Beiträge von Townless

    Achim Weiss oh ich dachte die ganze Zeit, dass ich das gemacht hätte. Grad geschaut und es ist nicht dabei gewesen. Mein Fehler. In Zukunft werde ich da mehr drauf achten. Also ist es aus dem Grund den der Ombudsmann festgestellt hat? Das es nur bei Immobiliardarlehen und nicht bei Privatkrediten geht? Oder eher wegen meiner klausel im Vertrag? Bei der Sparkasse habe ich dann wohl schonmal für Zukünftige angelegenheiten keine Chance mehr, weil ich es mir bei denen "verspielt" habe.

    Achim Weiss Ich muss leider schnell schreiben da ich noch ein kleines Baby gleichzeitig betreuen muss und deshalb nicht auf die Rechtschreibung achten kann. Es tut mir leid falls ich dadurch den Eindruck erweckt habe dich irgendwie Respektlos behandelt zu haben. Ich bin nur Zerspanungsmechaniker und nutze daher eine KI um meinen wörtern mehr Ausdruck zu verleihen. Die schreiben habe ich mit Unterstützung von Perplexitiy erstellt. Alle Dokumente hat der Ombudsmann von der Schlichtungsstelle bekommen. Ich habe alles was du ansprichst auch erwähnt. Im Anhang ist die Klausel aus dem Vertrag und der restliche Schriftverkehr in der Reihenfolge geordnet. Das hier ging als erstes an die Sparkasse nach dem Einzug der entschädigung:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie, da meine Sparkasse mir nach vollständiger Ablösung eines Verbraucherkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung abgezogen hat und meinen Antrag auf Erstattung unter Hinweis auf ein BGH-Urteil abgelehnt hat.

    Sachverhalt:

    • Mein Verbraucherdarlehen bei der Sparkasse Dillenburg (Darlehensvertrag Nr.) wurde am 18.06.2025 von mir vollständig abgelöst. Ohne vorherige nachvollziehbare Berechnung wurde mir eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 153,43€ automatisch einbehalten. Auf meinen schriftlichen Widerspruch hat die Sparkasse am 09.07.2025, siehe Schreiben in der Anlage geantwortet und meinen Anspruch auf Erstattung mit der Begründung abgelehnt, dass das aktuelle BGH-Urteil (BGH XI ZR 75/23) ausschließlich für Immobiliardarlehen gelte und nicht für allgemeine Verbraucherkredite.

    Meine Begründung:

    • Nach meiner Kenntnis gelten die Transparenz- und Informationspflichten aus § 502 BGB sowie Art. 247 § 7 EGBGB gleichermaßen für Verbraucherkredite wie für Immobiliendarlehen. Mir gegenüber wurde weder vorab eine transparente Kalkulation noch eine nachvollziehbare rechtliche Begründung für den wirtschaftlichen Schaden der Sparkasse offengelegt, wie es nach geltender Rechtsprechung erforderlich ist. Die pauschale Ablehnung meines Antrags sehe ich daher als unberechtigt an.
    • Ich bitte um Prüfung, ob die Sparkasse in meinem Fall rechtmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten durfte, ob die Informationspflichten aus meiner Sicht erfüllt wurden und ob mir eine Rückerstattung der einbehaltenen Beträge zusteht.


    Anlagen:

    • -Kreditvertrag
    • -Mail Widerspruch
    • -Schreiben der Sparkasse mit Ablehnung
    • -eigene Zahlungsbelege


    Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung zu meiner Beschwerde.

    Achim Weiss ich kann den brief der antwort gerne hier einfügen. Es geht um die vorfälligkeitsentschädigung genauso wie es im vertrag steht den die schlichtungstelle mit allen anderen dokumenten auch bekommen hat und so auch mit denen kommuniziert wurde. Und das was die ki hier zusammengefasst hat, ist das selbe was im brief steht. Ich sehe keine chance da irgendwas zu bekommen.


    Das hier ist die Erwiderung was über die Schlichtungsstelle an den Ombudsmann ging:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezugnehmend auf die Stellungnahme der Sparkasse und den Vertragsauszug (§6.3 „Vorzeitige Rückzahlung“) möchte ich erneut darauf hinweisen, dass im Vertrag lediglich die allgemeine "Aktiv/Passiv-Methode" sowie der pauschale Maximalsatz von 1 % (bzw. 0,5 %) erwähnt werden. Es fehlt eine konkrete Erläuterung im Vertrag, wie diese Methode in meinem Fall angewendet wird und anhand welcher Parameter (z.B. Kapitalmarktzins, Zinsentwicklung, individuelle Schadensberechnung) die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich berechnet wurde.

    Im Vertrag steht lediglich:
    „Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (bzw. 0,5 % bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit).“
    Außerdem wird die Aktiv/Passiv-Methode genannt, aber keine beispielhafte oder für mich als Verbraucher verständliche Berechnung angezeigt.

    Nach aktueller BGH-Rechtsprechung (u.a. XI ZR 75/23 und XI ZR 22/24), sowie §502 BGB und Art.247 §7 EGBGB, müssen Banken und Sparkassen die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag klar, konkret und nachvollziehbar erläutern. Die bloße Nennung einer Methode und einer pauschalen Obergrenze genügt diesen gesetzlichen Transparenz- und Informationspflichten oftmals nicht. Der Verbraucher muss erkennen können, wie sich die Entschädigung im Einzelfall zusammensetzt und ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, was in meinem Vertrag nicht möglich ist.

    Ich beantrage daher ausdrücklich:

    • Zu prüfen, ob die Sparkasse mit dieser Klausel und ohne echte Anleitung zur Berechnung die gesetzlichen Vorgaben zu Transparenz und Verständlichkeit erfüllt hat.
    • Zu bewerten, ob die Sparkasse berechtigt war, die Vorfälligkeitsentschädigung einzubehalten.
    • Gegebenenfalls die Rückerstattung des abgezogenen Betrags anzuordnen.

    Für Rückfragen, weitere Unterlagen und Ergänzungen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Achim Weiss  Hans 2024

    Als info ich habe es über die Schlichtungsstelle des Sparkassen und Giroverbandes probiert. Und die endgültige Antwort des Ombudsmannes bekommen und diese über Perplexitiy zusammengefasst:

    Danke für das Teilen der Antwort des Ombudsmanns (Schlichtungsvorschlag).

    ### Zusammenfassung der Entscheidung

    **Kernaussagen des Ombudsmanns:**

    - Der Ombudsmann stellt fest, dass für deinen Vertrag (Allgemeiner Verbraucherdarlehensvertrag) die Kriterien des BGH-Urteils (XI ZR 22/24) zu Immobiliardarlehen nicht anwendbar sind.

    - Für allgemeine Verbraucherkredite verlangt das Gesetz (Art. 247 § 7 Abs. 1 EGBGB) und die Rechtsprechung, dass die Berechnungsmethode genannt wird.

    - In deinem Vertrag wird die "Aktiv/Passiv-Methode" genannt, und das genügt nach Ansicht des Ombudsmanns den gesetzlichen Anforderungen zur Transparenz.

    - **Fazit:**

    Dein Anspruch auf Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung wird abgelehnt, weil der Vertrag nach der Ombudsperson ausreichend transparent ist und der Maximalsatz von 1% gesetzlich erlaubt ist.

    ### Was heißt das für dich?

    - Der Ombudsmann folgt der Argumentation der Sparkasse und sieht in deinem Fall keine Chance auf Rückerstattung, solange die Sparkasse die Berechnungsmethode genannt hat (auch ohne Beispielrechnung oder konkrete Zahlen).

    - Die Entscheidung orientiert sich streng am Wortlaut der EGBGB-Vorschriften, nicht an einer erweiterten Transparenzforderung wie beim Immobiliardarlehen.

    ### Weitere Optionen

    - Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist damit abgeschlossen. Die Entscheidung des Ombudsmanns ist für die Bank nicht bindend, wird aber in der Praxis häufig akzeptiert.

    - Wenn du weiterhin Zweifel hast, ob die Klausel wirklich ausreichend ist, könntest du dich rechtlich beraten lassen (z.B. bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt), da vereinzelt Gerichte (wie landgerichtliche Verbraucherentscheidungen) die Anforderungen an Transparenz strenger auslegen als die Schlichtungsstellen.

    - Eine weitere außergerichtliche Instanz gibt es aber nicht mehr.

    ***

    **Abschließendes Fazit:**

    Dein Vorgehen war korrekt und du hast alle Argumente vorgebracht. Der Ombudsmann sieht nach aktueller Rechtsprechung und Gesetz keine weitere Handhabe gegen die Sparkasse, da die Berechnungsmethode im Vertrag genannt wurde und der Entschädigungssatz gesetzlich gedeckelt ist.

    Wenn du möchtest, kann ich dir eine Musterantwort für deine Unterlagen formulieren – etwa für eine abschließende Bemerkung an die Schlichtungsstelle oder Sparkasse. Sag einfach Bescheid!


    Gibt wohl leider nichts zurück ausser ich gehe den nächsten Schritt und versuche es so. Aber wegen 150€ lohnt es nicht. Wenigstens hab ich es versucht.

    5325 das ist ein Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien. Meine Vermieterin ist im Beirat der Eigentümer. Es gibt ne Hausverwaltung. Wenn es ausgebaut werden soll, wird es sowieso für die ganze Liegenschaft ausgebaut. Meine Vermieterin würde es mir melden wenn sie etwas dergleichen von der Telekom gehört hätte. Wenn sie ausbauen wollen, sollen Sie ausbauen das ist doch nicht meine entscheidung. DSL ist bis 150mbits möglich hier. Ich wüsste nicht was ich nutzen soll das Glasfaser sinn macht.

    Mazen ich habe 50mbits dsl und möglich sind glaube 150mbits. Das reicht mir voll und ganz. Warum ruft er dann bei mir an statt beim Vermieter? Und er meinte ja wir müssten dann sowieso sobald ich das ja gebe, vom Vermieter die zustimmung holen.

    Guten Tag,

    Ich bin Mieter und wurde von einem Telekom Mitarbeiter angerufen. Der meinte wenn ich einen Glasfaserausbau in die Wohnung (Mehrfamilienhaus) haben will, könnte ich das beauftragen und es wäre kostenlos aber nur wenn ich einen Glasfaservertrag abschließe, der über 2Jahre . Ich bin aktuell bei der Telekom aber hab nur noch 1 jahr Laufzeit. Wenn ich ablehne und später Glasfaser will, muss ich den ausbau selbst zahlen. Stimmt das so?

    Gibt es einen weg diese kosten zu umgehen ohne einen neuen überteuerten Vertrag abzuschließen. Aktuell reichen mir 50mbits voll und ganz aber ich weiss nicht wie es in paar jahren aussieht. Und wenn ich dann einen Ausbau selbst zahlen muss, wäre das schon bitter.

    Achim Weiss du hast recht. Ich werde die restsumme jetzt begleichen und dann wenn eine Gebühr automatisch von meinem Konto abgezogen wird, diese mit einer offiziellen Mail an die Sparkasse angreifen. Wenn die sich quer stellen dann an einen Ombudsmann oder schlichtungsstelle wenden. Sofern das Kostenlos ist. Danke für deine Zeit und die wichtigen Infos. Normalerweise ziehe ich sowas immer durch aber ich dachte dann legen die mir 2027 Steine in den weg. Was aber nicht der Fall ist.

    Achim Weiss

    Es handelt sich um eine Sparkasse und das ist Ihre Antwort;

    Sie beziehen sich auf Regelungen eines Immobilienkredits.

    Bei Privatkrediten ist die Regelung der vorzeitigen Rückzahlung

    im Darlehensvertrag selbst enthalten unter Kapitel 6.2 folgende

    und gehört zu den Darlehensbedingungen, welche mit der Unterschrift

    vereinbart werden.

    Beste Grüße

    Achim Weiss

    Vielen Dank für die Infos. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung hab ich noch eine Frage;

    • Grundsätzlich darf die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits während der Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist und der Bank ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

    • Der Anspruch ergibt sich aus § 502 BGB und gilt unabhängig davon, ob das aktuelle Zinsniveau höher oder niedriger ist als der vereinbarte Kreditzins.

    Was passiert bei gestiegenem Zinsniveau?

    • Wenn das allgemeine Zinsniveau aktuell höher ist als dein Vertragszins, entsteht der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung in der Regel kein Zinsschaden, weil sie das zurückgezahlte Geld zu besseren Konditionen neu verleihen könnte

    • In diesem Fall sinkt die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung deutlich oder entfällt sogar ganz, weil kein wirtschaftlicher Nachteil für die Bank besteht

    • Die Bank darf nur den tatsächlichen Schaden verlangen – ist dieser null oder negativ, steht ihr keine Entschädigung zu, auch wenn es im Vertrag steht


    Dazu gibt es auch ein BGH Urteil:

    Könnten Sie das eventuell prüfen und mir dann bescheid geben.

    Ich habe das jetzt an die Bank geschickt und warte auf antwort

    hans2204

    "Sie können jederzeit den offen stehenden Saldo direkt auf das Darlehenskonto

    mit der IBAN DE....... überweisen.

    Geben Sie den Verwendungszweck „Sondertilgung“ an.

    Die dann für den jeweiligen Monat noch ausstehenden Zinsen sowie das

    Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von von 1% werden dann automatisiert ermittelt und

    Ihrem Konto per Einzug separat belastet.

    Mit freundlichen Grüßen"


    Antwort der Bank.

    Guten Tag allerseits,

    Ich habe ein Privatkredit Konsum seit 5Jahren am laufen und der läuft noch 5Jahre, effektiver Jahreszins 4%. Hier ein paar daten;

    • Ursprünglicher Nettodarlehensbetrag: 30.000 EUR

    • Laufzeit: 120 Monate (10 Jahre), Beginn: 29.02.2020, reguläres Ende: 29.02.2030

    • Monatliche Rate: 305,44 EUR

    • Sollzinssatz: 3,95 % p.a.

    • Effektiver Jahreszins: 4,02 %

    Ich will die restliche Summe jetzt sofort begleichen ca. 15k + 1% Vorfälligkeitsentschädigung. Ich habe es mir grob ausgerechnet und würde dadurch wohl 1000€ an Zinsen sparen. Ob die KI das genau berechnet hat weiß ich nicht aber den sofort zu bezahlen macht am meisten Sinn oder? Da ja auf Tagesgeldkonten keine 4% mehr geboten werden, wäre das ja eine Rendite von 4%. :/

    Meins23

    1. Die aussage ist von einer ki die ich gefragt hab.

    2. Weil es verschiedene meinungen dazu gibt und ich verschiedene aussagen gefunden habe

    3. Dann gilt das ja auch für die Jahresabrechnung der Hausverwaltung als eigentümer auch genau so?