Grundversorgung Strom & Gas Raus aus der Grundversorgung: Spare 500 Euro im Jahr
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wechsle raus aus der Grundversorgung, so sparst Du eine Menge Geld. Oft reduzieren sich Deine Stromkosten um ein paar Hundert Euro pro Jahr.
Unsere Finanztip-Vergleichsrechner zeigen Dir günstige Strom- und Gastarife für Deinen Wohnort an. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Tarife direkt abschließen kannst. Alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.
Frag zusätzlich bei Deinem Grundversorger nach einem Sondertarif. Der sollte günstiger als die Grundversorgung sein.
Wenn Du noch nie selbst einen Energievertrag abgeschlossen hast, kommt trotzdem Strom aus der Steckdose oder Gas aus der Leitung. Dafür sorgt die Grundversorgung. Sie lässt Dich nicht im Dunkeln oder im Kalten sitzen, und doch hat sie einen Haken: Die Grundversorgung ist teuer. Warum das so ist und wie Du in einen günstigeren Tarif wechselst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
In der Grundversorgung bezahlst Du an den meisten Orten in Deutschland hohe Preise für Strom und Gas. Wenn Du in einen anderen Vertrag mit einem Jahr Laufzeit und Preisgarantie wechselst, kannst Du gegenüber der Grundversorgung oft rund 500 Euro pro Jahr sparen. Beim Strom ist es vielleicht etwas weniger, beim Gas etwas mehr. In den Tabellen unten zeigen wir Dir anhand von Beispielhaushalten, wie hoch eine realistische Ersparnis beim Wechsel raus aus der Grundversorgung ist.
Wenn Du wissen willst, wie viel Du in Deinem konkreten Fall sparen kannst, dann nutze einfach unsere Vergleichsrechner für Strom und Gas. Du findest sie ebenfalls unten. In der Ergebnisliste findest Du ganz oben die Grundversorgung für Deinen Wohnort. Darunter stehen die günstigsten verfügbaren Alternativen: Strom- und Gasverträge, die unsere strengen, verbraucherfreundlichen Finanztip-Kriterien erfüllen. Aber keine problematischen Anbieter, die uns negativ aufgefallen sind – die möchten wir nämlich nicht empfehlen.
Grundversorgung Strom | günstiger Stromvertrag | |
---|---|---|
Strompreis pro Kilowattstunde | 44,9 Cent/kWh | 32,7 Cent/kWh |
Gesamtkosten Beispielhaushalt | 1.347 Euro/Jahr | 981 Euro/Jahr |
mögliche Ersparnis | 366 Euro |
Die Preise entsprechen dem Durchschnitt der Grundversorgung und den von Finanztip empfohlenen, günstigsten Stromverträgen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Unser Beispielhaushalt, eine Familie mit Kind, verbraucht 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 26. November 2024)
Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromvergleichs enthält Werbelinks Mehr dazu
Grundversorgung Gas | günstiger Gasvertrag | |
---|---|---|
Gaspreis pro Kilowattstunde | 14,3 Cent/kWh | 10,6 Cent/kWh |
Gesamtkosten Beispielhaushalt | 2.145 Euro/Jahr | 1.590 Euro/Jahr |
mögliche Ersparnis | 555 Euro |
Die Preise entsprechen dem Durchschnitt der Grundversorgung und den von Finanztip empfohlenen, günstigsten Gasverträgen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Unser Beispielhaushalt hat 100 Quadratmeter Wohnfläche und verbraucht 15.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 26. November 2024)
Einen Wechsel kannst Du über die Werbelinks in unseren Rechnern direkt vornehmen, sie leiten Dich zum passenden Tarif auf den Seiten unserer Partner Check24 und Verivox. Damit unterstützt Du auch die Arbeit von Finanztip, denn wir bekommen einen Teil der Provision für die Vermittlung von Tarifen.
Einen Anbieterwechsel für Strom oder Gas kannst Du in wenigen Minuten beauftragen und Deine Strom- und Gasversorgung bleibt dabei in jedem Fall durchgehend gesichert. Der neue Anbieter übernimmt für Dich sogar die Kündigung beim Grundversorger, Du musst Dich in der Regel um nichts weiter kümmern. Wenn Du noch weitere Fragen hast, schau Dir gerne unsere Ratgeber zum Stromanbieterwechsel und Gasanbieterwechsel an.
Dein lokaler Grundversorger ist verpflichtet, einen Grundversorgungstarif für Strom oder Gas anzubieten (§ 36 Abs. 1 EnWG). Über diese Grundversorgung werden alle Kundinnen und Kunden beliefert, die von sich aus keinen anderen Tarif wählen. Du hast einen Anspruch auf die Grundversorgung.
Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, in die Grundversorgung zu kommen:
Der Grundversorger für Gas und Strom ist der Anbieter an Deinem Wohnort, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Oft sind das die lokalen Stadtwerke, zum Beispiel die Stadtwerke München, die Leipziger Stadtwerke oder die Rewag aus Regensburg. In einigen Regionen Deutschlands sind auch überregionale Unternehmen wie zum Beispiel E.ON, Vattenfall oder EnBW die Grundversorger.
Deinen Grundversorger herauszufinden, ist meist ganz leicht: Tippe in einer Online-Suchmaschine die Suchbegriffe „Grundversorger“ und den Namen Deiner Stadt ein. In manchen Orten gibt es zwei Grundversorger, einen für Strom und einen für Gas.
Die Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit. Solange Du nicht kündigst, bleibst Du in der Grundversorgung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV). Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV).
Stromkunden | Gaskunden | |
---|---|---|
Grundversorgung | 25 % | 19 % |
Sondervertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung | 36 % | 47 % |
Sondervertrag mit anderem Lieferanten als Grundversorger | 39 % | 34 % |
Vertragsstruktur von Haushaltskunden in Deutschland im Jahr 2023. Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht Energie 2024
Beim Strom befindet sich jeder vierte Haushalt in der Grundversorgung, bei Gas jeder fünfte. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Bundesnetzagentur. Viele Strom- und Gaskunden schließen aber auch einen Sondervertrag beim Grundversorger ab. Solche Tarife sind dann außerhalb der Grundversorgung – sie sollten günstiger sein und haben eine bestimmte Vertragslaufzeit.
Im deutschlandweiten Durchschnitt war die Grundversorgung in den vergangenen Jahren deutlich teurer als andere Strom- und Gasverträge. Das zeigen Auswertungen der Daten aus unserem Finanztip Stromrechner und unserem Gasrechner. Dabei haben wir die Grundversorgung mit den günstigsten unserer verbraucherfreundlichen Tarifempfehlungen verglichen.
Die Grafik unten zeigt anhand von Gas den Vergleich zwischen der Grundversorgung und Gasverträgen, die ein Jahr Preisgarantie bieten.
Die Angaben gelten für einen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden, Grund- und Arbeitspreis wurden berücksichtigt. Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 26. November 2024)
Für Strom gilt dasselbe: Auch hier ist die Grundversorgung oft die teuerste Option. Während die günstigen von Finanztip empfohlenen Stromverträge Ende 2024 für rund 32 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu haben waren, kostete die Grundversorgung im Schnitt 45 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 26. November 2024).
Aber was ist nun der Grund für die hohen Grundversorgungspreise?
Ein Grund für die hohen Preise könnte das Einkaufsverhalten der Grundversorger sein. Die Aufgabe der Grundversorger ist es, die Energieversorgung auch dann sicherzustellen, wenn andere Anbieter aufgeben oder ausfallen. In der Grundversorgung können Haushaltskunden nicht einfach abgelehnt oder ihre Verträge gekündigt werden.
Weil sie einen großen Kundenstamm bedienen müssen, lassen sich viele Grundversorger nicht auf einen Preiskampf ein und kaufen stattdessen sehr langfristig große Mengen an Energie für die Zukunft ein. Einige sichern sich zum Beispiel schon heute eine Strom- oder Gaslieferung für das Jahr 2027.
Energie weit im Voraus einzukaufen, ist aber oft teurer als auf eine gute Gelegenheit zu warten und kurzfristiger zuzuschlagen. Wenn Anbieter dagegen Strom und Gas kaufen, wenn sie gerade günstig gehandelt werden, können sie auch Dir günstigere Preise bieten. Und sobald so viele neue Kundinnen und Kunden gewonnen wurden, dass das günstig eingekaufte Kontingent aufgebraucht ist, nehmen sie ihr günstiges Angebot einfach wieder vom Markt. Ganz so einfach ist es für die Grundversorger nicht.
Man könnte aber auch anders argumentieren: Wer in der Grundversorgung ist, hat in vielen Fällen noch nie den Energieanbieter gewechselt. Es handelt sich also um Kundinnen und Kunden, die entweder Sorge haben, bei einem Anbieterwechsel könnte etwas schiefgehen. Oder nicht wissen, dass sie wechseln und Geld sparen können. Kurz: Die Grundversorger können es sich leisten, in der Grundversorgung hohe Preise zu verlangen.
Egal, welche Variante nun für Dich eher zutrifft: Die Grundversorgung ist meistens teuer und bietet Dir keine Preissicherheit. Der Grundversorger kann jederzeit zum Beginn eines Monats die Preise anpassen, darüber muss er Dich mindestens sechs Wochen vorher informieren (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV). Wir raten Dir deshalb, die Grundversorgung zu verlassen. In anderen Verträgen, egal ob beim Grundversorger oder einem anderen Anbieter, kannst Du nicht nur viel Geld sparen, sondern bekommst oft auch eine Preisgarantie für 12 oder 24 Monate.
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Die Grundversorgung kannst Du jederzeit kündigen und mit einer Frist von zwei Wochen in einen neuen Vertrag wechseln. In der Regel musst Du Dich aber gar nicht selbst um die Kündigung kümmern: Wenn Du einen Vertragswechsel beauftragst, kann der neue Anbieter die Kündigung für Dich erledigen.
Wenn Du sichergehen willst oder falls Dir dieser Kündigungsservice nicht während der Auswahl Deines neuen Vertrags angeboten wird, kannst Du die Grundversorgung auch einfach selbst kündigen. Das geht per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür gern unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung eines Stromvertrags. Wenn sich in der Grundversorgung die Preise erhöhen, kannst Du auch außerordentlich kündigen. Alle Infos dazu und einen Musterbrief für die außerordentliche Kündigung findest Du im Ratgeber Sonderkündigungsrecht Strom und Gas.
Bevor Du die Grundversorgung kündigst, vergleiche die Alternativen und suche Dir einen neuen Strom- oder Gasvertrag aus. Mit den Vergleichsrechnern von Finanztip klappt das in nur wenigen Minuten: Unser Stromrechner und unser Gasrechner (enthalten Werbelinks) zeigen Dir den Preis der lokalen Grundversorgung ganz oben in der Ergebnisliste an. Direkt darunter siehst Du die von uns empfohlenen Tarife.
Manchmal findet unser Rechner die Grundversorgung nicht. Schau dann in Deine Vertragsunterlagen oder in Deine letzte Stromabrechnung. Dort siehst Du, was Du aktuell für den Strom in der Grundversorgung bezahlst.
Normalerweise kannst Du auch bei Deinem Grundversorger in einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung wechseln. Falls es Dir wichtig ist, könntest Du so beim lokalen Energieversorger bleiben. Erkundige Dich direkt beim Grundversorger, zum Beispiel auf seiner Internetseite, nach den Verträgen. Sie sollten eigentlich deutlich günstiger als die Grundversorgung sein, aber nicht immer ist das der Fall. Vergleiche die Angebote am besten mit den Empfehlungen aus unserem Rechner.
Weitere Fragen zum Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters beantworten wir in unseren Ratgebern Gasanbieter wechseln und Stromanbieter wechseln.
In die Grundversorgung wechseln kann sinnvoll sein, wenn Du flexibel bleiben und vorübergehend keinen Vertrag mit längerer Laufzeit abschließen möchtest. Erkundige Dich in so einem Fall zunächst nach den Preisen in der Grundversorgung. Beachte: Einige Grundversorger zeigen die Grundversorgung nicht in den Ergebnislisten an, wenn Du dort nach Strom- oder Gastarifen suchst.
Hast Du Dich für den Wechsel zum Grundversorger entschieden, kündige Deinen bisherigen Vertrag schriftlich. Für die Grundversorgung musst Du Dich anschließend direkt beim Grundversorger anmelden. Erledige das frühzeitig. Du hast die Pflicht, Deinem Grundversorger schriftlich Bescheid zu geben, dass Du ab einem bestimmten Datum Energie von ihm beziehen und damit in die Grundversorgung wechseln wirst (§ 2 Abs. 2 StromGVV).
Wenn Du Dich gar nicht beim Grundversorger meldest, interpretieren das einige Stadtwerke als „vertragslosen Zustand“. Statt in die Grundversorgung schieben sie Dich dann in die teurere Ersatzversorgung. Das ist rechtlich fragwürdig und dagegen kannst Du Dich wehren. Laut der Bundesnetzagentur müsstest Du automatisch in die Grundversorgung fallen, wenn Du in eine neue Wohnung einziehst oder Deinen bisherigen Liefervertrag kündigst.
Der Grundversorger ist ebenfalls verpflichtet, Dir den Vertragsabschluss umgehend zu bestätigen beziehungsweise Dich über einen automatisch zustande gekommenen Vertrag zu informieren.
Um die Ersatzversorgung kümmert sich ebenfalls der Grundversorger, sie ist eine Art Notversorgung. Die Ersatzversorgung stellt in bestimmten Fällen sicher, dass Du weiterhin mit Energie versorgt wirst. In zwei Szenarien rutscht Du automatisch in die Ersatzversorgung:
Der Grundversorger muss Dir den Beginn und das Ende der Ersatzversorgung schriftlich mitteilen. Dazu muss kein Vertrag geschlossen werden. Die Ersatzversorgung läuft höchstens drei Monate lang (§ 38 Abs. 4 EnWG). Du kannst Dir währenddessen jederzeit einen neuen Anbieter suchen, es gibt keine Kündigungsfrist.
Schließt Du während der drei Monate keinen neuen Vertrag, kommt anschließend automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, wenn Du weiterhin Strom oder Gas vom Grundversorger beziehst. Bevor Du die drei Monate in der Ersatzversorgung abgesessen hast, ist der Grundversorger noch nicht verpflichtet, Dich in die Grundversorgung aufzunehmen.
In der Ersatzversorgung dürfen die Preise höher sein als in der Grundversorgung (§ 38 Abs. 2 EnWG). Der Grund: Wenn ein anderer Anbieter unerwartet die Versorgung einstellt, kann es vorkommen, dass der Grundversorger plötzlich sehr viele neue Kunden bekommt, mit denen er nicht geplant hatte. Dann muss er auf die Schnelle Strom oder Gas beschaffen. Wenn das besonders viel kostet, darf der Grundversorger die Ersatzversorgung entsprechend verteuern.
Durch höhere Preise in der Ersatzversorgung können die Anbieter gleichzeitig ihre Bestandskunden in der Grundversorgung vor Preissprüngen schützen. Die Preise in der Ersatzversorgung dürfen zum 1. und 15. eines Monats steigen. Es genügt, wenn der Grundversorger das auf seiner Internetseite bekannt macht (§ 38 Abs. 3 EnWG).
Schließe möglichst schnell einen neuen Strom- oder Gasvertrag ab, wenn Du in die Ersatzversorgung gerutscht bist. Das kann ein Sondervertrag beim selben regionalen Stadtwerk sein, oder ein Sondervertrag bei einem ganz anderen Anbieter.
In der Vergangenheit haben Grundversorger neue Kunden teilweise in die Ersatzversorgung geschoben, obwohl sie eigentlich in die Grundversorgung gehört hätten. Nur in den oben genannten Fällen gibt es eine gesetzliche Grundlage, um in der Ersatzversorgung zu landen.
Solltest Du fälschlicherweise in der Ersatzversorgung landen, kannst Du Dich wehren. In einem ersten Schritt solltest Du Deinen Grundversorger darum bitten, Dich in seinen Grundversorgungsvertrag aufzunehmen, gegebenenfalls rückwirkend. Stößt Du auf Widerstand, weise den Grundversorger auf seine Pflicht hin, Dich im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind die Paragrafen 36 und 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zudem kannst Du mit den Fallbeispielen der Bundesnetzagentur argumentieren.
Sind Dir durch eine ungerechtfertigte Ersatzversorgung Mehrkosten entstanden, weil die Preise in der Ersatzversorgung deutlich höher als in der Grundversorgung waren, kannst Du diese Kosten zurückfordern. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief.
Hier kannst Du unseren Musterbrief zur Rückforderung der Kosten für die Ersatzversorgung herunterladen:
Landest Du rechtmäßig in der Ersatzversorgung, weil zum Beispiel Dein bisheriger Lieferant plötzlich ausfällt, darf Dich der Grundversorger bis zu drei Monate dort halten, bevor er Dich in die Grundversorgung übernimmt. Allerdings kannst Du jederzeit einen neuen Vertrag abschließen, entweder bei einem anderen Anbieter oder beim Grundversorger, und die Ersatzversorgung frühzeitig verlassen.
Die Bundesnetzagentur rät, zu Beginn und zum Ende der Ersatzversorgung die Zählerstände abzulesen und an den Grundversorger zu übermitteln. So zahlst Du in der oft teuren Notversorgung nur das, was Du tatsächlich verbrauchst. Andernfalls darf der Grundversorger Deinen Verbrauch nämlich schätzen.
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