Ah, danke für die Meldung. Ich ging davon aus, das die Grundversorgung jederzeit kündbar ist (beidseitig) und ich daher monatlich? den tatsächlichen Verbrauch zahlen muss. Ich werde mich genauer erkundigen.
Beiträge von Finanztipfan.
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Ok, also Grundversorgung. Der Kern meiner Frage ist:
Schließe ich einen neuen Gasvertrag ab (für ca. 21 ct/h) aber mit dem Vorteil, dass monatlich gezahlt wird (also auch in den Verbrauchsstarken Monaten Jan/Feb 1/12) oder bleibe ich in der Grundversorgung, muss dann aber im Jan/Feb den tatsächlichen Verbrauch zahlen, der deutlich über dem 1/12 Betrag liegt.
Gelesen habe ich aber auch, dass ab März auch rückwirkend alles über dem Gaspreisdeckel 12ct/kwh rückerstattet wird.
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Zwischen Ersatz / Grundversorgung gibt es nach meinem Verständnis keinen Unterschied im Preis.
https://www.stadtwerke-meinerzhagen.de/de/Produkte/Erdgas/Preise/
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Hallo,
zum 31.12.2022 hat mein Anbieter (Stadtwerke Flensburg) den Gasliefervertrag gekündigt. Der Ersatzversorger bietet einen Arbeitspreis in der Ersatzversorgung von brutto 16,97 ct/kwh und Grundpreis von 12,84 mtl. an. Der billigste Anbieter im Internet ist teurer (ca 21 ct/kwh). Soll ich in der Ersatzversorgung bleiben oder einen neuen Vertrag abschließen? Und: Gilt ab 01.01.23 nicht ohnehin die Gaspreisbremse und Gas kostet für 80% des VJ Verbrauchs ohnehin überall 12 ct/kwh?