Rentenfaktor Diese Zahl bestimmt, was Deine Ren­ten­ver­si­che­rung später wert ist

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Dir Dein Versicherer später für Dein Erspartes auszahlt.
  • Er findet sich bei allen Arten von privaten Ren­ten­ver­si­che­rungen, von Rürup- und Riester-Verträgen über die betriebliche Altersvorsorge bis zu nicht geförderten privaten Ren­ten­ver­si­che­rungen.
  • Die Absenkung des Rentenfaktors in Verträgen der Zurich Ver­si­che­rung ist laut Landgericht Köln nicht rechtens (08.02.2023, Az. 26 O 12/22).
  • Gegen die Allianz gibt es bisher unterschiedliche Urteile. Von einer Absenkung betroffene Kunden müssen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten.

So gehst Du vor

  • Prüfe mit der jährlichen Standmitteilung, ob Dein Versicherer den Rentenfaktor in Deinem Vertrag abgesenkt hat.
  • Fordere mit unserem Mus­ter­schrei­ben, dass Dein Rentenfaktor wieder angehoben wird. 

    Widerspruch: Absenkung Rentenfaktor

  • Lehnt der Versicherer ab, kannst Du kostenfrei prüfen lassen, ob sich eine Klage lohnt. Wir empfehlen dafür Rechtsanwälte Pilz, Wesser und Partner.
  • Achte bei neuen Verträgen immer auch auf den Rentenfaktor. Wähle möglichst einen Versicherer, der vertraglich zusichert, den Wert nicht zu ändern.

Aktuell: Ein neues Urteil hat weitreichende Folgen für Versicherte mit privaten Ren­ten­ver­si­che­rungsverträgen. In der Vergangenheit haben manche Versicherer den Rentenfaktor in bestehenden Verträgen gesenkt und dies unter anderem mit der Niedrigzinsphase begründet. Das ist laut dem Landgericht Köln nicht rechtens. Im konkreten Fall ging es um eine fondsgebundene Ren­ten­ver­si­che­rung der Zurich, unter Umständen könnte es auch für andere private Ren­ten­ver­si­che­rungen gelten. Nach Ansicht des Gerichts ist die Herabsetzung des Rentenfaktors als Rentenkürzung anzusehen. Nun können Betroffene nicht nur eine solche Kürzung für den bevorstehenden Ruhestand verhindern, sondern auch entgangene Rentenzahlungen einfordern, wenn sie schon im Ruhestand sind (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22). Das Urteil ist rechtskräftig.

Gegen die Allianz gab es bisher zwei Klagen. Die der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz wurde abgewiesen (LG Stuttgart, 10.07.2023, Az. 53 O 214/22). Eine weitere vor dem Amtsgericht Reinbek (Az: 14 C 473/23) war erfolgreich. Die Allianz hatte in beiden Fällen in einem Riester-Vertrag den Rentenfaktor nachträglich gesenkt und ebenfalls die Niedrigzinsphase als Argument angeführt. Das Landgericht Stuttgart hielt dieses Vorgehen für rechtskonform, die Kollegen in Reinbek nicht. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Im Januar 2024 hat die Verbraucherzentrale NRW darüber hinaus die AXA Le­bens­ver­si­che­rung und die LPV Le­bens­ver­si­che­rung (ehemals Postbank Le­bens­ver­si­che­rung) wegen unrechtmäßiger Kürzungen der Rentenfaktoren abgemahnt. Beide Versicherer nutzen laut Verbraucherzentrale ähnliche Formulierungen wie die Zurich.

Du zahlst brav in Deine private Ren­ten­ver­si­che­rung ein – doch zum Rentenbeginn wirst Du weniger Geld als erhofft bekommen? Dieses Risiko besteht bei vielen Ver­si­che­rungen. Der entscheidende Aspekt ist dabei der Rentenfaktor.

Wie wirkt sich der Rentenfaktor auf Deine Rente aus?

Egal ob Riester-Rente, Basis-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder reine Privatvorsorge – fast jede Ren­ten­ver­si­che­rung hat einen Rentenfaktor. Dieser Wert beeinflusst, wie viel Geld Du aus Deinem angesparten Vertragsguthaben monatlich erhältst. Der Rentenfaktor wird dabei immer pro 10.000 Euro angegeben.

Ein Beispiel: In Deinem Vertrag liegen am Ende der Laufzeit 100.000 Euro Guthaben. Mit einem Rentenfaktor von 30 erhältst Du dann in der Regel lebenslang 300 Euro monatliche Rente. Liegt der Faktor bei 20, bekommst Du mit 200 Euro pro Monat deutlich weniger. Und das, obwohl Dein Guthaben in beiden Fällen bei 100.000 Euro liegt.

Zu Deinem 80. Geburtstag hast Du bei einem Rentenfaktor von 20 dementsprechend rund 15.000 Euro weniger Rentenzahlungen bekommen als bei einem Rentenfaktor von 30. Im Alter von 90 Jahren liegt die Differenz bei rund 28.000 Euro.

Sonderfall: Altvertrag mit Garantierente

Hast Du einen alten Vorsorgevertrag, der im Ver­si­che­rungsschein lediglich eine Garantierente ausweist, hat das Thema Rentenfaktor keine Relevanz für Dich. Zwar liegt dieser Berechnung auch ein Mechanismus zugrunde, wie viel Geld Dir später monatlich garantiert ausgezahlt wird - das ist aber nicht der Rentenfaktor.

Sonderfall: Riester-Fondssparplan

Anders als bei fondsgebundenen Ren­ten­ver­si­che­rungen gibt es bei einem Fondssparplan für die Altersvorsorge, z.B. einem Riester-Fondssparplan, während der Ansparphase keinen Rentenfaktor. Das liegt daran, dass das Guthaben erst mit Beginn des Ruhestands anteilig in eine Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt wird.

Hast Du einen Riester-Fondssparplan als private Altersvorsorge, brauchst Du Dich also bis kurz vor dem Renteneintritt mit dem Thema Rentenfaktor nicht zu beschäftigen.

 

Übrigens: Um die 100.000 Euro aus Deinem Vertrag zu erhalten, musst Du selbst bei einem Rentenfaktor von 30 stolze 94,8 Jahre alt werden (ohne Rentensteigerung kalkuliert). Liegt der Faktor bei 20, erreichst Du den Wert deines Vertragsguthabens erst mit 108,7 Jahren. Deswegen solltest Du Dich vor einem Vertragsabschluss genau erkundigen, ob eine private Ren­ten­ver­si­che­rung für Dich sinnvoll ist. Geld für den Ruhestand kannst Du oft besser breit gestreut mit einem Sparplan in börsennotierte Indexfonds (ETFs) investieren.

Wann kannst Du gegen eine Rentenkürzung vorgehen?

Das Landgericht Köln hat ein Urteil mit großen Auswirkungen in Bezug auf den Rentenfaktor und die generelle Vertragsgestaltung von Ren­ten­ver­si­che­rungen gefällt. Demnach ist die Klausel der Zurich zur Anpassung des garantieren Rentenfaktors unwirksam. Denn eine solche Absenkung stellt effektiv eine Rentenkürzung dar. In dem konkret verhandelten Fall hatte der Versicherer Zurich den Rentenfaktor in der Ansparphase eines fondsgebundenen Riester-Vertrags um 25 Prozent gesenkt. Das Urteil ist rechtskräftig

In dem Urteil entschied das Gericht zudem, dass die Zurich die Niedrigzinsphase nicht als Argument für die Herabsetzung von Rentenfaktoren heranziehen darf (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22). Versicherer haben in der Vergangenheit genau auf dieser Grundlage mittels der sogenannten Treuhänderklausel den Rentenfaktor in Abertausenden von Verträgen gesenkt. Inwieweit das Urteil Einfluss auf andere Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungsverträge hat, die nicht fondsgebundenen sind, ist bislang noch nicht klar.

Zumindest für die fondsgebundene Ren­ten­ver­si­che­rung bei der Zurich gilt: Verbraucher können die Herabsetzung ihres Rentenfaktors nun angreifen. Wenn Du betroffen bist, solltest Du mit Verweis auf das Urteil verlangen, dass Dein ursprünglich vereinbarter Rentenfaktor wieder eingesetzt wird. Wie Du dabei am besten vorgehst, erklären wir im nächsten Kapitel.

In einem ähnlichen Fall hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz wegen der Absenkung des Rentenfaktors in einem Riester-Vertrag geklagt. Das Landgericht Stuttgart entschied im Juli 2023 allerdings zugunsten des Versicherers und hält die Klausel im Vertrag für rechtskonform. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig (LG Stuttgart, 10.07.2023, Az. 53 O 214/22). Die Verbraucherzentrale ist in Berufung gegangen. Im Januar 2025 wird sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall befassen.

In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Reinbek (Az: 14 C 473/23) hat die Allianz in einem ähnlich gelagerten Fall im Juli 2024 eine Niederlage kassiert. Das Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Vermutlich wird in Bezug auf die Allianz erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshof finale Klärung bringen.

Rentenfaktor gesenkt: So wehrst Du Dich

Wenn Deine Ver­si­che­rung Deinen garantierten Rentenfaktor gesenkt hat, hast Du verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren. Zuerst einmal gilt es, den Vertrag und die Begründung für die Absenkung genau zu lesen. Private Rentenverträge können sehr unterschiedlich gestaltet sein – selbst wenn es sich um ein und denselben Tarif handelt. Hat Dir Dein Versicherer aufgrund der Niedrigzinsphase, also schlechter Renditen am Kapitalmarkt, den Rentenfaktor gekürzt, kannst Du mit Verweis auf das Urteil des Landgerichts Köln versuchen, dagegen vorzugehen.

Wird Deine private Rente noch nicht ausgezahlt, bist Du noch in der Ansparphase; dann kannst Du von Deinem Versicherer verlangen, dass er den ursprünglich garantierten Rentenfaktor wieder einsetzt. Davon merkst Du zwar erst einmal nichts, weil die Rente noch gar nicht ausgezahlt wird, aber Du gehst so auf Nummer sicher. Denn wenn Du in ein paar Jahren in Rente gehst und bis dahin nicht auf Deinen ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor bestanden hast, kann es sein, dass sich Dein Recht darauf verwirkt hat. 

Dafür kannst Du folgendes Mus­ter­schrei­ben verwenden:

Widerspruch: Absenkung Rentenfaktor

Eine Herabsetzung des Rentenfaktors bedeutet eine Rentenkürzung. Das ist nicht immer rechtens. Nutze unser Mus­ter­schrei­ben, wenn Du betroffen bist. 

Zum Download

Sofern Du schon Leistungen aus Deiner privaten Ren­ten­ver­si­che­rung beziehst oder als Einmalzahlung bezogen hast, diese aber aufgrund einer Absenkung des Rentenfaktors geringer waren als vereinbart, solltest Du ebenfalls mit Verweis auf das Urteil Zahlungen nachfordern. Dabei gilt die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB).

Auch dafür haben wir ein Mus­ter­schrei­ben für Dich:

Nachforderung: Anpassung Rentenfaktor

Bekommst Du bereits eine zu niedrige Rente, weil Dein Rentenfaktor aufgrund der Niedrigzinsphase zu Unrecht gesenkt wurde? Dann nutze unser Mus­ter­schrei­ben, um Dein Geld zurückzufordnern. 

Zum Download

Viele betroffene Leser haben uns berichtet, dass die Zurich das Urteil zwar anerkannt hat, allerdings bestreitet der Versicherer, dass es sich vom verhandelten Fall auf andere Verträge übertragen lässt. Daher lehnt es die Zurich bisher bei allen Kunden erst einmal ab, den gesenkten Rentenfaktor wieder anzuheben. Der einzige Weg, um Deinen Rentenfaktor wieder zu berichtigen, ist daher zur Zeit eine Klage.

Wann lohnt sich eine Klage?

Bekommst Du bereits eine gekürzte Rente von der Zurich oder stehst Du kurz vor dem Rentenbeginn, solltest Du eine Klage in jedem Fall prüfen lassen. Das ist kostenfrei möglich. Wir empfehlen dafür die Anwaltskanzlei Pilz, Wesser und Partner. Sie hat das Urteil im Präzedenzfall vor dem Landgericht Köln erstritten. Weshalb wir diese Kanzlei empfehlen, kannst Du weiter unten nachlesen.

Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte, Berlin
Anpassung Rentenfaktor
  • kostenlose Erstberatung, ob ein Anspruch besteht
  • viel Erfahrung, Urteil gegen Zurich erstritten
  • 2 Fachanwälte für Ver­si­che­rungsrecht

Ob sich der juristische Weg für Dich lohnt, wenn Du noch viele Jahre von der Rente entfernt bist, ist vom Einzelfall abhängig. Zum Beispiel davon, um wie viel Geld es geht und wie ähnlich Dein Vertrag dem verhandelten Fall ist. Ebenfalls eine Rolle spielt, ob Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, die die Kosten der Klage übernimmt – oder nicht.

Im Januar 2024 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Zurich für ihr Verhalten nach dem Gerichtsurteil abgemahnt und angekündigt, eine Verbandsklage einzuleiten, sollte der Versicherer nicht einlenken. Eine solche Klage wäre die beste und einfachste Lösung für Dich. Denn sollte am Ende ein für Verbraucher positives Urteil stehen, würde es für alle betroffenen Verträge gelten. Wir halten Dich dazu hier und in unserem Newsletter auf dem Laufenden.

Wie unterscheiden sich der aktuelle und der garantierte Rentenfaktor?

In einer Ren­ten­ver­si­che­rung gibt es oft zwei Werte für den Rentenfaktor: den aktuellen Rentenfaktor und den niedrigeren garantierten Rentenfaktor.

Der aktuelle Rentenfaktor ist der Wert, mit dem der Versicherer zum jetzigen Zeit­punkt die Höhe Deiner zukünftigen Rente berechnet. Der Wert wird von Ver­si­che­rungsvermittlern gern in den Vordergrund gerückt, denn mit ihm ergibt sich eine höhere Rente als mit dem garantierten Rentenfaktor. Dieser garantierte Rentenfaktor wird oft als Untergrenze für die Rentenberechnung bezeichnet.

Beispiel: Dein aktueller Rentenfaktor liegt bei 30 und Dein garantierter Rentenfaktor liegt bei 15. Bei einem Vertragsguthaben in Höhe von 100.000 Euro würdest Du aus heutiger Sicht 300 Euro monatliche Rente bekommen, die Ver­si­che­rung garantiert Dir aber nur einen Mindestbetrag von 150 Euro monatlicher Rente. Doch selbst diese Rente ist nicht immer garantiert: Bei vielen Versicherern kann diese vermeintliche Garantie unter Umständen verändert werden.

Möglich macht das die sogenannte Treuhänderklausel. In älteren Verträgen ist sie Bestandteil der AGB, in neueren berufen sich die Versicherer auf das Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (§ 163 VVG). Dieses regelt, wie und in welchen Fällen Versicherer Prämie und Leistung eines Vertrages – also auch den Rentenfaktor – nachträglich ändern können.

Nur wenige Versicherer verzichten in ihren Verträgen ausdrücklich auf die Treuhänderklausel und machen so aus dem garantierten Rentenfaktor eine tatsächliche Garantie. Hier wäre eine Veränderung des Werts nur im äußerst seltenen Fall möglich, wenn die Bafin (Bundesaufsicht für Finanzen) eingreift, um eine Insolvenz Deines Versicherers zu verhindern.

Dieses Durcheinander aus wirklich garantiertem, nur per Wortlaut garantiertem und aktuellem Rentenfaktor war anscheinend auch dem Landgericht Köln ein Dorn im Auge. Laut Urteil gilt nun ein Rentenfaktor als garantiert, wenn im Ver­si­che­rungsschein nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich nur um den aktuellen Rentenfaktor handelt. Entscheidend ist immer, wie der Ver­si­che­rungsnehmer den Vertrag verstehen durfte.

Achtung: Verlegst Du den Beginn der Rentenauszahlung, kann der Versicherer im Rahmen der Neuberechnung Deiner Rente den garantierten Rentenfaktor ändern. Dieser gilt nämlich nur für das in Deinem Vertrag ursprünglich festgelegte Ablaufdatum.

Verwechslungsgefahr: Den Begriff Rentenfaktor nutzt auch die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung zur Berechnung der gesetzlichen Rente. Das ist ein anderes Thema und hat nichts mit den Rentenfaktoren in Ver­si­che­rungs­ver­trägen zu tun.

Welche Auswirkungen hat die Treuhänderklausel?

Die sogenannte Treuhänderklausel ermöglicht Versicherern, zwei wichtige Bestandteile eines Vertrags nachträglich zu ändern: Leistung und Prämie.

Das darf der Versicherer aber nur unter bestimmten Umständen. Konkret: Der Versicherer geht davon aus, die Renten nicht in der zugesagten Höhe auszahlen zu können, weil sich Umstände dauerhaft und unvorhersehbar geändert haben. Im Fachjargon spricht man davon, dass sich der Leistungsbedarf im Vergleich zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitragszahlungen geändert hat (§ 163 VVG). Das überprüft im Fall der Fälle ein unabhängiger Treuhänder und bestätigt, dass Änderungen berechtigt sind.

Ein solcher Umstand ist zum Beispiel eine allgemein gestiegene Lebenserwartung. Dies liegt nicht im Einflussbereich des Versicherers. Dann darf die Ver­si­che­rung davon ausgehen, dass sie die vereinbarte Rente länger zahlen muss. Das Kapital, das dafür genutzt wird, ist aber genau wie die Beitragszahlungen gleichgeblieben. Um die Leistung trotzdem bis zum Tod des Versicherten zu erbringen, darf sie dann weniger Rente zahlen.

Kein solcher Umstand für die Absenkung der Rente ist aber nun laut Urteil des Landgerichts Köln die Niedrigzinsphase. Einfach ausgedrückt: Schlechte Renditen aufgrund geringerer Zinsen gehören zum unternehmerischen Risiko der Versicherer und dürfen nicht auf Dich als Kunden abgewälzt werden.

Im Bereich der Ren­ten­ver­si­che­rungen haben in den vergangenen Jahren einige Anbieter jedoch mit Verweis auf die Niedrigzinsphase und die steigende Lebenserwartung unter Anwendung der Treuhänderklausel die aktuellen Rentenfaktoren gesenkt:

  • Bei der AXA wurde 2017 für etwa 100.000 Kunden mit Verträgen aus den Jahren 2000 bis 2014 der Rentenfaktor gesenkt.

  • Die R+V Le­bens­ver­si­che­rung passte 2017 rund 4.000 Verträge nach unten an, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

  • Bei der VHV traf es Sparer, die zwischen 2004 und 2016 Ren­ten­ver­si­che­rungen abgeschlossen haben.

  • Kunden der Zurich mit Vertragsbeginn zwischen April 1998 und Dezember 2016 mussten ebenfalls eine Senkung des Rentenfaktors hinnehmen.

  • 2017 hatte sich die Allianz die Treuhänderklausel zunutze gemacht, um die Rentenfaktoren von 700.000 Verträgen zu senken, die zwischen Juli 2001 und Dezember 2011 geschlossen wurden. Damals betraf es die Tarife IndexSelect, Invest, InvestGarantie und Invest alpha-Balance. 2021 gab es eine weitere Absenkung des Rentenfaktors um 9 Prozent in Tarifen von Juli 2001 bis Juni 2013 der Angebote Invest, InvestGarantie, Invest alpha-Balance, IndexSelect sowie Index- und Portfolio-Policen. Die Änderung wirkt sich auch auf einige Betriebsrenten aus. So sind zum Beispiel die entsprechenden Tarife innerhalb des Versorgungswerks der Presse und der IG Metall (MetallRente) betroffen. Hierzu gehören der MetallRente-Riester, die MetallRente-Pensionskasse, die MetallRente-Firmendirektversicherung, und der MetallRente-Pensionsfonds. Darüber hinaus gelten die Senkungen auch für die Allianz-Pensionskasse und das BZM-Produkt des Allianz-Pensionsfonds (Beitragszusage mit Mindestleistung).

Zudem hat die Bafin 2020 beschlossen, dass Versicherer für bestimmte Verträge mehr Geld als früher auf die Seite legen müssen. Diese Rücklage heißt Zinszusatzreserve. Über die Reserve sollte sichergestellt werden, dass Versicherte trotz Niedrigzinsphase die zugesagten Leistungen erhalten. Um sich dieser Verpflichtung zu entziehen, haben die Unternehmen stattdessen den Rentenfaktor gesenkt.

Was ist ein guter Rentenfaktor?

Wenn Du eine Ren­ten­ver­si­che­rung neu abschließen möchtest, zum Beispiel als betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss von Deinem Arbeitgeber, dann schau Dir den Rentenfaktor und die zugehörigen Klauseln im Vorfeld ganz genau an.

Nicht immer kannst Du Dir den Versicherer frei aussuchen. Manchmal gibt Dir Deine Chefin auch das Unternehmen vor. Wie Du dabei am besten vorgehst, liest Du im Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge.

Hast Du freie Hand, achte auf die Höhe des garantierten Rentenfaktors und wähle einen Versicherer, der diesen Wert nicht ändern kann. Es darf also keine eigenständige Treuhänderklausel in den AGB enthalten sein und der Versicherer muss ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraf 163 VVG verzichten.

Überlege in jedem Fall, ob eine Ren­ten­ver­si­che­rung für Dich und Deine Situation das Richtige ist. In vielen Fällen entwickelt sich Dein Geld besser, wenn Du breit gestreut mit einem Sparplan in börsennotierte Indexfonds (ETFs) investierst. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zu flexibler Altersvorsorge.

So haben wir die Rechtsanwaltskanzlei ausgewählt

Unsere Emp­feh­lung ist eine einzelne Experten-Empfehlung, da Herr Dr. Pilz von der Kanzlei Pilz, Wesser und Partner den Fall vor dem Landgericht Köln gewonnen hat.

Wir empfehlen die auf Ver­si­che­rungsrecht spezialisierte Kanzlei auch für das Thema Beitragserhöhungen in der PKV. Sie hat sehr viel Erfahrung und viele Urteile für Versicherte erstritten. Sofern Anwaltskanzleien oder Fachanwälte für Ver­si­che­rungsrecht ein vergleichbares Urteil zum Thema Anpassung Rentenfaktor erstritten haben, können wir sie als Emp­feh­lung in unsere Liste aufnehmen.

 

 

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