Beiträge von Syndro

    In der Hauptsache ist bei meinem Vorredner das Kind bereits in den Brunnen gefallen: Einem Interessenten für ein Hypothekendarlehen (also einen Kredit) einen Sparvertrag zu verkaufen, ist eher nicht zum Vorteil des Interessenten, wenngleich man die Konstruktion geschickt so darstellen kann, daß sie einem unbeleckten Interessenten günstig erscheint. Anderes Thema.

    Du wirst vermutlich Recht haben, dass es optimalere Lösungen gegeben hätte. Auf der anderen Seite löst das Bauspardarlehen (dann "nur" 1% verzinst) mein jetziges Darlehen (1,35% verzinst) ab. Also nach 15 Jahren habe ich einen niedrigeren Zins in den aktuell (und womöglich zukünftig) unsicheren Zeiten hinsichtlich der Zinspolitik. Das bedeutet für mich, zumindest als Laie, dass ich über 15+15=30 Jahre genau weiß, wie hoch mein Zins ist, damit also besser kalkulieren kann und über Sondertilgungen bis zu 15000/Jahr mein aktuelles Darlehen auch erheblich senken kann..

    Hallo,

    ich habe vorgestern ein dubioses Schreiben meiner Bank (DSL-Bank) erhalten, bei ich über einen Makler im Jahr 2020 ein Immobiliendarlehen mit 15 Jahren Festzins in Verbindung mit einem sich anschließenden Bauspardarlehen abgeschlossen habe.

    In dem Brief fordert mich die Bank auf, ein Formular zu einer „Zinsänderungsklausel“ zu unterschreiben. Das Schreiben ging offensichtlich an alle Darlehenskunden der Bank. Im Kern ginge es darum:

    Für Darlehen mit variablen Konditionen ändert sich ab Juli 2023 Folgendes:

    - statt des 3-Monats-EURIBOR nutzen wir den EZB-Leitzins als Referenzzins

    - wir prüfen den Referenzzins alle zwei Monate und nicht mehr vierteljährig

    - Eine Veränderung des Referenzzinses geben wir weiter, wenn er sich um mehr als 0,20 Prozentpunkte verändert. Bisher war dies bei mehr als 0,05 Prozentpunkten der Fall.

    Die Zinsänderungsklausel ist auch bei fester Zinsbindung für sie wichtig!

    Denn das Darlehen mit festem Zinssatz können am Ende der Zinsbindung mit variablen Konditionen weitergeführt werden. Dies gilt, wenn keine neue Festzinsvereinbarung getroffen wird.

    In dem zu unterschreibenden Formular steht dann dabei u.a.

    Die Bank wird dem Darlehensnehmer rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot über einen neuen gebundenen Sollzinssatz und einen neuen Zeitraum für eine Sollzinsbindung unterbreiten. Dabei wird sie bei ihrem Angebot berücksichtigen, dass die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit nicht überschritten wird. Sollte der Darlehensnehmer das Angebot der Bank nicht annehmen bzw. sollten Darlehensnehmer und Bank nicht über einen neuen Sollzinssatz und einen neuen Sollzinsbindungszeitraum einigen können, vereinbaren die Bank und der Darlehensnehmer bereits jetzt, dass das Darlehen mit einem nach Maßgabe von „Art und Weise der Anpassung bei veränderlichem Sollzinssatz“ veränderlichen Sollzinssatz in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem am Prüftermin vor der letzten Zinsanpassung gültigen EZB-Zinssatz fortgeführt wird. (….)


    Kennt jemand ähnliche Schreiben bzw. kann den Hintergrund erklären?

    Ich erkenne nicht die Notwendigkeit dieser Änderung zuzustimmen, zumal ich doch sowieso für 15 Jahre ein Darlehen mit Festzins habe, welches danach vom Bausparkassendarlehen abgelöst werden soll.

    Danke für alle Antworten nochmal!

    Also wenn ich es richtig verstanden habe, zusammengefasst: Ich habe 15 Jahre das Immobiliendarlehen, wobei ich vermutlich 15 Jahre lang mit der geringen Rate von 400€ nur die Zinsen durchgehend abbezahle und nach 15 Jahre immer noch die gesamte Immobilienkreditsumme zu zahlen ist.
    Nach diesen 15 Jahren ist jedoch parallel das Bauspardarlehen zuteilungsreif und ich bezahle mit dem Bauspardarlehen (= selbe Summe wie das Immobiliendarlehen) faktisch das Immobiliendarlehen auf einmal ab. Ab dem 16 Jahr zahle ich anschließend nun wiederum monatlich das Bauspardarlehen ab mit dem einzigen Unterschied, dass das Bauspardarlehen einen geringeren Zinssatz im Vergleich zum ehemaligen Immobiliendarlehen hatte und ein großer Teil des Bauspardarlehens durch meine aktuell bereits monatlichen Bauspareinzahlungen (Rate in Höhe von 800€) "abbezahlt" sein wird. So richtig?

    Danke Der Buhmann für die Antwort.

    Nur damit ich es als Laie richtig verstehe zum Verständnis:

    Zitat

    Das Geld solltest anlegen, denn es dürfte mittlerweile einen höheren Sparzins geben, als der Zahlzins ausweist, somit entschuldest du dich zumindest mit dem sonderzutilgendem Kapital, was bei dem laufenden Kapital negativ geschieht.

    Damit wäre in der Praxis gemeint, dass ich das Geld zB als Tagesgeldkonto mit >1,5 vermehre (natürlich so hoch wie möglich) UND trotzdem regelmäßig das Darlehen maximal sondertilge?
    Oder meinst Du, dass ich alles Geld, was grds. über ist auf z.B. ein Tagesgeldkonto einzahle, um nach 10,5 Jahren mit dem Gesamtbetrag das Bauspardarlehen abzubezahlen? Würde dann also deiner Ansicht nach die Sondertilgung des Kreditdarlehens bei diesen Voraussetzungen überhaupt keinen Sinn ergeben?

    Zitat

    Da es ein endfälliges Darlehen bei der DSL Bank ist und kein Vorausdarlehen, kannst du nach BGH § 489 nach 10 1/2 Jahren nach Vollauszahlung das Darlehen ohnehin zurückführen

    Darf ich fragen, was das zurückführen praktisch bedeutet?

    Erstmal danke für deine Antwort!

    "Ich würde stattdessen einfach die Hausrate als Miete an die Bank betrachten".

    => Meinst Du damit, dass ich mit der Bank in Kontakt treten sollte, um mal zu erfragen, ob ich die monatliche Rate erhöhen kann?

    Und Weiß Du/sonst jemand hier zufällig, wie es grundsätzlich abläuft, wenn ein solches TA-Darlehen mit Sondertilgungen reduziert wird, obwohl das Bauspardarlehen so angepasst ist, dass eigentlich das Darlehen gar nicht mit Sondertilgungen reduziert wird? Also wenn ich als Bauspardarlehen 250.000€ vorher geplant hatte, jetzt aber durch die Sondertilgungen des Darlehens nur noch 110.000€ zum Schluss übrig habe, könnte ich doch einfach nur 110.000 Bauspardarlehen abrufen, oder?

    Hallo,

    ich stehe vor folgendem Problem: Wir haben vor 2 Jahren bei einer Bank ein Immobilienkredit (Bankkredit über 250.000 Euro + KfW-Bank 50.000 Euro) abgeschlossen. Es handelte sich um einen Kombivertrag mit einem Bausparvertrag einer Bausparkasse über die Bank, der zwar auf meinen Namen läuft. Laut Vertragsregelungen hat die Bank jedoch den Hand auf diesem. Scheinbar ist also das Bauspardarlehen (ebenfalls 250.000) ausschließlich für die konkrete Immobilie zu verwenden.

    Bei dieser Art von Verträgen soll es vermutlich so sein, dass man zwei parallele Verträge (Kredit + Bausparer) zu laufen hat, damit bei Zuteilungsreife des Bauspardarlehens dieses zur einmaligen Komplettabbezahlung des Immobilienkredits genutzt wird. Ob das nun sinnvoll war oder nicht, bleibt dahingestellt, weil ich mittlerweile immer wieder gelesen hatte, dass einfach "Annuitätsdarlehen" meistens die bessere Wahl sind, weil die Bausparverträge, so wie bei uns auch, meistens mit einer Abschlussgebühr (4.000 Euro) verbunden sind.

    Wir zahlen monatlich ungefähr 400€ für das Darlehen ab und zugleich 800 Euro in den Bausparvertrag.

    Der Immobilienkredit läuft über 15 Jahre (Zinsbindung) hat einen effektiven Zins von 1,5, das Bauspardarlehen hingegen 1,3 sowie Guthabenzins von 0,1%.

    Nun haben wir theoretisch die Möglichkeit beim Immobilienkredit eine einmalige jährliche Sondertilgung über bis zu 14.000 Euro vorzunehmen.

    Mir stellt sich nun die Frage, ob es mehr Sinn macht, die Sondertilgung jährlich zu nutzen oder besser doch dasselbe Geld in den Bausparvertrag einzuzahlen. Hat jemand eine Empfehlung?