Beiträge von wasi68

    Ich würde auf jeden Fall als ersten Schritt mit dem Vermieter reden, ob er verkaufen will und zu welchen Konditionen. Selbst wenn er das aktuell nicht will, habt ihr die relative Sicherheit. Ihr versucht hier eine Mikro-Optimierung an der Anlage der Gelder und vergesst die Frage ob es überhaupt sinnvoll ist so viel Geld vorzuhalten

    Vielen Dank für die Nachricht, genau solchen neutralen Input suche ich. Man ist ja oft selbst in seiner eigenen Gedankenwelt gefangen. :thumbup:

    Das ist doch ein unsinniges Herangehen. Wenn sowieso kein Vorkaufsrecht besteht, erhaltet ihr irgendwann die Mitteilung, dass die Wohnung einen neuen Eigentümer hat und der der neue Vermieter ist. Das Thema 'selbst kaufen' ist für euch dann schon erledigt gewesen, bevor diese Mitteilung kam.

    ich finde deine stringente Einschätzung sehr gut...

    daher wäre es mir ein Bedürfnis dir die weiteren Rahmenbedingungen kurz zu erläutern,

    um auch dazu deine Meinung zu erhalten.

    Gibt es hier auch einen privaten Raum, wo nicht jeder mitlesen kann?

    Als erstes sollte es ein offenes Gespräch mit dem Vermieter geben, hierbei sollten alle Befürchtungen und Absichten auf den Tisch kommen. Weiterhin kann man über Festgeld nachdenken, da gibt es auch Anlagen für 6 Monate und eh alles geklärt ist und das Geld fließen muss, sind die 6 Monate auf jeden Fall rum. Wenn man aber im Gespräch auf einen Nenner kommt, kann man diesen Zeitraum genau einkreisen und die beste Lösung der Anlage (Zeitraum Festgeld) für den Zeitraum auswählen.

    Hat denn der Vermieter überhaupt Verkaufsabsichten? Klar, theoretisch möglich ist immer alles, aber nach irgendwelchen diffusen Möglichkeiten kann man doch nicht seine Lebensführung ausrichten.

    Und wenn von Seiten der Mieter Interesse am Kauf besteht, wäre es doch sinnvoll, aktiv auf den Vermieter zuzugehen und ihm ein Angebot zu machen. Danach bekommt man entweder die Wohnung und hat keine Geldanlageprobleme mehr oder das Thema ist vom Tisch.

    Und falls hier einfach nur die Möglichkeit eines Vorkaufs nach § 577 BGB im Raum steht, dann sollte vielleicht erst einmal geprüft werden, ob die ziemlich engen Voraussetzungen dafür überhaupt vorliegen und ob es im Fall der Fälle sinnvoll wäre, davon Gebrauch zu machen. Nicht umsonst spielt das Vorkaufsrecht in der Praxis so gut wie keine Rolle.

    Vielen Dank für die Antwort. Aus mehreren, für Außensehende schwer nachvollziehbaren Gründen, erscheint es uns strategisch sinnvoller, dem Vermieter hier den 1. Zug zu überlassen. Die Bedingungen, die an ein Vorkaufsrecht geknüpft sind greifen in unserem Fall nicht.

    Als erstes sollte es ein offenes Gespräch mit dem Vermieter geben, hierbei sollten alle Befürchtungen und Absichten auf den Tisch kommen. Weiterhin kann man über Festgeld nachdenken, da gibt es auch Anlagen für 6 Monate und eh alles geklärt ist und das Geld fließen muss, sind die 6 Monate auf jeden Fall rum. Wenn man aber im Gespräch auf einen Nenner kommt, kann man diesen Zeitraum genau einkreisen und die beste Lösung der Anlage (Zeitraum Festgeld) für den Zeitraum auswählen.

    Vielen Dank für die Antwort. Ist es ihrer Einschätzung nach tatsächlich so, dass die Abwicklung 6 Monate dauert?

    Guten Tag zusammen,

    ich habe ein Thema, das mich umtreibt und ich selbst keine befriedigende Lösung finde.

    Wir wohnen aktuell in Miete und gehen davon aus, dass unsere Wohnung vom Vermieter jederzeit verkauft werden könnte.

    Um die Wohnung selbst kaufen zu können, habe ich einen Großteil unseres Ersparten Vermögens auf Tagesgeldkonten deponiert, um im Fall des Falles finanziell flüssig sein zu können.

    Das Problem sind die geringen Zinsen. Bei Festanlage wäre aktuell fast das Doppelte an Verzinsung möglich.

    Wie würden Sie agieren?

    VG Waser