Beiträge von robin1860

    Guten Abend !

    Bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Baden-Württemberg.

    Habe heute den Grundsteuerbescheid 2024 erhalten und es ändert sich (aktuell) zum bisheringen Satz nichts.

    Habe aber gesehen, daß dort erwähnt ist:

    Grundstücksart: Einfamilienhaus

    Besitzverhältnisse: Wohnungs-/Teileigentum.

    Tatsächlich ist es aber ein Mehrfamilienhaus.

    Bin nun nicht sicher, ob ich hier bei der Abgabe einen Fehler gemacht habe oder ob das so richtig ist.

    Soll ich Einspuch gegen den Bescheid einlegen oder zumindest das Finanzamt hierüber informieren ?

    Grüße

    Robin

    lieber Himmel, wenn ich die Beiträge von wegen Klagerei schon lese, könnt ich kotzen. Genau deshalb, weil jeder gegen alles klagt, geht in Deutschland nix mehr voran. Hört doch mal das ständige Gejammer auf. Hier friert noch keiner....

    na, mir gehts ja nicht um den Einspruch gegen die generelle Reform.

    Ich meinte damit, daß ich eben die Eingaben nach bestem Wissen und Gewissen angegeben habe, aber eben nicht sicher bin, ob alles so korrekt war. Wäre jetzt davon ausgegangen, daß in etwa das gleiche rauskommt wie vorher. Wenn ich jetzt keinen Einspruch einlege, akzeptiere ich ja den (vielleicht) von mir falsch gemachten Grundsteuerbescheid.

    Wäre es (plus minus 10 %) etwas mehr gewesen, wäre das ja ok gewesen, aber das doppelte ??

    Guten Abend,

    war wohl einer der ersten, die den neuen Grundsteuerfragebogen via Elster übermittelt hat (für meine Eltern).

    Der letzte Grundsteuerbescheid datierte aus dem Jahr 2017 und hatte einen Bemessungswert von ca. 130 Euro.

    Wenn ich den neuen Bescheid nun richtige verstehe, den ich heute in der Post habe, beträgt dieser nun 234.- Euro.

    Wenn ich es weiter richtig verstanden habe, wird dieser Wert nun mit einem (von der Gemeinde noch festzusetzenden Faktor) multipliziert, ergibt dann die neue Grundsteuer.

    Gehe jetzt mal davon aus, daß der Faktor identisch bleiben wird, wie bisher, dh. ich würde fast das doppelte an Grundsteuer zahlen ? Oder ist zu erwarten, daß dieser Faktor sinkt und dann (wie es eigentlich ja mal ursprünglich geplant war) die Grundsteuer gleich hoch bleiben wird ?

    Möchte nur vermeiden, daß ich dem aktuellen Bescheid nicht widerspreche, weil ich vielleicht einen Fehler im Antrag hatte und später hier nicht mehr rauskomme ? Ideen, Vorschläge ?

    Grüße

    Robin aus Baden-Württemberg