Beiträge von Chris981

    Chris981 In meinem Fall eines zinslosen Darlehens habe ich beim FA vorgesprochen, das mich an das für Schenkungen zuständige FA in meinem Bundesland weiter verwiesen hat.
    Ergebnis eines Telefonates dorthin:
    Der/die Darlehensgeber(in) zeigt gegenüber dem FA das zinslose Darlehen an, indem eine Kopie des Darlehensvertrages zugesandt wird. (Bei Anzeige per Mail erhält man eine formale Bestätigung über den Erhalt.)
    Das FA prüft und wendet sich dann mit dem Ergebnis (Schenkungssteuer ja/nein) an den Beschenkten.
    Im zinslosen Fall hat dieser Vorgang nichts mit der Einkommenssteuer zu tun. Ob und wie das FA bei Kontakt mit jemandem, der keine Steuernummer hat, auf nicht erfolgte Steuererklärungen reagiert, kann hier natürlich nicht vorausgesagt werden.

    Ich danke Ihnen und ja soweit bin ich auch gekommen mit dem FA.

    Wen trage ich ein das die eventuell anfallenden Schenkungssteuer an mich als Schenker geht da ich ja immer Steuererklärungen mache aber hoffe das auch ich wegen der geringen Höhe keine Schenkungssteuer Erklärung machen muss.

    Ich persönlich arbeite mit Elster online.

    Leider möchte mein Bruder einfach nicht mehr an diese Geschichte ran und lässt sich immer Geld durch die Lappen gehen.

    Aber es ist ja seine Entscheidung.

    Mal eine andere Frage: Wie willst du deinem Bruder denn die 30k zukommen lassen? In bar? Wenn du ihm das Geld überweist wird vermutlich eh die Bank Fragen stellen und u.U. dem Finanzamt melden. Wenn die dann erstmal von einer Schenkung ausgehen wärst du mit 30k auch über dem Freibetrag... Schon deshalb würde ich das FA informieren, dass es sich hier nicht um eine Schenkung sondern einen zinslosen Kredit handelt.

    Ich werde es natürlich überweisen damit mein Bruder die anstehende Zahlung bedienen kann.

    Ich denke nicht das die Bank da viele Fragen stellen wird aber bestimmt wird sie es dem FA mitteilen da könntest du recht haben.

    Auf der Überweisung steht ja auch dann zinsloses Darlehen somit ist es ja keine Schenkung.

    Eine formlose Meldung werde ich wohl trotzdem machen dürfen.

    Dann ruf an und frag nach. Ein Telefonat hat bisher noch keine Steuererklärungspflicht ausgelöst.

    Als wir letztens was geschenkt bekommen haben, mussten wir keine Steuererklärung abgeben. Wir haben es natürlich trotzdem gemacht ;)

    Ist natürlich die Frage wie viel ihr geschenkt bekommen habt.

    Meinem Bruder würde ich ja nur Zinsen ersparen .

    pardon, dann ergänze bitte "mit einem Zinssatz von 3,5%".

    Du hast oben doch selbst rausgefunden, dass alles formlos sein muss.

    Und ihr müsst auch keine Steuererklärung machen. Und selbst wenn.... Da führt dann nunmal kein Weg dran vorbei.

    Ansonsten mach das, was @ika schreibt. Einfach mal anrufen und nachfragen. Die beißen nicht :)

    Mir ist wichtig das mein Bruder und ich wegen dem Darlehen keine Steuererklärung machen brauchen, den sonst komme neue Fragen auf und ich habe eh schon Schwierigkeiten mit meiner Steuererklärung.


    .

    Also muss ich das dem Finanzamt melden und drauf warten was sie entscheiden und von mir anfordern?

    Das habe ich auf der Seite von Finanzamt gefunden.:

    Bei einer Schenkung haben der Schenker und der Beschenkte die Pflicht, dem zuständigen Schenkungsteuer-Finanzamt die Schenkung formlos anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem Sie von der Erbschaft bzw. Schenkung Kenntnis erlangt haben.

    Den Erwerb müssen Sie sogar dann anzeigen, wenn die Freibeträge nicht überschritten werden. Das Finanzamt überprüft dann,

    • ob eine Schenkungsteuererklärung anzufordern ist (weil Sie z.B. innerhalb der letzten zehn Jahre von der gleichen Person bereits eine Schenkung erhalten haben) und
    • ob eventuell Kontrollmitteilungen für das Einkommensteuer-Finanzamt angefertigt werden müssen.

    Hallo ich habe eventuell vor meinen Bruder ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30. 000 € zur verfühgung zu stellen, welches er innerhalb von 5 Jahen in Raten zurück zahlen würde.

    Ich will meinem Bruder einfach nur helfen und nicht bereichern.

    Ich habe allerdings im Internet gelesen, das die entgangenen Zinsen als Schenkung angesehen werden kann oder wird da der Darlehnsnehmer Vorteile hat indem er keine Zinsen bezahlt.

    Das Finanzamt nimmt dann wohl als Grundlage Jahreszins von 5.5 % an.

    In meinem Fall würden also 1. 650€ Jährlich und in 5 Jahren 8. 250€ entgangenen Zinsen angenommen werden.

    Da aber unter Geschwistern eine Schenkungs freigrenze von 20. 000€ in 10 Jahren besteht, in unserem fallen keine schenkungssteuer an.

    Im Internet steht das man schenkungen innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Schenkungssteuer Finanzamt informieren muss über die sogenannte Schenkung und diese dann entscheidet ob einen Schenkungssteuererkkärung angefordert werden muss.

    Was müsste ich dabei beachten?

    - muss ich die sogenannte Schenkung in der Steuererklärung mit angeben

    - ist es wirklich wichtig das Finanzamt darüber darüber zu informieren

    - erfährt das Finanzamt überhaupt von diesem Darlehen ohne eine Meldung davon

    Ich will meinen Bruder doch nur unterstützen in dieser Situation und mich nicht bereiern.

    Ich bedanke mich schon mal für alle Informationen dazu.