Beiträge von Townless

    @Achim Weiss Guten Abend, eine frage hab ich noch. Warum eigentlich Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung statt Herabsetzung der Vorrauszahlungen?

    Aussetzung der Vollziehung hat ggf. das Risiko, dass du Aussetzungszinsen zahlen musst. Wenn du volle Aussetzung beantragst, aber nachher doch was zu zahlen ist, ist der "zu viel ausgesetzte" Betrag ggf. zu verzinsen oder nicht? Herabsetzung ggf. auf 0 € ist meist "unkomplizierter". Bin etwas verwirrt was von beiden besser ist.

    @Achim Weiss danke dir für deine Hilfe. Und wenn ich das für 2025 gemacht habe und merke das es +-0 so passt und ich genau richtig zahle oder leicht drüber/drunter bin, einspruch einlege inklusive aussetzung der Vollziehung, werden die das dann auch für die vorrauszahlungen für 2026 beziehen? Weil da wollen die ja auch Quartalsweise 699€ haben.

    @Achim Weiss aber ich brauch doch dafür die lohnsteuerbescheinigung für 2025 um die daten dort einzugeben. Oder soll ich einfach grob mit den daten vom vorjahr kalkulieren und etwas anpassen wegen weniger arbeitsstunden usw.

    @Achim Weiss ich habe die zahlen angepasst das jahr war falsch was ich angegeben habe. Hier stehen die richtigen Zahlen.

    Ich musste meine Elternzeit anpassen das Jahr war falsch. Ich war vom 20.06.2025 bis 20.08.2025 in Elternzeit, nicht 2024. Ich hab die daten angepasst. Hier im zitat sind die daten jetzt korrekt @Achim Weiss

    Und mit 6 stunden meinte ich das meine frau pro tag 6 stunden arbeitet.

    Ich musste meine Elternzeit anpassen das Jahr war falsch. Ich war vom 20.06.2025 bis 20.08.2025 in Elternzeit, nicht 2024. Ich hab die daten angepasst. Hier im zitat sind die daten jetzt korrekt @Achim Weiss

    @Achim Weiss also erst einmal Vielen Dank an alle die sich die Zeit nehmen und mir helfen wollen. Und Vielen dank an die Ausführliche Antwort deinerseits. Du hast vollkommen recht, ich habe viele Infos die notwendig sind ausgelassen als ich vor Panik die Vorauszahlungen gesehen habe und schockiert war. Das ist natürlich keine Entschuldigung. Also die Situation ist folgende:

    Wir haben am 01.09.2023 Unsere SK gewechselt auf Frau 3 und ich 5. Aus dem Grund weil wir ein Kind geplant haben und Sie dann später mehr Elterngeld bekommt weil sie ja durch SK 3 mehr Netto hat. Dann zum 01.08.2024 Habe ich wieder in die SK 3 gewechselt. Soviel zu den SK wechseln schonmal.

    Unser Sohn ist am 20.07.2024 geboren. Meine Frau hat vom 02.06.2024 bis 14.09.2024 Mutterschaftsgeld bezogen und war bis zum 20.07.2024 in Elternzeit. Also genau 12 Monate.


    Ich selbst war vom 20.06.2024 bis 20.08.2024 in Elternzeit und somit haben wir die 14 Monate Elterngeld die man maximal bekommen kann ausgeschöpft.

    Wir arbeiten also beide wieder aber meine Frau erstmal 6 Stunden auf unbestimmte zeit.

    Das ist soweit unsere Situation.

    Der Steuerbescheid mit den 157€ Nachzahlung ist absolut korrekt denn das ist auch das, was ich mit WISO errechnet habe. Mir geht es hauptsächlich um die Vorauszahlung für 2025 und auch 2026. Das ist definitiv zu hoch und ich muss dagegen etwas tun weil das unsere Finanzielle Situation sehr belasten würde und es auch gar nicht nötig ist soviel Vorauszuzahlen.

    Jetzt müssten alle Infos mit den angehängten Bildern vorliegen um die Situation zu beurteilen.

    -Was könnte ich jetzt tun?

    -Sollte ich anrufen? Kann man das direkt über Elster erledigen?

    -Sollte ich die korrekte Nachzahlung von 157€ schon bezahlen?

    -Wie sollte ich das ganze Erklären damit diese Vorauszahlungen verschwinden oder auch korrekt berechnet werden, so das man es auch stemmen kann.


    Wir hoffen mit diesen Infos kann uns geholfen werden damit wir uns wieder beruhigen können :D

    Ich verstehe das jetzt so, ich muss es ja verstehen um gegenüber dem FA plausibel zu erklären warum es kein sinn macht. Also dadurch, dass unser Kind am 20.7.24 geboren ist und meine Frau deshalb erst in Mutterschutz und dann bis ende des jahres in Elternzeit war, haben wir genau für diese Zeit bzw. meine Frau zu wenig Lohnsteuer bezahlt. Dadurch kommt diese zu Hohe berechnung der Vorrauszahlung zu stande. Weil das FA ja nicht weiss, dass Sie nicht gearbeitet hat. Wäre das so korrekt?

    ANDREJ ja aber ich muss ja für 2024 nur 157€ nachzahlen also scheint es ja ziemlich gut zu passen was ich bezahlt habe. 2025 und folgejahre wird es nicht anders sein. Waren sogar in elternzeit und der gewinn und alles wird ähnlich sein. Warum sollen wir dann soviel aus eigener tasche vorzahlen selbst wenn wir es wieder zurückbekommen

    @Achim Weiss nein kein rentner. Wir sind mitte 30 haben 1 baby und waren jetzt auch halbes jahr in elternzeit. Diese großen Vorrauszahlungen machen keinen sinn. Soviel gewinn haben wir garnicht gemacht und werden es auch 2026 nicht machen.

    @Achim Weiss oh ich dachte die ganze Zeit, dass ich das gemacht hätte. Grad geschaut und es ist nicht dabei gewesen. Mein Fehler. In Zukunft werde ich da mehr drauf achten. Also ist es aus dem Grund den der Ombudsmann festgestellt hat? Das es nur bei Immobiliardarlehen und nicht bei Privatkrediten geht? Oder eher wegen meiner klausel im Vertrag? Bei der Sparkasse habe ich dann wohl schonmal für Zukünftige angelegenheiten keine Chance mehr, weil ich es mir bei denen "verspielt" habe.

    @Achim Weiss Ich muss leider schnell schreiben da ich noch ein kleines Baby gleichzeitig betreuen muss und deshalb nicht auf die Rechtschreibung achten kann. Es tut mir leid falls ich dadurch den Eindruck erweckt habe dich irgendwie Respektlos behandelt zu haben. Ich bin nur Zerspanungsmechaniker und nutze daher eine KI um meinen wörtern mehr Ausdruck zu verleihen. Die schreiben habe ich mit Unterstützung von Perplexitiy erstellt. Alle Dokumente hat der Ombudsmann von der Schlichtungsstelle bekommen. Ich habe alles was du ansprichst auch erwähnt. Im Anhang ist die Klausel aus dem Vertrag und der restliche Schriftverkehr in der Reihenfolge geordnet. Das hier ging als erstes an die Sparkasse nach dem Einzug der entschädigung:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie, da meine Sparkasse mir nach vollständiger Ablösung eines Verbraucherkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung abgezogen hat und meinen Antrag auf Erstattung unter Hinweis auf ein BGH-Urteil abgelehnt hat.

    Sachverhalt:

    • Mein Verbraucherdarlehen bei der Sparkasse Dillenburg (Darlehensvertrag Nr.) wurde am 18.06.2025 von mir vollständig abgelöst. Ohne vorherige nachvollziehbare Berechnung wurde mir eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 153,43€ automatisch einbehalten. Auf meinen schriftlichen Widerspruch hat die Sparkasse am 09.07.2025, siehe Schreiben in der Anlage geantwortet und meinen Anspruch auf Erstattung mit der Begründung abgelehnt, dass das aktuelle BGH-Urteil (BGH XI ZR 75/23) ausschließlich für Immobiliardarlehen gelte und nicht für allgemeine Verbraucherkredite.

    Meine Begründung:

    • Nach meiner Kenntnis gelten die Transparenz- und Informationspflichten aus § 502 BGB sowie Art. 247 § 7 EGBGB gleichermaßen für Verbraucherkredite wie für Immobiliendarlehen. Mir gegenüber wurde weder vorab eine transparente Kalkulation noch eine nachvollziehbare rechtliche Begründung für den wirtschaftlichen Schaden der Sparkasse offengelegt, wie es nach geltender Rechtsprechung erforderlich ist. Die pauschale Ablehnung meines Antrags sehe ich daher als unberechtigt an.
    • Ich bitte um Prüfung, ob die Sparkasse in meinem Fall rechtmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten durfte, ob die Informationspflichten aus meiner Sicht erfüllt wurden und ob mir eine Rückerstattung der einbehaltenen Beträge zusteht.


    Anlagen:

    • -Kreditvertrag
    • -Mail Widerspruch
    • -Schreiben der Sparkasse mit Ablehnung
    • -eigene Zahlungsbelege


    Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung zu meiner Beschwerde.

    @Achim Weiss ich kann den brief der antwort gerne hier einfügen. Es geht um die vorfälligkeitsentschädigung genauso wie es im vertrag steht den die schlichtungstelle mit allen anderen dokumenten auch bekommen hat und so auch mit denen kommuniziert wurde. Und das was die ki hier zusammengefasst hat, ist das selbe was im brief steht. Ich sehe keine chance da irgendwas zu bekommen.


    Das hier ist die Erwiderung was über die Schlichtungsstelle an den Ombudsmann ging:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezugnehmend auf die Stellungnahme der Sparkasse und den Vertragsauszug (§6.3 „Vorzeitige Rückzahlung“) möchte ich erneut darauf hinweisen, dass im Vertrag lediglich die allgemeine "Aktiv/Passiv-Methode" sowie der pauschale Maximalsatz von 1 % (bzw. 0,5 %) erwähnt werden. Es fehlt eine konkrete Erläuterung im Vertrag, wie diese Methode in meinem Fall angewendet wird und anhand welcher Parameter (z.B. Kapitalmarktzins, Zinsentwicklung, individuelle Schadensberechnung) die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich berechnet wurde.

    Im Vertrag steht lediglich:
    „Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (bzw. 0,5 % bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit).“
    Außerdem wird die Aktiv/Passiv-Methode genannt, aber keine beispielhafte oder für mich als Verbraucher verständliche Berechnung angezeigt.

    Nach aktueller BGH-Rechtsprechung (u.a. XI ZR 75/23 und XI ZR 22/24), sowie §502 BGB und Art.247 §7 EGBGB, müssen Banken und Sparkassen die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag klar, konkret und nachvollziehbar erläutern. Die bloße Nennung einer Methode und einer pauschalen Obergrenze genügt diesen gesetzlichen Transparenz- und Informationspflichten oftmals nicht. Der Verbraucher muss erkennen können, wie sich die Entschädigung im Einzelfall zusammensetzt und ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, was in meinem Vertrag nicht möglich ist.

    Ich beantrage daher ausdrücklich:

    • Zu prüfen, ob die Sparkasse mit dieser Klausel und ohne echte Anleitung zur Berechnung die gesetzlichen Vorgaben zu Transparenz und Verständlichkeit erfüllt hat.
    • Zu bewerten, ob die Sparkasse berechtigt war, die Vorfälligkeitsentschädigung einzubehalten.
    • Gegebenenfalls die Rückerstattung des abgezogenen Betrags anzuordnen.

    Für Rückfragen, weitere Unterlagen und Ergänzungen stehe ich gerne zur Verfügung.