Ich bin im Vorfeld meiner Verbeamtung inzwischen einigermaßen informiert (auch dank dieses Forums - dafür vielen Dank!) und stehe vor der Entscheidung, ob ich zur Debeka oder Barmenia gehe. Da für mich nur eine PKV über die Öffnungsaktion realistisch ist (das ist das Ergebnis der anonymen Voranfrage via Makler), ist es für mich also ganz elementar, dass möglichst viel bereits im Grundtarif enthalten ist. Denn Zusatzbausteine müssen und werden mir die Versicherer nicht anbieten (ausgenommen der BG-Tarif bei der Debeka). Aus diesem Grund habe ich mal die für mich wesentlichen Unterschiede in den Bedingungen bei Debeka und Barmenia herausgearbeitet und gegenübergestellt (einen vernünftigen „Vergleichsrechner“, der nur den Grundtarif abdeckt und alles schön gegenüberstellt, habe ich leider nicht gefunden). Vielleicht ist das ja auch für andere hilfreich (natürlich alles ohne Gewähr ;-)). Allgemein ausgedrückt geht es mir um die „dicken Brocken“ und nicht um so etwas wie Zuschüsse zu Brillen oder die Erstattung der Zahnreinigung. Im Ergebnis frage ich mich nun, ob ich nicht vielleicht doch die Debeka wählen sollte. Nach meinem persönlichen Empfinden ist es ganz knapp. Den entscheidenden Ausschlag Richtung Debeka gibt für mich nach derzeitigem Stand vor allem die bessere palliative Versorgung, da mir das sehr wichtig erscheint.
Was meint ihr dazu? Übersehe ich etwas bzw. interpretiere ich manches falsch? Nachfolgend die aus meiner Sicht elementaren Unterschiede.
Heilmittel ohne abschließende Aufzählung?
Debeka |
Barmenia |
Nein. Genannt werden Inhalationen, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern, Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podologische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien. |
Ja, bis zum 1,1-fachen Satz. |
Vorteil: Barmenia. Vor allem da offener Hilfsmittelkatalog und zudem 1,1-facher Satz (bei der Debeka nur beihilfefähige Höhe). Allerdings ist bei der Debeka durchaus einiges genannt und mir ist nicht ganz klar, was da jetzt fehlen würde (da ich ein Mann bin, ist alles rund um Schwangerschaft für mich nicht relevant). Durch die „sonstigen physikalischen Therapien“ bei der Debeka sind doch ganz allgemein noch weitere und auch zukünftige physikalische Heilmittel mit abgedeckt. Ist die „abschließende Aufzählung“ bei der Debeka aus eurer Sicht tatsächlich so kritisch?
Ambulante Psychotherapie
Debeka |
Barmenia |
Keine Genehmigung erforderlich für bis zu 52 Sitzungen pro Jahr; für weitere Behandlungen vorherige Zusage der Debeka nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich. |
Keine Genehmigung erforderlich, keine Sitzungszahlbegrenzung |
Vorteil: Barmenia. Allerdings sind bei der Debeka standardmäßig mit 52 Sitzungen pro Jahr ja auch schon einige enthalten und bei medizinischer Notwendigkeit gibt es weitere. Klar, wenn man psychisch angeschlagen ist, würde man sich so etwas gerne ersparen und das ist ein Vorteil der Barmenia, aber auch die Bedingungen der Debeka scheinen mir hier in Ordnung. Zudem gibt es bei einer stationären Psychotherapie bei beiden keine Begrenzung.
Alternative Behandlungsmethoden (Naturheilverfahren)
Debeka |
Barmenia |
Keine explizite Nennung von Naturheilverfahren. Aber Nennung von Heilpraktikern. Abrechnung gem. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |
Ja, für Arzneimittel, Untersuchungen und Behandlungen, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis *UND* im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind. Leistung auch über die dort genannte Gebühren hinaus. |
Vorteil: Für mich persönlich etwas unklar. Bei Debeka zwar keine explizite Nennung von Naturheilverfahren, aber von Heilpraktikern und dem entsprechenden Gebührenverzeichnis. Bei der Barmenia muss die abzurechnende Maßnahme außerdem auch im Hufelandverzeichnis aufgeführt sein, also in beiden. Dafür aber bei der Barmenia keine Gebührenbegrenzung. Allerdings frage ich mich, ob das Hufeland-Verzeichnis ewig besteht und was passiert, wenn nicht mehr? Besteht dann kein Leistungsanspruch mehr?
Ambulante Palliativversorgung + Stationäre Hospizversorgung
Debeka |
Barmenia |
Ohne Einschränkung erstattungsfähig. |
Erstattungsfähig bis zum Betrag, der für Versicherte der GKV aufzuwenden wäre. |
Vorteil: Debeka. Und für mich ganz wichtig, da ich mich dann in der schwierigsten Phase meines Lebens befinde und dann bei der Barmenia auf einmal auf das GKV-Niveau „zurückfallen“ würde. Zudem – und das ist mir fast noch wichtiger – hätten dann die Angehörigen die Diskussionen mit der Versicherung (ich selbst kann mich dann ja ggf. nicht mehr darum kümmern), wenn eben möglicherweise doch nach PKV-Niveau abgerechnet wird, weil ja erstmal niemand weiß, dass ich hier trotz PKV nur auf GKV-Niveau versichert bin.
Ambulante Kuren
Debeka |
Barmenia |
Innerhalb von 3 Jahren sind für bis zu 4 Wochen täglich prozentual aus 50 Euro erstattungsfähig (also bei 50% Beihilfe wären das dann 25 Euro). |
1 Kur innerhalb von 2 Jahren erstattungsfähig. |
Vorteil: Barmenia. Bei der Debeka ist vor allem die Begrenzung der Höhe kritisch. Insbesondere wenn durch Inflation diese 50 bzw. 25 Euro immer weniger abdecken werden.
Stationäre Kuren
Debeka |
Barmenia |
Siehe ambulante Kuren; keine Erstattung der Unterbringung |
Siehe ambulante Kuren; zwar keine Erstattung der Unterbringung, aber für bis zu 28 Tage täglich 100 Euro Kur-Tagegeld, falls zuvor mind. 5 Tage stationäre Behandlung im Krankenhaus. |
Vorteil: Barmenia (insbesondere wenn ich das mit den 5 Tagen stationärer Behandlung erfülle, wobei ich nicht weiß, inwiefern das bei Kuren überhaupt „üblich“ ist, vorher stationär behandelt worden zu sein – andernfalls guckt man ja auch hier in die Röhre...).
Leistung über Höchstsatze (also mehr als 3,5facher Satz)
Debeka |
Barmenia |
Nein, Begrenzung auf Höchstsatz (also 3,5) |
Ja. |
Vorteil: Barmenia. Allerdings für mich weniger relevant, da die Beihilfe ja nicht über Faktor 3,5 hinaus zahlt und ich über die Öffnungsaktion keine entsprechende Beihilfeergänzung versichert bekommen werde. Somit kommen Behandlungen über den 3,5fachen-Satz hinaus für mich ohnehin nicht in Frage, sodass der Vorteil bei mir vermutlich (leider) nicht relevant sein wird.
Operative Sehschärfenkorrektur
Debeka |
Barmenia |
Ohne Begrenzung |
Je Auge bis zu 2.000 Euro Rechnungsbetrag |
Vorteil: Debeka
Zahn
Debeka |
Barmenia |
Bei Debeka „Upgrade“ über den Zusatztarif BG realistisch. |
Kein „Upgrade“ realistisch. |
Vorteil: Debeka.
Hilfsmittel
Debeka |
Barmenia |
Keine abschließende Aufzählung, aber bei Hörgeräten Begrenzung auf jeweils 1.500 Euro Rechnungsbetrag. Zudem keine Erstattung für Wartung etc. |
Keine abschließende Aufzählung, auch bei Hörgräten keine Begrenzung. Erstattung auch für Wartung etc. wird übernommen. |
Vorteil: Barmenia. Wenngleich mich der Eigenanteil beim Hörgerät vermutlich nicht ruinieren würde.
Zwar eigentlich nicht entscheidend, bei ansonsten „Gleichstand“ über ggf. doch: Die Beitragsrückerstattung. Die ist zwar nicht garantiert, aber bislang ist es so, dass die Debeka bei einem leistungsfreien Jahr 2,5 Monatsbeiträge erstattet. Bei der Barmenia nach einem leistungsfreien Jahr 1 Monatsbeitrag, nach 2 Jahren 1,5, nach 3 Jahren 2 und erst ab dem 4. Jahr 2,5 Monatsbeiträge. Da ist die Debeka attraktiver, auch wenn die Barmenia wiederum den Vorteil hat, dass Vorsorgeuntersuchungen nicht die Rückerstattung gefährden.