Beiträge von Jepp2

    Jedoch bitte vorsichtig vor "Wechselanbietern", deren primäres Ziel liegt oft darin die Beiträge kräftig zu reduzieren und die Ersparnis als Honorar multipliziert mit x Monaten zu einstreichen. Das hat natürlich Auswirkung darauf, dass es eher das Ziel ist die Beiträge zu senken und nicht darum geht "welche Leistungen gut/wichtig für den Versicherten" wäre, um den möglichst maximalen Gewinn mitzunehmen. Eher ein No-Go.

    Gibt einen aktuellen Artikel in der Finanztest dazu: https://www.test.de/Private-Kranke…seln-4880801-0/

    Gruß

    Moin Herr Schmitt,

    danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich habe eine Frage zur PKV der Barmenia für Beamte: Ich weiß dank Saxum ungefähr, was die Barmenia vor allem im Bereich der Beihilfetarife alles kann. Sie scheint vor allem einen besonders guten Beihilfeergänzungstarif zu haben (zentral bei Beamten!), im Bereich GOÄ und GOZ > 3,5fachen Satz und auch Analogabrechnungen zu zahlen, einen absolut offenen Hilfsmittelkatalog zu haben, und besonders gut für lange Auslandsaufenthalte nach ortsüblichen Gebührensätzen oder sogar für gezielte Behandlungen im Ausland zu sein.

    Angenommen, man ist kerngesund und der monatliche Beitrag (= Geld :)) spielt keine Rolle: Könnte man dann sagen, dass die aktuellen Beamten-Tarife der Barmenia (mit Einbettzimmer-Variante, PCD Klarstellung und allen Schikanen) die derzeit leistungsstärksten PKV-Tarife am Markt sind?

    Was ich mich auf der anderen Seite frage: Was kann (selbst) die Barmenia in ihren am besten ausgestatteten Beamten-Tarifen nicht? Welche Leistungslücken gibt es auch bei ihr, die man ganz ehrlich benennen kann?

    Beste Grüße

    Jepp2

    Hallo zusammen,

    eine kurze und knappe Frage, die ich glaube, mir auch selbst beantworten zu können: Ich weiß, dass man ein Sonderkündigungsrecht bei seiner PKV hat, wenn zum Jahresende hin eine Beitragserhöhung ins Haus flattert.

    Was aber, wenn diese Beitragsanpassung eine Reduzierung des Tarifbeitrags von X € bedeutet? Die letzten Jahre waren es bei mir öfter mal 30 €, die monatlich erhöht wurden. Nun ist es 2024 ausnahmsweise eine Reduzierung des Beitrags.

    Mir ist bewusst, dass ein PKV Wechsel sehr gut überlegt sein will und ich bin nicht dabei, meinen Tarif leichtfertig zu kündigen. Es geht mir tatsächlich lediglich um die Frage, ob jegliche Beitragsanpassung (also nach oben und nach unten) ein Sonderkündidungsrecht auslöst. Eigentlich steht in den Unterlagen zur Beitragsanpassung der PKV ja sinngemäß "Steigt der Beitrag ... haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.", weshalb ich glaube, dass es wirklich nur bei einer Beitragserhöhung möglich ist, außerordentlich zu kündigen.

    Beste Grüße

    Jepp

    Anforderungen eine Monatssumme i.H.v. 3.600 € mit echter DU-Klausel, 3% Leistungsdynamik bis 67 und auch ansonsten guten BU-Bedingungen anbietet

    Das ist tatsächlich eine spannende Frage, die mich auch interessiert. Warum nicht eine Bayerische + Alte Leipziger abschließen und die maximale Absicherungshöhe dieser Kombination wählen? Meines Wissens bietet die Bayerische seit 2024 sehr gute BU-Konditionen und die gewünschte DU-Klausel an. Der AL wiederum ist der Beamtenstatus egal, was gewisse Limitationen hinsichtlich der (bei Beamten meist nur sehr niedrigen) Absicherungshöhe "entfernt". Damit ist die AL meines Wissens so ziemlich der einzige Versicherer, der für Beamte in so einer Zwei-Vertrags-Kombi Sinn macht. Ich lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren. 🙂

    Klar ist das mit dem Ergänzungstarif der Barmenia ein "Traumzustand" wenn man tatsächlich vorhat länger ins Nicht-EU-Ausland zu gehen, aber - auch wenn ich den Drang nach einer absoluten Absicherung in Gesundheitsthemen gut verstehen kann - ist der Ausgangszustand bereits schon gut genug und darüber hinausgehende Lösungen gibt es immer.

    Danke für Deine Antwort! Ist der Barmenia-Tarif mit Beihilfeergänzungstarif denn dann wirklich (auch unabhängig von der PCD-Klausel) so eine "Traumlösung" mit gezielter Behandlung auch im Ausland? Könnte ich mich, wenn ich Lust dazu habe, z. B. konsequent nur in der Schweiz behandeln lassen, wenn ich an der Grenze wohne oder für 10 Mio. Euro in New York operieren lassen, um mal zwei fiktive Beispiele zu nennen?

    Eine Klarstellung zur verbindlichen Weltgeltung (so würde ich das bezeichnen) = Fortführung des Vertrags bei weltweiter Wohnsitzverlegung ohne Mehrkosten, ist sicherlich ein Pluspunkt. Unsere Kunden profitieren davon ebenfalls.

    Die Übernahme der Kosten für gezielte Auslandsbehandlungen gehört in eine andere "Schublade" und ist ein generelles Feature, ohne dass dafür eine Sonderregelung nötig wäre.

    Danke für die Klarstellung! 🙂

    Sind PCD-Klausel und die - davon unabhängige - Übernahme der Kosten für gezielte Auslandsbehandlungen dann wirklich auch für Beamte über den am besten konfigurierten Beamten-Tarif der Barmenia verfügbar? Habe davon bislang vor allem im Kontext der expert+ Reihe (oder so ähnlich) der Barmenia gelesen.

    Richtig. Deshalb auch da schon besser mit Beratung, weil die Wahl ggf. eine Vorentscheidung bedeutet. Oder mehrere Optionstarife abschließen um sich alle Türen offen zu halten - geht auch. :)

    Als interessierer Mitleser, finde ich gut zu wissen, dass man auch mehrere Optionstarife vielleicht auch bei 2-3 vielversprechenden Versicherern abschließen kann.

    Noch eine Empfehlung an Radfahrer : Barmenia mit PCD-Klausel ist wohl das Nonplusultra, wie ich in mehreren Foren gelesen habe, weil damit v.a. die Weltgeltung erweitert wird. Die Frage ist, ob man damit auch als Beamter wirklich das berühmte Beispiel der teuren Behandlung durch z. B. den "Herz-Thorax-Spezialisten aus den USA" ohne Limit, also ohne Begrenzung auf deutsche Höchstsätze, für (fiktive) 3 Mio. Dollar komplett von der Barmenia finanziert bekommt.

    Beste Grüße

    Jepp

    Auf was sollte man den generell bei einer Wohngebäudeversicherung achten? Ich habe mein Haus geerbt und die Versicherung übernommen… zahle aber bei 130qm Wohnfläche auch 600€ was ich irgendwie als teuer empfinde

    Ähnliche Frage:

    Sollte man die Wohngebäudeversicherung denn z. B. bei Kauf oder Schenkung an die eigenen Kinder übernehmen, wenn die Eltern bereits 1-2 Vorschäden über die Versicherung reguliert hatten?

    Wenn Eltern ein selbst bewohntes Einfamilienhaus und eine vermietete Einzimmerwohnung haben, braucht man dann zwei Wohngebäude-Versicherungen?

    Auf der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung bin ich auf den Test von Finanztip gestoßen. U.a. wird die Debeka empfohlen. Soll das ein Scherz sein? Unter §6 Auszahlung der Versicherungsleistungen fordert die Debeka für Nachweise amtlich beglaubigte Übersetzungen =O .

    Sorry, aber da kann ich nur den Kopf schütteln, sowas zu empfehlen...

    Ich hoffe, es kommt bald mal eine Aktualisierung zu dem Thema mit Augenmerk auf das, was man wie einreichen muß.

    Haben Sie andere Empfehlungen? Mich würde das vor allem für die älteren Semester Ü60 und Ü70 interessieren.

    Kriterien wären:

    - keine Gesundheitsprüfung

    - möglichst lange Auslandsaufenthalte möglich

    - (natürlich) möglichst großer Deckungsumfang

    Grüße