Guten Tag, ich blicke hier aktuell nicht durch und bräuchte mal hilfe. Ich verstehe grad nicht warum ich im Dezember und im Folgejahr soviel vorrauszahlen soll. Ich habe doch nur eine Nachzahlung von 157€. Soviel vorrauszuzahlen wäre sehr schwer für uns und ich empfinde das als nicht nötig. Wir sind grad etwas frustriert und sprachlos.
Vorauszahlungen
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Townless -
21. September 2025 um 11:23 -
Unerledigt
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Hallo Townless,
Ihre Frage lässt sich mit Viertelinformationen kaum beantworten. Nach der Kopie gibt es zwei Varianten:
- Schlichter Irrtum des Finanzamtes
- Sie haben neben der nichtselbständigen Tätigkeit (Lohneinnahmen) in 2024 noch weitere steuerpflichtige Einnahmen gehabt (selbständige Nebentätigkeit, Vermietung und Verpachtung oder was auch immer), die in 2024 zwar keinen nennenswerten Gewinn abgeworfen haben, aber das FA erwartet für 2025ff Gewinne, auf die Sie vorab Steuern zahlen müssen.
Gruß Pumphut
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Hallo.
Was Du als nötig empfindest ist zweitrangig, entscheidend ist, was das Finanzamt als nötig empfindet und per Bescheid festsetzt.
Falls keine weitere Erläuterung aus dem Bescheid hervorgeht, solltet Ihr den Kontakt mit dem Finanzamt suchen.
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Pumphut hier ist die berechnung der vorrauszahlung. Ich weiss mit sicherheit das der gewinn ähnlich sein wird wie letztes jahr und deshalb diese hohe vorrauszahlung nicht sinnig ist. Ich könnte heulen.
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Ihre Frage lässt sich mit Viertelinformationen kaum beantworten.
Der TE hat wohl im Jahr 2025 die Steuerklassen gewechselt. Vorher IV und IV, jetzt III und V. Die Lohnsteuer (also der Steuerabzug vom Lohn) führt in diesem Fall zu einer deutlichen Unterzahlung unterjährig, die Steuerbelastung bleibt aber gleich, also zahlt der TE (bzw. das TE-Ehepaar) in diesem Fall die Differenz in Form von Vorauszahlungen.
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In dem Bescheid steht noch was von "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" von 2495€.
Unterm Strich sind es dann 61t€ Einkommen, die 9t€ Einkommensteuer erzeugen. Gezahlt wurde auf den Lohn zusammen 6t€, dann bleiben 2749€ übrig.
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Gibt es eingetragene Lohnsteuerfreibeträge, beantragte Lohnsteuerermäßigung?
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Achim Weiss nein kein rentner. Wir sind mitte 30 haben 1 baby und waren jetzt auch halbes jahr in elternzeit. Diese großen Vorrauszahlungen machen keinen sinn. Soviel gewinn haben wir garnicht gemacht und werden es auch 2026 nicht machen.
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Achim Weiss nein kein rentner. Wir sind mitte 30 haben 1 baby und waren jetzt auch halbes jahr in elternzeit. Diese großen Vorrauszahlungen machen keinen sinn. Soviel gewinn haben wir garnicht gemacht und werden es auch 2026 nicht machen.
Dann setzt euch doch einfach mit dem Finanzamt in Verbindung.
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ANDREJ ja aber ich muss ja für 2024 nur 157€ nachzahlen also scheint es ja ziemlich gut zu passen was ich bezahlt habe. 2025 und folgejahre wird es nicht anders sein. Waren sogar in elternzeit und der gewinn und alles wird ähnlich sein. Warum sollen wir dann soviel aus eigener tasche vorzahlen selbst wenn wir es wieder zurückbekommen
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Stimmen denn die Angaben zu Lohn, Lohnsteuer und Vermietung?
Stehen die "Leistungen" in Zusammenhang mit der Elternzeit, sind also einmalig gewesen?
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Achim Weiss nein kein rentner. Wir sind mitte 30 haben 1 baby und waren jetzt auch halbes jahr in elternzeit. Diese großen Vorrauszahlungen machen keinen sinn. Soviel gewinn haben wir garnicht gemacht und werden es auch 2026 nicht machen.
Damit hast du doch schon die Argumentation gegenüber dem Finanzamt: Das Elterngeld und die aufgrund der Steuerklassenwahl anfallende Nachzahlung war eine einmalige Sache und in den Folgejahren bezieht ihr nur noch das Gehalt.
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Bei den Vorauszahlungen orientiert sich das Finanzamt zunächst einmal an der Höhe der Einkünfte. Ob du diverse Ausgaben hast, die du in deiner Steuererklärung absetzen kannst, interessiert zunächst einmal nur wenig - es sei denn, du kannst für bestimmte wiederkehrende Ausgaben einen Freibetrag beantragen.
Ich selbst habe z.B. Kosten für eine Renovierung einer Mietwohnung über mehrere Jahre verteilt absetzen können, so dass die Mieteinnahmen in diesem Zeitraum weitestgehend steuerfrei blieben. Trotzdem hat das Finanzamt immer eine relativ hohe Vorauszahlung haben wollen.
Jetzt, nachdem ich die Kosten für die Renovierung nicht mehr länger geltend machen kann, passt auch im Wesentlichen die geforderte Vorauszahlung.Einfachster Weg ist nach meiner Meinung ein Gespräch oder eine Mail an den zuständigen Mitarbeiter (... es ist nicht immer ein Beamter...) des Finanzamtes.
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ANDREJ ja aber ich muss ja für 2024 nur 157€ nachzahlen also scheint es ja ziemlich gut zu passen was ich bezahlt habe. 2025 und folgejahre wird es nicht anders sein. Waren sogar in elternzeit und der gewinn und alles wird ähnlich sein. Warum sollen wir dann soviel aus eigener tasche vorzahlen selbst wenn wir es wieder zurückbekommen
Dann geh doch einfach auf das Finanzamt zu und kläre die Sache. Du wirst hier keine abschließende Antwort bekommen, wie auch?
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Ich verstehe das jetzt so, ich muss es ja verstehen um gegenüber dem FA plausibel zu erklären warum es kein sinn macht. Also dadurch, dass unser Kind am 20.7.24 geboren ist und meine Frau deshalb erst in Mutterschutz und dann bis ende des jahres in Elternzeit war, haben wir genau für diese Zeit bzw. meine Frau zu wenig Lohnsteuer bezahlt. Dadurch kommt diese zu Hohe berechnung der Vorrauszahlung zu stande. Weil das FA ja nicht weiss, dass Sie nicht gearbeitet hat. Wäre das so korrekt?
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Achim Weiss nein keine Rentner. Wir sind Mitte 30, haben 1 Baby und waren jetzt auch halbes Jahr in Elternzeit. Diese großen Vorauszahlungen machen keinen Sinn. Soviel Gewinn haben wir garnicht gemacht und werden es auch 2026 nicht machen.
Das hat sich jetzt zeitlich überschnitten.
Ich hatte vermutet, Du seiest im Frühjahr 2025 in Rente gegangen, hättest das ganze Jahr Rente bezogen, was Du dann im Dezember im Form einer sog. "nachträglichen Vorauszahlung" hättest versteuern müssen. Die regelmäßigen Vorauszahlungen für 2026 betragen etwa ein Viertel der vermuteten nachträglichen Vorauszahlung vom Dez. 2025. Daraus ließe sich schließen, daß der Rentenzugang früh im Jahr erfolgt wäre.
Dies wäre eine arithmetisch plausible Lösung für die Vorauszahlung.
Während ich das Posting schrieb, hast Du Info nachgeschoben. Ich habe es beim Absenden des Postings mitbekommen und mein Posting dann geändert.
Aus dem Vorauszahlungsbescheid kann man folgendes herauslesen:
Du hast offensichtlich die Steuerklassen ändern lassen. Würdest Du die Dir zugeordneten 58 T€ mit Steuerklasse IV (= I) versteuern, würde man Dir vom Lohn um die 9000 € abziehen. Mit Steuerklasse III ist der Steuerabzug vom Lohn mit etwa 4600 € drastisch geringer. Das hat beim Nettoeinkommen mehr als 350 € ausmachen.
Deiner Frau würde man von etwa 18 T€ mit Steuerklasse IV fast keine Steuer abziehen, mit Steuerklasse V aber etwa 1900 €. Bei Deiner Frau hätte würde der Steuerklassenwechsel für etwa 150 € weniger Nettolohn sorgen.
Deine Frau würde also mit ihrer Steuerzahlung zum guten Teil Deine Steuerminderung finanzieren (was Feministinnen zu Recht ein Dorn im Auge ist).
Zusammen hättet Ihr aber um die 200 € Nettoeinkommen mehr - nur durch den Steuerklassenwechsel. Zusammen dürfte Euch das gefreut haben - aber Ihr hättet Euch zu früh gefreut.
Steuerklassen werden total überbewertet. Sie haben mit der Höhe der letztlich zu zahlenden Steuer nichts zu tun, sie bestimmen nur die Lohnsteuer, also die unterjährigen Vorauszahlungen des Angestellten auf seine Jahressteuer. Die 200 € mehr pro Monat waren kein Geschenk des Finanzamts, sondern nichts mehr als eine rechnerische Ungenauigkeit. Ihr konntet damit rechnen, daß das Finanzamt diese 200 € im Monat mehr auf dem Konto Euch zum Jahresende wieder abverlangt.
Eine so hohe Unterzahlung (in Deinem Fall etwa 4400 - 1700 = etwa 2700 €) unterjährig würde das Finanzamt nicht zulassen, es forderte dafür (im Grunde auch zu Recht) Vorauszahlungen.
Der fragliche Zustand besteht wohl seit Anfang des Jahres, insofern ballen sich jetzt die nicht erfolgten Quartalsvorauszahlungen im Dezember.
Das ist der Informationsstand des Finanzamt, und nach diesem hat es den Vorauszahlungsbescheid erlassen.
Die Sachlage ist aber nochmal anders. Du hast nochmal Info nachgelegt: Ihr habt ein Kind bekommen und seid offensichtlich beide in Elternzeit gegangen. Auch für diesen Fall kann man die Steuer ausrechnen - wenn man denn die Daten hat.
Ich vermute, daß der Steuerbescheid für 2024 ok ist; der Vorauszahlungsbescheid für 2025 und folgende mag zu hoch sein. Aktuell geht es Dir vermutlich erstmal um die hohe nachträgliche Vorauszahlung für 2025, die im Dezember fällig ist.
Der Steuerbescheid ist ganz frisch, nämlich vom 19.09.2025. Du hast beim Vergeheimnissen nicht aufgepaßt: Du hast zwar das Datum des Steuerbescheids verheimlicht, aber das Zahldatum 22.10.2025 gelassen, und das ist immer 1 Monat plus 3 Tage später. Du bist also noch in der Rechtsmittelfrist solltest auch Einspruch erheben (und nebenbei nicht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen).
Überwinde Dich! Liefere weitere Info nach! Ohne die kann Dir an dieser Stelle keiner weiterhelfen.
Edit: Jetzt hat sich das wieder überschnitten, und wieder hast Du Info nachgelegt, natürlich wieder zu wenig. Ich laß das hier also erstmal und warte darauf, daß Du wirklich alle Karten auf den Tisch legst. Ohne das kann Dir echt keiner helfen.
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Ich verstehe das jetzt so, ich muss es ja verstehen um gegenüber dem FA plausibel zu erklären warum es kein sinn macht. Also dadurch, dass unser Kind am 20.7.24 geboren ist und meine Frau deshalb erst in Mutterschutz und dann bis ende des jahres in Elternzeit war, haben wir genau für diese Zeit bzw. meine Frau zu wenig Lohnsteuer bezahlt. Dadurch kommt diese zu Hohe berechnung der Vorrauszahlung zu stande. Weil das FA ja nicht weiss, dass Sie nicht gearbeitet hat. Wäre das so korrekt?
Während der Mutterschutzzeit habt ihr Mutterschaftsgeld bekommen, das steuerfrei ausgezahlt wurde. Diese Einnahmen spielen aber bei der Berechnung deiner Steuerlast eine Rolle, denn es gibt einen sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das ist eine Regelung, wonach steuerfreie Einkünfte zwar nicht besteuert werden, die erhaltenen Beträge werden jedoch berücksichtigt, wenn es um die Höhe des angemessenen Steuersatzes für übrigen Einkünfte geht.
Gleiches Problem haben Menschen, die zeitweise Krankengeld von der Krankenkasse erhalten oder eben zeitweise Arbeitslosengeld bekommen.
Der "Rechner" des Finanzamtes geht davon aus, dass diese Einkünfte auch im neuen Steuerjahr vorhanden sein werden. -
Während der Mutterschutzzeit habt ihr Mutterschaftsgeld bekommen, das steuerfrei ausgezahlt wurde. Diese Einnahmen spielen aber bei der Berechnung deiner Steuerlast eine Rolle, denn es gibt einen sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das stimmt, aber das war ja schon im Jahr 2024, wie der TE jetzt nachgeschoben hat. Aus seinem ursprünglichen Posting war das nicht zu erkennen, weil er die Steuerberechnung weggelassen hat. Was bedeutet, daß "wir" in Elternzeit waren? Ich habe das so interpretiert, daß beide Eltern 6 Monate in Elternzeit waren (was ja möglich ist). Aber stimmt das auch?
Und was ist nun? Wer arbeitet und seit wann? Wieviel Gehalt die beiden Eltern bis einschließlich August bezogen haben, ist schon klar; für den Rest des Jahres dürften die Beteiligten zumindest eine Peilung haben.
Das Finanzamt weiß das nicht und peilt eben nach den Daten vom letzten Jahr.
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Hallo Townless,
auf der zweiten nachgelieferten Seite stehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Einkünfte setzen sich aus Einnahmen minus Ausgaben zusammen. Wenn die Ausgaben z.B. durch hohe Handwerkerrechnungen wesentlich bestimmt sind, nimmt das FA erst einmal an, die sind nur in 2024 angefallen und ignoriert sie bei der Berechnung der Einnahmen für 2025 und schon haben Sie die hohen Vorauszahlungen.
Wie schon andere Foristen geschrieben haben, reden Sie mit dem FA, ob es im Lichte aller Fakten möglich ist, die Vorauszahlung zu reduzieren. Aber um eine generelle Vorauszahlung werden Sie als „Miethai“ nicht darumkommen.
Gruß Pumphut.
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Du kannst einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung leisten. Ggf. solltest du aber mal prüfen ob die Steuerlast wirklich so gering ist wie von dir vermutet. Es scheint ja Gründe geben warum das FA höhere Vorauszahlungen ansetzt. Wenn das stimmt, wird die Steuer spätestens nächstes Jahr fällig.
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