Hallo Johu,
Schon mal vielen Dank für die Antwort und mir ist natürlich klar, dass jeder/jede hier nur persönliche Meinungen postet. ![]()
zu 1.) worauf ich hinauswollte ist, dass es meines Wissens nach für die Steuerpflicht neben dem gemeldeten Wohnsitz auch einen Unterschied macht, wo man sein Leben tatsächich verbringt. Ich meine mich zu erinnern, dass Menschen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, sich aber de facto trotzdem nur in Deutschland aufhalten, ein Problem kriegen. Und die magische Grenze ist hier glaube ich 6 Monate. Daher habe ich mich gefragt, ob dies irgendeinen Einfluss bei längeren Dienstreisen hat. Aber wahrscheinlich ist die Frage Quatsch, ich war mir nur unsicher.
zu 2.) Ich war während der Dienstreise bei meiner Universität beurlaubt, allerdings wurde mir ein dienstliches Interesse bestätigt. Daher würde ich annehmen, dass es wie eine Dienstreise zu behandeln ist.
Alles anzeigenAchtung, keine Steuerberatung, nur meine persönliche Meinung.
Ich verstehe aber nicht ganz:
zu 1): was hat denn der Wohnsitz mit der Steuererklärung zu tun? Den musst du ja beim Einwohnermeldeamt und nicht beim Finanzamt melden?
zu 2): Warst du in DE noch beschäftigt, da du Dienstreise schreibst? Wenn ja, dann sollte dein Arbeitgeber diese Dienstreise genehmigt haben und du kannst diese Reise auch in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du nicht angestellt warst kann man das m.M. auch nirgends angeben.