Ja das geht online, aber das sind Ratenkredite, keine endfälligen , bei denen die Gesamtsumme nach Laufzeitende zurück gezahlt wird. Das wird im online Prozess nicht angeboten. Danke für die Antwort!
Beiträge von schorse
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Hallo zusammen,
wir besitzen eine ETW und möchten uns vergrößern. Die bisherige Wohnung soll dann verkauft werden. Da der Kauf vor dem Verkauf stattfinden würde und wir uns nicht von allen Reserven trennen möchten, wäre ein Zwischenkredit 50 000.- für Max 12 Monate hilfreich, die Ablösung ist durch Festgeld gesichert. Für hilfreiche Tipps , was da als Kreditmodell in Frage käme wäre ich dankbar. Die restliche Kaufsumme ist vorhanden. Ein klassischer Baukredit ist das ja eigentlich nicht, zumal da wohl auch ein Grundbucheintrag mit Kosten ansteht.
Eine klassische Hausbank haben wir nicht, Konten bei der DKB und SPARDa. Leider ist ein persönliches Gespräch dort inzwischen fast unmöglich, es gibt schlicht nur noch Hotlines….
Danke fürs Lesen! Schorse
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Das kann ich nur bestätigen! Ich habe mal mit 67.- begonnen, Vorerkrankungen nur altersmä ßig üblich (Alter 55).leichte Rückenschmerzen hin und wieder. War damals dadurch schon doppelt so teuer wie in Testberichten geschrieben. Nach Steigerungen spätestens nach knapp zwei Jahren jedesmal happige Erhöhungen um bis zu 50%. Mit unterschiedlichsten Begründungen Leistungsanpassung, neue gesetzliche Vorgaben usw. Bin nach zehn Jahren in 2020 ausgestiegen mit inzwischen 167.- weil die nächste fällige Erhöhung auf 190.- echt Zuviel war. Geld ist natürlich weg, aber war mir eine Lehre. Einfach mal ausrechnen, wieviel Jahre vergehen können, bevor die Leistung dann kommt. Und was bis dahin eingezahlt wurde. Das Geld lege ich nun zweimal pro Jahr in ETF an. Die Preise steigen unablässig weiter.
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Ich denke nein, das ist ja eine Art „persönliches Zusatztaschengeld“, das man für alles mögliche verwenden kann, eben nicht zweckgebunden für Pflegeleistungen. Aber wenn es dann sowieso für die zu tragenden Kosten einer Pflege als Einkommen gerechnet und damit natürlich auch abgezogen wird, macht es ja keinen Sinn über Jahre dafür Beiträge zu zahlen. Die Auszahlung verschwindet ja dann für die Heimkosten und steht mitnichten zur persönlichen Verwendung zur Verfügung. Dafür wird sie ja beworben….
Aber trotzdem danke für die Antwort ?
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Hallo Referat Janders:
Danke für die schnelle Antwort, aber ich meine nicht die Zahlungen aus der Pflegeversicherung, sondern Zahlungen aus einer freiwilligen Pflegetagegeldversicherung. Dazu habe ich nichts gefunden, oder schlecht gelesen ?
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Im Pflegefall muss ja das eigene Einkommen und die Ersparnisse eingesetzt werden, um die laufenden Kosten zu zahlen. Zählt ein Pflegetagegeld aus einer entsprechenden Versicherung zum Einkommen? Ist das evt auch noch steuerpflichtig?
Vielleicht weiß das jemand?
