Für das Jahr 2023 wünscht der Fiskus bei thesaurierenden Aktien-ETFs einen fiktiven Gewinn von 2,55% zu versteuern ("Vorabpauschale"). Bei ausschüttenden Aktien-ETFs gibts diese nicht, und sie schütten im allgemeinen weniger aus als 2,55%.
Für‘s Protokoll: diese Aussage ist falsch. Die Vorabpauschale gilt für alle ETFs, egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Sie wird identisch berechnet, und dann werden schon versteuerte Ausschüttungen abgezogen, die bei thesaurierenden ETFs natürlich 0 sind. Deshalb wird bei thesaurierenden Fonds die volle Vorabpauschale versteuert (unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrages natürlich) und bei ausschüttenden weniger, oft gar nichts mehr.
Liegt die Ausschüttung aber unterhalb der Vorabpauschale, wird entsprechend mehr versteuert! Der ganze Sinn an dem Konstrukt war ja, ausschüttende und thesaurierenden ETFs steuerlich gleich zu behandeln. Das heißt entsprechend auch, dass bei ausschüttenden ETFs nie weniger Steuer fällig wird als bei thesaurierenden, oft aber mehr. Was natürlich zur Ausnutzung des Freistellungsauftrages auch gewünscht sein kann.
(Nicht das eigentliche Thema hier, aber ich wollte diese Aussage nicht so stehen lassen)