Beiträge von Wanderslust

    Ehrlich gesagt, verstehe ich die Aufregung nicht.

    Dass die gesetzliche Rente nur die Basis, aber nicht den Lebensstandard absichern kann, ist seit mindestens 40 Jahren Allgemeinwissen. Das hat schon Norbert Blüm gesagt.

    Aber es scheint wie mit den Energiepreisen - jeder weiß und konnte schon immer wissen, dass die Abhängigkeit von arabischen Staaten oder gar Russland hochproblematisch und extrem riskant und teuer ist.

    Aber trotzdem empfinden es manche als Zumutung oder gar skandalös, sich mit Alternativen (erneuerbare Energien, Wärmepumpen etc.) auseinandersetzen zu müssen oder an der Tankstelle oder beim Heizen einfach den Preis für ihr Wegschauen und Nichthandeln zu bezahlen.

    Der Keller ist nicht Teil der Mietsache und auch nicht mitvermietet.

    Der Vermieter hat sich aber im Mietvertrag rechtlich bindend verpflichtet, den Kellerraum unentgeltlich an den Mieter zu überlassen. Das hat er freiwillig getan.

    Jeder Hausbewohner kann einen völlig anderen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen haben.

    Ich denke, es gilt das, was im Vertrag (und im Übergabeprotokoll) vereinbart ist:

    „Kellerräume werden den Wohnungsmietern unentgeltlich überlassen.“

    Eine Einschränkung („soweit vorhanden“) gibt es nur für Bodenräume.

    Wenn der Vermieter das ändern möchte, muss er den Mietvertrag kündigen (nur mit Gründen möglich) oder Dir andere Kellerräume kostenlos anbieten.

    Heute ist Ex-Dividenden-Tag bei STRC. Der Kurs ist nach Handelsstart in den USA unter die 100 $ gefallen.

    Wer ohnehin nachlegen wollte, bekommt hier eventuell gerade einen kleinen „Dip“.

    Nein, eher ein Hinweis, dass die Dividende aus der Substanz gezahlt wurde, d.h. ihr keine ausschüttbaren Erträge in der entsprechenden Höhe gegenüber stehen.

    Ob es nochmal eine Dividende gibt und, falls ja, wie oft und woraus, weiß der Herr…

    Definitiv keine Anlageempfehlung!

    Es ist halt die Frage, wie eine Insolvenz bei Strategy konkret aussehen würde. Wir haben hier ja kein klassisches Unternehmen mit operativem Geschäft und hohen Fremdverbindlichkeiten, sondern eine Struktur, bei der ein Großteil des Kapitals über Eigenkapital bzw. aktienähnliche Instrumente kommt.

    Die Gläubigerseite ist im Vergleich zu klassischen Firmen deutlich anders gelagert, während gleichzeitig ein großer, liquider Vermögenswert (Bitcoin) auf der Bilanz steht. Entscheidend wäre also, wie viel davon im Ernstfall noch übrig ist, wenn die Rangfolge konkret greift.

    Die größten Gläubiger sind in der Regel das Finanzamt und die Arbeitnehmer. Diese werden auch zuerst bedient, vor allen anderen.

    Was dann noch übrig bleibt, geht anteilig (Quote) an alle anderen Gläubiger wie Vermieter, Versorger, Banken etc.

    Manche davon werden Sicherheiten haben (zB die Banken verpfändete Werte wie etwa Bitcoins oder Hypotheken, die Vermieter sog. Vermieterpfandrechte o.ä.).

    Der Rest geht im Zweifel leer aus. Dazu gehören zB auch Anleger, die auf Schadenersatz klagen.

    Aktionäre bekommen gar nichts - egal, ob Stamm- oder Vorzugsaktie.

    Sie können sogar froh sein, wenn sie nichts nachschießen müssen (Sanierungsplan, Vergleich, Kapitalerhöhung…).

    Das ist so nicht korrekt. Im Fall einer Insolvenz stehen Vorzugsaktionäre vor den Stammaktionären und werden auch zuerst bedient. Sie tragen zwar das Risiko, aber sind eben nicht die ersten, die „den Kopf hinhalten“.

    Das ist leider völlig falsch!

    Kein einziger Aktionär wird im Falle einer Insolvenz bedient - nicht 1 Cent.

    Die Insolvenzmasse wird unter den Gläubigern der Firma (Banken, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Dienstleister, Lieferanten, Vermieter, Strom, Wasser, Finanzamt etc. verteilt). Im Zweifel nur als Quote, denn die Firma ist ja insolvent.

    Auch das Eigenkapital wird an die Gläubiger verteilt und auf keinen Fall an die Aktionäre ausgezahlt - das wäre Veruntreuung!

    Die Aktien werden im Zweifel wertlos ausgebucht (gebührenfrei oder gegen kleine Gebühr, je nach Bank).

    Temporär und lokal ist das sicherlich möglich, langfristig in einer globalisierten Welt nicht, da sich Länder dadurch eben massiv benachteiligen würden, was die Zukunft der Technologie anbelangt.

    Außerdem sieht man ja auch aktuell an Russland und China, die weiterhin fröhlich Öl handeln, dass man Bitcoin eben nicht kontrollieren kann

    Von welcher globalisierten Welt redest du genau?

    Hier auf der Erde ist das Zeitalter der Globalisierung vor einiger Zeit als Illusion verpufft. Manche sagen seit 2016 (Trump I, Brexit) manche sagen seit 2020 (Covid), sicher aber spätestens irgendwann danach (Russische Vollinvasion, Trump II).

    Derzeit kommen auch keine chinesischen Schiffe durch die Straße von Hormuz und die sog. russische Schattenflotte heißt nicht umsonst so. Die WTO ist scheintot.

    Ob zusätzlich Unternehmen, Personen oder Börsen, die Bitcoin erwerben, besitzen oder damit handeln, sanktioniert werden, hat auf das sanktionierende Land und dessen Wirtschaft überhaupt keine relevanten Auswirkungen.

    Es sei denn, du rechnest die organisierte Kriminalität als Wirtschaftssektor mit. Das wäre dann ein positiver Nebeneffekt, von dem legale Sektoren profitieren kōnnten… 🤓

    Wie “zensurresistent” dieser Zahlungsweg ist, sehen wir daran, dass die USA die Straße von Hormuz komplett abriegeln und niemand mehr durchlassen.

    Damit haben sich auch alle Zahlungen an das iranische Regime oder andere Wegelagerer erledigt bzw. sind zensiert worden.

    Die USA könnten ihren Bürgern und Unternehmen auch jeden Besitz, Handel und Transaktionen mit Bitcoin sowie jede Geschäftsbeziehung mit Personen oder Unternehmen, die Bitcoin annehmen, besitzen, handeln oder tauschen, bei Strafe verbieten (= “Sanktion”).

    Sie könnten Unternehmen verpflichten, zusätzlich von allen Geschäftspartnern eidesstattliche Versicherungen einzuholen, dass diese sich ebenfalls an diese US-Gesetze halten (= “extraterritoriale Sanktion”).

    Das Wort “zensurresistent” ist so falsch, wie es falscher kaum geht.

    Niemand kann derzeit die Straße von Hormuz passieren, am wenigsten durch Zahlung von Bitcoin an den Iran…

    Nur hier in den Kommentaren geht das (fiktiv…).

    Wie gesagt habe ich aktuell keinen Anwalt, da meiner das Mandat niedergelegt hat und der zweite es nicht annimmt (…).

    Hast du den Finanztip-Artikel gelesen? Es geht um die Rückzahlung von Beitragserhöhungen, die nicht rechtmäßig begründet wurden. Ich würde ca. Größenordnung 10k€ als Rückzahlung bekommen (…).

    Ich sehe das einfach komplett von der finanziellen Seite. Die Debeka hat, so sagt es zumindest Finanztip, fehlerhafte Beitragserhöhungen von mir verlangt. (…).

    Wie kommst Du auf den Betrag von 10k Euro, der angeblich unrechtmäßig von Dir verlangt wurde?

    Das Wort „Debeka“ konnte ich in dem Finanztip-Artikel nicht finden, die 10k Euro schon, aber der Fall betraf einen anderen Versicherer und Beitragsjahre, die heute schon verjährt wären (Frist: 3 Jahre).

    Gab es in den letzten drei Jahren noch Versicherungen, die ihre Beitragserhöhungen nicht gemäß den BGH-Anforderungen begründet haben?

    Welche Anhaltspunkte hast Du dafür?

    Falls es wirklich um 10k gehen sollte und eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, wäre das ja sehr leicht verdientes Geld für die Rechtsanwälte - 1.600 Euro für fast keine Arbeit außer zu rügen, dass die Begründung nicht ausreicht.

    Das wären ja Massenverfahren, bei denen man immer wieder dieselbe Klageschrift schicken könnte.

    Jetzt haben Dir schon zwei spezialisierte und empfohlene Kanzleien sowie Deine RV gesagt, dass sie keine Anhaltspunkte für eine Erfolgsaussicht sehen.

    Welche siehst Du? Hat die Debeka ihre Beitragserhöhungen gar nicht begründet? Oder nur nicht zu Deiner Zufriedenheit? Was fehlte genau?

    Ich habe eine australische Anleihe, aber kein Netflix 🤓.

    Wenn Netflix sich seit Mai 2025 nicht meldet und weder die Rückzahlungspflicht bestreitet noch Dein Schreiben beantwortet, wie oft hast Du denn seither gemahnt oder erinnert?

    Wenn Du schon mehrfach erfolglos gemahnt hast, würde ich im nächsten Schritt einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Geht online, schnell und kostet nicht viel:

    https://www.justiz.de/onlinedienste/…st_comment-text

    Wenn Dein Anwalt von einer Klage wegen der hohen Kosten und der sich entwickelnden Rechtsprechung des BGH abrät, solltest Du ihm eigentlich dankbar sein.

    Denn es bedeutet, dass eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg hätte und nur hohe Kosten für Dich produzieren würde.

    Aus dem gleichen Grund hat vermutlich die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage abgelehnt.

    Warum glaubst Du, dass eine Klage Dir dennoch niedrigere Beiträge bringen würde?

    Wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, würden die Rechtsanwälte sicher das Mandat nicht ablehnen.