Neu angesetzte Grundsteuer

  • Guten Abend,

    war wohl einer der ersten, die den neuen Grundsteuerfragebogen via Elster übermittelt hat (für meine Eltern).

    Der letzte Grundsteuerbescheid datierte aus dem Jahr 2017 und hatte einen Bemessungswert von ca. 130 Euro.

    Wenn ich den neuen Bescheid nun richtige verstehe, den ich heute in der Post habe, beträgt dieser nun 234.- Euro.

    Wenn ich es weiter richtig verstanden habe, wird dieser Wert nun mit einem (von der Gemeinde noch festzusetzenden Faktor) multipliziert, ergibt dann die neue Grundsteuer.

    Gehe jetzt mal davon aus, daß der Faktor identisch bleiben wird, wie bisher, dh. ich würde fast das doppelte an Grundsteuer zahlen ? Oder ist zu erwarten, daß dieser Faktor sinkt und dann (wie es eigentlich ja mal ursprünglich geplant war) die Grundsteuer gleich hoch bleiben wird ?

    Möchte nur vermeiden, daß ich dem aktuellen Bescheid nicht widerspreche, weil ich vielleicht einen Fehler im Antrag hatte und später hier nicht mehr rauskomme ? Ideen, Vorschläge ?

    Grüße

    Robin aus Baden-Württemberg

  • Meines Wissens nach sollen die Grundsteuer-Einnahmen summarisch gleich bleiben, nicht aber im Einzelfall. Es wird 'Gewinner' und 'Verlierer' geben. Da jeder nun seine eigene Datenerhebung gemacht hat, kann die Gemeinde gar keinen Faktor ansetzen, der überall zum gleichen Effekt führt - dass sich nichts ändert.

  • Die Gemeinden wollten die neue Grundsteuer aufkommensneutral gestalten. Das ist aber nur eine leere Worthülse und am Ende wird der Hebesatz vielleicht minimal angepasst.

    Für BW

    https://steuerzahler.de/baden-wuerttemberg/grundsteuer/?L=0

    https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user…_29.10.2020.pdf

    In BW muss es wie folgt für bewohnte Grundstücke aussehen damit alles korrekt ist:

    Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert mal 0,00091 = Steuermessbetrag.

    Einspruch kann sich lohnen, wenn die Grundsteuer verfassungswidrig ist wie das oben genannte Gutachten darlegt. Vermutlich muss die neue Grundsteuer aber trotzdem gezahlt werden und der Einspruch wird vermutlich vor dem Beginn von Musterverfahren abgeschmettert. Eine Musterklage vom Bund der Steuerzahler ist geplant.

    Man müste dann gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen, ohne Gewähr.

  • Hallo robin1860,

    Möchte nur vermeiden, daß ich dem aktuellen Bescheid nicht widerspreche, weil ich vielleicht einen Fehler im Antrag hatte und später hier nicht mehr rauskomme ?

    Prüfen Sie, ob alle Daten im Bescheid mit denen von Ihnen angegebenen Daten übereinstimmen. Falls ja – und Sie immer noch der Meinung sind, sie haben alle Daten richtig angegeben – hat m.E. ein Widerspruch keinen Sinn. Nur der Vollständigkeit halber, es gibt Hartcoregegner der Grundsteuerreform, die grundsätzlich und aus Prinzip zum Widerspruch raten.

    Gehe jetzt mal davon aus, daß der Faktor identisch bleiben wird, wie bisher, dh. ich würde fast das doppelte an Grundsteuer zahlen ? Oder ist zu erwarten, daß dieser Faktor sinkt und dann (wie es eigentlich ja mal ursprünglich geplant war) die Grundsteuer gleich hoch bleiben wird ?

    Wie werden die Gemeinde- bzw. Stadträte einer klammen Kommune entscheiden?

    Gruß Pumphut

  • na, mir gehts ja nicht um den Einspruch gegen die generelle Reform.

    Ich meinte damit, daß ich eben die Eingaben nach bestem Wissen und Gewissen angegeben habe, aber eben nicht sicher bin, ob alles so korrekt war. Wäre jetzt davon ausgegangen, daß in etwa das gleiche rauskommt wie vorher. Wenn ich jetzt keinen Einspruch einlege, akzeptiere ich ja den (vielleicht) von mir falsch gemachten Grundsteuerbescheid.

    Wäre es (plus minus 10 %) etwas mehr gewesen, wäre das ja ok gewesen, aber das doppelte ??

  • Ich würde zur Gemeinde gehen und mir das erklären lassen. Dann ist erst einmal ein Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen vorhanden.

  • Die Wohnfläche wird heute anders berechnet als früher da sich die Normen geändert haben, da müsste man noch aufpassen. Ansonsten ist eben eigenes Pech, wenn etwas fehlerhaft ist. Das FA hat die Eingaben ja so übernommen wie eingegeben. Ein Einspruch bringt dann lediglich mehr Bedenkzeit.

  • Was hat sich da grundsätzlich geändert?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfl%C3%A4chenverordnung

    Unter anderem die Fläche unter Treppen.

    Hier sind ein paar Änderungen aufgeführt. Dann muss man noch schauen, ob die Wohnfläche nach DIN 277 berechnet worden ist. Es ist daher unter Umständen ungünstig Angaben aus älteren Dokumenten ungeprüft einzugeben.

    Auch: https://grundsteuer.de/steuererklaeru…che-nutzflaeche

  • Dieses Thema enthält 133 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.