Beiträge von Paulchen_

    "…wenn dich das am meisten in dem Infoblatt vom Bund der Versicherten stört hast du die richtigen Nachteile die aus Versicherungslösungen entstehen können gut überlesen."=!!

    1.) Also - natürlich kann ja JEDER sein Geld heute auch selbst anlegen & braucht eigentlich keine Finanzdienstleister & Versicherungen & kann sich damit diese "Servicekosten" von "Versicherungslösungen" einsparen.

    ABER - um sein "sauer verdientes" Geld auch RISIKOFREI & SICHER & VERLUSTFREI (mit hohen Renditen) - anzulegen, bedarf es umfangreichen WISSENS & ERFAHRUNGEN & vertrauliche Kontakten. Dies kann man eben -LEIDER- NICHT bei JEDEM Bürger & Kapitalanleger voraussetzen (!) -außerdem je nach Umfang der Kapitalanlage - braucht man auch schon (neben Kompetenzen & Fähigkeiten & Fertigkeiten) - auch viel Zeit, um sich zielgerichtet & erfolgreich darum zu kümmern & sich laufend zeitnahe zu informieren. Auch diese Zeit fehlt - leider - oftmals einem eher unbedarften Vollbeschäftigten (40+++Stden-Woche) - insofern werden viele -leider - nicht so ganz um Finanzdienstleister & Versicherungen herum kommen. Nicht jeder Kapitalanleger ist eben ein "vollprofessioneller Wirtschafts & Finanzprofessor" mit der halben Verwandtschaft bei Banken usw..-für eine langfristige "Do-it yourself-Kapitalanlage" bis zum Renteneintritt & danach!

    2.) Was mich an dem Infoblättchen des "Bundes der Versicherten" auch etwas stört, ist die Schwerpunktsetzung auf Kapitalerträge von Kapitalanlagen in Anleihen -wo teilweise ja bei Kapitalanlagen in Aktien häufig viel höhere Kapitalerträge erzielbar sind! Also der "Wertsteigerungseffekt" bei Aktien wird völlig unterschlagen (-ja-ausgeblendet!).

    Weiterhin betont das "Infoblättchen des Bundes der Versicherten" zu sehr den Kostenaspekt bei "Versicherungslösungen" (!) - natürlich kostet eine gute & exzellente Beratung & Qualität immer etwas mehr als die billigen & einfachen Ratschläge von den populistischen "Wunderheilern" bzw. dann kann man ja gleich wieder zu Omas Sparbuch gehen!

    "Frage in die Runde:

    gibt es neuere Erkenntnisse in der Sache, speziell BHW ?

    Erfahrungen / Erkenntnisse zu einer Schlichtung ?

    BHW Servicepauschale, BGH Urteil vom 15.11.2022 - XI ZR 551/21"=!!!

    Also ich habe einen "BHW-Altbausparvertrag" ( wahrscheinlich noch vor 2000- noch in der Ansparphase!) & ich habe BHW wegen der Erstattung des Serviceentgeltes angeschrieben & BHW hat mir am 11.1.2023 geantwortet (Andreas Lange - Leiter Kreditbestand), "dass man noch bis 30.6.2023 auf die Einrede der Verjährung verzichtet" & berechtigte Ansprüche bedient werden-welches ich so interpretiere, dass eine Erstattung des Serviceentgeltes bei mir erfolgt!

    Allerdings bin ich noch allerdings in der Ansparphase-d.h. eine Auszahlung des Bauspardarlehens ist noch nicht erfolgt & das Serviceentgelt (Servicepauschale) wurde bisher nur als eine Art "Kontoführungsgebühr" für den Sparvertrag erhoben & abgebucht!

    Ich hatte den Vertrag vor einigen Jahren nicht regelmäßig "bespart" (bzw. mir niedrigen Beiträgen bespart) & stellenweise nur liegen lassen.

    "Auch die Zusammenfassung vom Bund der Versicherten erklärt gut wie es um Fondgebundene LV steht:

    https://versicherungscheck.bundderversicherten.de/_Resources/Per…Leben_Rente.pdf"

    Die hier gemachten Angaben des "Bund der Versicherten" bedürfen einer Überprüfung (!)- jedenfalls liegen die hier genannten Wertzuwächse der "Fondversicherungen" von 6-8% p.a. oft deutlich höher & haben in den letzten Jahren schon mal deutlich über 10%...15%+++ (je nach Fondsversicherung & Portfolio usw.) gelegen.

    Leider waren die Aktienzuwächse in 2022 für Europa gering bzw. sogar oft auch verlustbehaftet-die wird sich aber kaum in den nächsten Jahren wiederholen!

    Geringe Wertzuwächse bei Fondversicherungen von 6-8% höchstens bei "Anleihefonds"!