Rentenfaktor
Diese Zahl bestimmt, was Deine Rentenversicherung später wert ist

Finanztip-Experte für Vorsorge
Vor dem Landgericht Köln wird aktuell eine Klage verhandelt, die große Auswirkungen auf private Rentenversicherungsverträge haben könnte. Unterstützt von der Organisation Finanzwende geht ein Versicherter gegen die 2017 erfolgte Absenkung des Rentenfaktors in seinem Vertrag vor. Der Versicherer Zurich hatte den Rentenfaktor in der Ansparphase im konkreten Fall um 25 Prozent gesenkt. Darüber hinaus ist auch die generelle Vertragsgestaltung Gegenstand des Verfahrens, die den Versicherten nach Ansicht der Kläger benachteiligt. Das Urteil wird noch im Laufe des Jahres erwartet (LG Köln, Az. 26 O 12/22).
Du zahlst brav in Deine private Rentenversicherung ein – doch zum Rentenbeginn wirst Du weniger Geld als erhofft bekommen? Dieses Risiko besteht bei vielen Versicherungen. Der entscheidende Aspekt ist dabei der Rentenfaktor.
Egal ob Riester-Rente, Basis-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder reine Privatvorsorge – jede Rentenversicherung hat einen Rentenfaktor. Dieser Wert beeinflusst, wie viel Geld Du aus Deinem Vertragsguthaben monatlich erhältst. Der Rentenfaktor wird dabei immer pro 10.000 Euro angegeben.
Ein Beispiel: In Deinem Vertrag – egal ob klassisch oder fondsgebunden – liegen am Ende der Laufzeit 100.000 Euro Guthaben. Mit einem Rentenfaktor von 30 erhältst Du dann lebenslang 300 Euro monatliche Rente. Liegt der Faktor nur bei 20, bekommst Du mit 200 Euro pro Monat deutlich weniger. Und das, obwohl Dein Guthaben in beiden Fällen bei 100.000 Euro liegt.
Zu Deinem 80. Geburtstag hast Du bei einem Rentenfaktor von 20 dementsprechend rund 15.000 Euro weniger Rentenzahlungen bekommen als bei einem Rentenfaktor von 30. Im Alter von 90 Jahren liegt die Differenz sogar schon bei etwa 28.000 Euro.
Übrigens: Um die 100.000 Euro aus Deinem Vertrag zu erhalten, musst Du selbst bei einem Rentenfaktor von 30 stolze 94,8 Jahre alt werden (ohne Rentensteigerung kalkuliert). Liegt der Faktor bei 20, erreichst Du den Wert deines Vertragsguthabens erst mit 108,7 Jahren. Deswegen solltest Du Dich vor einem Vertragsabschluss genau erkundigen, ob eine private Rentenversicherung für Dich sinnvoll ist. Geld für den Ruhestand kannst Du besser breit gestreut mit einem Sparplan in börsennotierte Indexfonds (ETFs) investieren.
In einer Rentenversicherung gibt es zwei Werte für den Rentenfaktor: den aktuellen Rentenfaktor, den die Allianz gerade gesenkt hat, und den ohnehin niedrigeren garantierten Rentenfaktor.
Der aktuelle Rentenfaktor ist der Wert, mit dem der Versicherer zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe Deiner zukünftigen Rente berechnet. Der Wert wird von Versicherungsvermittlern gern in den Vordergrund gerückt, denn mit ihm ergibt sich eine höhere Rente als mit dem garantierten Rentenfaktor. Dieser garantierte Rentenfaktor wird oft als Untergrenze für die Rentenberechnung bezeichnet.
Beispiel: Dein aktueller Rentenfaktor liegt bei 30 und Dein garantierter Rentenfaktor liegt bei 15. Bei einem Vertragsguthaben in Höhe von 100.000 Euro würdest Du aus heutiger Sicht 300 Euro monatliche Rente bekommen, die Versicherung garantiert Dir aber nur einen Mindestbetrag von 150 Euro monatlicher Rente. Doch selbst diese Rente ist nicht immer garantiert: Bei vielen Versicherern kann diese vermeintliche Garantie unter Umständen verändert werden.
Möglich macht das die sogenannte Treuhänderklausel. In älteren Verträgen ist sie Bestandteil der AGB, in neueren berufen sich die Versicherer auf das Versicherungsvertragsgesetz (§ 163 VVG). Nur wenige Versicherer verzichten in ihren Verträgen ausdrücklich auf diese Klausel und machen so aus dem garantierten Rentenfaktor eine tatsächliche Garantie. Hier wäre eine Veränderung des Werts nur im äußerst seltenen Fall möglich, wenn die Bafin (Bundesaufsicht für Finanzen) eingreift, um eine Insolvenz Deines Versicherers zu verhindern.
Entscheidend ist letzten Endes der Wert, der zum Vertragsende vom Versicherer festgelegt wird. Trotzdem solltest Du darauf achten, wie sich der Rentenfaktor in Deinem Vertrag entwickelt.
Achtung: Verlegst Du den Beginn der Rentenauszahlung, kann der Versicherer im Rahmen der Neuberechnung Deiner Rente ebenfalls den Rentenfaktor ändern. Dieser gilt nämlich nur für das in Deinem Vertrag ursprünglich festgelegte Ablaufdatum.
Verwechslungsgefahr: Den Begriff Rentenfaktor nutzt auch die Deutsche Rentenversicherung zur Berechnung der gesetzlichen Rente. Das ist ein anderes Thema und hat nichts mit den Rentenfaktoren in Versicherungsverträgen zu tun.
Die sogenannte Treuhänderklausel ermöglicht Versicherern, zwei wichtige Bestandteile eines Vertrags nachträglich zu ändern: Leistung und Prämie.
Das darf der Versicherer aber nur unter bestimmten Umständen. Konkret: Der Versicherer geht davon aus, die Renten nicht in der zugesagten Höhe auszahlen zu können. Dann überprüft dies ein unabhängiger Treuhänder und bestätigt, dass Änderungen berechtigt sind.
Im Bereich der Rentenversicherungen haben in den vergangenen Jahren einige Anbieter mit Hilfe der Treuhänderklausel und mit Verweis auf die Niedrigzinsphase und die steigende Lebenserwartung die aktuellen Rentenfaktoren gesenkt:
Zudem hat die Bafin 2020 beschlossen, dass Versicherer für bestimmte Verträge mehr Geld als früher auf die Seite legen müssen. Diese Rücklage heißt Zinszusatzreserve. Über die Reserve sollte sichergestellt werden, dass Versicherte trotz Niedrigzinsphase die zugesagten Leistungen erhalten. Um sich dieser Verpflichtung zu entziehen, haben die Unternehmen stattdessen den Rentenfaktor gesenkt.
Ende Januar 2021 hat die Allianz zugeschlagen und den aktuellen Rentenfaktor für rund 750.000 Verträge gesenkt. Es handelt sich dabei um Verträge, die zwischen Juli 2001 und Juni 2013 abgeschlossen wurden. Betroffen sind die Tarife IndexSelect, Invest, Invest mit Garantie, Invest alpha-Balance sowie Index- und PortfolioPolicen.
Bei diesen Verträgen hat die Allianz den Rechnungszins von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt. Der aktuellen Rentenfaktor verringert sich dadurch um ganze 9 Prozent.
Die Änderung wirkt sich auch auf einige Betriebsrenten aus. So sind zum Beispiel die entsprechenden Tarife innerhalb des Versorgungswerks der Presse und der IG Metall (MetallRente) betroffen. Hierzu gehören der MetallRente-Riester, die MetallRente-Pensionskasse, die MetallRente-Firmendirektversicherung, und der MetallRente-Pensionsfonds. Darüber hinaus gelten die Senkungen auch für die Allianz-Pensionskasse und das BZM-Produkt des Allianz-Pensionsfonds (Beitragszusage mit Mindestleistung).
Auf Verträge, die sich bereits in der Rentenphase befinden, hat die Änderung keinen Einfluss.
Die Versicherungskonzerne argumentieren, dass sämtliche Senkungen des aktuellen Rentenfaktors nur Vorteile für Dich als Versicherten hätten. Ihre Begründung: Je weniger Geld das Unternehmen in der Zinszusatzreserve ansparen muss, desto mehr kann am Kapitalmarkt investiert werden. So würden auch mehr Überschüsse für die Kunden entstehen. Zudem sei der aktuelle Rentenfaktor ohnehin nur eine vorläufige Rechengröße, die keine Aussage über die tatsächliche Rentenhöhe zulasse. Trotzdem werben die Versicherungsunternehmen mit ihren vorläufigen Rentenzusagen, um Kunden zu gewinnen.
Bei einem Blick auf den garantierten Rentenfaktor von Neuverträgen fallen zudem große Unterschiede auf. So sagt die Allianz mit einem garantierten Rentenfaktor unter 15 weit weniger Rente zu als die meisten anderen Versicherer mit Werten zwischen 20 und 30. Wie lange diese ihr Niveau halten können, bleibt abzuwarten.
Wenn Deine Versicherung Deinen aktuellen Rentenfaktor gesenkt hat, hast Du verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren. Gegen die einzelne Senkung kannst Du allerdings wenig unternehmen.
Gehört Deine Rentenversicherung zur rein privaten Altersvorsorge – ist also nicht gefördert –, hast Du ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass Du Dir zu Rentenbeginn Dein gesamtes Guthaben auf einmal auszahlen lassen kannst. Das hat den Vorteil, dass der Rentenfaktor keine Rolle mehr spielt, da es keine monatlichen Auszahlungen gibt. Allerdings musst Du bei Verträgen ab 2005 Deine Erträge nach bestimmten Regeln versteuern.
Grundsätzlich gilt: Ist Dein Vertrag als fester Teil Deiner Altersvorsorge eingeplant, halte an ihm fest. Bist Du mit Deinem Vertrag generell unzufrieden, hast Du mehrere Optionen. Du kannst:
Deinen Vertrag beitragsfrei stellen - Du zahlst in diesem Fall keine Beiträge mehr in den Vertrag ein. Ziehe diese Variante aber nur bei sehr kurzen Restlaufzeiten in Betracht. Hast Du noch viele Jahre bis zur Rente vor Dir, lohnt sich die Freistellung nicht, denn die jährlichen Kosten des Vertrags fressen Dein schon eingezahltes Geld Stück für Stück auf.
Deinem Vertrag widersprechen - Hast Du Deinen Vertrag zwischen August 1994 und Dezember 2007 geschlossen, kannst Du Deinem Vertrag widersprechen. Dieses gilt allerdings nur bei fehlender oder fehlerhafter Kundeninformation bei Vertragsabschluss und hat per se nichts mit einer Änderung des Rentenfaktors zu tun. Wie Du dabei am besten vorgehst, liest Du im Ratgeber Lebensversicherung widerrufen.
Deinen Vertrag kündigen - Besitzt Du eine Riester-Rentenversicherung oder einen Vertrag der reinen Privatvorsorge, kannst Du diesen Vertrag kündigen. Basis-Renten (Rürup-Renten) können nicht gekündigt werden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Kündigung ohne Zustimmung Deines Arbeitgebers ebenfalls nicht möglich, allerdings gibt es hier eine Ausnahme bei sehr niedrigen monatlichen Renten in Höhe von 32,90 Euro (West) beziehungsweise 31,15 Euro (Ost). Bei einer Kündigung erhältst Du den Rückkaufswert des Vertrags ausgezahlt. Diese Summe ist allerdings in der Regel deutlich geringer als die von Dir eingezahlten Beiträge. Das liegt an den Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten der Versicherung.
Deinen Vertrag verkaufen - Oftmals ist es eine bessere Option, den Vertrag zu verkaufen anstatt ihn zu kündigen. Anstelle des Rückkaufswertes von der Versicherung erhältst Du dann Geld vom Käufer, meinst ein darauf spezialisiertes Unternehmen. In der Regel liegen die Erlöse beim Verkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung 2 bis 4 Prozent über dem Rückkaufswert. Wie Du dabei am besten vorgehst, liest Du im Ratgeber Lebensversicherung verkaufen.
Wenn Du eine Rentenversicherung neu abschließen möchtest (zum Beispiel als betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss von Deinem Arbeitgeber), dann schau Dir den Rentenfaktor und die zugehörigen Klauseln im Vorfeld ganz genau an.
Nicht immer kannst Du Dir den Versicherer frei aussuchen. Manchmal gibt Dir Deine Chefin auch das Unternehmen vor. Wie Du dabei am besten vorgehst, liest Du im Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge.
Hast Du freie Hand, achte auf die Höhe des garantierten Rentenfaktors und wähle einen Versicherer, der diesen Wert nicht ändern kann. Es darf also keine eigenständige Treuhänderklausel in den ABG enthalten sein und der Versicherer muss ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraf 163 VVG verzichten.
Überlege in jedem Fall, ob eine Rentenversicherung für Dich und Deine Situation das Richtige ist. In vielen Fällen entwickelt sich Dein Geld besser, wenn Du breit gestreut mit einem Sparplan in börsennotierte Indexfonds (ETFs) investierst. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zu flexibler Altersvorsorge.
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