen Dank und beste Grüße