Beiträge von Susalia

    Vielen Dank trotzdem . Das Erbe auszuschlagen wäre blöd gewesen . Das Dach ist zum Glück realtiv neu und Aussenanstrich auch 2018 gemacht. Tut mir leid , ich konnte mich nicht besser ausdrücken können. Aber ich habe die Versicherung heute erreicht und die hat mir Klarheit gebracht. Meine Eltern müssen ab 2023 bezahlen , vorher waren Sie noch nicht Besitzer der Wohnung . Und das war ja nur meine Frage sonst hätten meine Eltern die 400 euro geteilt durch 2 für 21 und 22 also 800 Euro nachgezahlt plus 2023. Sie wollen einfach alles richtig machen und ich bin jetzt erleichtert und sehr glücklich für diese Forum die haben mir schon sehr geholfen. :)

    Hallo Susalia,

    es tut mir leid, aus Ihren Schilderungen werde ich nicht schlau. So wie Sie es schildern, besteht jetzt erst eine 2-er Wohneigentümergemeinschaft. Um von einem Zweifamilienhaus in einheitlichem Eigentum zu einer 2-er WEG zu kommen, bedarf es einiger rechtlicher und behördlicher Schritte. Die müssten Ihre Eltern eigentlich mitbekommen haben. Sei es wie es sei, Ihre Eltern bedürfen dringend der rechtlichen Beratung zu allen Aspekten des jetzigen Eigentums. Suchen Sie sich einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt. Das wird Geld kosten, bewahrt Ihre Eltern aber hoffentlich vor einem ganz bösen Erwachen. Eine Ferndiagnose ist hier nicht möglich. Der Versicherungsaspekt ist dabei nur ein Randthema.

    Selbstverständlich braucht das Haus dringend eine Wohngebäudeversicherung. Wer allerdings dafür verantwortlich ist, diese abzuschließen, wage ich nach Ihren Schilderungen nicht zu bewerten. Die Frage, wer wem für welchen Zeitraum anteilige Versicherungsprämien erstatten muss, ist m.E. ziemlich nebensächlich. Falls Ihre Eltern tatsächlich Miteigentümer des Hauses geworden sind, lauern ganz andere Fallstricke und Probleme. Nochmals die dringende Bitte, Ihre Eltern sollten sich persönlich beraten lassen.

    Gruß Pumphut

    Vielen Dank für die schnelle ANTWORT meine Eltern sind eben über 80 ig und meine papa ein vollpflegefall und haben ne kleine Rente und für die ist alles hebräisch und wirhaben jetzt 2 Jahre ein Anwalt bezahlt der jetzt raus ist nach dem Notartermin und leider wohne ich 1000 km entfernt, vielleicht mache mal ein Termin bei der Versicherung und lass mich da beraten. V

    HALLO ITSCHYTOO

    Also Eltern war ja vorher in einem Mietverhältniss bei dieser Frau die ich schon als Kind kannte und ihrem Vater gehörte dass Haus. Und die untere Wohnung war vermietet und wir hatten immer die Versicherung mit den Mietern geteilt und Sie überwiesen wie auch 2019 für 2020 überwiesen. Dann ist im März 2020 gestorben und im Oktober 2020 haben meine Eltern per Brief ein Testament bekommen , dass Sie die dachgeschoss Wohnung geerbt haben und die untere Wohnung ein entfernter Verwandter mit dem Garten die alten Mieter mussten dann raus und der Sohn des neuen Besitzer ist eingezogen und die Schwester des neuen Besitzer die total verstritten sind wurde von der Frau als Verwalter weil Sie einige eingesetzt und mit unter Geld bekommen alles zu verwalten. Wir mussten auch ein Anwalt nehmen , weil fast 3 Jahre er dass immer wieder er was widersprochen hatte , weil im Garten bauen wollte etc.Und jetzt im Januar war endlich die Unterschrift beim notar , dass meine Eltern die Wohnung erben und die unteren die Wohnung und den Garten der entfernte Verwandte. Meine Eltern sind über 80ig und haben ne kleine Rente und sind total überfordert. . So wussten erst ab Januar dass die Versicherung von der privaten Person die alles verwaltet gekündigt was ich verstehe,

    Lieber Pumput

    Also das Zweifamilienhaus gehörte einer Frau die nicht mit uns verwandt ist. Meine Eltern haben , bisher nur als Mieter 50 Jahre darin gewohnt und ganz normal Miete an Sie bezahlt und die untere Wohnung war auch vermietet und ausser die Versicherung hat mein Vater alles vorgeschossen Öl, Niederwasser, Müll etc. und haben das dann mit den Mietern unten geteilt. Nach Ihrem Tod hat ein entfernten Verwandter die Wohnung und den gesamten Garten geerbt und die alten Mieter mussten raus und sein Sohn ist eingezogen. Im Oktober war dann die Testamentseröffnung und meine Eltern haben die Wohnung geerbt und die Schwester der unteren Wohnung hatte mit unter Geld bekommen um alles zu verwalten, weil Sie einige Besitze hatte. Meine Eltern haben jetzt im Januar die Wohnung als Besitzer unterschrieben und eben Anfang Januar haben meine Eltern ein Brief erhalten, dass jetzt kein Geld mehr da ist und die Versicherung werden zum 01.01.23 gekündigt. Bisher wussten meine Eltern die schon über 80ig sind wussten ja nicht mal den Namen der Versicherung und ja auf jedenfall dass Haus muss wieder versichert werden und mit der unteren Besitzer geteilt werden. Meine Frage war einfach , ob Sie dass jetzt zurückzahlen müssen die zwei Jahre 2021 und 2022 an die private Person, weil 2020 haben ja meine Eltern noch bezahlt.

    Hallo Ihr lieben hier nochmal eine Frage

    meine Eltern haben eine Wohnung geerbt in einem Zweifamilienhaus in der Sie schon 50 Jahre wohnen.Die Besitzerin ist am 28.03.2020 gestorben , aber durch den Besitzer der anderen Wohnung hat sich der Übertrag hinausgezögert und meine Eltern haben erst am 31.01.23 beim Notar unterschreiben können und wird jetzt erst in 4 Wochen im Grundbuch sein. Die Hausversicherung lief weiter und wurde von einer Nachlassverwalterin bezahlt und jetzt zum 01.01.23 gekündigt da es nicht die Schuld meiner Eltern so hinausgezögert . Meine Frage müssen meine Eltern die zwei Jahre bezahlte Versicherung zurückbezahlen an die Nachlassverwalterin und ist das Haus jetzt überhaupt noch versichert? Vielen Dank für eine Antwort

    Hallo Susalia und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    für die Berechnung der Erbschaftssteuer legt das Finanzamt den Verkehrswert einer Immobilie zugrunde, also den Kaufpreis, den das Objekt bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielen würde.

    Eine Begutachtung vor Ort findet i.dR. nicht statt, sondern orientiert sich an Marktwerten, die Immobilien vergleichbarer Größe/Lage auf dem Markt erzielen.

    Deine Eltern könnten auf eigene Rechnung einen staatl. anerkannten Immobiliengutachter mit einem Wertgutachten der Immobilie beauftragen, wenn Ihnen der angesetzte Wert der Immobilie zu hoch erscheint.

    Hallo

    meine Eltern haben eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus geerbt in der Sie schon 50 Jahre darin wohnen und Sie sind nicht mit der verstorbenen Person verwandt. Wie finde ich heraus wieviel die Wohnung wert ist und wieviel Erbschaftssteuer kommt auf Sie zu.Die Wohnung wurde auf 160000 geschätzt ohne dass ein Gutachter da war und die Wohnung ist 59qm gross . Das kommt meinen Eltern sehr viel vor. Wie kann man kann man das Ausrechnen .Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen