Beiträge von klausguenter

    Ich glaube die wenigsten Geldwaescher, geben diese Einnahmen bei der Steuererklaerung an ;). Und diese Ueberpruefung muss dann die Bank machen. Wieso bei dir, weiss ich nicht, evtl mal den oben gepostetn Thread lesen. So ganz ohne Anlass darf die Bank das meines Erachtens nicht abfragen.

    ...aber bei der Bank macht der Geldwäscher dann wahrheitsgemäße Angaben? *lach*

    Ich habe die Gesetzespassagen natürlich bereits gelesen - da steht nur allgemein "Sorgfaltspflicht der Bank" und Vermögensauskünfte.

    Für mich ergibt sich daraus kein Recht mein Nettoeinkommen zu erfahren.

    Die Bank fragt mich auch nicht explizit danach. Sie will nur, dass ich meine "Stammdaten" aktualisiere. Und da tauchen nun die neuen Pflichtfelder auf, die ausgefüllt werden müssen.

    Ich vermute diese Info holen die bei allen Kunden ein.

    ich habe bei der Bank nachgefragt. Ein konkreter Anlass wird nicht genannt - lediglich allgemein erklärt, dass sie das fragen müssen wegen des Geldwäschegesetzes.

    Alles schön und gut, aber da ist immer nur von Vermögen die Rede.

    1) Welche Vermögen sind gemeint? Das Vermögen, das ich bei dieser Bank, die fragt, liegen habe, oder darf/muss diese Bank auch wissen, welche Vermögen ich bei einer anderen Bank habe? Meine Bank fragt ja nur "wieviel Vermögen haben Sie?" - damit wird das ja offen gelassen.

    2) Für mich geht aus dem Gesetz nur hervor, dass es um Vermögen geht. Die Bank fragt aber nach meinem Nettoeinkommen. Darf die das in Bezug auf das Geldwäschegesetz, oder ist sie einfach nur neugierig?

    Ich bin halbtags gewerblich tätig, habe also ein geschäftliches Girokonto bei der Bank.

    Aber im Prinzip habe ich (vereinfacht) dort einen Zahlungsverkehr wie z.B.:
    3000,- Euro Einkünfte aus einem Auftrag

    2500,- Euro gehen wieder ab, um Rechnungen (Wareneinkauf, Betriebskosten etc.) zu bezahlen

    500,- Euro entnehme ich an Bargeld für meinen Lebensunterhalt.

    In meinen Augen findet an dieser Stelle keine Vermögensbildung statt.


    Zu den anderen Banken bzw. generell zur Datenerhebung:
    es kommt mir halt so vor, dass jede Bank einfach selbst entscheidet, was sie gerne an Informationen hätte. Und das finde ich etwas merkwürdig und auch nicht zwangsläufig rechtmäßig - deshalb meine Frage, was sie wirklich wissen muss und darf.

    Wenn ich von heute auf morgen 50.000 Euro einzahle und dann in Aktien investiere - dann sehe ich ein, dass ein Vermögen bei dieser Bank lagert, dessen Herkunft ich wegen Geldwäschegesetz belegen muss - alles gut.

    Aber was ist mit Vermögen bei anderen Banken? Und vor allem: was ist mit meinem Nettoeinkommen? Muss das wirklich wegen Geldwäschegesetz offengelegt werden?

    Der Fiskus weiß doch über meine Steuerklärung, was ich für ein Einkommen habe.

    Hallo zusammen,

    eine meiner Banken (Consorsbank) möchte gerne wissen, welches Jahresnettoeinkommen ich habe und welches Vermögen ich besitze.
    Konkret möchten sie wissen:
    - Jahresnettoeinkommen
    - Zusammensetzung des Jahresnettoeinkommens (Arbeit, Vermietung, Einkünfte aus Kapitalvermögen etc.)
    - Verfügbares Vermögen
    - Zusammensetzung des Anlagebetrags

    Ganz grundsätzlich erteile ich niemanden solche Auskünfte, nur weil er danach fragt.

    Ich habe bei der Bank somit nachgefragt, mit welchem Recht sie nach diesen Daten fragen.
    Die Antwort war: "...

    Zum Beispiel müssen wir die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erfüllen. Damit wir unserer Pflicht zur Geldwäschebekämpfung effektiv nachkommen können, fragen wir nach der Herkunft von Vermögen. Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere §10 GwG Abs. 1 Nr. 5 und § 15 GwG Abs. 4 Nr. 2."

    Ich hätte Verständnis für die Frage nach der Herkunft des Vermögens, wenn ich bei der Bank ein Vermögen liegen hätte - aber das ist nicht der Fall. Es liegt dort lediglich mein privates und mein geschäftliches Girokonto, auf denen sich jeweils keine nennenswerten Summen (kleiner 10.000 Euro, ständig schwankend, befinden).

    Folgende Fragen stellen sich dabei für mich:
    1) Bin ich gesetzlich verpflichtet meiner/n Bank(en) offenzulegen, welches Nettoeinkommen ich habe? Wenn nein, warum nicht?
    Meine Bank meint ja, sie müsste das wegen des Geldwäschegesetzes wissen. Ist das richtig, oder zählt ein Einkommen nicht dazu, sondern lediglich Vermögen?2) Wenn ich ein Vermögen bei einer anderen Bank "B" habe, muss ich das dann auch der Bank "A" mitteilen, wo ich zwar ein Girokonto, aber kein Vermögen habe?

    Vielen Dank vorab!

    Gruß

    KG