Wen ein Ehepartner verstirbt, welcher Schulden mit in die Ehe eingebracht hat, Erbt man auch diese Schulden?
Beiträge von Chris981
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Achtung die Übernahme von Schenkungssteuer ist normalerweise ebenfalls eine Schenkung!
Okay davon habe ich ja noch garnicht gehört oder gelesen.
Ich bin aber doch bei dem Betrag und der Laufzeit so oder so innerhalb des Freibetrages und somit dürften doch keine Kosten anfallen.
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Chris981 In meinem Fall eines zinslosen Darlehens habe ich beim FA vorgesprochen, das mich an das für Schenkungen zuständige FA in meinem Bundesland weiter verwiesen hat.
Ergebnis eines Telefonates dorthin:
Der/die Darlehensgeber(in) zeigt gegenüber dem FA das zinslose Darlehen an, indem eine Kopie des Darlehensvertrages zugesandt wird. (Bei Anzeige per Mail erhält man eine formale Bestätigung über den Erhalt.)
Das FA prüft und wendet sich dann mit dem Ergebnis (Schenkungssteuer ja/nein) an den Beschenkten.
Im zinslosen Fall hat dieser Vorgang nichts mit der Einkommenssteuer zu tun. Ob und wie das FA bei Kontakt mit jemandem, der keine Steuernummer hat, auf nicht erfolgte Steuererklärungen reagiert, kann hier natürlich nicht vorausgesagt werden.Ich danke Ihnen und ja soweit bin ich auch gekommen mit dem FA.
Wen trage ich ein das die eventuell anfallenden Schenkungssteuer an mich als Schenker geht da ich ja immer Steuererklärungen mache aber hoffe das auch ich wegen der geringen Höhe keine Schenkungssteuer Erklärung machen muss.
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Ich vermute er meint gar nicht "Schwierigkeiten mit dem Finanzamt" sondern wirklich Schwierigkeiten mit der Steuererklärung im Sinne von Angst davor sich damit zu beschäftigen?
Da kenne ich einige und das ist ja auch am Anfang nicht so ganz leicht.
Wenn dem so ist (und sonst an andere):
Klickt Euch einfach mal mit einem Steuerprogramm (Wiso Steuer, Aldi Steuer...) von vorne bis hinten durch (abschicken kann man ja noch, wenn man sich traut).
Am Ende bleiben nur wenige Zweige des unüberschaubaren Monsters die für Euch relevant sind.
Dafür gibt es vermutlich jedes Jahr ein paar hundert Euro zurück und man lernt irgendwann was welche Auswirkungen hat und kann sich anpassen.
Ich persönlich arbeite mit Elster online.
Leider möchte mein Bruder einfach nicht mehr an diese Geschichte ran und lässt sich immer Geld durch die Lappen gehen.
Aber es ist ja seine Entscheidung.
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Mach das so, dann machst du nichts verkehrt. Für alle Fälle sichere Dir einen gedruckten oder gescannten Beleg dieser Überweisung, um ihn notfalls auch nach x Jahren präsentieren zu können.
Ergänzungsweise natürlich auch den betreffenden Kontoauszug.
Gruß
Alexis
Ja meine meine Kontoauszug beware ich mir immer viele Jahre auf.
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Mal eine andere Frage: Wie willst du deinem Bruder denn die 30k zukommen lassen? In bar? Wenn du ihm das Geld überweist wird vermutlich eh die Bank Fragen stellen und u.U. dem Finanzamt melden. Wenn die dann erstmal von einer Schenkung ausgehen wärst du mit 30k auch über dem Freibetrag... Schon deshalb würde ich das FA informieren, dass es sich hier nicht um eine Schenkung sondern einen zinslosen Kredit handelt.
Ich werde es natürlich überweisen damit mein Bruder die anstehende Zahlung bedienen kann.
Ich denke nicht das die Bank da viele Fragen stellen wird aber bestimmt wird sie es dem FA mitteilen da könntest du recht haben.
Auf der Überweisung steht ja auch dann zinsloses Darlehen somit ist es ja keine Schenkung.
Eine formlose Meldung werde ich wohl trotzdem machen dürfen.
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Dann ruf an und frag nach. Ein Telefonat hat bisher noch keine Steuererklärungspflicht ausgelöst.
Als wir letztens was geschenkt bekommen haben, mussten wir keine Steuererklärung abgeben. Wir haben es natürlich trotzdem gemacht

Ist natürlich die Frage wie viel ihr geschenkt bekommen habt.
Meinem Bruder würde ich ja nur Zinsen ersparen .
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Man möchte fast nachfragen, woher die Angst vor der Steuererklärung. Aber ich lass das. ?
Na ja bei mir stellt sich dann wieder die Frage wie und wo ich das in der Steuererklärung angeben muss.
Mein Bruder hingegen hat einfach keine Lust auf ausfüllen der Steuererklärung warum auch immer.
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pardon, dann ergänze bitte "mit einem Zinssatz von 3,5%".
Du hast oben doch selbst rausgefunden, dass alles formlos sein muss.
Und ihr müsst auch keine Steuererklärung machen. Und selbst wenn.... Da führt dann nunmal kein Weg dran vorbei.
Ansonsten mach das, was @ika schreibt. Einfach mal anrufen und nachfragen. Die beißen nicht

Mir ist wichtig das mein Bruder und ich wegen dem Darlehen keine Steuererklärung machen brauchen, den sonst komme neue Fragen auf und ich habe eh schon Schwierigkeiten mit meiner Steuererklärung.
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Sehr geehrter Herr Finanzamt,
Ich (Steuernummer XXX) gewähre meinem Bruder (Steuernummer YYY) für die Dauer von X Jahren ein zinsloses Darlehen in Höhe von ZZZ €.
Mit freundlichen Grüßen
Chris981
Die Frage ist aber mit welchem Zinssatz das FA tatsächlich arbeitet.
Darüber hinaus muss ich dann bestimmt ein Darlehnvertag einreichen mit der Höhe der Gesamtsumme den gewährten Darhlehns in meinem Fall 30.000€
Wen ich dann pech habe muß ich es in der Steuererklärung angeben und mein Bruder auch welcher noch nie eine gemacht hat.
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Ich würde einfach dem FA schreiben und gut is. Die melden sich dann schon, wenn sie was wollen.
Aber was soll ich dem FA den schreiben?
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Ein zinsloses Darlehen ist doch keine Schenkung, oder?
Das Darlehen selbst nicht den das wird ja zurück gezahlt aber den zinzvorteil für den der das zinsloses darlehen bekommt und das zählt wohl schon als Schenkung.
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Also muss ich das dem Finanzamt melden und drauf warten was sie entscheiden und von mir anfordern?
Das habe ich auf der Seite von Finanzamt gefunden.:
Bei einer Schenkung haben der Schenker und der Beschenkte die Pflicht, dem zuständigen Schenkungsteuer-Finanzamt die Schenkung formlos anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem Sie von der Erbschaft bzw. Schenkung Kenntnis erlangt haben.
Den Erwerb müssen Sie sogar dann anzeigen, wenn die Freibeträge nicht überschritten werden. Das Finanzamt überprüft dann,
- ob eine Schenkungsteuererklärung anzufordern ist (weil Sie z.B. innerhalb der letzten zehn Jahre von der gleichen Person bereits eine Schenkung erhalten haben) und
- ob eventuell Kontrollmitteilungen für das Einkommensteuer-Finanzamt angefertigt werden müssen.
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Ich mache ja immer meine Steuererklärung aber mein Bruder möchte das nicht machen.
Aber das ist ja auch seine Entscheidung.
Mir ist wichtig zu wissen ob ich das Darlehen dem Finanzamt melden muss und vielleicht dann auch noch in meiner Steuererklärung angeben muss.
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Ich danke Ihnen für Ihren Tipp.
Ich möchte aber eigentlich verhindern das ich später eine Steuererklärung machen muss wegen einem Darlehen.
Mein Bruder hat zum Beispiel noch nie eine Steuererklärung gemacht.
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Hallo ich habe eventuell vor meinen Bruder ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30. 000 € zur verfühgung zu stellen, welches er innerhalb von 5 Jahen in Raten zurück zahlen würde.
Ich will meinem Bruder einfach nur helfen und nicht bereichern.
Ich habe allerdings im Internet gelesen, das die entgangenen Zinsen als Schenkung angesehen werden kann oder wird da der Darlehnsnehmer Vorteile hat indem er keine Zinsen bezahlt.
Das Finanzamt nimmt dann wohl als Grundlage Jahreszins von 5.5 % an.
In meinem Fall würden also 1. 650€ Jährlich und in 5 Jahren 8. 250€ entgangenen Zinsen angenommen werden.
Da aber unter Geschwistern eine Schenkungs freigrenze von 20. 000€ in 10 Jahren besteht, in unserem fallen keine schenkungssteuer an.
Im Internet steht das man schenkungen innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Schenkungssteuer Finanzamt informieren muss über die sogenannte Schenkung und diese dann entscheidet ob einen Schenkungssteuererkkärung angefordert werden muss.
Was müsste ich dabei beachten?
- muss ich die sogenannte Schenkung in der Steuererklärung mit angeben
- ist es wirklich wichtig das Finanzamt darüber darüber zu informieren
- erfährt das Finanzamt überhaupt von diesem Darlehen ohne eine Meldung davon
Ich will meinen Bruder doch nur unterstützen in dieser Situation und mich nicht bereiern.
Ich bedanke mich schon mal für alle Informationen dazu.