Hallo SteWiFT , dass man es beim Lesen einiger Kommentare etwas mit der Angst zu tun bekommt, kann ich verstehen.
Die beschriebenen Fußangeln lassen sich am besten dadurch umgehen, dass man sich an einen spezialisierten Berater wendet (siehe z.B. die Finanztip Empfehlungsliste). Nach erster Sichtung der Gesundheitshistorie entscheidet man dann gemeinsam, welche weiteren Unterlagen nötig sind bzw. bei Krankenkassen, KV oder Ärzten angefordert werden. Mit fachkundiger Begleitung lässt sich das Risiko, im späteren Leistungsfall Stress zu bekommen, sehr gut vermeiden. Daher musste auch noch keiner unserer Kunden seine Berufsunfähigkeitsversicherung (als vermeintlich raffgieriges Unternehmen
) verklagen.
Die (moderaten) Kosten für die normale Akteneinsicht beim Arzt bzw. Kopien ergeben sich aus § 630g BGB i.V.m. § 811 BGB. Die weiter oben beschriebenen Kosten beziehen sich auf eine eigenständige Beratung des Arztes zum Thema BU. Ich weiß zwar nicht, weshalb man eine solche Beratung in Anspruch nehmen sollte. Schließlich sind die wenigsten Ärzte gleichzeitig Versicherungsspezialisten - auch das wird glaube ich oben deutlich. Nimmt man eine solche "ärztliche BU-Beratung" in Anspruch, ohne krank zu sein, dann ist es m.E. nur recht und billig, dass man dafür zusätzlich / selbst zahlt und nicht das Kollektiv der Versicherten. Die Meisten nutzen für diese Beratung einen BU Spezialisten - da schließt sich der Kreis wieder.
Zur Frage der Relevanz einer Berufsunfähigkeitsversicherung bitte einfach mal den Finanztip BU Ratgeber und diverse Forenbeiträge nachlesen. Da sind sich glaube ich alle mit etwas Ahnung einig. Eine BU kostet in "guten" Berufsgruppen ca. 4-5% des Einkommens. Das bringt niemand um - keine BU im BU-Fall schon.
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An dieser Stelle auch nochmals herzlichen Dank für Ihre Beiträge und Erläuterungen.
Bezüglich der Kosten für die Patientenauskunft beim Arzt sehe ich das etwas differenzierter. Unternehmen sind gemäß der DSGVO auch verpflichtet Auskunft darüber zu leisten, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind - und das kurzfristig und vollkommen kostenneutral. Also sollte doch ein Arzt auch in der Lage sein, seine Befunde/Diagnosen entsprechend vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.
Ich sehe nicht, weshalb das bei einem Arzt grundsätzlich anders gehandhabt werden sollte - noch dazu, wenn er mir gezielt (aber sicher ungewollt) mit "Abrechnungsdiagnosen" schaden kann.
Aber ok, das entspicht dann wohl nicht geltender Rechtssprechung.
Eine Beratung durch den Arzt ist hier aus meiner Sicht nicht von Nöten.
Ich benötige einfach nur die entsprechenden Daten und diese eben vollständig.
Meine Idee war jetzt, mal unverbindlich bei der Krankenkasse anzufragen - im besten Fall haben die ja sogar einen Prozess dafür, weil solche Anfragen mehr als einmal im Jahr reinkommen.
Die 5% vom Netto-Verdienst hätte ich jetzt auch so als Maximum für mich eingeschätzt. Mal sehen, ob man dafür in meinem Fall wirklich eine brauchbare (mit niedrigem Brutto-Netto-Spread) BUV bekommen kann.