Zinsloses Darlehen unter Geschwistern

  • Hallo ich habe eventuell vor meinen Bruder ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30. 000 € zur verfühgung zu stellen, welches er innerhalb von 5 Jahen in Raten zurück zahlen würde.


    Ich will meinem Bruder einfach nur helfen und nicht bereichern.

    Ich habe allerdings im Internet gelesen, das die entgangenen Zinsen als Schenkung angesehen werden kann oder wird da der Darlehnsnehmer Vorteile hat indem er keine Zinsen bezahlt.

    Das Finanzamt nimmt dann wohl als Grundlage Jahreszins von 5.5 % an.

    In meinem Fall würden also 1. 650€ Jährlich und in 5 Jahren 8. 250€ entgangenen Zinsen angenommen werden.

    Da aber unter Geschwistern eine Schenkungs freigrenze von 20. 000€ in 10 Jahren besteht, in unserem fallen keine schenkungssteuer an.


    Im Internet steht das man schenkungen innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Schenkungssteuer Finanzamt informieren muss über die sogenannte Schenkung und diese dann entscheidet ob einen Schenkungssteuererkkärung angefordert werden muss.


    Was müsste ich dabei beachten?

    - muss ich die sogenannte Schenkung in der Steuererklärung mit angeben

    - ist es wirklich wichtig das Finanzamt darüber darüber zu informieren

    - erfährt das Finanzamt überhaupt von diesem Darlehen ohne eine Meldung davon


    Ich will meinen Bruder doch nur unterstützen in dieser Situation und mich nicht bereiern.


    Ich bedanke mich schon mal für alle Informationen dazu.

  • Folgendes habe ich gefunden:


    Kann nachgewiesen werden, dass der marktübliche Zinssatz für die Aufnahme eines vergleichbaren Darlehens (insbesondere Höhe, Besicherung, Laufzeit, Kündbarkeit) unter dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5,5 %im Jahr liegt, kann für die Bewertung des Nutzungsvorteils von dem nachgewiesenen Zinssatz ausgegangen werden."Kann nachgewiesen werden, dass der marktübliche Zinssatz für die Aufnahme eines vergleichbaren Darlehens (insbesondere Höhe, Besicherung, Laufzeit, Kündbarkeit) unter dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5,5 %im Jahr liegt, kann für die Bewertung des Nutzungsvorteils von dem nachgewiesenen Zinssatz ausgegangen werden."


    https://www.haufe.de/recht/deu…k_PI17574_HI15020011.html


    Informieren muss man wohl tatsächlich, ich gehe davon aus, dass da ein formloses Schreiben genügt.


    Aber wieder typisch für unseren Staat - die Beschäftigungsunwilligen mit 5 Kindern müssen ja gezahlt werden.


    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Was müsste ich dabei beachten?

    - muss ich die sogenannte Schenkung in der Steuererklärung mit angeben

    - ist es wirklich wichtig das Finanzamt darüber darüber zu informieren

    - erfährt das Finanzamt überhaupt von diesem Darlehen ohne eine Meldung davon

    Ein formloses Schreiben dürfte genügen.


    Und zur letzten Frage: Wenn niemand plappert, vermutlich nicht. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen und der Teufel steckt im Detail. Zudem ist ein ruhiges Gewissen ein sanftes Ruhekissen. Und rechtskonformes Handeln ist ein Wert an sich. Das Briefle ans FA ist ja schnell geschrieben.

  • Ich danke Ihnen für Ihren Tipp.

    Ich möchte aber eigentlich verhindern das ich später eine Steuererklärung machen muss wegen einem Darlehen.

    Mein Bruder hat zum Beispiel noch nie eine Steuererklärung gemacht.

  • Ich mache ja immer meine Steuererklärung aber mein Bruder möchte das nicht machen.

    Aber das ist ja auch seine Entscheidung.

    Mir ist wichtig zu wissen ob ich das Darlehen dem Finanzamt melden muss und vielleicht dann auch noch in meiner Steuererklärung angeben muss.

  • Mir ist wichtig zu wissen ob ich das Darlehen dem Finanzamt melden muss und vielleicht dann auch noch in meiner Steuererklärung angeben muss.

    Die Antwort hast Du bereits bekommen. Ja, das musst Du, weil so die Rechtslage ist.

  • Also muss ich das dem Finanzamt melden und drauf warten was sie entscheiden und von mir anfordern?

    Das habe ich auf der Seite von Finanzamt gefunden.:

    Bei einer Schenkung haben der Schenker und der Beschenkte die Pflicht, dem zuständigen Schenkungsteuer-Finanzamt die Schenkung formlos anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem Sie von der Erbschaft bzw. Schenkung Kenntnis erlangt haben.

    Den Erwerb müssen Sie sogar dann anzeigen, wenn die Freibeträge nicht überschritten werden. Das Finanzamt überprüft dann,

    • ob eine Schenkungsteuererklärung anzufordern ist (weil Sie z.B. innerhalb der letzten zehn Jahre von der gleichen Person bereits eine Schenkung erhalten haben) und
    • ob eventuell Kontrollmitteilungen für das Einkommensteuer-Finanzamt angefertigt werden müssen.
  • ika Hast du oben etwa nicht mitgelesen? ^^


    Ich würde einfach dem FA schreiben und gut is. Die melden sich dann schon, wenn sie was wollen.

    Ja schon, hab die Tragweite offenbar nicht erfasst. Dann frag ich mal das FA wegen meiner verliehenen 5k an. Dass dort ggf. was zu tun ist, war mir nicht klar.

  • pardon, dann ergänze bitte "mit einem Zinssatz von 3,5%".


    Du hast oben doch selbst rausgefunden, dass alles formlos sein muss.

    Und ihr müsst auch keine Steuererklärung machen. Und selbst wenn.... Da führt dann nunmal kein Weg dran vorbei.


    Ansonsten mach das, was ika schreibt. Einfach mal anrufen und nachfragen. Die beißen nicht :)

  • Mir ist wichtig das mein Bruder und ich wegen dem Darlehen keine Steuererklärung machen brauchen, den sonst komme neue Fragen auf und ich habe eh schon Schwierigkeiten mit meiner Steuererklärung.



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  • Mir ist wichtig das mein Bruder und ich wegen dem Darlehen keine Steuererklärung machen brauchen, den sonst komme neue Fragen auf und ich habe eh schon Schwierigkeiten mit meiner Steuererklärung.



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    Man möchte fast nachfragen, woher die Angst vor der Steuererklärung. Aber ich lass das. ?