Grundversorgung Strom & Gas
Warum die Grundversorgung meist die teuerste Wahl ist

Finanztip-Experte für Energie
Strom- und Gasverträge in der lokalen Grundversorgung waren 2022 zwischenzeitlich günstig. Doch seit 2023 ist die Grundversorgung in den meisten Fällen wieder teurer als andere Verträge.
Die Grundversorgung ist wie ein Sicherheitsnetz: In fast allen Fällen sind Grundversorger verpflichtet, Dich in die Grundversorgung Strom oder Gas aufzunehmen.
Es gibt aber Fallstricke: Einige Grundversorger schieben Neukunden zunächst in die teurere Ersatzversorgung – ohne gesetzliche Grundlage.
Oft kannst Du durch einen Wechsel raus aus der Grundversorgung eine Menge Geld sparen. Unsere Rechner zeigen Dir in der Regel den Tarif der lokalen Grundversorgung ganz oben an.
Vergleiche deshalb mit dem Finanztip-Stromrechner oder -Gasrechner Tarife für Deinen Wohnort. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Tarife direkt abschließen kannst. Alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.
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Frage zusätzlich bei Deinem Grundversorger nach einem Sondertarif. Der sollte günstiger als die Grundversorgung sein – und Du könntest dennoch den lokalen Energieversorger unterstützen.
Wenn Du dagegen gezielt in die Grundversorgung wechseln möchtest, teile das dem Versorger schriftlich mit. Schiebt man Dich einfach in die Ersatzversorgung, kannst Du Dich wehren – mithilfe unseres Musterbriefs.
Lokale Grundversorger, oft sind es Stadtwerke, konnten in der Energiekrise 2022 im Preiskampf der Strom- und Gasanbieter wieder mithalten. 2023 gilt das nicht mehr: Oft musst Du in der Grundversorgung hohe Preise für Strom und Gas bezahlen. Dann kann sich ein Wechsel in einen Sondertarif auszahlen. Warum das so ist und wie der Wechsel klappt, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Der Grundversorger für Gas und Strom in Deinem Wohnort ist der Anbieter, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Oft sind das die lokalen Stadtwerke, in einigen Regionen Deutschlands sind aber auch größere Unternehmen wie zum Beispiel E.ON, Vattenfall oder EnBW Grundversorger. Deinen Grundversorger für Gas oder Strom herauszufinden ist meist ganz leicht: Suche mit einer Online-Suchmaschine nach den Suchbegriffen „Grundversorger“ und dem Namen Deiner Stadt. Es kann auch zwei Grundversorger geben, einen für Strom und einen für Gas.
Dein lokaler Grundversorger hat eine ganz klar definierte Aufgabe: Er ist verpflichtet, Dich im Rahmen eines Grundversorgungstarifs mit Strom oder Gas zu beliefern. Rund zwei Drittel der Haushaltskunden in Deutschland befinden sich in einem Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Das heißt aber nicht, dass diese Kunden auch alle in der Grundversorgung sind: Die Unternehmen dürfen nämlich auch Sonderverträge anbieten. Sie sollten günstiger als die Grundversorgung sein und haben eine längere Laufzeit. 2021 befand sich ein großer Teil der Haushalte in solch einem besonderen Strom- oder Gasvertrag beim Grundversorger, wie eine Auswertung der Bundesnetzagentur zeigt.
Vertragsart | Stromkunden | Gaskunden |
---|---|---|
Grundversorgungsvertrag | 24 % | 16 % |
Sondervertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung | 37 % | 48 % |
Sondervertrag mit anderem Lieferanten als Grundversorger | 39 % | 36 % |
Vertragsstruktur von Haushaltskunden in Deutschland im Jahr 2021,
Quelle: Bundesnetzagentur, Verbraucher-Kennzahlen Monitoringbericht 2022
Ein Grundversorgungsvertrag hat dagegen keine feste Vertragslaufzeit. Solange Du nicht kündigst, bleibst Du in der Grundversorgung. In diesem Vertragsverhältnis gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren.
Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, in einen Grundversorgungsvertrag zu kommen. Entweder
Die Ersatzversorgung ist neben der Grundversorgung und den Sondertarifen die dritte Versorgungsart, die Grundversorger anbieten. Die Ersatzversorgung ist die speziellste und auch die teuerste Option. Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass Du weiterhin mit Energie versorgt wirst. Sie funktioniert wie eine Notversorgung.
Es gibt nur zwei Szenarien, in denen Du automatisch in die Ersatzversorgung rutschst:
In beiden Fällen fällst Du automatisch in die Ersatzversorgung, wenn Du weiterhin Energie aus dem Netz beziehst. Der Grundversorger muss Dir den Beginn und das Ende der Ersatzversorgung schriftlich mitteilen. Dazu muss kein Vertrag geschlossen werden. Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate lang. Du kannst Dir währenddessen jederzeit einen neuen Anbieter suchen, es gibt keine Kündigungsfrist. Schließt Du während der drei Monate keinen neuen Vertrag, kommt anschließend automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, wenn Du weiterhin Strom oder Gas aus dem öffentlichen Netz beziehst. Vor Ablauf der drei Monate ist der Grundversorger allerdings nicht verpflichtet, einen Vertrag mit Dir einzugehen. In der Ersatzversorgung darf er höhere Preise verlangen, wie Du im folgenden Abschnitt erfährst.
Du kannst dem Grundversorger aber auch mitteilen, dass Du explizit in die Ersatzversorgung willst und nicht der Grundversorgung zugeteilt werden möchtest. Das ist sinnvoll, wenn Du zeitnah einen Vertrag mit einem neuen Versorger abschließen und verhindern möchtest, dass ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande kommt, in dem eine zweiwöchige Kündigungsfrist gilt.
Beachte: Vermieter von Mehrparteienhäusern haben im Gegensatz zu Haushaltskunden kein Anrecht auf die Grundversorgung, sondern werden der Ersatzversorgung zugeordnet. Für Mieter kann das höhere Preise bedeuten.
Seit Sommer 2022 dürfen die Preise in der Ersatzversorgung höher sein als in der Grundversorgung. Dieser Unterschied hat aus gesetzlicher Sicht hauptsächlich einen Grund: Es kann vorkommen, dass ein Grundversorger plötzlich sehr viele neue Kunden mit Energie beliefern muss, mit denen er nicht geplant hatte. Das passiert zum Beispiel, wenn ein anderer Anbieter unerwartet die Versorgung einstellt. Zuletzt gab es mehrere solcher Fälle im Herbst 2021.
Durch höhere Preise in der Ersatzversorgung können die Anbieter gleichzeitig ihre Bestandskunden in der Grundversorgung vor Preissprüngen schützen. Der Grundversorger muss aber darlegen, wie es zu den erhöhten Preisen in der Ersatzversorgung kommt – also, dass die spontane Strom- oder Gasbeschaffung tatsächlich deutlich teurer für ihn ist. Die Preise in der Ersatzversorgung darf ein Grundversorger jederzeit zum 1. und 15. eines Monats erhöhen. Es genügt, wenn er das auf seiner Internetseite bekannt macht.
Du solltest deshalb so schnell wie möglich einen neuen Vertrag schließen, wenn Du Dich gerade in der Ersatzversorgung befindest. Dies kann ein Sondervertrag beim selben regionalen Stadtwerk sein, oder ein Sondervertrag bei einem ganz anderen Anbieter. Mehr dazu liest du weiter unten im Ratgeber.
Im Grundtarif des lokalen Grundversorgers müssen Preisanpassungen mit mindestens sechs Wochen Vorlauf angekündigt werden. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht.
Viele Grundversorger verlangen unterschiedliche Preise, die von Deinem individuellen Verbrauch abhängig sind. Das kann sowohl den monatlichen Grundpreis als auch den Arbeitspreis pro Kilowattstunde betreffen. Möglich ist etwa, dass in einem Tarif bis zu einer bestimmten Abnahmemenge an Gas oder Strom ein niedrigerer Arbeitspreis berechnet wird und dafür die Grundgebühr höher ist. Solltest Du in die höhere Verbrauchskategorie fallen, zahlst Du stattdessen mehr für die verbrauchte Kilowattstunde, aber einen etwas niedrigeren Grundpreis. Auch die umgekehrte Logik ist möglich: Niedriger Verbrauch bedeutet einen höheren Arbeitspreis bei niedrigerem Grundpreis, hoher Verbrauch einen niedrigeren Arbeitspreis bei höherem Grundpreis. Manche Stadtwerke bieten außerdem extra Tarife für „Kleinverbraucher“ mit besonders niedrigem Energiebedarf.
Die Preise in der Grundversorgung waren in der Vergangenheit oft teuer. Im Jahr 2022, als der Ukraine-Krieg begann und die Energiekrise Fahrt aufnahm, war das in vielen Regionen plötzlich nicht mehr so – einige Grundversorger blieben lange günstig, während andere Anbieter ihre Preise stark erhöhten. Warum?
In erster Linie hat das mit dem Einkaufsverhalten der Anbieter zu tun. Die Aufgabe der Grundversorger ist es, die Energieversorgung auch dann zu garantieren, wenn andere Anbieter aufgeben oder ausfallen. Sie können Haushaltskunden nicht einfach ablehnen oder Verträge abstoßen. Weil sie sich außerdem auf einen großen Kundenstamm verlassen können, lassen sich viele Grundversorger nicht auf einen Preiskampf ein und kaufen stattdessen sehr langfristig große Mengen an Gas oder Strom für die Zukunft ein. Dadurch sicherten sich viele Stadtwerke gute Konditionen für das Jahr 2022, als die Einkaufspreise an der Strom- und Erdgasbörse zeitweise extrem in die Höhe schossen. Einige wenige können auch für 2023 weiterhin günstige Preise anbieten.
Ganz anders sah es bei anderen Strom- und Gasanbietern aus, die bis zur Energiekrise 2022 mit deutlich günstigeren Konditionen lockten. Weil die Einkaufspreise für Gas und vor allem für Strom schon immer stark schwankten, versuchen sie, möglichst günstige Zeitpunkte für den Einkauf abzupassen. Auf dem Strommarkt sind Preise möglich, die bei knapp über null Euro oder sogar im negativen Bereich liegen – zum Beispiel am Wochenende, wenn durch Sonne und Wind viel Strom produziert wird, die Industrie aber stillsteht und der Strombedarf in Deutschland einbricht.
Die Einkaufsstrategie vieler anderer Anbieter war also tendenziell deutlich kurzfristiger angelegt. Da sie in der Energiekrise aber plötzlich deutlich teurer Strom und Gas beschaffen mussten, mussten sie 2022 ihre Preise um ein Vielfaches erhöhen oder die Verträge mit ihren Kunden kündigen. Die Preise für Neukundenverträge waren 2022 bei diesen Anbietern oft sehr hoch, während Du bei einigen Grundversorgern von den günstigen Einkaufspreisen aus vergangenen Zeiten profitieren konntest.
Mittlerweile gilt aber: Im deutschlandweiten Durchschnitt sind seit Jahresbeginn 2023 Sondertarife bei anderen Anbietern wieder günstiger als die Grundversorgung. Zum 1. Januar 2023 standen laut Zahlen von Check24 bei 475 Gas-Grundversorgern und bei 668 Strom-Grundversorgern Preiserhöhungen an. Parallel dazu normalisierten sich Anfang 2023 die Preise an den Energiebörsen wieder allmählich, sodass andere Anbieter nun wieder günstigere Preise bieten können. Meistens lohnt sich deshalb ein Wechsel raus aus der Grundversorgung.
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Bevor Du einen bestehenden Vertrag kündigst, solltest Du überprüfen, ob sich ein Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters lohnt. Das gilt für beide Varianten: einen Wechsel raus aus der Grundversorgung oder einen gezielten Wechsel in die Grundversorgung hinein.
Für einen Tarifvergleich stehen Dir der Finanztip-Stromrechner und der Finanztip-Gasrechner zur Verfügung. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Tarife direkt abschließen kannst. In den meisten Fällen zeigt Dir unser Rechner den Preis der lokalen Grundversorgung separat oberhalb der Empfehlungsliste an, damit Du einen guten Vergleich hast.
Manchmal findet unser Rechner die Grundversorgung nicht. Deinen Grundversorger für Strom oder Gas herauszufinden ist für Dich aber ganz leicht. Gib in eine Online-Suchmaschine die Suchbegriffe „Grundversorger“ und den Namen Deiner Stadt ein. Auch der regionale Netzbetreiber kann Dir sagen, welches Stadtwerk oder andere Unternehmen die Grundversorgung übernimmt.
Oft kannst Du durch einen Wechsel raus aus der Grundversorgung eine Menge Geld sparen. Einen Wechsel kannst Du über die Werbelinks in unseren Rechnern direkt vornehmen, sie leiten Dich zum passenden Tarif auf den Seiten unserer Partner Check24 und Verivox. Damit unterstützt Du auch die Arbeit von Finanztip, denn wir bekommen einen Teil der Provision für die Vermittlung von Tarifen.
Auch ein Sondertarif bei Deinem Grundversorger ist eine Wechseloption. Der sollte günstiger als die Grundversorgung sein – und damit könntest Du weiterhin den lokalen Energieversorger unterstützen.
Mehr zum Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters liest Du in unseren weiterführenden Ratgebern.
Ein Wechsel in die Grundversorgung kann sinnvoll sein, wenn sie günstig ist – oder wenn Du besonders flexibel bleiben möchtest. Denn in der Grundversorgung gilt stets ein nur zweiwöchiges Kündigungsrecht.
Wenn Du den Wechsel zum Grundversorger in Betracht ziehst, solltest Du auf dessen Website oder per Telefon nachprüfen, ob die Preise in der Grundversorgung mit den Preisen aus den Finanztip-Rechnern übereinstimmen. Möglich ist, dass der Grundversorger bereits eine Preisänderung für den Folgemonat bekanntgegeben hat, diese in unserem Vergleichsrechner aber noch nicht auftaucht. Achtung: Einige Grundversorger verstecken die Grundtarife auf ihrer Website und zeigen sie etwa nicht in den Ergebnislisten an, wenn Du dort nach Strom- oder Gastarifen suchst.
Hast Du Dich für den Wechsel zum Grundversorger entschieden, kündige Deinen bisherigen Vertrag schriftlich. Den neuen Grundversorgungsvertrag kannst Du nicht über unsere Vergleichspartner Check24 und Verivox abschließen, sondern nur direkt beim Anbieter. Wichtig: Melde Dich unbedingt rechtzeitig beim Grundversorger an – am besten schriftlich, damit Du einen Nachweis hast. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens gibt es eine Mitteilungspflicht, Deinem Grundversorger schriftlich Bescheid zu geben, dass Du ab einem bestimmten Datum Energie von ihm beziehen und damit in die Grundversorgung wechseln wirst. Das ist gesetzlich in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und analog dazu in der GasGVV geregelt:
„Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen begründet hat.“
Quelle: §2 StromGVV
Zweitens beugst Du damit einem eventuellen Streit vor. Meldest Du Dich nicht für die Grundversorgung an, interpretieren das einige Stadtwerke als „vertragslosen Zustand“ und weisen Dich der teureren Ersatzversorgung zu – obwohl das rechtlich fragwürdig ist. Denn die Bundesnetzagentur beschreibt auf ihrer Website, in welchen Fällen Du automatisch in die Grundversorgung fallen müsstest. Nämlich:
Der Grundversorger ist seinerseits verpflichtet, Dir den Vertragsabschluss umgehend zu bestätigen beziehungsweise Dich über einen automatisch zustande gekommenen Vertrag zu informieren.
Manche Versorger wollen in der angespannten Energielage nur ungern Neukunden in die Grundversorgung aufnehmen. Finanztip hat von vielen Fällen erfahren, in denen neue Kunden sich plötzlich in der teureren Ersatzversorgung wiederfanden. Teilweise „drohen“ Stadtwerke sogar mit diesem teuren Tarif, interpretieren die gesetzlichen Vorgaben nach eigener Auslegung oder „begrüßen“ Neukunden ganz unerwartet in der Ersatzversorgung, obwohl zuvor die Grundversorgung vereinbart war.
Nur in den oben genannten Fällen gibt es eine gesetzliche Grundlage, um in der Ersatzversorgung zu landen. Achte sicherheitshalber darauf, Dich direkt beim Versorger rechtzeitig für die Grundversorgung anzumelden.
Solltest Du dennoch in der Ersatzversorgung gelandet sein, oder der Grundversorger kündigt Dir an, dass Du in die Ersatzversorgung fallen wirst, kannst Du Dich wehren. In einem ersten Schritt solltest Du auf Deinen Grundversorger zugehen und ihn darum bitten, Dich (rückwirkend) in seinen Grundversorgungsvertrag aufzunehmen. Nett fragen kostet schließlich nichts.
Stößt Du auf Widerstand, weise den Grundversorger auf seine Pflicht hin, Dich im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind die Paragrafen 36 und 38 EnWG. Zudem kannst Du mit den Fallbeispielen der Bundesnetzagentur argumentieren. „Ersatzversorgten“ darf der Versorger drei Monate lang die Grundversorgung verweigern. Entscheidend ist aber, ob Du zuvor überhaupt der Ersatzversorgung hättest zugeordnet werden dürfen.
Sind Dir durch eine ungerechtfertigte Ersatzversorgung Mehrkosten entstanden, weil die Preise in der Ersatzversorgung deutlich höher als in der Grundversorgung waren, kannst Du die Kosten zurückfordern. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief, den wir Dir hier für Dein Schreiben an den Grundversorger zur Verfügung stellen.
Hier kannst Du unseren Musterbrief für die Rückforderung der Ersatzversorgungs-Kosten herunterladen:
Schlussendlich kannst Du auch darauf hinweisen, dass Du eine Verbraucherschutz-Organisation Deinen Fall prüfen lassen wirst. Hilft alles nichts, bleibt Dir tatsächlich nur dieser Ausweg: Wende Dich an eine Verbraucherzentrale und bitte dort um Einschätzung Deines Falls. Auch die Schlichtungsstelle Energie kann eine hilfreiche Anlaufstelle sein.
Landest Du rechtmäßig in der Ersatzversorgung, weil zum Beispiel Dein bisheriger Lieferant insolvent geht, musst Du bis zu drei Monate dort bleiben, bevor Du in die Grundversorgung wechseln kannst. Allerdings hast Du in der Ersatzversorgung auch einen Vorteil: Du kannst täglich einen neuen Vertrag abschließen und die Ersatzversorgung verlassen.
Die Bundesnetzagentur rät, zu Beginn und Ende der Ersatzversorgung die Zählerstände abzulesen und an den Grundversorger zu übermitteln. So zahlst Du in der oft teuren Notversorgung nur das, was Du tatsächlich verbrauchst. Andernfalls darf der Grundversorger Deinen Verbrauch nämlich schätzen.
Ein weiterer Tipp kommt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen: Solltest Du den Verdacht haben, Dein bisheriger Energielieferant könnte bald insolvent gehen, frage bei der Bundesnetzagentur gezielt nach. Denn Lieferanten müssen die Bundesnetzagentur drei Monate vor einem drohenden Lieferstopp informieren. Womöglich liegt also bereits solch eine Meldung vor. Dann kannst Du frühzeitig reagieren und durch einen Anbieterwechsel die Ersatzversorgung vermeiden.
Wenn Du drei Monate in der Ersatzversorgung verbleiben musst, aber eigentlich in die Grundversorgung wechseln möchtest, schätze Deine Kosten in der Ersatzversorgung ab. Der Stromverbrauch bleibt über das Jahr verteilt in der Regel recht konstant, solange Du keinen Strom für Wärmepumpe, E-Auto oder zum Heizen nutzt. Multipliziere daher Deinen monatlichen Stromverbrauch mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde in der Ersatzversorgung. Musst Du drei Monate dort verbleiben, kannst Du so die Ersatzversorgung mit Deiner bisherigen Abschlagszahlung vergleichen.
Beim Gas ist es etwas komplizierter – denn ein Großteil des Gasverbrauchs fällt während der winterlichen Heizperiode an. Hier kommt es entscheidend darauf an, welche Monate Du in der Ersatzversorgung verbringen musst. Der Interessenverband Mieterschutz e.V. stellt auf seiner Seite eine Gradtagszahlentabelle zur Verfügung. Dort kannst auf der Basis von insgesamt 1000 Anteilen für ein Jahr grob abschätzen, wie viel der jährlichen Heizkosten in einzelnen Monaten anfallen:
Januar | 170 Anteile |
---|---|
Februar | 150 Anteile |
März | 130 Anteile |
April | 80 Anteile |
Mai | 40 Anteile |
Juni, Juli und August zusammen | 40 Anteile |
September | 30 Anteile |
Oktober | 80 Anteile |
November | 120 Anteile |
Dezember | 160 Anteile |
Quelle: Interessenverband Mieterschutz e.V.
Ein Beispiel: Die Monate November, Dezember und Januar summieren sich auf 450 von insgesamt 1000 Anteilen. Der Verbrauch in diesen drei Monaten entspricht also ungefähr 45 Prozent Deines Jahresverbrauchs. Liegt dieser bei 12.000 Kilowattstunden und der Arbeitspreis in der Ersatzversorgung bei 30 Cent pro Kilowattstunde, dann geht die Rechnung so: 0,45 x 12.000 = 5.400. Multipliziert mit 0,30 Euro ergibt das einen Arbeitspreis von 1.620 Euro für drei Monate Ersatzversorgung.
Kennst Du diese Kosten, kannst Du abschätzen, ob sich der Verbleib in der Ersatzversorgung für Dich lohnt, um anschließend in die Grundversorgung zu wechseln. Oder ob ein rascher Wechsel zu einem ganz anderen Anbieter die bessere Wahl ist. Aus der Ersatzversorgung kannst Du jederzeit aussteigen und ohne Kündigungsfrist wechseln.
Bist Du im Grundtarif Deines Grundversorgers, beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen. Es ist ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren. Aufgrund einer Preiserhöhung kannst Du auch außerordentlich kündigen. Dann musst Du die Kündigung selbst schicken. Hältst Du die Kündigungsfrist von zwei Wochen ein, darf auch ein neu gewählter Lieferant für Dich den Vertrag kündigen.
Weitere Informationen zur Kündigung von Energieverträgen findest Du in den Ratgebern Gasanbieter-Wechseln und Stromanbieter-Wechseln.
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