Pflegetagegeldversicherung zählt als Einkommen im Pflegefall?

  • Im Pflegefall muss ja das eigene Einkommen und die Ersparnisse eingesetzt werden, um die laufenden Kosten zu zahlen. Zählt ein Pflegetagegeld aus einer entsprechenden Versicherung zum Einkommen? Ist das evt auch noch steuerpflichtig?

    Vielleicht weiß das jemand?:/

  • Hallo Referat Janders:

    Danke für die schnelle Antwort, aber ich meine nicht die Zahlungen aus der Pflegeversicherung, sondern Zahlungen aus einer freiwilligen Pflegetagegeldversicherung. Dazu habe ich nichts gefunden, oder schlecht gelesen ?

  • Ich denke nein, das ist ja eine Art „persönliches Zusatztaschengeld“, das man für alles mögliche verwenden kann, eben nicht zweckgebunden für Pflegeleistungen. Aber wenn es dann sowieso für die zu tragenden Kosten einer Pflege als Einkommen gerechnet und damit natürlich auch abgezogen wird, macht es ja keinen Sinn über Jahre dafür Beiträge zu zahlen. Die Auszahlung verschwindet ja dann für die Heimkosten und steht mitnichten zur persönlichen Verwendung zur Verfügung. Dafür wird sie ja beworben….

    Aber trotzdem danke für die Antwort ?

  • Auch eine Pflegetagegeldversicherung ist eine Pflegeversicherung. Wie schon bei "Krankenversicherung" formuliert bereits die allererste Unternummer 1a)
    - Zitat Referat Janders "relativ am Anfang" :) -
    beide Versicherungsarten in ihrem Oberbegriff.

    Erst bei der dritten dort aufgeführten Versicherungsart "Unfallversicherung" schränkt der Gesetzgeber mit "gesetzlich" vorläufig etwas ein.

    Die spezifischen Formulierungen unter Nummer 36 stehen dem nicht entgegen.

    schorse: Langer Schreibe kurzer Sinn: Die Zahlungen aus einer Pflege(tagegeld)versicherung oder auch einer Pflege(kosten)versicherung sind steuerfrei.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke für die Hilfe!

    Gern geschehen, schorse . Siehe es aber bitte als meine persönliche Interpretation bzw. Rechtsauffassung an, zu der evtl. das Bundessozialgericht, bestochen von neidischen Finanzbeamten, in vorletzter Instanz zu einem gegenläufigen Urteil kommen könnte.

    Jetzt im Ernst: Pflegetagegeldversicherungen gibt es schon seit 1985, in Bayern sogar schon seit 1978 (oder so). Hab noch nie vernommen, dass darauf jemand hat Steuern zahlen müsssen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977