Hallo Pumphut,
Der Gesetzgeber hat es den Verbrauchern nicht leicht gemacht. Für Gas ist tatsächlich die Abschlagszahlung September 2022 und damit für viele de facto der Jahresverbrauch 2021 der Maßstab.
Im Unterschied dazu ist es beim Strom die aktuelle Prognose des Netzbetreibers. Wenn irgendwann – üblicherweise Ende 2023 – der Lieferant seine Jahresabrechnung macht, ist es also die Prognose, die auf dem Verbrauch in 2022 – oder überwiegend in 2022 – fußt.
Ein Finanztip Experte für Energie könnte diesen Unterschied schon herausarbeiten.
Damit hast Du Recht. In den Gesetzestexten steht der September 2022 tatsächlich nur bei der Gaspreisbremse als Referenzzeitpunkt drin. Bei der Strompreisbremse ist es auch naheliegender, sich auf die jeweils aktuellste verfügbare Jahresverbrauchsprognose zu beziehen, da mit Wärmepumpe oder Ladestation weitere Verbrauchsstellen dazukommen können, die dann jeweils sofort in die Verbrauchsprognose einfließen.
Der Unterschied in der Berechnungsgrundlage zwischen Strom- & Gaspreisbremse wurde, wie ich nun feststelle, auch in den Medien bisher kaum abgebildet. Deshalb danke für Deinen Hinweis!
Viele Grüße, Benjamin