Also wir haben es einsstimmig angenommen, dass es ab 2024 sauber weitergeht und alles davor vergessen ist. Bei dem alten Verwalter hat der Mitarbeiter total schlecht gearbeitet und auch schlampig Buchhaltung geführt, so dass man nichts nachvollziehen kann. Aber laut neuer Hausverwaltung und Anwalt sind da keine gravierenden löcher zu sehen. Also im großen ganzen passt die Bilanz schon und es ist nicht davon auszugehen, dass der alte Verwalter was in seine Tasche wandern lassen hat. Danke an alle für eure Meinungen. Ich denke das war so die richtige entscheidung und schauen mal was wird. Der aktuelle Beirat hat angekündigt nur noch ein Jahr im Amt zu bleiben weil es wohl doch sehr zeitaufwendig ist. Das ist schade.....
Beiträge von Townless
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Pumphut viel dank für alle antworten.
Also würdest du auch sagen lieber diesen Schnitt annehmen anstatt unnötig viel Zeit und Energie reinzustecken?
Gibt es etwas besonderes heute zu beachten wegen diesem Schnitt? Ich denke mal diese Anwältin wird da heute genauer drauf eingehen.
Wir sind schon 20 Parteien. Und wie die 1800€ Nachzahlung zustande kommen sollen kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe immer alles bezahlt und es wurden 2 Gemeinschaftsdarlehen aufgenommen. Aber prüfen kann ich es nicht.
Zu den Jahren 2021 bis 2023 hat es auch nie eine ETV gegeben somit wurde darüber nie beschlossen. Lediglich die vor ETV Abrechnungen haben wir bekommen.
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Achim Weiss danke für deine Antwort. Ein Schnitt wäre ja zum Vorteil für mich und ich würde dem schon so zustimmen. Geld rauszuschmeissen habe ich nicht und da weder ich noch der neue Verwalter nachvollziehen können ob die 1800€ korrekt berechnet wurden, passt es mir in den Kragen die nicht zu zahlen. Aber ich befürchte, dass es irgendwann doch noch gezahlt wird oder sehe ich das falsch? Wenn beschlossen wird, dass ein Schnitt gemacht wird, kann man dann später diese Nachzahlungen nicht mehr in irgeneiner Art einfordern? Gibt es was zu beachten wie dieser Beschluss genau zu formulieren ist?
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Hallo zusammen,
ich weiß nicht genau ob diese Kategorie die richtige ist aber ich fange mal an:
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG, in der Anfang 2025 ein Verwalterwechsel stattgefunden hat. Der neue Verwalter hat gemeinsam mit einer Anwältin vorgeschlagen, zum 01.01.2024 einen „Schnitt“ zu machen und die Buchhaltung ab diesem Datum komplett neu aufzusetzen, weil für die Jahre davor (2021–2023, teils auch 2020) wichtige Unterlagen und Vortragskonten des Vorverwalters fehlen. Laut Schreiben seien die Rücklagen in den alten Abrechnungen wohl fehlerhaft, eine sachliche Aufarbeitung der Jahre vor 2024 wegen fehlender Daten nicht möglich und eine rechtliche Verfolgung des Vorverwalters wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die Hausgeldabrechnung 2024 wurde vom neuen Verwalter vollständig neu gebucht; für mich ergibt sich aus 2024 sogar ein Guthaben. In den Jahren 2021–2023 hätte ich nach bisherigem Stand aber eher eine Nachzahlung von insgesamt rund 1.800 € welche ich aber nicht nachvollziehen kann wegen der fehlenden Unterlagen und die Abrechnungen sind jedoch noch nicht wirksam beschlossen worden. In der kommenden ETV (Morgen um 15Uhr) soll nun die Abrechnung 2024 beschlossen und außerdem über diesen „Schnitt“ ab 01.01.2024 entschieden werden.
Dazu ein paar Fragen an euch:
Ist es in einer solchen Konstellation (fehlende Unterlagen/Vorträge vom Vorverwalter) aus eurer Sicht üblich und rechtlich unproblematisch, dass die WEG einen „Neustart“ ab 01.01.2024 beschließt und die Jahre davor damit faktisch nicht mehr aufarbeitet?
Was bedeutet so ein „Schnitt“ rechtlich für noch nicht beschlossene Jahre 2021–2023, in denen nach aktueller (unsicherer) Abrechnung bei mir eher Nachzahlungen anfallen würden – können solche Forderungen gegen einzelne Eigentümer dann praktisch noch durchgesetzt werden oder sind sie damit faktisch erledigt?
Sollte man als Eigentümer einem solchen Beschluss eher zustimmen, wenn man weiß, dass man Nachzahler wäre, oder besteht das Risiko, dass die alten Salden doch irgendwie als Anfangssaldo in 2024 übernommen und damit „gerettet“ werden? Worauf müsste man im Beschlusstext konkret achten (Formulierungen, Protokollvermerk etc.)?
- Gibt es aus eurer Erfahrung Alternativen zu diesem Vorgehen, zum Beispiel:
- begrenzte Aufarbeitung nur bestimmter Punkte (z.B. Sonderumlage, Darlehen),
- Beschlüsse „unter Vorbehalt“,
oder eine pauschale/gemeinschaftliche Lösung, bei der nicht mehr auf jede Einzelabrechnung 2021–2023 abgestellt wird?
- Wie schätzt ihr das Kosten‑/Nutzen‑Verhältnis ein: Lohnt sich eine weitergehende rechtliche Verfolgung des Vorverwalters in so einem Fall überhaupt noch, oder ist der von Verwalter/Anwältin vorgeschlagene Neustart aus praktischer Sicht oft der vernünftigste Weg?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe und Einschätzungen! Anhängend findet ihr das Schreiben des Verwalters mit der Begründung für den Schnitt zum 01.01.2024.
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Achim Weiss und alle anderen die ich jetzt nicht markiert habe, ich danke euch für eure Hilfe. Die Sache hat sich dank eurer Hilfe erledigt. Ich wünsche euch ein schönes Wochenende. Beste Grüße
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fotoman so wie auf dem bild steht der tv. Das sollte doch so passen. Ich kann mir nicht vorstellen das der TV so warm wird, dass das Gerät anfängt zu zählen. Also TV könnte man ja schon so ausschließen denke ich 🤔
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Das sagt Perplexity dazu. Also ob es wirklich so gut ist hmm ich werds nicht machen:
Das Umwickeln eines elektronischen Heizkostenverteilers mit Alufolie, um angeblich den Einfluss der Raumluft auszuschließen und nur die Heizkörperwärme zu erfassen, funktioniert in der Praxis nicht und kann sogar zu Fehlmessungen führen���. Die Geräte mit Zwei-Fühler-Prinzip sind darauf ausgelegt, die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Raumluft exakt zu bestimmen, und moderne Modelle erkennen Manipulationsversuche wie Wärmestau oder Isolierung und reagieren entsprechend���.
Auswirkungen von Alufolie um das MessgerätWärmestau: Wenn Alufolie um das Gerät gelegt wird, kann es dazu kommen, dass die Elektronik einen Hitzestau erkennt und fehlerhafte oder sogar erhöhte Werte produziert��.
Manipulationserkennung: Moderne Heizkostenverteiler verfügen über eine Stauwärmeerkennung und einen Selbsttest. Nachgewiesene Manipulationen führen meist dazu, dass entweder ein Fehler angezeigt oder bei der Abrechnung ein Schätzwert angesetzt wird, oft zum Nachteil des Bewohners��.
Geräte-Logik: Die eigentliche Temperaturmessung erfolgt direkt am Heizkörper (für dessen Oberflächentemperatur) und an einem weiteren Fühler im Gerät für die Raumluft. Alufolie beeinflusst bestenfalls beide Sensoren gleichzeitig und eliminiert nicht den Raumluftsensor gezielt�.Rechtslage: Manipulationsversuche am Heizkostenverteiler sind unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen�.
Fazit
Die Idee, mit Alufolie die „Raumluftmessung“ auszuschließen und nur den tatsächlichen Heizkörperverbrauch zu erfassen, funktioniert technisch nicht und ist weder sinnvoll noch zulässig���. Die Geräte sind explizit so konstruiert, dass sie Manipulationen erkennen und verhindern. Betriebsbedingte minimale Messungenauigkeiten werden nach anerkannten Verfahren ausgeglichen, und Manipulationen führen fast immer zu Nachteilen bei der Abrechnung oder rechtlichen Folgen��.
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fotoman viel dank für deine Antwort. Die Werte die ich aufgeschrieben habe, sind die veränderungen noch in einem "ok" Rahmen?
Boersenfeger auch vieln dank für deine Antwort. Funktioniert das wirklich? Bei uns werden die Daten auch per Funk erfasst. Wie geht man da vor? [Inhalt von Moderation entfernt]
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Guten Tag,
Ich wohne seit März in meiner neuen Wohnung und hatte vorher nie diese Teile an der Heizung. Ich habe mal die Werte auf den Geräten mir aufgeschrieben und gemerkt, dass Sie sich verändert haben obwohl die Heizungen im Zeitraum der Ablesungen aus waren. Die Unterschiede sind minimal also bestimmt Frostschutz, ausser im Wohnzimmer da ist es fast um 100 gestiegen. Ich habe bei Einzug vom Vermieter auch eine alte Abrechnung bekommen nur als Orientierung/Info für mich. Diese habe ich auch mal mit hochgeladen.
-Meine Frage ist wie genau sind die?
-Warum erhöhte Werte trotz abgeschalteter Heizung
-Kann ich mit den Werten was anfangen?
-Worauf ist zu achten bei den Teilen? Bzw gibt es tipps zur Optimierung?
Ich hoffe einer hat die Teile selbst und kennt sich besser aus damit.
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Seo ja alles gut aber so wie Achim Weiss gemeint hat, wäre ja Einspruch mit Aussetzung die bessere wahl.
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Seo ich hab schon längst angerufen und die Antwort war: Machen Sie einen Antrag auf Herabsetzung und damit war das Gespräch beendet.
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Achim Weiss Guten Abend, eine frage hab ich noch. Warum eigentlich Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung statt Herabsetzung der Vorrauszahlungen?
Aussetzung der Vollziehung hat ggf. das Risiko, dass du Aussetzungszinsen zahlen musst. Wenn du volle Aussetzung beantragst, aber nachher doch was zu zahlen ist, ist der "zu viel ausgesetzte" Betrag ggf. zu verzinsen oder nicht? Herabsetzung ggf. auf 0 € ist meist "unkomplizierter". Bin etwas verwirrt was von beiden besser ist.
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Achim Weiss danke dir für deine Hilfe. Und wenn ich das für 2025 gemacht habe und merke das es +-0 so passt und ich genau richtig zahle oder leicht drüber/drunter bin, einspruch einlege inklusive aussetzung der Vollziehung, werden die das dann auch für die vorrauszahlungen für 2026 beziehen? Weil da wollen die ja auch Quartalsweise 699€ haben.
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Achim Weiss aber ich brauch doch dafür die lohnsteuerbescheinigung für 2025 um die daten dort einzugeben. Oder soll ich einfach grob mit den daten vom vorjahr kalkulieren und etwas anpassen wegen weniger arbeitsstunden usw.
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Achim Weiss also du meinst wirklich hier über einspruch einlegen statt vorrauszahlungen anpassen. Das würde ja auch bedeuten das ich erstmal die 157€ nicht bezahle?
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Achim Weiss ich habe die zahlen angepasst das jahr war falsch was ich angegeben habe. Hier stehen die richtigen Zahlen.
Ich musste meine Elternzeit anpassen das Jahr war falsch. Ich war vom 20.06.2025 bis 20.08.2025 in Elternzeit, nicht 2024. Ich hab die daten angepasst. Hier im zitat sind die daten jetzt korrekt Achim Weiss
Und mit 6 stunden meinte ich das meine frau pro tag 6 stunden arbeitet.
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Alles anzeigen
Achim Weiss also erst einmal Vielen Dank an alle die sich die Zeit nehmen und mir helfen wollen. Und Vielen dank an die Ausführliche Antwort deinerseits. Du hast vollkommen recht, ich habe viele Infos die notwendig sind ausgelassen als ich vor Panik die Vorauszahlungen gesehen habe und schockiert war. Das ist natürlich keine Entschuldigung. Also die Situation ist folgende:
Wir haben am 01.09.2023 Unsere SK gewechselt auf Frau 3 und ich 5. Aus dem Grund weil wir ein Kind geplant haben und Sie dann später mehr Elterngeld bekommt weil sie ja durch SK 3 mehr Netto hat. Dann zum 01.08.2024 Habe ich wieder in die SK 3 gewechselt. Soviel zu den SK wechseln schonmal.
Unser Sohn ist am 20.07.2024 geboren. Meine Frau hat vom 02.06.2024 bis 14.09.2024 Mutterschaftsgeld bezogen und war bis zum 20.07.2025 in Elternzeit. Also genau 12 Monate.
Ich selbst war vom 20.06.2025 bis 20.08.2025 in Elternzeit und somit haben wir die 14 Monate Elterngeld die man maximal bekommen kann ausgeschöpft.
Wir arbeiten also beide wieder aber meine Frau erstmal 6 Stunden auf unbestimmte zeit.
Das ist soweit unsere Situation.
Der Steuerbescheid mit den 157€ Nachzahlung ist absolut korrekt denn das ist auch das, was ich mit WISO errechnet habe. Mir geht es hauptsächlich um die Vorauszahlung für 2025 und auch 2026. Das ist definitiv zu hoch und ich muss dagegen etwas tun weil das unsere Finanzielle Situation sehr belasten würde und es auch gar nicht nötig ist soviel Vorauszuzahlen.
Jetzt müssten alle Infos mit den angehängten Bildern vorliegen um die Situation zu beurteilen.
-Was könnte ich jetzt tun?
-Sollte ich anrufen? Kann man das direkt über Elster erledigen?
-Sollte ich die korrekte Nachzahlung von 157€ schon bezahlen?
-Wie sollte ich das ganze Erklären damit diese Vorauszahlungen verschwinden oder auch korrekt berechnet werden, so das man es auch stemmen kann.
Wir hoffen mit diesen Infos kann uns geholfen werden damit wir uns wieder beruhigen können

Ich musste meine Elternzeit anpassen das Jahr war falsch. Ich war vom 20.06.2025 bis 20.08.2025 in Elternzeit, nicht 2024. Ich hab die daten angepasst. Hier im zitat sind die daten jetzt korrekt Achim Weiss
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Achim Weiss also erst einmal Vielen Dank an alle die sich die Zeit nehmen und mir helfen wollen. Und Vielen dank an die Ausführliche Antwort deinerseits. Du hast vollkommen recht, ich habe viele Infos die notwendig sind ausgelassen als ich vor Panik die Vorauszahlungen gesehen habe und schockiert war. Das ist natürlich keine Entschuldigung. Also die Situation ist folgende:
Wir haben am 01.09.2023 Unsere SK gewechselt auf Frau 3 und ich 5. Aus dem Grund weil wir ein Kind geplant haben und Sie dann später mehr Elterngeld bekommt weil sie ja durch SK 3 mehr Netto hat. Dann zum 01.08.2024 Habe ich wieder in die SK 3 gewechselt. Soviel zu den SK wechseln schonmal.
Unser Sohn ist am 20.07.2024 geboren. Meine Frau hat vom 02.06.2024 bis 14.09.2024 Mutterschaftsgeld bezogen und war bis zum 20.07.2024 in Elternzeit. Also genau 12 Monate.
Ich selbst war vom 20.06.2024 bis 20.08.2024 in Elternzeit und somit haben wir die 14 Monate Elterngeld die man maximal bekommen kann ausgeschöpft.
Wir arbeiten also beide wieder aber meine Frau erstmal 6 Stunden auf unbestimmte zeit.
Das ist soweit unsere Situation.
Der Steuerbescheid mit den 157€ Nachzahlung ist absolut korrekt denn das ist auch das, was ich mit WISO errechnet habe. Mir geht es hauptsächlich um die Vorauszahlung für 2025 und auch 2026. Das ist definitiv zu hoch und ich muss dagegen etwas tun weil das unsere Finanzielle Situation sehr belasten würde und es auch gar nicht nötig ist soviel Vorauszuzahlen.
Jetzt müssten alle Infos mit den angehängten Bildern vorliegen um die Situation zu beurteilen.
-Was könnte ich jetzt tun?
-Sollte ich anrufen? Kann man das direkt über Elster erledigen?
-Sollte ich die korrekte Nachzahlung von 157€ schon bezahlen?
-Wie sollte ich das ganze Erklären damit diese Vorauszahlungen verschwinden oder auch korrekt berechnet werden, so das man es auch stemmen kann.
Wir hoffen mit diesen Infos kann uns geholfen werden damit wir uns wieder beruhigen können

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Ich verstehe das jetzt so, ich muss es ja verstehen um gegenüber dem FA plausibel zu erklären warum es kein sinn macht. Also dadurch, dass unser Kind am 20.7.24 geboren ist und meine Frau deshalb erst in Mutterschutz und dann bis ende des jahres in Elternzeit war, haben wir genau für diese Zeit bzw. meine Frau zu wenig Lohnsteuer bezahlt. Dadurch kommt diese zu Hohe berechnung der Vorrauszahlung zu stande. Weil das FA ja nicht weiss, dass Sie nicht gearbeitet hat. Wäre das so korrekt?
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ANDREJ ja aber ich muss ja für 2024 nur 157€ nachzahlen also scheint es ja ziemlich gut zu passen was ich bezahlt habe. 2025 und folgejahre wird es nicht anders sein. Waren sogar in elternzeit und der gewinn und alles wird ähnlich sein. Warum sollen wir dann soviel aus eigener tasche vorzahlen selbst wenn wir es wieder zurückbekommen