Hallo zusammen,
bei Erwerbstätigen wird nur das Einkommen zu Grunde gelegt ( 100.000 € anno )
Bei Rentnern sieht die Rechtsprechung anders aus!
Da Rentner keine Vorsorge mehr für's Alter aufbauen sondern ihre Vorsorge abbauen,
sprich ausgeben, führt es dazu, dass das Sozialamt das fürs Alter angesparte " Vermögen "
in eine Art Rente umwandelt, die als fiktives Einkommen zur normalen Rente
hinzu gerechnet wird.
Bei dieser Berechnung wird ein Kapitalisierungsfaktor zu Grunde gelegt.
Diesen Faktor nimmt das Sozialamt und die Gerichte.
Meine Frage hierzu, wie wird dieser Faktor errechnet?
LG