Alles anzeigenHallo Susalia,
Ich möchte Ihnen helfen, aber ohne belastbare Fakten geht es nun leider nicht.
Wenn Ihre Eltern wirklich Eigentümer von rund einer Hälfte des alten Hauses geworden sind, kann demnächst z.B. das Dach neu gedeckt werden müssen. Dann sind Ihre Eltern verpflichtet(!), die Hälfte der Kosten zu tragen. Das sind die zukünftigen Probleme Ihrer Eltern, nicht vordergründig die Versicherung. In der Situation Ihrer Eltern (Alter, kleine Rente) wären Ihre Eltern schlecht beraten gewesen, so ein Erbe anzunehmen.
Oder ist es ganz anders und Ihre Eltern haben „nur“ ein lebenslanges Nießbrauchrecht oder kostenloses Wohnrecht geerbt? (beides ist auch grundsätzlich erbschaftssteuerpflichtig). Dann würde sie die Wohngebäudeversicherung nichts angehen.
Was Sie bisher vorgetragen haben, eignet sich leider nicht für einen qualifizierten Ratschlag.
Gruß Pumphut
Vielen Dank trotzdem . Das Erbe auszuschlagen wäre blöd gewesen . Das Dach ist zum Glück realtiv neu und Aussenanstrich auch 2018 gemacht. Tut mir leid , ich konnte mich nicht besser ausdrücken können. Aber ich habe die Versicherung heute erreicht und die hat mir Klarheit gebracht. Meine Eltern müssen ab 2023 bezahlen , vorher waren Sie noch nicht Besitzer der Wohnung . Und das war ja nur meine Frage sonst hätten meine Eltern die 400 euro geteilt durch 2 für 21 und 22 also 800 Euro nachgezahlt plus 2023. Sie wollen einfach alles richtig machen und ich bin jetzt erleichtert und sehr glücklich für diese Forum die haben mir schon sehr geholfen.