Beiträge von User_Unknown
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Wenn das mein Hauptkonto wäre, über das Gehalt und sonst alle wichtigen Buchungen laufen, würde ich wechseln.
Das ist eben meine Überlegung, weil ich glaube nicht zur Ruhe zu kommen...
Ich kenne definitiv alle, denen ich Lastschrifteinzug gegeben habe und wäre mit Kontowechselservice zusätzlich eigentlich auf der sicheren Seite.
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DIe Bank weiss nicht, wo und wie die Transaktion veranlasst wurde?
Die Bank prüft noch, der Diebstahl war am 14.01.26.
Waren das Testabbuchungen für die nachfolgenden Versuche, 2000 und 5000 Euro abzubuchen?
Alles noch unklar. Ich habe Pushmeldung erhalten, dass 50€ von der Landesbank Thüringen Hessen eingezogen wurden. Die Bank wickelt Zahlungsvorgänge für verschiedene Banken ab.
2000/5000€ sind nicht abgebucht. Aber jeder Versuch kostet mein Geld. Und was passiert nach Freigabe? Daher Überlegung wegen Kontowechsel.
Was auf den Kontoauszügen steht weiß ich nicht weil das Konto ja gesperrt ist...
Meine Infos habe ich ja von der Umsatzvorausschau vor der Sperrung.
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Meine Kontonummer ist relativ bekannt. Allein mit der IBAN kann aber kein Dieb etwas anfangen. Die Bankkarte kommt demnächst neu.
Ja, die IBAN haben mehrere, aber meinen Personalausweis hat nur der Dieb! Und er war ja schon "aktiv".
Daher meine Überlegung, ob ich Kontowechsel innerhalb der Bank nach Freigabe machen sollte...
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Auf der Karte ist definitiv keine PIN!
Wie eine Transaktion durchgeführt werden konnte oder versucht ist noch unklar, die Sicherheitsabteilung der Bank prüft derzeit.
Fakt ist, dass mit dem Buchungstext:
"Lastschrift (Ausland)" und "EC-POS EMV3" mein Konto einmal mit 20€ und eine Minute später mit 50€ belastet wurde.
Der Code deutet auf eine abgelehnte Transaktion hin.
Desweiteren steht im Auszug "EURO 5000 Kurs..." und Datum. Dasselbe mit 2000EURO. Die belasteten Summen sind exakt 1%.
Meine Sorge ist einfach, dass der Täter nach Kontofreigabe genauso weiter vorgehen kann oder wie auch immer.
Damit erhält er kein Geld aber ich habe finanziellen Schaden.
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KUNO-Sperrdatei hat die Polizei veranlasst.
Meine größten Bedenken sind, dass ja der Dieb auch meinen Personalausweis hat, auch wenn die online Funktion gesperrt ist und er zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Der Dieb, darauf deuten ja die offensichtlich versuchten Überweisungen hin, agiert ja irgendwie Richtung Ausland...
Allein weitere Versuche, Geld zu transferieren, würde ja wieder zu Kosten für mich führen wenn auch die Transaktion scheitert. Hatten wir ja schon.
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Hallo,
mir wurde das Portemonnaie u.a. mit Personalausweis und den Bankkarten gestohlen.
Habe Bankkarten und Perso eine Stunde später sperren lassen und Anzeige erstattet.
Der Dieb hat in dieser Zeit 2x versucht, einige tausend Euro entweder abzuheben oder (wahrscheinlich eher) auf ein Konto im Ausland zu überweisen. Das prüft die Bank momentan.
Die Überweisungen sind erstmal nicht gelungen, aber das Konto wurde mit 1% der Summen belastet.
Die Bank hat das Konto vorübergehend gesperrt und prüft aktuell, ob weitere Betrugsaktivitäten erfolgen. Dann soll das Konto wieder freigegeben werden.
Ich habe ein ungutes Gefühl und frage mich/Euch daher: Sollte ich nicht umgehend nach Freigabe einen Kontowechsel bei der Bank machen?
Schließlich hat der Dieb immernoch die IBAN und meinen Personalausweis!
Die Bank meinte es wäre nicht notwendig, aber ich würde mich wohl sicherer fühlen...?
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Diese Quelle würde mich interessieren
U.a.:
§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Minderjährige | HaufeRz. 39 In der Praxis kommt hin und wieder die Frage auf, ob Minderjährigen Vollmacht erteilt werden kann. Die Antwort überrascht: Das Gesetz lässt die…www.haufe.de -
Losgelöst davon ist auch die Frage zu beantworten, ob man tatsächlich einem Heranwachsenden eine solche Verantwortung aufbürden wollen würde.
Nun, die Mutter ist zwar voll geschäftsfähig, aber nach einer Hirn- OP beeinträchtigt. Die 16jährige Tochter ist sehr wohl in der Lage, bestimmte gesundheitliche Entscheidungen für die Mutter zu treffen.
Es ging eher um die rechtliche Lage, also ob rechtlich möglich und gültig.
Zwischenzeitlich habe ich gelesen, dass dies möglich ist.
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Hallo,
mein Kind, erwachsen, verheiratet,
möchte ihrem Kind, 16 Jahre, eine Vollmacht für ärztliche Auskunft über ihre Mutter geben.
Hintergrund ist, dass das Kind, nicht der Ehemann, im Falle gesundheitlicher Probleme der Mutter Auskunft zB an Ärzte geben soll/kann und ggf. Entscheidungen treffen soll/kann.
Mindestens aber Auskunft.
Die Mutter hat mehr Vertrauen in das Kind, das Kind ist bestens über die gesundheitliche Situation, Medikamente usw der Mutter informiert.
Entscheidende Frage:
Muss das Kind volljährig sein?
Vorgesehenen Muster:
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Zudem habe ich in einem anderen Forenbeitrag (Festgeld und Tagesgeld Leaseplanbank/Ayvensbank) gelesen, dass es bei der Ayvens Bank (Sitz in den Niederlanden) in Bezug auf Festgeld eine AMV Meldepflicht gibt. Gilt das sicher nicht für das Tagesgeld?
Ich habe Anfang d.J. mehrere Festgeldanlagen bei der Ayvens Bank getätigt, alles top und schnell geklappt.
Zur AWV und Meldepflicht:
Die Ayvens Bank schrieb mir Ende 2024 auf meine diesbezügliche Anfrage:
"...
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Dezember, in der Sie sich erkundigen, ob Überweisungen von Ihrem Referenzkonto auf Ihr Tagesgeldkonto und zurück der Meldepflicht unterliegen.
Die Meldepflicht gilt nur für ausgehende Zahlungen ins Ausland. Eine Überweisung auf Ihr eigenes Sparkonto, auch wenn sich dieses im Ausland befindet, ist keine ausgehende Zahlung und unterliegt daher auch nicht der Meldepflicht.
Eine Überweisung von Ihrem Referenzkonto auf Ihr Online-Sparkonto bei der Ayvens Bank unterliegt nicht der Meldepflicht für Auslandsüberweisungen. Bei dieser Überweisung handelt es sich nicht um eine ausgehende Zahlung, welche der Meldepflicht unterliegt, auch nicht, wenn der Betrag höher als 12.500 € ist. Mehr
Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen, welches von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt
wird...."
Wichtig:
Hier gibt es eine Änderung ab 01.01.25 gemäß Bundesbank vom 18.12.24
"Anhebung der Meldeschwellen
Die Meldeschwelle der Transaktionsmeldungen wird auf 50.000 Euro angehoben."
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Hallo,
mein Kind ist 16, macht gerade Abitur und möchte nach Abschluss in 2 Jahren an einer Privaten Hochschule studieren.
Kosten pro Monat ca. 800€, Gesamtkosten ca. 27T€.
Wir haben leider keine Ausbildungsversicherung abgeschlossen, verfügen aber über die Gesamtsumme.
Da wir (beide Eltern) schwere gesundheitliche Probleme haben suchen wir eine Möglichkeit, die Ausbildungssumme so zu sichern, dass unser Kind zum Studienanfang über das Geld verfügen kann, also dass es auch vom Amts wegen nicht entnommen werden kann, falls wir dann nicht oder nicht vollständig erwerbsfähig sind.
Man könnte doch ein Konto für unser Kind anlegen und füllen, und nur das Kind darf darüber verfügen?
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Nicht, das ich billige, was der TE beabsichtigt...
Aber:
Gibt es nicht viele (evtl. morgen) Betroffene, die sich die Frage stellen, wie geht es finanziell für den jeweils anderen weiter, wenn Vater/ Mutter ins Pflegeheim müssen und der in der Wohnung verbleibende Partner die Miet- und Haushaltskosten nicht mehr (von seiner eigenen Rente) tragen kann?
Ist es von daher abwegig zu planen, viele Jahre früher ein Teil seines Geldes an sein Kind zu überweisen mit dem Ziel, von dort später einen monatlichen "Zuschuss" an den zu überweisen, der allein in der Wohnung zurück bleibt?
Die Zuzahlungen an den im Pflegeheim wohnenden sollen doch bis zum Aufbrauch des Vermögens geleistet werden. Das ist ja ok.
Aber danach könnte der "Zuschuss" das finanzielle " Überleben" des Verbliebenen für einen Zeitraum X gesichert werden...
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Seit etlichen Jahren nutze ich Banking4
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