Grundversorgung Strom & Gas Warum sich ein Wechsel aus der Grundversorgung lohnt

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Der örtliche Grundversorger ist meistens das lokale Stadtwerk oder ein anderes großes Energieunternehmen, das die Versorgung mit Strom und Gas sicherstellt. 
  • Die Preise für Strom und Gas in der Grundversorgung waren 2023 fast überall deutlich höher als in anderen Verträgen. Obwohl die Grundversorgungs-Preise 2024 vielerorts sinken, bleibt sie insgesamt teuer.
  • Die Grundversorgung ist wie ein Sicherheitsnetz: Fast immer sind Grundversorger verpflichtet, Dich in die Grundversorgung aufzunehmen. Manchmal landen Neukunden unrechtmäßig in der noch teureren Ersatzversorgung.

So gehst Du vor

  • Oft kannst Du durch einen Wechsel raus aus der Grundversorgung eine Menge Geld sparen. Unsere Rechner zeigen Dir in der Regel den Tarif der lokalen Grundversorgung ganz oben an.

  • Vergleiche deshalb mit dem Finanztip-Stromrechner oder -Gasrechner Tarife für Deinen Wohnort. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Tarife direkt abschließen kannst. Alle Emp­feh­lungen erfolgen rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.

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  • Frage zusätzlich bei Deinem Grundversorger nach einem Sondertarif. Der sollte günstiger als die Grundversorgung sein – und Du könntest dennoch den lokalen Energieversorger unterstützen.

  • Wenn Du dagegen gezielt in die Grundversorgung wechseln möchtest, teile das dem Versorger schriftlich mit. Schiebt man Dich in die Ersatzversorgung, kannst Du Dich wehren – mithilfe unseres Musterbriefs.

Lokale Grundversorger, oft sind es Stadtwerke, konnten in der Energiekrise 2022 im Preiskampf der Strom- und Gasanbieter mithalten. Mittlerweile gilt das nicht mehr: Oft musst Du in der Grundversorgung hohe Preise für Strom und Gas bezahlen. Auch falls Dein Grundversorger 2024 die Preise senkt, solltest Du skeptisch sein. Oft kannst Du durch einen Wechsel in einen anderen Tarif, die man Sondertarife nennt, mehrere Hundert Euro sparen. Warum das so ist und wie der Wechsel klappt, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was ist die Grundversorgung?

Der Grundversorger für Gas und Strom ist der Anbieter in Deinem Wohnort, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Oft sind die lokalen Stadtwerke Grundversorger, zum Beispiel die Stadtwerke München (SWM), die Leipziger Stadtwerke oder die Rewag aus Regensburg. In einigen Regionen Deutschlands sind auch überregionale Unternehmen wie zum Beispiel E.ON, Vattenfall oder EnBW die Grundversorger.

Deinen Grundversorger für Gas oder Strom herauszufinden, ist meist ganz leicht: Tippe in einer Online-Suchmaschine die Suchbegriffe „Grundversorger“ und den Namen Deiner Stadt ein. Finde auch heraus, ob das an Deinem Ort zwei Unternehmen sind: einen Grundversorger für Strom und einen Grundversorger für Gas.

Dein lokaler Grundversorger hat eine klar definierte Aufgabe: Er ist verpflichtet, Dich im Rahmen eines Grundversorgungstarifs mit Strom oder Gas zu beliefern. Rund zwei Drittel der Haushaltskunden in Deutschland befinden sich in einem Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Das heißt aber nicht, dass diese Kunden auch alle in der Grundversorgung sind: Die Unternehmen dürfen nämlich auch Sonderverträge anbieten. Sie sollten günstiger als die Grundversorgung sein und haben eine längere Laufzeit. 2022 befand sich ein großer Teil der Haushalte in solch einem Sondertarif für Strom oder Gas beim Grundversorger, wie eine Auswertung der Bundesnetzagentur zeigt.

 StromkundenGaskunden
Grundversorgungsvertrag24 %18 %
Sondervertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung37 %47 %
Sondervertrag mit anderem Lieferanten als Grundversorger39 %35 %

Vertragsstruktur von Haushaltskunden in Deutschland im Jahr 2022,
Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht Energie 2023

Ein Grundversorgungsvertrag hat dagegen keine feste Vertragslaufzeit. Solange Du nicht kündigst, bleibst Du in der Grundversorgung. In diesem Vertragsverhältnis gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren.

Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, in einen Grundversorgungsvertrag zu kommen. Entweder

  • Du kündigst Deinen bisherigen Vertrag und wechselst aktiv zum Grundversorger (mehr dazu liest Du weiter unten im Ratgeber), oder
  • Du ziehst in eine neue Wohnung, für die noch kein Strom- oder Gasvertrag besteht. Sobald Du zum Beispiel den Lichtschalter betätigst oder die Heizung aufdrehst, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande. Möchtest Du doch lieber einen anderen Anbieter wählen, kann dieser sechs Wochen lang rückwirkend zum Einzugsdatum die Belieferung anmelden. Wichtig: Melde Dich in jedem Fall schriftlich mit dem Datum des Lieferbeginns beim Grundversorger an, wenn Du in die Grundversorgung wechseln möchtest (lies dazu den Abschnitt Dein Weg (zurück) zum Grundversorger). Oder
  • Du fällst automatisch in die Grundversorgung, nachdem eine Ersatzversorgung endet.

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist neben der Grundversorgung und den Sondertarifen die dritte Versorgungsart, die Grundversorger anbieten. Die Ersatzversorgung ist die speziellste und auch die teuerste Option. Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass Du weiterhin mit Energie versorgt wirst. Sie funktioniert wie eine Notversorgung.

Es gibt nur zwei Szenarien, in denen Du automatisch in die Ersatzversorgung rutschst:

  • Dein bisheriger Lieferant verliert das Recht, Dich zu beliefern, und Du stehst deshalb plötzlich ohne Anbieter da. Im Gesetz (§36 EnWG) steht wörtlich, dass der Grundversorger nicht verpflichtet ist, Dich zu den Grundversorgungskonditionen zu beliefern, wenn Dein Anschluss „aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte“. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Dein bisheriger Anbieter insolvent geht.
  • Ein vereinbarter Lieferantenwechsel verzögert sich um wenige Tage. Entstehen Dir durch die damit zustande kommende Ersatzversorgung Mehrkosten, hast Du unter Umständen ein Recht auf Schadensersatz (§20a EnWG).

In beiden Fällen fällst Du automatisch in die Ersatzversorgung, wenn Du weiterhin Energie aus dem Netz beziehst. Der Grundversorger muss Dir den Beginn und das Ende der Ersatzversorgung schriftlich mitteilen. Dazu muss kein Vertrag geschlossen werden. Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate lang. Du kannst Dir währenddessen jederzeit einen neuen Anbieter suchen, es gibt keine Kündigungsfrist. Schließt Du während der drei Monate keinen neuen Vertrag, kommt anschließend automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, wenn Du weiterhin Strom oder Gas aus dem öffentlichen Netz beziehst. Vor Ablauf der drei Monate ist der Grundversorger allerdings nicht verpflichtet, einen Vertrag mit Dir einzugehen. In der Ersatzversorgung darf er höhere Preise verlangen, wie Du im folgenden Abschnitt erfährst.

Du kannst dem Grundversorger aber auch mitteilen, dass Du explizit in die Ersatzversorgung willst und nicht der Grundversorgung zugeteilt werden möchtest. Das ist sinnvoll, wenn Du zeitnah einen Vertrag mit einem neuen Versorger abschließen und verhindern möchtest, dass ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande kommt, in dem eine zweiwöchige Kündigungsfrist gilt.

Beachte: Vermieter von Mehrparteienhäusern haben im Gegensatz zu Haushaltskunden kein Anrecht auf die Grundversorgung, sondern werden der Ersatzversorgung zugeordnet.

Welche Preise dürfen Grundversorger verlangen?

Seit Sommer 2022 dürfen die Preise in der Ersatzversorgung höher sein als in der Grundversorgung. Dieser Unterschied hat aus gesetzlicher Sicht hauptsächlich einen Grund: Es kann vorkommen, dass ein Grundversorger plötzlich sehr viele neue Kunden mit Energie beliefern muss, mit denen er nicht geplant hatte. Das passiert zum Beispiel, wenn ein anderer Anbieter unerwartet die Versorgung einstellt. Zuletzt gab es mehrere solcher Fälle im Herbst 2021.

Durch höhere Preise in der Ersatzversorgung können die Anbieter gleichzeitig ihre Bestandskunden in der Grundversorgung vor Preissprüngen schützen. Der Grundversorger muss aber darlegen, wie es zu den erhöhten Preisen in der Ersatzversorgung kommt – also, dass die spontane Strom- oder Gasbeschaffung tatsächlich deutlich teurer für ihn ist. Die Preise in der Ersatzversorgung darf ein Grundversorger jederzeit zum 1. und 15. eines Monats erhöhen. Es genügt, wenn er das auf seiner Internetseite bekannt macht.

Du solltest deshalb so schnell wie möglich einen neuen Vertrag schließen, wenn Du Dich gerade in der Ersatzversorgung befindest. Dies kann ein Sondervertrag beim selben regionalen Stadtwerk sein, oder ein Sondervertrag bei einem ganz anderen Anbieter. Mehr dazu liest du weiter unten im Ratgeber.

Die Regeln im Grundversorgungstarif

Im Grundtarif des lokalen Grundversorgers müssen Preisanpassungen mit mindestens sechs Wochen Vorlauf angekündigt werden. Du hast dann ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Viele Grundversorger verlangen unterschiedliche Preise, die von Deinem individuellen Verbrauch abhängig sind. Das kann sowohl den monatlichen Grundpreis als auch den Arbeitspreis pro Kilowattstunde betreffen. Möglich ist etwa, dass in einem Tarif bis zu einer bestimmten Abnahmemenge an Gas oder Strom ein niedrigerer Arbeitspreis berechnet wird und dafür die Grundgebühr höher ist. Solltest Du in die höhere Verbrauchskategorie fallen, zahlst Du stattdessen mehr für die verbrauchte Kilowattstunde, aber einen etwas niedrigeren Grundpreis. Auch die umgekehrte Logik ist möglich: Niedriger Verbrauch bedeutet einen höheren Arbeitspreis bei niedrigerem Grundpreis, hoher Verbrauch einen niedrigeren Arbeitspreis bei höherem Grundpreis. Manche Stadtwerke bieten außerdem extra Tarife für „Kleinverbraucher“ mit besonders niedrigem Energiebedarf.

Warum ist die Grundversorgung meistens teurer?

Die Preise in der Grundversorgung waren in der Vergangenheit oft teuer. Im Jahr 2022, als der Ukraine-Krieg begann und die Energiekrise Fahrt aufnahm, war das in vielen Regionen plötzlich nicht mehr so – einige Grundversorger blieben lange günstig, während andere Anbieter ihre Preise stark erhöhten. Warum?

In erster Linie hat das mit dem Einkaufsverhalten der Anbieter zu tun. Die Aufgabe der Grundversorger ist es, die Energieversorgung auch dann zu garantieren, wenn andere Anbieter aufgeben oder ausfallen. Sie können Haushaltskunden nicht einfach ablehnen oder Verträge abstoßen. Weil sie sich auf einen großen Kundenstamm verlassen können, lassen sich viele Grundversorger nicht auf einen Preiskampf ein und kaufen stattdessen sehr langfristig große Mengen an Gas oder Strom für die Zukunft ein. Dadurch sicherten sich viele Stadtwerke gute Konditionen für das Jahr 2022, als die Einkaufspreise an der Strom- und Erdgasbörse zeitweise extrem in die Höhe schossen.

Ganz anders sah es bei anderen Strom- und Gasanbietern aus, die bis zur Energiekrise 2022 mit deutlich günstigeren Konditionen gelockt hatten. Weil die Einkaufspreise für Gas und vor allem für Strom schon immer stark schwankten, versuchen sie, möglichst günstige Zeit­punkte für den Einkauf abzupassen. Auf dem Strommarkt sind Preise möglich, die bei knapp über null Euro oder sogar im negativen Bereich liegen – zum Beispiel am Wochenende, wenn durch Sonne und Wind viel Strom produziert wird, die Industrie aber stillsteht und der Strombedarf in Deutschland einbricht.

Die Einkaufsstrategie vieler anderer Anbieter war tendenziell deutlich kurzfristiger als die der Grundversorger angelegt. Da sie in der Energiekrise aber plötzlich deutlich teurer Strom und Gas beschaffen mussten, mussten sie 2022 ihre Preise um ein Vielfaches erhöhen oder die Verträge mit ihren Kunden kündigen. Die Preise für Neukundenverträge waren 2022 bei diesen Anbietern oft sehr hoch, während Du bei einigen Grundversorgern von den günstigen Einkaufspreisen aus vergangenen Zeiten profitieren konntest.

Mittlerweile gilt aber: Im deutschlandweiten Durchschnitt sind seit Jahresbeginn 2023 Sondertarife bei anderen Anbietern wieder günstiger als die Grundversorgung. Das zeigen Auswertungen der Daten aus unserem Finanztip Stromrechner und Gasrechner deutlich. Hier siehst Du beispielhaft die Entwicklung der Gaspreise in der Grundversorgung und in den günstigsten von Finanztip emp­foh­lenen Sondertarifen.

Zum Jahreswechsel 2024 senken laut Zahlen von Check24 hunderte Gas-Grundversorger und Strom-Grundversorger die Preise ihrer Versorgung. Das heißt aber nicht, dass dieses Sicherheitsnetz der Grundversorgung günstig ist – im Gegenteil. Durch einen Wechsel raus aus der Grundversorgung kannst Du in den meisten Regionen viel Geld bei den Energiekosten sparen.

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So wechselst Du raus aus der Grundversorgung – oder hinein

Bevor Du einen bestehenden Vertrag kündigst, solltest Du überprüfen, ob sich ein Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters lohnt. Das gilt für beide Varianten: einen Wechsel raus aus der Grundversorgung oder einen gezielten Wechsel in die Grundversorgung hinein.

Für einen Tarifvergleich stehen Dir der Finanztip-Stromrechner und der Finanztip-Gasrechner zur Verfügung. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Tarife direkt abschließen kannst. In den meisten Fällen zeigt Dir unser Rechner den Preis der lokalen Grundversorgung separat oberhalb der Emp­feh­lungsliste an, damit Du einen guten Vergleich hast.

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Manchmal findet unser Rechner die Grundversorgung nicht. Deinen Grundversorger für Strom oder Gas kannst Du aber auch selbst herausfinden. Gib in eine Online-Suchmaschine die Suchbegriffe „Grundversorger“ und den Namen Deiner Stadt ein. Auch der regionale Netzbetreiber kann Dir sagen, welches Stadtwerk oder andere Unternehmen die Grundversorgung übernimmt.

Oft kannst Du durch einen Wechsel raus aus der Grundversorgung eine Menge Geld sparen. Einen Wechsel kannst Du über die Werbelinks in unseren Rechnern direkt vornehmen, sie leiten Dich zum passenden Tarif auf den Seiten unserer Partner Check24 und Verivox. Damit unterstützt Du auch die Arbeit von Finanztip, denn wir bekommen einen Teil der Provision für die Vermittlung von Tarifen. Übrigens: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim Grundversorger für Dich, Du musst Dich in der Regel um nichts weiter kümmern.

Auch ein Sondertarif bei Deinem Grundversorger ist eine Wechseloption. Der sollte günstiger als die Grundversorgung sein – und damit könntest Du weiterhin den lokalen Energieversorger unterstützen. Erkundige Dich direkt beim Grundversorger, zum Beispiel auf seiner Internetseite, nach den Optionen.

Mehr zum Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters liest Du in unseren weiterführenden Ratgebern.

Mehr dazu im Ratgeber Stromanbieterwechsel

  • Den Stromanbieter zu wechseln, zahlt sich häufig aus.

  • Wie Du vorgehen solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

Mehr dazu im Ratgeber Gasanbieter wechseln

  • Erhöht Dein Gaslieferant den Preis, prüfe über einen Preisvergleich, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt.
  • Findest Du ein besseres Angebot, hast Du bei einer Preiserhöhung Deines alten Vertrags ein Son­der­kün­di­gungs­recht.
  • Alles zum Wechsel des Gasanbieter liest Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

Wenn Du in die Grundversorgung wechseln möchtest

Ein Wechsel in die Grundversorgung kann sinnvoll sein, wenn sie günstig ist – oder wenn Du besonders flexibel bleiben möchtest. Denn in der Grundversorgung gilt stets ein nur zweiwöchiges Kündigungsrecht.

Wenn Du den Wechsel zum Grundversorger in Betracht ziehst, solltest Du auf dessen Website oder per Telefon nachprüfen, ob die Preise in der Grundversorgung mit den Preisen aus den Finanztip-Rechnern übereinstimmen. Möglich ist, dass der Grundversorger bereits eine Preisänderung für den Folgemonat bekanntgegeben hat, diese in unserem Vergleichsrechner aber noch nicht auftaucht. Achtung: Einige Grundversorger verstecken die Grundversorgung auf ihrer Website und zeigen sie nicht in den Ergebnislisten an, wenn Du dort nach Strom- oder Gastarifen suchst.

Hast Du Dich für den Wechsel zum Grundversorger entschieden, kündige Deinen bisherigen Vertrag schriftlich. Den neuen Grundversorgungsvertrag kannst Du nicht über unsere Vergleichspartner Check24 und Verivox abschließen, sondern nur direkt beim Anbieter.

Wichtig: Melde Dich möglichst frühzeitig beim Grundversorger an – am besten schriftlich, damit Du einen Nachweis hast. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens gibt es eine Mitteilungspflicht, Deinem Grundversorger schriftlich Bescheid zu geben, dass Du ab einem bestimmten Datum Energie von ihm beziehen und damit in die Grundversorgung wechseln wirst. Das ist gesetzlich in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und analog dazu in der GasGVV geregelt:

„Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen begründet hat.“

Quelle: §2 StromGVV 

Zweitens beugst Du damit einem eventuellen Streit vor. Meldest Du Dich nicht für die Grundversorgung an, interpretieren das einige Stadtwerke als „vertragslosen Zustand“ und weisen Dich der teureren Ersatzversorgung zu – obwohl das rechtlich fragwürdig ist. Denn die Bundesnetzagentur beschreibt auf ihrer Website, in welchen Fällen Du automatisch in die Grundversorgung fallen müsstest. Nämlich:

  • Einzug in eine neue Wohnung
  • Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Kunden
  • Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Lieferanten

Der Grundversorger ist seinerseits verpflichtet, Dir den Vertragsabschluss umgehend zu bestätigen beziehungsweise Dich über einen automatisch zustande gekommenen Vertrag zu informieren.

So wehrst Du Dich gegen die Ersatzversorgung

Manche Versorger wollen nur ungern Neukunden in die Grundversorgung aufnehmen. Finanztip hat von Fällen erfahren, in denen neue Kunden sich plötzlich in der teureren Ersatzversorgung wiederfanden. Teilweise „drohen“ Stadtwerke sogar mit diesem teuren Tarif, interpretieren die gesetzlichen Vorgaben nach eigener Auslegung oder „begrüßen“ Neukunden ganz unerwartet in der Ersatzversorgung, obwohl zuvor die Grundversorgung vereinbart war.

Nur in den oben genannten Fällen gibt es eine gesetzliche Grundlage, um in der Ersatzversorgung zu landen. Achte daher sicherheitshalber darauf, Dich direkt beim Versorger rechtzeitig für die Grundversorgung anzumelden.

Solltest Du dennoch in der Ersatzversorgung gelandet sein oder der Grundversorger kündigt Dir an, dass Du in die Ersatzversorgung fallen wirst, kannst Du Dich wehren. In einem ersten Schritt solltest Du auf Deinen Grundversorger zugehen und ihn darum bitten, Dich (rückwirkend) in seinen Grundversorgungsvertrag aufzunehmen. Nett fragen kostet schließlich nichts.

Stößt Du auf Widerstand, weise den Grundversorger auf seine Pflicht hin, Dich im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind die Paragrafen 36 und 38 EnWG. Zudem kannst Du mit den Fallbeispielen der Bundesnetzagentur argumentieren. „Ersatzversorgten“ darf der Versorger drei Monate lang die Grundversorgung verweigern. Entscheidend ist aber, ob Du zuvor überhaupt der Ersatzversorgung hättest zugeordnet werden dürfen.

Sind Dir durch eine ungerechtfertigte Ersatzversorgung Mehrkosten entstanden, weil die Preise in der Ersatzversorgung deutlich höher als in der Grundversorgung waren, kannst Du diese Kosten zurückfordern. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief, den wir Dir hier für Dein Schreiben an den Grundversorger zur Verfügung stellen.

Musterbrief Erstattung Ersatzversorgung

Hier kannst Du unseren Musterbrief für die Rück­for­de­rung der Ersatzversorgungs-Kosten herunterladen:

Zum Download

Schlussendlich kannst Du auch darauf hinweisen, dass Du eine Verbraucherschutz-Organisation Deinen Fall prüfen lassen wirst. Hilft alles nichts, bleibt Dir tatsächlich nur dieser Ausweg: Wende Dich an eine Verbraucherzentrale und bitte dort um Einschätzung Deines Falls. Auch die Schlichtungsstelle Energie kann eine hilfreiche Anlaufstelle sein.

Wenn Du trotzdem in die Ersatzversorgung musst

Landest Du rechtmäßig in der Ersatzversorgung, weil zum Beispiel Dein bisheriger Lieferant insolvent geht, darf Dich der Grundversorger bis zu drei Monate dort halten, bevor er Dich in die Grundversorgung übernimmt. Allerdings hast Du in der Ersatzversorgung auch einen Vorteil: Du kannst täglich einen neuen Vertrag abschließen – entweder einen Sondertarif bei einem anderen Anbieter oder auch einen Sondertarif beim Grundversorger – und die Ersatzversorgung frühzeitig verlassen.

Die Bundesnetzagentur rät, zu Beginn und Ende der Ersatzversorgung die Zählerstände abzulesen und an den Grundversorger zu übermitteln. So zahlst Du in der oft teuren Notversorgung nur das, was Du tatsächlich verbrauchst. Andernfalls darf der Grundversorger Deinen Verbrauch nämlich schätzen.

Ein weiterer Tipp kommt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen: Solltest Du den Verdacht haben, Dein bisheriger Energielieferant könnte bald insolvent gehen, frage bei der Bundesnetzagentur gezielt nach. Denn Lieferanten müssen die Bundesnetzagentur drei Monate vor einem drohenden Lieferstopp informieren. Womöglich liegt also bereits solch eine Meldung vor. Dann kannst Du frühzeitig reagieren und durch einen Anbieterwechsel die Ersatzversorgung vermeiden.

Wie Du die Grundversorgung kündigst

Bist Du in der Grundversorgung, beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen. Es ist ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Hältst Du die Kündigungsfrist von zwei Wochen ein, darf ein neu gewählter Lieferant für Dich den Vertrag kündigen.

Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren. Aufgrund einer Preiserhöhung kannst Du auch außerordentlich kündigen. Dann musst Du die Kündigung selbst schicken. Alle Infos dazu und einen Musterbrief für die Kündigung findest Du im Ratgeber Son­der­kün­di­gungs­recht Strom und Gas.

Weitere Informationen zur Kündigung von Energieverträgen findest Du in den Ratgebern Gasanbieter wechseln und Stromanbieter wechseln.

* Was der Stern bedeutet:

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